Leo und Claire

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Film
Titel Leo und Claire
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 2001
Länge 103 Minuten
Altersfreigabe
Stab
Regie Joseph Vilsmaier
Drehbuch Reinhard Klooss,
Klaus Richter,
Joseph Vilsmaier
Produktion Reinhard Kloos,
Joseph Vilsmaier
Musik Gert Wilden junior
Kamera Joseph Vilsmaier
Schnitt Hans Funck
Besetzung

Leo und Claire ist ein deutscher Kinofilm aus dem Jahre 2001 von Joseph Vilsmaier mit Michael Degen, Franziska Petri und Suzanne von Borsody in den Hauptrollen.

Deutschland in den Jahren zwischen 1933 und 1942: Leo Katzenberger führt ein Schuhgeschäft in Nürnberg. Er ist Jude. Und er hat Irene ein Studio vermietet. Irene ist jung, blond, sexy und eine Fotografin. Genug Stoff für die kleinbürgerliche Nachbarschaft zu Klatsch und Tratsch. Sie dichtet Leo ein Verhältnis mit ihr an. Leo wird denunziert, wegen Rassenschande verhaftet und schließlich zum Tode verurteilt.

Der Prozess gipfelt in der Argumentation des Richters, Rassenschande sei schlimmer als Mord.

Der Film basiert auf wahren Begebenheiten: Es war der bekannteste Fall von Rechtsbeugung während der Nazi-Zeit. Der Fall Katzenberger wird auch im US-amerikanischen Spielfilm Urteil von Nürnberg behandelt, der sich mit dem Nürnberger Juristenprozess befasst, in dem nach dem Krieg Richter Oswald Rothaug zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Grundlage des Films ist das Buch „Der Jude und das Mädchen“ von Christiane Kohl. Der Titel des Buches, der die Beziehung zwischen Leo Katzenberger und Irene Seiler/Scheffler in den Vordergrund setzt, wurde durch die Produzenten auf Wunsch der Familie Katzenberger geändert, um Leos Frau Claire in den Vordergrund zu rücken, die in der Geschichte eine Nebenrolle spielt.[2]

„Der auf Tatsachen beruhende Film verschenkt durch eine uninspirierte Inszenierung, die teilweise allzu holzschnittartige Figurenzeichnung und das nicht durchgehend sicher geführte Ensemble viel von seiner möglichen Wirkung. Dennoch regt er durch einige prägnante Szenen, das fesselnde Spiel der beiden Hauptdarsteller und die Ungeheuerlichkeit des ungesühnten Justizmordes zur Diskussion über die unbewältigte deutsche Vergangenheit an.“

Lexikon des internationalen Films[3]

Einzelnachweise

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  1. Freigabebescheinigung für Leo und Claire. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Februar 2014 (PDF; Prüf­nummer: 89 550 V).
  2. Kino: „Leo und Claire“ – Die nackten Tatsachen bei sueddeutsche.de
  3. Leo und Claire. In: Lexikon des internationalen Films. Filmdienst, abgerufen am 11. Oktober 2016.