Landespolizeidirektion

Eine Landespolizeidirektion (abgekürzt LPD) ist in Österreich seit September 2012 eine dem Bundesministerium für Inneres unterstehende Sicherheitsbehörde II. und teilweise auch I. Instanz. Für jedes der neun Bundesländer ist eine Landespolizeidirektion eingerichtet.
Entstehung und Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im November 2011 stellten die damalige Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Staatssekretär Josef Ostermayer ein Konzept für eine Zusammenführung der als Sicherheitsbehörden II. Instanz für jedes Bundesland eingerichteten Sicherheitsdirektionen, der insgesamt 14 als Sicherheitsbehörden I. Instanz eingerichteten Bundespolizeidirektionen und der Landespolizeikommanden zu insgesamt neun Landespolizeidirektionen vor.[1]
Der Grund dafür war eine budgetäre Straffung von vormals 31 einzelnen Budgetposten auf nurmehr neun sowie eine Kostenersparnis von ca. acht bis zehn Millionen Euro durch die Einsparung von Führungspersonal. Die Reform wurde im Frühjahr 2012 mit den Stimmen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sowie der Oppositionsparteien FPÖ und BZÖ beschlossen, nur Die Grünen stimmten gegen die Reform. Die Reaktion der Landeshauptleute war ebenfalls durchwegs positiv.[2]
Die neun Landespolizeidirektoren wurden am 31. August 2012 mit einem Festakt in den Redoutensälen der Hofburg der Öffentlichkeit vorgestellt. Bei ihnen handelte es sich hauptsächlich um die vormaligen Leiter der Sicherheitsdirektionen oder Landespolizeikommandanten.[3] Die Umsetzung der Reform begann am 1. September 2012 und wurde mit 1. Jänner 2013 planmäßig abgeschlossen.
Grundsätzliches
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Standorte und Zuständigkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Landespolizeidirektionen sind gesetzlich in Art. 78a ff Bundes-Verfassungsgesetz sowie in §§ 7 ff Sicherheitspolizeigesetz (SPG) als Sicherheitsbehörden definiert. Sie haben ihren Sitz in der jeweiligen Landeshauptstadt und tragen die Bezeichnung Landespolizeidirektion mit dem Namen des Bundeslandes, für das sie eingerichtet sind. Die Landespolizeidirektionen sind grundsätzlich Sicherheitsbehörden II. Instanz; in jenen Gemeindegebieten, die § 8 SPG aufzählt, ist die jeweilige Landespolizeidirektion auch Sicherheitsbehörde I. Instanz. Da den Landespolizeidirektionen auch die Besorgung des Exekutivdiensts übertragen ist, obliegt ihr die Leitung des Wachkörpers Bundespolizei auf Landesebene. Die Landespolizeidirektion vereinigt zum ersten Mal die Funktionen der Sicherheitsbehörde und des Wachkörpers in einer Behörde.
Sicherheitsbehörde
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Den Landespolizeidirektionen unterstehen in allen Bundesländern außer Wien die Sicherheitsbehörden I. Instanz. Das sind die Bezirkshauptmannschaften sowie in Niederösterreich die Bürgermeister der Statutarstädte Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs.
In den Gebieten der Gemeinden Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Leoben, Linz, Rust, Salzburg, Schwechat (einschließlich der außerhalb von Schwechat liegenden Teile des Flughafens Wien-Schwechat), St. Pölten, Steyr, Villach, Wels, Wien und Wiener Neustadt fungieren die Landespolizeidirektionen als Sicherheitsbehörden I. Instanz.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben vor Ort sind in den Städten Leoben, Schwechat, Steyr, Villach, Wels und Wiener Neustadt sowie in Wien insgesamt 20 Polizeikommissariate eingerichtet, die als Außenstellen der Landespolizeidirektionen fungieren. In Gemeinden, in denen die Landespolizeidirektionen die Sicherheitsbehörde I. Instanz sind, darf kein Gemeindewachkörper eingerichtet werden.
Leitung des Wachkörpers Bundespolizei
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als Leitung des Wachkörpers Bundespolizei auf Landesebene unterstehen den Landespolizeidirektionen zudem die Bezirks- und Stadtpolizeikommanden sowie zahlreiche andere Organisationseinheiten des Wachkörpers Bundespolizei, beispielsweise die Schnellen Reaktionskräfte (SRK), wie die Schnellen Interventionsgruppen (SIG) und die Bereitschaftseinheiten (BE), die Einsatzeinheiten (EE), die Einsatzgruppen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) sowie die Grenzschutzeinheit PUMA.
Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die wichtigste Aufgabe der Landespolizeidirektionen ist der Vollzug der Sicherheitsverwaltung. Das ist der Sammelbegriff für die folgenden Materien: Sicherheitspolizei, Pass- und Meldewesen, Fremdenpolizei, Grenzpolizei, Waffen-, Munitions-, Schieß- und Sprengmittelwesen sowie Pressewesen, Vereins- und Versammlungsangelegenheiten. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Verkehrspolizei.
