Gruppenführer

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Taktisches Zeichen „Gruppenführer“[1]

Der Gruppenführer (GrpFhr, GrFü, GF oder GruFü) ist eine Funktion und Qualifikation (Ausbildungslehrgang) von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für eine Person, die eine Gruppe leitet beziehungsweise führt oder befehligt. Der Gruppenführer trägt in der Regel die Verantwortung für seine Gruppe.

In der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung wird eine Führungskraft vorrangig als Gruppenleiter bezeichnet.

In der Bundeswehr ist Gruppenführer (GrpFhr) sowohl eine Ausbildungs- und Tätigkeitsbefähigung als auch die Dienststellungsbezeichnung für Teileinheitsführer. Er führt eine Gruppe.

Als Teileinheitsführer ist der Gruppenführer für die Führung von acht bis zwölf Soldaten im Gefecht verantwortlich. Er ist kein Disziplinarvorgesetzter. Die Gruppenführerposten füllen hier meist Dienstgrade aus wie:

Aus gegebenem Anlass, beispielsweise bei Ausfall des originären Gruppenführers, wird diese Funktion auch von Mannschaftsdienstgraden übernommen.

Nationale Volksarmee

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In den Teilstreitkräften der NVA und den Grenztruppen der DDR war der Gruppenführer (GF) Teileinheitsführer für die Führung von 8 bis 12 Mannschaftsdienstgrade oder Soldaten höherer Dienstgrade der gleichen Dienstgradgruppe, wie beispielsweise Off.-Schüler/GF an den Offiziershochschulen der DDR, in der Ausbildung, im Tagesdienst oder im Gefecht. Sie trugen in der Regel Dienstgrade von Unteroffizier bis Unterfeldwebel oder vergleichbare Dienstgrade entsprechend der Truppengattung oder TSK. Auch in der NVA bezeichnete der Begriff „Gruppenführer“ eine Funktion/Dienststellung. Sie waren keine Disziplinarvorgesetzten, hatten aber Befugnisse Bestrafungen, wie beispielsweise Dienstverrichtung außer der Reihe, auszusprechen.

Nationalsozialistische Organisationen

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In mehreren nationalsozialistischen Organisationen wurde Gruppenführer zur Bezeichnung der höchsten (Generals-)Dienstränge verwandt:

Der Gruppenführer (GruFü) bei der Bereitschaftspolizei und in Einsatzzügen der Polizei hat folgende Aufgaben:

  • führt die Gruppe im taktischen Einsatz und im täglichen Dienst (Streifenführer)
  • setzt die Vorgaben des Zugführers um
  • ordnet Maßnahmen / taktische Formationen an
  • bereitet Einsätze innerhalb seines Aufgabenbereiches vor und nach
  • berät den Zugführer
  • Fortbildungsbeauftragter für den praktischen Dienst
  • unterstützt Mitarbeiter

Die Funktion ist eine vollwertige Führungsaufgabe zur Leitung einer Gruppe.

Bei der Bereitschaftspolizei kann man im Allgemeinen zwischen Gruppenführer in der Einsatzhundertschaft, Gruppenführer bei einem Unterstützungskommando (USK) (Bayern), BFE (Beweis- und Festnahmeeinheit) und Gruppenführer in einer Ausbildungseinheit unterscheiden.

Bei den Polizeien einiger Ländern und noch vereinzelt bei der BPOL wird die Funktion durch Beamte des mittleren Dienstes wahrgenommen. In anderen Bundesländern und auch zukünftig bei der Bundespolizei ist die Führungsfunktion im gehobenen Dienst angesiedelt. Die Stellendotierung beginnt bei A 9 Polizeikommissar und reicht je nach Behörde bis A 11 Polizeihauptkommissar. Üblich ist eine Besoldung von A 9 / 10. Im mittleren Dienst war die Dotierung A 8 / 9 (teilweise mZ); vereinzelt je nach Behörde (Bundesland) sogar bei A 7 Polizeimeister beginnend. Der Gruppenführer gibt laufbahnrechtliche Beurteilungsbeiträge seiner Mitarbeiter an den Beurteiler.

Die taktische Kennzeichnung des Gruppenführers besteht aus zwei waagrechten Punkten am rechten Arm (meist hellgrün oder hellblau) oder zwei waagrechten Punkten auf dem Einsatzhelm.[2]

Taktisches Zeichen „Gruppenführer“ der Feuerwehr[1]
Helmkennzeichnung eines Gruppenführers

Der Gruppenführer[3] in der Feuerwehr befehligt bzw. führt die Taktische Einheit „Gruppe“, bestehend aus neun Einsatzkräften.[4] Er handelt vor Ort entweder eigenständig als Einsatzleiter oder unter der Direktive einer übergeordneten Führungskraft (zum Beispiel Zugführer).

