Flagge Tschechiens

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Flagge Tschechiens
Vexillologisches Symbol:
Seitenverhältnis: 2:3
Offiziell angenommen: 1. Januar 1993

Die Flagge Tschechiens ist dieselbe, die bereits die Tschechoslowakei seit dem 30. März 1920 verwendet hat.

Bedeutung und Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Wappen Böhmens, das sich auch im Wappen Tschechiens wiederfindet, lieferte die Farben Rot und Weiß für die Nationalflagge Tschechiens. Das blaue Dreieck stand ursprünglich für den slowakischen Landesteil der Tschechoslowakei, wird aber auch als Farbe für Mähren interpretiert. Die Flagge steht mit ihrer Farbwahl in der Tradition der Panslawischen Farben.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Entstehung der Tschechoslowakei (ČSR) musste eine Flagge für den neuen Staat geschaffen werden. Zunächst wurden vorläufig verschiedene Formen der traditionellen weiß-roten böhmischen Flagge verwendet. 1918 wurde sie zur Flagge der Tschechoslowakei erklärt. Das wiedergegründete Polen führte aber fast die gleiche Flagge. Nur durch das Seitenverhältnis von 5:8 statt 2:3 konnte man beide Flaggen unterscheiden.

Zwei Jahre später, am 30. März 1920, wurde am linken Rand der Flagge ein blaues gleichschenkliges Dreieck für die Slowakei eingefügt. Das Blau entstammt der slowakischen Flagge. Nach anderen Quellen ist die blaue Farbe dem Wappen Mährens entnommen.[1]

Das Protektorat Böhmen und Mähren verwendete kurze Zeit die tschechoslowakische Nationalflagge weiter. Ab dem 30. März 1939 wurde das von nationalsozialistischer Seite unerwünschte Symbol durch eine horizontale Trikolore in Weiß, Rot und Blau ersetzt.[2] Die Tschechoslowakische Exilregierung führte die Staatssymbole weiter bis zur Wiedererrichtung der Tschechoslowakei 1945.

Nach der Auflösung der Tschechoslowakei 1993 entschied man sich in Tschechien, die Flagge beizubehalten,[3] obwohl dadurch Art. 3 Absatz 2 des Verfassungsgesetzes Nr. 542/1992 der Tschechoslowakei über die Auflösung der Tschechoslowakei verletzt wurde.[4] Zuvor war am 13. März 1990 für die tschechische Teilrepublik innerhalb der ČSFR wieder die weiß-rote böhmische Flagge (2:3) eingeführt worden.

Standarte des Präsidenten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Präsident der Republik führt eine eigene Flagge als Hoheitszeichen. Die offizielle Standarte des Präsidenten geht wie die Flagge auf ein tschechoslowakisches Vorbild zurück. Sie zeigt das große Staatswappen mit dem Wahlspruch Pravda vítězí (Die Wahrheit siegt).

Subnationale Flaggen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Regionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Flaggen und Wappen der tschechischen Regionen

Über Flaggen verfügen die 14 tschechischen Regionen (kraje). Außer der Hauptstadt Prag, die eine gelb-rote Bikolore führt, verwenden die Regionen Wappenbanner, das heißt Flaggen, die die Wappen der Regionen als Rechteck wiedergeben.

Kommunale Flaggen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Flaggen der Gemeinden beruhen in aller Regel auf dem kommunalen Wappen.

Historische Länder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Landesfarben der alten Regionen Böhmen, Mähren und Schlesien haben keinen offiziellen Status, werden aber von der Bevölkerung verwendet.

Weitere Flaggen Tschechiens[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Flaggen Tschechiens – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Observer’s Book of Flaggs. I. O. Evans, Frederick Warne and Co. Ltd., London, 1959
  2. Čl. 1 bod 2 vládního nařízení č. 222/1939 Sb., jímž se mění zákon ze dne 30. března 1920, č. 252 Sb. z. a n. online verfügbar (tschechisch)
  3. Gesetz Nr. 3/1993 Sb., über die Staatssymbole der Tschechischen Republik (Memento des Originals vom 22. Mai 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/aplikace.mvcr.cz (PDF)
  4. Gesetz Nr. 542/1992 Sb., über die Auflösung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik@1@2Vorlage:Toter Link/aplikace.mvcr.cz (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF)