Römischer Ritus

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Als römischer Ritus wird die seit der Spätantike in Rom gefeierte Liturgie bezeichnet, die heilige Messe, die Feier der Sakramente und Sakramentalien sowie die Feier des Stundengebets, der Feste und geprägten Zeiten der lateinischen Kirche, der größten Teilkirche innerhalb der römisch-katholischen Kirche. Ebenfalls als römisch wird das zur Messfeier gehörige Messbuch (Missale Romanum) bzw. die Ritusbücher (Pontificale Romanum, Rituale Romanum, Ordines Romani) und das Stundenbuch (siehe auch Brevier) bezeichnet. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich hauptsächlich auf die Feier der heiligen Messe im römischen Ritus.

Vierungsaltar im Kölner Dom zur Feier der heiligen Messe in der ordentlichen Form (forma ordinaria).
Hochaltar mit Tabernakel zur Feier der heiligen Messe in der außerordentlichen Form (forma extraordinaria).

Der römische Ritus wurde anfangs nur in Rom gefeiert. Im Laufe der Jahrhunderte hat sich der römische Ritus auch in den Ländern verbreitet, die sich auf den Papst als Oberhaupt der Kirche bezogen. Daneben entstanden aber auch lokale Traditionen (z. B. in Frankreich: gallikanischer Ritus, der ambrosianische Ritus in Mailand, in England: Sarum-Usus, entstanden in Salisbury).

Frühes Christentum

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Es ist unklar, wann genau Griechisch als Liturgiesprache abgeschafft und Latein anstelle der griechischen Sprache eingeführt wurde. Papst Viktor I. (190–202) könnte der erste Papst gewesen sein, der in Rom die heilige Messe in lateinischer Sprache feierte. Vermutlich fand der Wechsel der Liturgiesprache nach und nach statt, und beide Sprachen wurden eine Weile nebeneinander verwendet.

Vor dem Pontifikat Gregors des Großen (590–604) gab es viele Änderungen des römischen Ritus, inbegriffen eine „komplette Umgestaltung des Kanons“.[1] Unter Papst Gregor fand eine grundsätzliche Überarbeitung des Ritus statt, die „vieles entfernte, ein wenig änderte, einiges hinzufügte“.[2]

Gegen Ende des achten Jahrhunderts befahl Karl der Große die Verwendung des römischen Messritus in seinem Herrschaftsbereich. Nördlich der Alpen wurden einige Elemente des vorher verwendeten gallikanischen Ritus mit dem römischen Ritus verbunden. Unter dem Einfluss der Nachfolger Karls des Großen wurde dieser römisch-fränkische Mischritus später in Rom eingeführt und somit für die lateinische Kirche maßgeblich.

Liturgiereform gemäß dem Beschluss des Konzils von Trient

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Die Reformation kritisierte nicht nur vorhandene gottesdienstliche Missbräuche, sondern bestritt auch die überlieferte katholische Lehre vom Messopfer der Eucharistie. Beides machte aus Sicht der Konzilsväter des Konzils von Trient (1545–1563) eine Vereinheitlichung der Liturgie erforderlich, um die Gültigkeit und die Würde der Feiern zu sichern. Aus Zeitgründen übertrug das Konzil die Erstellung und Veröffentlichung der reformierten liturgischen Bücher dem Papst in Rom. Gemäß dem Beschluss des Konzils von Trient wurden in den folgenden Jahrzehnten alle gottesdienstlichen Bücher revidiert und amtlich veröffentlicht. Unter Papst Pius V. erschien 1570 das Messbuch unter dem Titel Missale Romanum (vormals: Missale secundum consuetudinem Romane Curie). Für diesen Druck wurden, so die Bulle Quo primum tempore, die ältesten damals verfügbaren Handschriften und Messbücher herangezogen, um Verformungen zu beseitigen und um eine möglichst traditionstreue Fassung aus der Zeit vor den Unruhen der Reformation wiederherzustellen (restituere). Tatsächlich handelt es sich hierbei lediglich um eine Überarbeitung des Missale curiae, des Messbuchs der Römischen Kurie, von dem zwischen 1474 und 1570 etwa 300 Ausgaben gedruckt worden waren. Das Missale Romanum Pius’ V. wurde in der ganzen (abendländischen) Kirche für verbindlich erklärt, nur Bistümer und Orden, die seit wenigstens zwei Jahrhunderten eine eigene Diözesan- oder Ordensliturgie besaßen, durften ihre besonderen gottesdienstlichen Bücher weiterhin verwenden. Auch Übersetzungen in verschiedene Landessprachen blieben erhalten (altslawischer Ritus) oder wurden in der Folgezeit erstmals genehmigt (z. B. in das Persische, Äthiopische und Chinesische). Mit und nach dem Konzil von Trient setzte sich im katholischen Kirchenbau seit dem 16. Jahrhundert die pastoral motivierte Regel durch, den Gläubigen die unbehinderte Sicht auf das liturgische Geschehen am Hauptaltar zu ermöglichen (z. B. durch Entfernung vorhandener Lettner).[3] Der sich im 20. Jahrhundert verbreitende sogenannte Volksaltar steht in dieser Tradition.

