Kamieniec (Kołbaskowo)

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Kamieniec
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Kamieniec (Polen)
Kamieniec (Polen)
Kamieniec
Basisdaten
Staat: Polen

Woiwodschaft: Westpommern
Powiat: Police
Gmina: Kołbaskowo
Geographische Lage: 53° 19′ N, 14° 26′ OKoordinaten: 53° 18′ 33″ N, 14° 26′ 13″ O

Höhe: 33 m n.p.m.
Einwohner: 300 (2013[1])
Postleitzahl: 72-001
Telefonvorwahl: (+48) 91
Kfz-Kennzeichen: ZPL
Wirtschaft und Verkehr
Straße: Rosówek-Moczyły-Kołbaskowo
Eisenbahn: (kein Bahnanschluss)
Nächster int. Flughafen: Stettin-Goleniów
Dorfstraße

Kamieniec (deutsch Schöningen) ist ein Dorf in der Gemeinde Kołbaskowo (Kolbitzow) im Powiat Policki (Pölitzer Kreis) der polnischen Woiwodschaft Westpommern.

Geographische Lage

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Das Dorf liegt in Vorpommern, etwa 16 Kilometer südwestlich von Stettin, acht Kilometer nordnordwestlich von Gryfino (Greifenhagen) und zwei Kilometer westlich der Oder an der Grenze zwischen dem polnischen Powiat Policki und der Bundesrepublik Deutschland.

Die Ortschaft Schöningen hatte im 18. Jahrhundert einen gräflichen Hof, ein Vorwerk, eine Schäferei und eine Erb-Wassermühle, ‚Schwarze Katze‘ genannt, und von dort aus auf dem Wasserweg Verbindung über den Katzengraben, Schwarzensee und Kietzgraben zur Stadt Greifenhagen; Schöningen war eines der Lehne der Familie Mellin.[2]

Im Jahr 1945 gehörte Schöningen zum Landkreis Randow im Regierungsbezirk Stettin in der preußischen Provinz Pommern des Deutschen Reichs. Schöningen war Sitz des Amtsbezirks Schöningen.

Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Region von der Roten Armee besetzt. Nach Kriegsende wurde Schöningen zusammen mit Stettin und Hinterpommern – mit Ausnahme militärischer Sperrgebiete – seitens der sowjetischen Besatzungsmacht der Volksrepublik Polen zur Verwaltung unterstellt. Allmählich begann danach die Zuwanderung von Polen. Die Ortschaft wurde in „Kamieniec“ umbenannt. In der Folgezeit wurde die einheimische Bevölkerung von der polnischen Administration aus der Region vertrieben.

Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs gehörte das Rittergut Schöningen der Familie Schlange. Der letzte Eigentümer war der Politiker Hans Schlange-Schöningen, der die Bewirtschaftung des elterlichen Gutes nach dem Ersten Weltkrieg übernommen hatte.

Als nach dem Zweiten Weltkrieg Schöningen der Volksrepublik Polen zur Verwaltung unterstellt worden war, wurde Hans Schlange-Schöningen durch die polnische Administration entschädigungslos enteignet. Das Gut wurde anschließend durch den polnischen Staat genutzt, das Herrenhaus bis 2005 als Kommandantur für die polnischen Grenztruppen.

Der emeritierte Lübecker Hochschullehrer und Musikwissenschaftler Eckhard Maronn erwarb im Jahre 2005 das Herrenhaus in der Absicht, das Anwesen unter anderem für Konzerte, Workshops, Lesungen und Seminare zu nutzen.

Persönlichkeiten

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Söhne und Töchter des Ortes

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  • Schöningen, Dorf und Rittergut, Kreis Randow, Regierungsbezirk Stettin, Provinz Pommern. In: Meyers Gazetteer, mit Eintrag aus Meyers Orts- und Verkehrslexikon, Ausgabe 1912, sowie einer historischen Landkarte der Umgebung von Schöningen (meyersgaz.org).
  • Hubert Böttcher: Kling, mein Schöningen, kling! In: Pommern. Zeitschrift für Kultur und Geschichte. Heft 4/2007, ISSN 0032-4167, S. 36–41.
  • Ludwig Wilhelm Brüggemann: Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Preußischen Herzogthums Vor- und Hinter-Pommern. Teil I: Allgemeine Einleitung und Beschreibung des Preußischen Vorpommern. Stettin 1779, S. 232, Ziffer 59 (Google Books).
  • Heinrich Berghaus: Landbuch des Herzogtums Pommern. Band 2, Anklam 1865, S. 1698–1702 (Digitalisat)
  1. Główny Urząd Statystyczny, Online-Abfrage als Excel-Datei: Portret miejscowości statystycznych w gminie Kołbaskowo (powiat policki, województwo zachodniopomorskie) w 2013 r. Fortschreibung des Zensus 2011 (polnisch, abgerufen am 21,01,2016)
  2. Ludwig Wilhelm Brüggemann: Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Preußischen Herzogthums Vor- und Hinter-Pommern. Teil I: Allgemeine Einleitung und Beschreibung des Preußischen Vorpommern. Stettin 1779, S. 232, Ziffer 59 (Google Books).