„Hochmoselübergang“ – Versionsunterschied

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Laut Aussage der rheinlandpfälzischen Landesregierung wird das Landschaftsbild des Moseltal jedoch vielmehr durch die Umstrukturierungen im Weinbau selbst, als durch Straßenbaumaßnahmen verändert. So wurde die Anbaufläche im 240 km langen Moseltal vom Jahr 1989 bis zum Jahr 2009 um circa 4400 Hektar auf circa 8000 Hektar vermindert. Weiterhin könne eine Störung des Wasserhaushaltes auch ausgeschlossen werden, da der Waldgürtel oberhalb des süd-westlichen Weinhangs durchgehend erhalten bleibt. Außerdem verläuft die Trasse auf dem Moselsporn größtenteils nördlich in unmittelbarer Nähe der Wasserscheide, wodurch eine Beeinflussung der Rebflächen ausgeschlossen sei. In dem Abschnitt wo die Trasse innerhalb des Südteils der Wasserscheide verläuft wird das im Bereich der Trasse anfallende Oberflächenwasser unmittelbar wieder dem Boden zugeführt und nicht großräumig abgeleitent, womit der Aufrechterhaltung des lateralen Wasserhaushaltes Rechnung getragen werde.<ref>[http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2010/april/article/hering-strassenbauprojekt-von-europaeischer-bedeutung/ Stellungnahme der Landesregierung Rheinland-Pfalz zum Hochmoselübergang vom 12. April 2010]</ref>
Laut Aussage der rheinlandpfälzischen Landesregierung wird das Landschaftsbild des Moseltal jedoch vielmehr durch die Umstrukturierungen im Weinbau selbst, als durch Straßenbaumaßnahmen verändert. So wurde die Anbaufläche im 240 km langen Moseltal vom Jahr 1989 bis zum Jahr 2009 um circa 4400 Hektar auf circa 8000 Hektar vermindert. Weiterhin könne eine Störung des Wasserhaushaltes auch ausgeschlossen werden, da der Waldgürtel oberhalb des süd-westlichen Weinhangs durchgehend erhalten bleibt. Außerdem verläuft die Trasse auf dem Moselsporn größtenteils nördlich in unmittelbarer Nähe der Wasserscheide, wodurch eine Beeinflussung der Rebflächen ausgeschlossen sei. In dem Abschnitt wo die Trasse innerhalb des Südteils der Wasserscheide verläuft wird das im Bereich der Trasse anfallende Oberflächenwasser unmittelbar wieder dem Boden zugeführt und nicht großräumig abgeleitent, womit der Aufrechterhaltung des lateralen Wasserhaushaltes Rechnung getragen werde.<ref>[http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2010/april/article/hering-strassenbauprojekt-von-europaeischer-bedeutung/ Stellungnahme der Landesregierung Rheinland-Pfalz zum Hochmoselübergang vom 12. April 2010]</ref>

Kritiker, zu denen die internationalen Weinexperten Hugh Johnson und Jancis Robinson sowie die Spitzenwinzer Ernst Loosen, Katharina Prüm und Markus Molitor gehören, fordern indes einen zeitgemäßen Umgang mit der Mosel-Kulturlandschaft, was durch den Bau des Hochmoselübergangs nicht gegeben sei.<ref>[http://www.vdp.de/nc/de/presse/presse-detailseite/article/geht-infrastruktur-vor-spitzenlagen/ Erklärung des VDP zum Hochmoselübergang]</ref>


==Planfeststellungsbeschluss==
==Planfeststellungsbeschluss==

Version vom 22. April 2010, 16:27 Uhr

Blick ins Moseltal (2009)
Hochbrücke einmontiert (2009)
Blick vom Kloster Machern (2009)
Hochbrücke einmontiert (2009)

Der Hochmoselübergang ist Teil der Neubaustrecke der Bundesstraße 50, welche die Bundesautobahnen 60 und 1 am Kreuz Wittlich mit der Bundesautobahn 61 bei Rheinböllen verbinden soll. Dadurch soll eine neue leistungsfähige europäische Fernstraße als E 42, mit einem Regelquerschnitt 26, zwischen den belgischen und niederländischen Nordseehäfen und dem Rhein-Main-Gebiet entstehen. Die Neubaustrecke am westlichen Ende der B 50, zwischen dem Autobahnkreuz und Longkamp, ist 25 Kilometer lang und soll insgesamt etwa 330 Millionen Euro kosten. Sie besteht aus den Abschnitten I und II.