Der Gruppenführer:

  • erkundet die Lage,
  • bestimmt die Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe,
  • gibt den Einsatzbefehl – (Wasserentnahmestelle, Lage des Verteilers) Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg,
  • ist während des Einsatzes an keinen festen Platz gebunden,
  • hat die Fürsorgepflicht für seine Gruppe,
  • kann Einsätze mit Personal bis zur Stärke von zwei Gruppen (siehe FWDV 100, Abschnitt 3.2.5) selbstständig leiten.[5]

Gruppenführer sind bei der Berufsfeuerwehr erfahrene Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Hauptbrandmeister/Brandinspektor). Bei der Freiwilligen Feuerwehr ist der erreichbare Dienstgrad vom Bundesland abhängig, in Nordrhein-Westfalen beispielsweise Brandmeister. Im Allgemeinen sind sie mindestens Löschmeister; in Hessen beispielsweise Oberlöschmeister. Zudem muss eine entsprechende Ausbildung beim jeweiligen Institut der Feuerwehr bzw. Schule absolviert werden; in NRW der Gruppenführer-Basis-Lehrgang bzw. Hessen etwa F-III-Lehrgang.

Die Ausbildung zum Gruppenführer bei der Feuerwehr in Deutschland dauert mindestens 70 Stunden. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 schreibt als Zugangsvoraussetzung die Qualifikation als Truppführer vor.[6] Es sollten auch Kenntnisse über Atemschutz, Sprechfunk und der Maschinistentätigkeit vorhanden sein.

Gruppenführer einer Freiwilligen Feuerwehr mit blauer Kennzeichnungsweste

Einsatzkräfte mit der Qualifikation zum Gruppenführer erkennt man im Einsatz an einem roten Balken auf jeder Helmseite[7]. Diese Kennzeichnung signalisiert ausschließlich die Befähigung zum Ausüben der Funktion „Gruppenführer“. Es können daher in einer Gruppe durchaus mehrere Einsatzkräfte mit dieser Kennzeichnung vorhanden sein. Pro Einheit kann jedoch immer nur eine Person die tatsächliche Führungsfunktion des Gruppenführers übernehmen. Eventuell weitere vorhandene Einsatzkräfte mit Gruppenführerqualifikation übernehmen dann normale Mannschaftsaufgaben. Der tatsächliche Einheitsführer wird daher zunehmend zusätzlich mit einer Kennzeichnungsweste kenntlich gemacht.[8][9] Alternativ werden in einigen Bundesländern veränderliche Funktionsabzeichen getragen, für Gruppenführer ein 10 mm schmales, umlaufendes schwarzes Band am Helm.

Gruppenführer der Feuerwehr werden in der Katastrophenschutz-Terminologie auch Unterführer genannt. Die Abkürzung in der Feuerwehr für den Gruppenführer ist „GrFü“ nach DIN 14033.[10] Jedoch wird gelegentlich die Abkürzung „GF“ aus der seit Februar 2008 nicht mehr gültigen Feuerwehr-Dienstvorschrift 4 verwendet.

DFV[11] BW[12][13] BY[14] BE[15] BB[16] HB HH HE[17] MV[18] NI[19] NW[20] RP[21] SL[22] SN[23][24] ST[25] SH[26] TH[27]

[28]

Technisches Hilfswerk (THW)

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Blauer Banner: In der Mitte das THW-Logo aus Initialen in Zahnrad, links und rechts umrahmt mit jeweils zwei senkrechten Balken (hellblau)
THW-Dienststellungskennzeichen

Der Gruppenführer im THW leitet eine Bergungs- oder Fachgruppe. Ihm unterstehen je nach Art der Gruppe ein oder mehrere Truppführer (in der STAN festgelegt). Der Gruppenführer untersteht dem Zugführer. Der Gruppenführer ist neben der Führung seiner Gruppe auch zuständig für die Ausbildung und die Ausrüstung derselben.

Sonstige Hilfsorganisationen

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Die Ausbildung zum Gruppenführer ist in den einzelnen Organisationen geregelt. Es handelt sich regelmäßig um Unterführer. Gruppenführer kommen als Leiter einer Schnelleinsatzgruppe, als organisatorisches Bindeglied im Vereinsbetrieb, als Einsatzleiter bei kleineren Diensten oder als Führer von Gruppen im Rahmen des Katastrophenschutzes zum Einsatz. Bei der Wasserwacht des DRK nennt man die Gruppenführerausbildung auch Führen im Einsatz Teil 2 (Wachleiter), anschließend SEG Leiter (Schnelleinsatzgruppen Leiter).[29] Bei den Maltesern nennt man die Gruppenführerausbildung auch Führen und Leiten von Einheiten in Gruppenstärke oder SelbstStändigen Trupps.[30]

  • Lothar Schott, Manfred Ritter: Feuerwehr Grundlehrgang FwDV 2. 21. Auflage. Wenzel-Verlag, Marburg 2022, ISBN 978-3-88293-121-1.
  • Jochen Thorns: Die Roten Hefte, Heft 101 – Der Gruppenführer im Hilfeleistungseinsatz. 1. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2015, ISBN 978-3-17-029697-8.