Die Liturgiereform des Tridentinums unterscheidet sich von der des 20. Jahrhunderts somit vor allem durch ihren geringen Umfang sowie weniger fortgeschrittene liturgiegeschichtliche Kenntnisse, besonders über den Gottesdienst der Alten Kirche und der Ostkirchen. Die liturgischen Bücher wurden von den nachfolgenden Päpsten mehrfach revidiert und verbessert und teilweise an die Erfordernisse der jeweiligen Zeit angepasst. Bedeutende Änderungen des Missale Romanum vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil waren die unter Papst Pius XII. (1939–1958) durchgeführte Neuordnung der Liturgie der Osternacht und der Heiligen Woche sowie die durch Papst Johannes XXIII. (1958–1963) vorgenommene Veröffentlichung des unter Pius XII. vorbereiteten Codex Rubricarum. Auf dieser Grundlage beruht die Editio typica des Missale Romanum von 1962 (siehe auch: Tridentinische Messe). Mit dem Motu proprio „Rubricarum Instructum“ schrieb Papst Johannes XXIII. die ausschließliche Verwendung dieses neugestalteten Missale Romanum vor und setzte die früheren Rubricae generales des Missale Romanum mit Wirkung vom 1. Januar 1961 außer Kraft. Dabei widerrief er ausdrücklich jegliche entgegenstehenden Privilegien, Indulte und Bräuche „etiam saecularia et immemorabilia“, das heißt, „auch wenn seit Jahrhunderten oder seit unvordenklichen Zeiten bestehend“.

Eine stärker werdende liturgische Erneuerungsbewegung, die im 19. Jahrhundert ihren Anfang nahm, forderte jedoch tiefgreifendere Reformen. Diese wurden erst durch das Zweite Vatikanische Konzil möglich (s. u.).

Liturgiereform gemäß dem Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils

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Am 4. Dezember 1963 verkündet das Zweite Vatikanische Konzil in seiner Konstitution über die heilige Liturgie (Sacrosanctum Concilium):

„Der Mess-Ordo soll so überarbeitet werden, dass der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten und die fromme und tätige Teilnahme der Gläubigen erleichtert werde. Deshalb sollen die Riten unter treulicher Wahrung ihrer Substanz einfacher werden. Was im Lauf der Zeit verdoppelt oder weniger glücklich eingefügt wurde, soll wegfallen. Einiges dagegen, was durch die Ungunst der Zeit verlorengegangen ist, soll, soweit es angebracht oder nötig erscheint, nach der altehrwürdigen Norm der Väter wiederhergestellt werden. Auf dass den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet werde, soll die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan werden, so dass innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren die wichtigsten Teile der Heiligen Schrift dem Volk vorgetragen werden.“

Fast alle im Konzil versammelten Bischöfe erachteten eine Liturgiereform als dringend notwendig. Die wohl augenscheinlichsten Änderungen durch die Liturgiereform sind die Möglichkeit, die Messe anstatt wie bisher nur in Latein nun allgemein in der Volkssprache zu feiern, und der Wunsch nach tätiger und bewusster Teilnahme der Laien an der Liturgie.