In Pass- und Meldeangelegenheiten sind immer die Bürgermeister oder Bezirkshauptmannschaften Behörde, selbst dort, wo die Landespolizeidirektionen Sicherheitsbehörde I. Instanz sind.
Ferner obliegt es den Landespolizeidirektoren, den Bezirksverwaltungsbehörden auf Antrag der jeweiligen Gemeinden mittels Verordnung einen Gemeindewachkörper zur Besorgung des Exekutivdienstes zu unterstellen.
Struktur
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Die Landespolizeidirektionen sind monokratische Behörden. Der Leiter einer Landespolizeidirektion ist der Landespolizeidirektor, der in Wien traditionell als Landespolizeipräsident bezeichnet wird.
Die Grundstrukturen wurden für alle Landespolizeidirektionen einheitlich festgelegt, lediglich die Landespolizeidirektionen Wien und Vorarlberg haben davon abweichende Strukturen.
Grundstruktur der Landespolizeidirektion (außer Wien)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Führung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Landespolizeidirektionen gliedern sich in die Geschäftsführung und fachlich in Abteilungen. Der Landespolizeidirektor nimmt gemeinsam mit seinen beiden Stellvertretern die Geschäfte wahr; direkt unterstellt sind ihm das Büro Öffentlichkeitsarbeit und interner Betrieb sowie das Büro Controlling. Trotz der Organisation als monokratische Behörde soll der Landespolizeidirektor weitreichende Entscheidungen – zum Beispiel was Strategien und Ziele betrifft – gemeinsam mit seinen beiden Stellvertretern treffen.
Geschäftsbereich A
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem Stellvertreter im Geschäftsbereich A Strategie und Einsatz ist das Büro Organisation, Strategie und Dienstvollzug mit den Referaten Organisation, Strategie und Dienstvollzug und Polizeiärztlicher Dienst zugeordnet. Dieser Geschäftsbereich umfasst unter anderem die Bereiche Strategieentwicklung und -umsetzung, Budget- und Investitionsplanung, Personalentwicklung und Dienstvollzugsangelegenheiten.
Geschäftsbereich B
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Landespolizeidirektor-Stellvertreter im Geschäftsbereich B Verfahren und Support ist für die Büros Rechtsangelegenheiten, Qualitäts- und Wissensmanagement sowie Budget verantwortlich. In diesen Bereichen werden unter anderem generelle Angelegenheiten der Landespolizeidirektion als Oberbehörde, Rechts- und Verfahrensangelegenheiten, Datenschutz sowie grundsätzliche Infrastruktur- und Beschaffungsangelegenheiten behandelt.
Weitere Einheiten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Geschäftsführung nachgeordnet sind die Abteilungen der Landespolizeidirektionen: die Einsatzabteilung (EA), die Fremden- und grenzpolizeiliche Abteilung (FGA)[4], die Landesverkehrsabteilung (LVA), das Landeskriminalamt (LKA), das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE), die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA), die Personalabteilung (PA) und die Logistikabteilung (LA). Sie sind wiederum in Referate und Fachbereiche unterteilt. Landeskriminalamt, Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung und Landesverkehrsabteilung gelten als Dienststellen.
Vorarlberg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Da die Landespolizeidirektion Vorarlberg für keine Gemeinde die Sicherheitsbehörde I. Instanz ist, ist keine Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung eingerichtet.[5]
Grundstruktur der Landespolizeidirektion Wien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für Wien wurde eine eigene Struktur der Landespolizeidirektion eingerichtet, die sich aus den historischen Gegebenheiten und der Doppelrolle Wiens als Land und Gemeinde ableitet.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Website der Landespolizeidirektionen
- Pressemappe der Präsentation des BM.I bez Verwaltungsreform – Bundessicherheitsbehörden NEU (PDF; 735 kB)
- Magazin Öffentliche Sicherheit - Es gibt nur mehr eine Polizei (PDF; 108 kB)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Führungsstruktur soll verkleinert werden. In: orf.at. Österreichischer Rundfunk, 17. November 2011, abgerufen am 27. August 2018.
- ↑ Länderreaktionen bisher wenig kritisch. In: oesterreich.orf.at. Österreichischer Rundfunk, 17. November 2011, abgerufen am 27. August 2018.
- ↑ Polizeireform: Landespolizeidirektoren und Stellvertreter bestellt - derstandard.at/1345165794773/Polizei-Reform-Landespolizeidirektoren-und-Stellvertreter-bestellt. In: derstandard.at. 31. August 2012, abgerufen am 27. August 2018.
- ↑ ORF at/Agenturen red: Neue Struktur bei Polizei: Aus EGFA wird EA und FGA. 31. März 2019, abgerufen am 31. August 2019.
- ↑ Organigramm. In: polizei.gv.at. Landespolizeidirektion Vorarlberg, abgerufen am 27. August 2018.