Naturschutzgebiet Storkower Kanal

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Naturschutzgebiet Storkower Kanal

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Der Storkower Kanal im Schutzgebiet

Der Storkower Kanal im Schutzgebiet

Lage Brandenburg, Deutschland
Fläche 96,19 km²
Kennung 1202
WDPA-ID 329658
Geographische Lage 52° 16′ N, 13° 52′ OKoordinaten: 52° 16′ 29″ N, 13° 51′ 39″ O
Naturschutzgebiet Storkower Kanal (Brandenburg)
Naturschutzgebiet Storkower Kanal (Brandenburg)
Einrichtungsdatum 16. Juni 2004, 2004

Das Naturschutzgebiet Storkower Kanal ist ein 96,18 Hektar großes Naturschutz- und FFH-Gebiet im Natura 2000 Verbund in den Brandenburger Landkreisen Oder-Spree und Dahme-Spreewald.

Es befindet sich im Naturpark Dahme-Heideseen südlich und nördlich des namengebenden Storkower Kanals und des in den Kanal mündenden Stahnsdorfer Fließes. Schutzzweck ist insbesondere die Bewahrung wild lebender Pflanzengesellschaften wie Hochstaudenfluren und Krebsscherenfluren, Bruchwaldgesellschaften und Tierarten in der vermoorten Niederung zwischen dem Stahnsdorfer und Wolziger See.

Lage und Naturraum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Schutzgebiet liegt auf den Gemarkungen der beiden Storkower Ortsteile Alt Stahnsdorf und Kummersdorf sowie des Ortsteils Wolzig der Gemeinde Heidesee.[1] Es befindet sich südlich des von der Spree durchflossenen Berliner Urstromtals und westlich der Storkower Platte im Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet, das in den Naturräumlichen Haupteinheiten Deutschlands als Nr. 82 geführt wird. Die zahlreichen Seen des Gebiets sind ein Relikt des Brandenburger Stadiums (24.000 bis 22.000) der Weichsel-Eiszeit.[2] Das Gebiet erstreckt sich in einem schmalen Streifen von Nordost nach Südwest nahezu entlang des gesamten Stahnsdorfer Fließes und entlang des westlichen Teils des Storkower Kanals. Beide Gewässersysteme haben je rund die Hälfte Flächenanteil.

Trasse der Bahnstrecke Königs Wusterhausen–Grunow

Als einzige weitere Verkehrsader quert die eingleisige Bahnstrecke Königs Wusterhausen–Grunow das Schutzgebiet von Südost nach Nordwest und überbrückt kurz nach dem Bedarfshaltepunkt Kummersdorf das Stahnsdorfer Fließ.[4]

Naturschutz, Flora und Fauna[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Natura 2000- und FFH-Gebiet[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das NSG Storkower Kanal ist Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete Natura 2000. Der Steckbrief des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) enthält für das 96,18 Hektar umfassende FFH-Gebiet unter der Nummer 3749-306 folgende Charakterisierung:

„Fließgewässerverlandungskomplex mit ausgedehnten begleitenden Erlen-Moor- und Bruchwäldern, Hochstaudenfluren, wertvollen Kleingewässern mit Krebsscherenfluren und angrenzenden Feuchtwiesen.“

Bundesamt für Naturschutz. Steckbrief FFH-Gebiet Storkower Kanal.[5]

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Storkower Kanal“ vom 24. Mai 2004 (die Veröffentlichung der Verordnung und damit ihr Inkrafttreten erfolgte am 15. Juni 2004 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg) stellt unter § 3 Absatz 5 als Schutzzweck unter anderem die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als wesentlichen Teil des überregionalen Biotopverbundes zwischen den Dahmegewässern und dem Spreewald heraus.[6]

Pflanzen und Pflanzengemeinschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weidelgras-Wiese
Hochstauden

Unter den Lebensraumtypen listet der FFH-Steckbrief folgende Pflanzen- beziehungsweise Waldgesellschaften auf: Feuchte Hochstaudenfluren (Natura 2000-Code 6430'), Magere Flachland-Mähwiesen (6510; Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0; mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)) und Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (3260; mit Ranunculion fluitantis und Callitricho-Batrachion).[5] Die Verordnung des Landes betont die Unterschutzstellung der gut ausgebildeten Uferpflanzengesellschaften insbesondere des Stahnsdorfer Fließes, darunter die verschiedenen die Talaue besiedelnden Bruchwaldgesellschaften, die Eichenwälder der bodensaurer Standorte, die extensiv genutzten Feuchtwiesengesellschaften, die Seggenriede und ausgedehnten Röhrichte.[6]

Zu den nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders und streng geschützten Arten im Gebiet zählen: Wiesen-Schachtelhalm (Equisetum pratense), Acker-Filzkraut (Filago arvense) aus der Pflanzengattung der Filzkräuter, Krebsschere (Stratiotes aloides) – Blume des Jahres im Jahr 1998, Wiesen-Knöterich (Polygonum bistorta), Prachtnelke (Dianthus superbus) und Steifblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata).[6] Hinzu kommen Bestände des Flutenden Wasserhahnenfußes (Ranunculus fluitans), einer als Sauerstoffproduzent und als Laichpflanze ökologisch wichtigen Art. Sie ist als ökologischer Zeigerwert nach Ellenberg als ozeanische Lichtpflanze für mäßigwarme bis warme Unterwasser-Standorte angegeben. Auch die Krebsschere erfüllt eine wichtige ökologische Funktion, da sich die Großlibellenart Grüne Mosaikjungfer bei ihrer Eiablage ganz auf die Wasserpflanze spezialisiert hat und daher an ihr Vorkommen gebunden ist.

Tiere[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Verordnung des Landes sind einschließlich ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wichtigen Lebensräume besonders geschützt: unter den Säugetieren der Fischotter (Lutra lutra) und unter den Fischen der Rapfen (Aspius aspius) und der Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)[5], der Fisch des Jahres 2008.

Der Fischotter, Tier des Jahres 1999 in Deutschland, ist in Brandenburg vom Aussterben bedroht.[7] Der an das Wasserleben angepasste Marder zählt zu den besten Schwimmern unter den Landraubtieren und kann bis zu acht Minuten unter Wasser bleiben. Einen großen Teil seines Beutespektrums stellen Fische dar, wobei er überwiegend kleine Fischarten erbeutet und darunter langsame und geschwächte Tiere. Ihm kommt daher eine Rolle bei der Gesunderhaltung der Fischbestände zu. Die Rapfen aus der Familie der Karpfenfische finden sich in jungen Jahren in kleinen Schulen zusammen, entwickeln sich aber im ausgewachsenen Alter zu Einzelgängern. Für diesen Fisch ist eine Durchgängigkeit der Gewässer überlebenswichtig.[8] Der nach der Roten Liste in Brandenburg gleichfalls stark gefährdete Bitterling[9] findet im sandigen Grund der Gewässer die für seine Fortpflanzung nötigen Muscheln.

Zudem listet die Verordnung des Landes das Gebiet als Lebens- beziehungsweise Rückzugsraum und potenzielles Wiederausbreitungszentrum für folgende wild lebende und besonders und streng geschützte Tierarten: Kranich (Grus grus), Weißstorch (Ciconia ciconia), Eisvogel (Alcedo atthis), Kiebitz (Vanellus vanellus), Baumfalke (Falco subbuteo), Wendehals (Jynx torquilla), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Rotrückenwürger (Lanius collurio), Schafstelze (Motacilla flava flava), Silberfleck-Zahnspinner (Spatalia argentina), Schilfbärchen (Pelosia obtusa), Brombeer-Kleinbärchen (Meganola albula) [in der Verordnung angegeben als: „Kleinbär (Roselia albula)“], Große Flussmuschel (Unio tumidus) und Ringelnatter (Natrix natrix).[6] Die zur Familie der Nattern gehörende Schlangenart ist für Menschen vollkommen ungefährlich und spielt in Sagen und Aberglauben eine positive Rolle. Noch heute gilt die Ringelnatter als Schutzpatronin der Bewohner des nahe gelegenen Spreewaldes, zu dessen Kulturgut die Sage vom „Schlangenkönig“ zählt. Die Giebelspitzen alter Spreewaldhäuser zeigen oftmals stilisiert dargestellte gekreuzte Schlangenköpfe, die eine Krone tragen.[10][11]

Pflegemaßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

An Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen legt die Verordnung in § 6 als Zielvorgabe fest:

  • Bruchwald- und Röhrichtbereiche an den Ufern der Gewässer sollen ihrer natürlichen Entwicklung überlassen und von einer Bewirtschaftung freigehalten werden;
  • Frisch- und Feuchtwiesen sollen möglichst über Mahd genutzt und gegebenenfalls entbuscht werden;
  • der Naturverjüngung soll Vorrang gegenüber Pflanzungen eingeräumt werden.[6]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Naturschutzgebiet Storkower Kanal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Brandenburg-Viewer, Digitale Topographische Karten 1:10.000 (Menu – „Mehr Daten“ – anklicken und entsprechend auswählen; zu den Gemarkungsgrenzen „Liegenschaftskataster“ und dort „Gemarkungen“ zuschalten.)
  2. Brigitte Nixdorf, Mike Hemm u. a.: Dokumentation von Zustand und Entwicklung der wichtigsten Seen Deutschlands, Teil 5, Brandenburg, Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Abschlussbericht F&E Vorhaben FKZ 299 24 274, im Auftrag des Umweltbundesamtes am Lehrstuhl Gewässerschutz der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus, 2004. Kapitel 1.37 Wolziger See S. 155. PDF
  3. Geschichte des Storkower Kanals (Memento des Originals vom 2. Juni 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wsv.de auf den Seiten des Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin
  4. Rad-, Wander- und Gewässerkarte Storkower Gewässer, Scharmützelsee. 1:35.000. Verlag grünes herz, Dr. Lutz Gebhardt e. K., Ilmenau und Ostseebad Wustrow, 7. aktualisierte Auflage, Juli 2012 ISBN 978-3-86636-103-4. Die Karte verzeichnet die genaue Grenze des Schutzgebietes. Siehe ferner den Kartenanhang in der Schutzverordnung.
  5. a b c 3749-306 Storkower Kanal.  (FFH-Gebiet) Steckbriefe der Natura-2000-Gebiete. Herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz. Abgerufen am 25. November 2017.@1@2Vorlage:Toter Link/www.bfn.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juli 2023. Suche in Webarchiven) (siehe dazu die Disk "BfN hat umstrukturiert...")
  6. a b c d e Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg: Verordnung über das Naturschutzgebiet „Storkower Kanal“ vom 24. Mai 2004. (GVBl.II/04, Nr. 13, S. 338). Potsdam, den 24. Mai 2004.
  7. Jürgen Klawitter, Rainer Altenkamp u. a.: Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin. (PDF; 203 kB) Bearbeitungsstand: Dezember 2003. In: Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin. S. 6. Anmerkung: Die Berliner Liste enthält auch die Angaben für Brandenburg.
  8. Pisci Page (Memento des Originals vom 28. Oktober 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.pivi.de Rapfen, Lebensraum und Biologie (und Klick auf „Verbreitung, Gefährdung“)
  9. Gesamtartenliste und Rote Liste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin: S. 87–S. 91 in Fische in Berlin - Bilanz der Artenvielfalt", herausgegeben vom Fischereiamt Berlin
  10. Ringelnatter beim Spreewald-Marketing, abgerufen am 19. Januar 2011.
  11. Schlangenkönig im Spreewald, abgerufen am 19. Januar 2011. (Memento des Originals vom 3. September 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.raddusch-spreewald.de