Papst Paul VI. ordnete nach dem Konzil die Umsetzung der Liturgiekonstitution und damit die Herausgabe eines neuen Messbuchs an. Er promulgierte am Gründonnerstag 1969 die Veröffentlichung einer neuen Ausgabe des Römischen Messbuchs, die 1970 erschien und die Editio typica Johannes’ XXIII. von 1962 und den Ordo missae von 1965 ersetzte. In der Apostolischen Konstitution „Missale Romanum“ erklärte Paul VI.:

„Unsere Anordnungen und Vorschriften sollen jetzt und in Zukunft gültig und rechtskräftig sein, unter Aufhebung jedweder entgegenstehender Konstitutionen und Verordnungen Unserer Vorgänger sowie aller übrigen Anweisungen, welcher Art sie auch seien.“

Seither benutzt der römische Ritus mehrere Eucharistische Hochgebete neben dem überlieferten Römischen Messkanon, dessen Text nur überarbeitet wurde. Paul VI. redigierte überdies die Wandlungsworte, die einheitlich für jede gültige Messfeier vorgeschrieben sind. Neben der Feier der Eucharistie wurden auch die anderen Sakramente, die Feier des Stundengebets und der liturgische Kalender erneuert.

Näheres unter: Liturgiereform

Römischer Ritus heute

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Die Ausgabe des Römischen Messbuchs von 1970 wurde, nach einer zweiten Ausgabe von 1975 noch unter Paul VI., durch Papst Johannes Paul II. 2000 in dritter Fassung herausgegeben, aber nur geringfügig geändert. Es erschien 2002 in lateinischer Fassung (Missale Romanum). Diesem Missale sind neben den vier 1968 gefassten Hochgebeten die zwei Hochgebete zur Versöhnung von 1975 sowie im Anhang Hochgebete für Messen mit Kindern und vier Varianten für Hochgebete in Messfeiern in besonderen Anliegen (aus den ehemaligen sogenannten „Schweizer Hochgebeten“ hervorgegangen) beigefügt worden. Die Übersetzung dieser neuen Ausgabe des Messbuches in die verschiedenen Muttersprachen steht noch aus.

Im Apostolischen Schreiben Sacramentum Caritatis (2007) empfiehlt Papst Benedikt XVI. einen breiteren Gebrauch des Lateinischen in Messfeiern bei internationalen Veranstaltungen. Darüber hinaus sollen generell „die Gläubigen angeleitet werden, die allgemeinsten Gebete in Latein zu kennen und gewisse Teile der Liturgie im gregorianischen Stil zu singen.“[4]

Im Jahr 1988 promulgierte Papst Johannes Paul II. eine eigene Variante des römischen Ritus für die Diözesen des damaligen Zaïre – den sogenannten Zaïrischen Messritus.

Neben der ordentlichen Form (forma ordinaria) des römischen Ritus, die mit den durch die Päpste Paul VI. und Johannes Paul II. promulgierten liturgischen Büchern in Latein und in lebenden Sprachen gefeiert wird, durften Priester und Priestervereinigungen unter bestimmten Bedingungen auch die Liturgie von 1962 – als außerordentliche Form (forma extraordinaria) des römischen Ritus – feiern (Tridentinische Messe). Mit dem Apostolischen Schreiben Summorum Pontificum (2007) wurde die Anwendung der forma extraordinaria der Verantwortung der Ortsbischöfe entzogen und der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei übertragen. Mit seinem Motu proprio Traditionis custodes (2021) machte Papst Franziskus die Bestimmungen aus Summorum Pontificum weitgehend rückgängig. Er erklärte darin: „Die von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgierten liturgischen Bücher sind die einzige Ausdrucksform der lex orandi des Römischen Ritus.“ Er schränkte die Messfeier nach dem Missale Romanum von 1962, der bisherigen außerordentlichen Form, stark ein.[5] Die zeitweilige Unterscheidung einer ordentlichen und einer außerordentlichen Form des Römischen Ritus bezeichnete der Liturgiewissenschaftler Martin Klöckener als „Hilfskonstruktion [...], die es nie zuvor in der Geschichte der Liturgie gegeben hatte“.[6] Die von Papst Benedikt XVI. eingeführten Bezeichnungen „ordentliche“ und „außerordentliche Form des römischen Ritus“ gelten als durch Traditionis custodes abgeschafft.