Der Abschnitt II ist etwa 20 Kilometer lang und mit 270 Millionen Euro Baukosten veranschlagt. Er liegt zwischen Platten und Longkamp. Er umfasst im Abschnitt IIa den eigentlichen Hochmoselübergang, der zwischen Platten und Erden bzw. Lösnich liegt. Nachdem anfangs eine Realisierung des Streckenabschnittes durch eine Finanzierung über eine Maut, die eine PPP-Gesellschaft für die Benutzung erhebt, und eine Anschubfinanzierung des Staates in Betracht gezogen wurde, erfolgte schließlich die komplette Finanzierung durch den Staat. 20 Millionen Euro der Baukosten trägt das Land, den Rest finanziert der Bund, insbesondere mit Mautmitteln und dem Haushaltsetat für Bundesfernstraßen.[1] Die Verkehrsübergabe des Abschnittes II ist für das Jahr 2016 vorgesehen; offizieller Baubeginn war der 27. April 2009.

Der Hochmoselübergang ist 5,3 Kilometer lang und mit 163 Millionen Euro Kosten kalkuliert. Kernstück des Abschnittes ist die Hochmoselbrücke in der großen Moselschleife zwischen Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach. Das Bauwerk ist rund 1,7 Kilometer lang und 160 Meter hoch. Zum Streckenabschnitt gehören als große Ingenieurbauwerke unter anderem die beiden Talbrücken Bieberbach und Wasserbaum mit jeweils 200 Meter Länge und die Talbrücke Weierborn mit 100 Meter Länge. Am westlichen Moselhang ist außerdem vor der Hochmoselbrücke ein 100 Meter langer Tunnel unter dem Moselhochrücken bei Ürzig vorgesehen. Er soll in offener Bauweise mit einem Rechteckquerschnitt hergestellt werden.[2] Unmittelbar hinter dem östlichen Brückenkopf der Hochmoselbrücke wird sich eine Anschlussstelle befinden, die über einen Zubringer die Hauptverkehrsstraßen im Moseltal, ausgehend von der Lösnicher Moselbrücke, direkt mit der B50n verknüpft.

Kontroverse

Als Hochmoselbrücke wird die umstrittene Hochbrücke nach dem Vorbild der Winninger Brücke (Verkehrsübergabe 1972) bezeichnet, welche das erste und einzige Bauwerk seiner Art im Bereich der Mittelmosel sein soll und die Verbindung für den motorisierten Individualverkehr zwischen Wittlich in der Eifel und Morbach im Hunsrück verkürzen würde.

Befürworter erhoffen sich einen Rückgang des Verkehrsaufkommens in den Ortsgemeinden des Landkreis Bernkastel-Wittlich. Ihrer Ansicht nach wird dadurch die Qualität des Wohnumfeldes gesteigert und die Entwicklung des Tourismus in Region begünstigt. Ferner werde der Hochmoselübergang die bisher aufgrund des Moseltals schlechte Anbindung des Flughafens Frankfurt-Hahn aus Richtung Norden und Westen verbessern.

Kritiker bemängeln die fehlende Notwendigkeit dieser Baumaßnahme, da die Verbindung zwischen den westlichen Nordseehäfen und dem Rhein-Main-Gebiet über bereits vorhande Fernstraßen - im ersten Teil die A 61 aus Richtung Venlo bzw. die A 4 aus Richtung Aachen und schließlich zwischen Köln und Frankfurt die A 3 - auf nachweislich kürzerem Wege hergestellt ist,[3] und eine bessere Anbindung des Moseltals durch die ungünstige Streckenführung nicht gegeben ist. Sie berufen sich auch auf die in eine Stellungnahme zum Bundeswegeplan eingegangene Studie des Diplom-Geographen HERRIG (s. Literatur), in der hinsichtlich der Erreichbarkeitseffekte einerseits und dem Eingriff in die Natur andererseits das Projekt nicht befürwortet wird.