Einzelnachweise

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  1. a b Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (Hrsg.): Empfehlungen für Taktische Zeichen im Bevölkerungsschutz. Köln 2012, korrigierte zweite Auflage, (PDF; 731 kB) (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive)
  2. vgl. Beispiel für taktische Kennzeichnung am Arm
  3. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 2. (PDF; 1,01 MB) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Hessische Landesfeuerwehrschule, Januar 2012, abgerufen am 20. Februar 2023.
  4. Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3. (PDF; 378 kB) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Februar 2008, abgerufen am 20. Februar 2023.
  5. Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 100. (PDF; 808 kB) Führung und Leitung im Einsatz – Führungssystem –. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, September 1999, abgerufen am 28. Januar 2023.
  6. Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 2. (PDF; 1,01 MB) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Januar 2012, abgerufen am 20. Februar 2023.
  7. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren – Grundausbildung, Neckar-Verlag, 2005
  8. Führungskräftekennzeichnung Baden-Württemberg, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
  9. Niedersachsen: Verordnung über die kommunalen Feuerwehren, Anlage 8, 1. Mai 2010
  10. Norm DIN 14033:2017-04 – Kurzzeichen für die Feuerwehr. In: www.dinmedia.de. DIN Media GmbH, April 2017, abgerufen am 28. Mai 2024 (Einheitliche Benennung der Kurzzeichen (Abkürzungen) für die allgemeine Verwendung im Bereich der Feuerwehr).
  11. Fachempfehlung Kennzeichnung von Führungskräften (Memento vom 22. Februar 2019 im Internet Archive) (PDF) DFV, 2004
  12. Empfehlung des Innenministeriums zur variablen Kennzeichnung von Führungskräften bei Großeinsätzen der Feuerwehr (Memento vom 6. Januar 2011 im Internet Archive) (PDF; 122 kB) IM Baden-Württemberg, 1998
  13. „Bei der Tagung der Leiter der Feuerwehren der Stadtkreise und der Kreisbrandmeister im April 1999 wurde beschlossen, dass zukünftig auch blaue Kennzeichnungen für die Fahrzeugführer verwendet werden können.“ LFS Baden-Württemberg, 2004
  14. Verbesserung der Kennzeichnung von Führungskräften im Einsatz (Memento vom 30. März 2014 im Internet Archive) (PDF; 309 kB) Landesfeuerwehrverband Bayern in Florian kommen Nr. 54
  15. Geschäftsanweisung Einsatzbezogene Kennzeichnungen bei der Berliner Feuerwehr, dem Rettungsdienst und den Fachdiensten des Katastrophenschutzes der Berliner Feuerwehr, Stand 13.07.2016
  16. Einheitliche Kennzeichnung von Führungskräften und Führungsgremien im Land Brandenburg (Memento vom 22. Februar 2019 im Internet Archive), LSTE Brandenburg
  17. Hessische Verordnung über Dienst- und Schutzkleidung, Abzeichen der Amtsbezeichnung und der Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und Voraussetzungen für die Erlangung der Dienstgrade und Funktionen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren (Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung – HFDV). (PDF; 1,41 MB) Anlage 6 „Kennzeichnungen“. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 7. November 2022, abgerufen am 20. Januar 2023.
  18. Kennzeichnung von Führungskräften der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Memento vom 2. September 2009 im Internet Archive) (PDF; 19 kB) Regierungsportal MV
  19. Verordnung über die kommunalen Feuerwehren, §15 Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 8B, September 2012
  20. Empfehlung zur Kennzeichnung von Führungskräften / Funktionsträgern (PDF; 7 kB) Innenministerium Nordrhein-Westfalen, 1998
  21. Richtlinie für den Führungsdienst im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz (Memento vom 26. Mai 2012 im Internet Archive) (PDF; 289 kB) LFKS Rheinland-Pfalz, 2001
  22. Erlass über die Kennzeichnung von Führungskräften an Einsatzstellen (Memento vom 2. September 2009 im Internet Archive) (PDF; 21 kB) Ministerium für Inneres und Sport des Saarlandes, 2009
  23. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Memento vom 17. Mai 2017 im Internet Archive) (PDF; 418 kB) Staatsministerium des Inneren, 21. Oktober 2005
  24. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Rettungsdienstplanung im Freistaat Sachsen (Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung – SächsLRettDPVO) (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) (PDF) Staatsministerium des Innern, 5. Dezember 2006, Stand 9. Mai 2013
  25. Verordnung über die Dienstkleidung der Feuerwehren Sachsen-Anhalt (Fw-DklVO) 8. September 2015
  26. Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein (Memento vom 11. November 2016 im Internet Archive) (PDF; 202 kB) Innenministerium Schleswig-Holstein, Erlass vom 4. September 2008
  27. Anlage 2 – Kennzeichnung der Qualifikation der Einsatzkräfte sowie der Führungskräfte und der Fachkräfte mit Sonderfunktionen der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO), abgerufen am 29. Juni 2017
  28. Nach Entscheidung des Landkreises oder der Gemeinde, soweit die jeweilige Zuständigkeit gegeben ist, kann diese Funktionsweste getragen werden.
  29. Dienstvorschrift für die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes (PDF). Wasserwacht Mainparksee. 1. Juni 2004 mit Änderungen vom 19. Oktober 2008, abgerufen am 25. Februar 2018.
  30. [1]