In römisch-katholischen Pfarreien der drei Personalordinariate mit „Anglican Use“ findet stattdessen das Messbuch Divine Worship: The Missal von 2015 Verwendung.

Aufbau der heiligen Messe im römischen Ritus der römisch-katholischen Kirche

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Aufbau der heiligen Messe in der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland

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Der Ablauf und die Gestalt der heiligen Messe (auch heiliges Amt oder heilige Eucharistie genannt), wie sie in der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland ursprünglich gefeiert wurde, war bis in die 1980er-Jahre eine größtenteils getreue volkssprachliche Wiedergabe des römischen Ritus in seiner tridentinischen Form, bis durch eine Liturgiereform unter der Ägide des damaligen Vorsitzenden der Liturgischen Kommission, dem Dekan und nachmaligen Bischof Sigisbert Kraft, der Aufbau der alt-katholischen Eucharistiefeier der nachkonziliaren römisch-katholischen Liturgie angepasst wurde.

Altarbuch 1959 Spezifika Eucharistiebuch 1995/2006 Spezifika
Eröffnung
Stufengebet P tief verneigt, Kreuzzeichen,
Altarkuss, Absolution
Die Gemeinde kniet.
Einzugslied (Introitus) Die Gemeinde steht bis zur Predigt. Introitus – Eröffnungsgesang Psalm mit Kehrvers oder
Eröffnungslied oder
Kyrielitanei oder -lied
Altarkuss; ggf. Inzens des Altares
Die Gemeinde steht.
Kyrie ggf. Inzens des Altares Kyrierufe falls nicht schon zum Einzug
zuvor: Begrüßung („Im Namen des Vaters“)
Gloria nur an Sonntagen und Hochfesten;
nicht im Advent und in der Fastenzeit;
Kreuzzeichen zum Abschluss
Gloria oder Glorialied entfällt an Wochentagen, an Sonntagen
im Advent und in der Fastenzeit
Kirchengebet epistelseitig
zuvor: Altarkuss und Gruß
Gebet des Tages vom Priestersitz aus
Wortgottesdienst Alle setzen sich.
Lesung (Epistel) ggf. durch Subdiakon Erste Lesung in der Regel aus dem Alten Testament
Zwischengesang (Graduale) Antwortpsalm
 –  Zweite Lesung in der Regel aus dem Neuen Testament
Halleluja bzw. Bußgesang (Tractus) Ruf vor dem Evangelium Alle erheben sich.
Evangelium ggf. durch den Diakon
kleines Kreuzzeichen
ggf. Inzens; Kuss des Buches
Evangelium kleines Kreuzzeichen, Kuss des Buches, ggf. Inzens
Predigt Die Gemeinde sitzt. Predigt oder
eine andere Form der Verkündigung
Die Gemeinde sitzt.
Glaubensbekenntnis (Nizänum) Kreuzzeichen zum Abschluss
Credo nur sonntags
Glaubensbekenntnis Apostolicum oder Nizänum
entfällt an Wochentagen
Die Gemeinde steht.
(Fürbitten) nur in der Zweiten Ordnung Fürbitten anschließend: Friedensgruß
Opferbereitung Mahl des Herrn
Gebet über die Gaben (Secreta) zuvor:
ggf. Gabenprozession (Subdiakon/Diakon)
Altarkuss, Gruß, Begleitgebete
Erhebung des Brotes
Vermischung des Weines mit Wasser
Erhebung des Kelches
ggf. Segnung weiterer Gaben
ggf. Inzens (ohne Personeninzens)
Händewaschung und Versikel
Bereitung der Gaben Mischung, Inzens, Händewaschung fakultativ;
Gemeindelied, Stille oder Begleitgebete