Durch seine Größe stelle der Hochmoselübergang einen erheblichen, nicht ausgleichbaren Eingriff, in das Landschaftsbild dar,[4] was sich negativ auf den Tourismus auswirke.[5][6] Zudem erwarte man eine Störung des Wasserhaushaltes der weltbekannten Weinlagen Wehlener Sonnenuhr, Zeltinger Himmelreich, Graacher Himmelreich und Bernkasteler Doctor, weil die Strecke auf dem sogenannten Moselsporn - einem Ausläufer des Hunsrück - nahe an der Abbruchkante bis zu 15 Meter tief in den Boden gegraben wird.[7][8]

Laut Aussage der rheinlandpfälzischen Landesregierung wird das Landschaftsbild des Moseltal jedoch vielmehr durch die Umstrukturierungen im Weinbau selbst, als durch Straßenbaumaßnahmen verändert. So wurde die Anbaufläche im 240 km langen Moseltal vom Jahr 1989 bis zum Jahr 2009 um circa 4400 Hektar auf circa 8000 Hektar vermindert. Weiterhin könne eine Störung des Wasserhaushaltes auch ausgeschlossen werden, da der Waldgürtel oberhalb des süd-westlichen Weinhangs durchgehend erhalten bleibt. Außerdem verläuft die Trasse auf dem Moselsporn größtenteils nördlich in unmittelbarer Nähe der Wasserscheide, wodurch eine Beeinflussung der Rebflächen ausgeschlossen sei. In dem Abschnitt wo die Trasse innerhalb des Südteils der Wasserscheide verläuft wird das im Bereich der Trasse anfallende Oberflächenwasser unmittelbar wieder dem Boden zugeführt und nicht großräumig abgeleitent, womit der Aufrechterhaltung des lateralen Wasserhaushaltes Rechnung getragen werde.[9]

Planfeststellungsbeschluss

Im Jahr 2003 hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einer Klage der Naturschützer gegen den ersten Planfeststellungsbeschluss teilweise stattgegeben. Die Richter stellten fest, das Vorhaben verstoße gegen die europäische Vogelschutzrichtlinie. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte eine Revision des Landes damals abgewiesen.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde überarbeitet und im Rahmen eines erneuten Planfeststellungsverfahrens als ergänzender Planfeststellungsbeschluss festgestellt, gegen welchen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erfolglos klagte. Der achte Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat die Klage der Umweltschutzorganisation gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Hochmoselübergang am 22. November 2007 abgewiesen und die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Die durch den BUND eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht am 17. Juli 2008 zurück.

Literatur

  • Georg Herrig: Die zu erwartenden Auswirkungen des Projekts A60/B50n auf die Erreichbarkeitsverhältnisse in den Räumen Brüssel/Lüttich, Rheinland-Pfalz und Rhein-Main. In: Raumbezogene Verkehrswissenschaften-Anwendung mit Konzept-Material zur Angewandten Geographie, Band 26, hrsg. im Auftrag des Deutschen Verbandes für Angewandte Geographie e. V. Arnulf Marquardt-Kuron; Konrad Schliephake (Hrsg.) – Kuron, Bonn 1996, 173–194.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Information des Bundesverkehrsministeriums zur Finanzierung
  2. Rund eine Milliarde für den Straßenbau volksfreund.de 9. Januar 2009
  3. Vergleich der Fahrtzeiten mit Hilfe versch. Internet-Routenplaner
  4. Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahren vom 30.4.1999, Anlage 1
  5. Tourismusgutachten ETI GmbH Trier aus dem Jahr 2000
  6. Unstimmigkeiten im Tourismusgutachten von ETI
  7. Rettet die Mosel-Weinlandschaft slowfood.de Sept. 2009
  8. BUND-Pressemitteilung zur Lateralwasserverteilung
  9. Stellungnahme der Landesregierung Rheinland-Pfalz zum Hochmoselübergang vom 12. April 2010

Koordinaten: 49° 57′ 59″ N, 7° 0′ 0″ O