Versikel und/oder Gebet über die Gaben
Dankgesang (Präfation) zuvor: Eingangsdialog Eucharistiegebet
mit Eingangsdialog, Präfation,
Alle erheben sich.
Heilig dreimaliges Schellenzeichen Sanctus
Darbringung und Weihe
(Canon Missae) Kniebeuge vor und nach der Elevation
der Hostie und des Kelches
und nach Beendigung der Doxologie;
insgesamt 22 Kreuzzeichen über die Gaben
Die Gemeinde kniet auf ein Klingelzeichen hin.
Einsetzungsbericht,
anamnetischer Akklamation,
Epiklese,
Doxologie (Großer Lobpreis),
Amen
1 Kreuzzeichen über die Gaben,
Nachahmungsgesten
(außer Brechung der Hostie)
Alle am Altardienst Beteiligten machen nach
Beendigung des Gebets eine Kniebeuge.
Opfermahl
Brotbrechung und Einsenkung
einer Hostienpartikel in den Kelch
Agnus Dei als Begleitgesang
Die Gläubigen schlagen sich an die Brust.
Vater unser ohne Embolismus;
kann auch dem Brotbrechen folgen
Vater unser mit Embolismus Friedensgruß falls nicht bereits zum Abschluss der Fürbitten
Antwort: „Friede mit uns allen!“
Friedensgruß anschließend: Kommuniongebete
Schellenzeichen – Die Gemeinde kniet.
Versikel: „Herr, ich bin nicht würdig“
Die Gläubigen schlagen sich an die Brust.
Brotbrechen Agnus Dei
oder ein anderer Brotbrechungsgesang
oder Stille
Kommunion zuerst Priester, dann Gläubige;
währenddessen: Antiphon
Austeilung des Heiligen Mahles zuvor: Einladungswort
Kniebeuge des Priesters
Kelchkommunion des Priesters anschließend: Purifikation und
Gebet nach der Kommunion
Danklied, Psalm oder Stille Überbringung der Hostien in den Tabernakel
und der Gefäße zur Kredenz
Dankgebet (Postcommunio) zuvor: Gruß Gebet nach der Kommunion ggf. folgen Ankündigungen für die Gemeinde
Segen und Entlassung
Entlassungsruf zuvor: Gruß Vor dem Segen Gruß; vor dem bischöflichen Segen: Versikel
Segen mit Kreuzzeichen über die Gemeinde.
Die Gemeinde kniet.
Segensbitte anschließend: Entlassungsruf
Altarkuss

Es gibt einige Varianten des Römischen Ritus, unter anderem

Einzelnachweise

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  1. Catholic Encyclopedia, Liturgy of the Mass
  2. Johannes Hymonides, Biograph Gregor des Großen
  3. Bernard Chédozeau: Chœur clos, chœur ouvert. De l’église médiévale à l’église tridentine (France, XVIIe-XVIIIe siècle), Paris, Cerf 1998; Ralf van Bühren: Kirchenbau in Renaissance und Barock. Liturgiereformen und ihre Folgen für Raumordnung, liturgische Disposition und Bildausstattung nach dem Trienter Konzil. In: Stefan Heid (Hrsg.): Operation am lebenden Objekt. Roms Liturgiereformen von Trient bis zum Vaticanum II. Berlin 2014, S. 93–119; Volltext online.
  4. Heiliger Stuhl: Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum Caritatis, abgerufen am 14. März 2007.
  5. Papst Franziskus schränkt Feier der Alten Messe ein. katholisch.de vom 16. Juli 2021, abgerufen am 25. Juli 2021
  6. Klöckener: Beschränkung der Alten Messe war notwendige Korrektur. Liturgiewissenschaftler über Neuregelung durch Papst Franziskus. In: katholisch.de, 18. Juli 2021 (katholisch.de)