Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2005/04

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Was ist die richtige Lizenz für meine Bilder?[Quelltext bearbeiten]

Frage: Wann soll ich denn jeweils "GNU-GNU-FDL" oder "Public Domain" oder "Creative Commons" oder gar eine Kombination wie "GNU-FLD plus PD" wählen? Ich finde hierzu die Seiten Urheberrecht und Wikipedia:Urheberrechte beachten nicht wirklich erquickend. -- Simplicius 12:56, 13. Nov 2004 (CET)

Das freut mich, wenn du auch mal was nicht erquickend findest. Es ist ganz allein dir überlassen, welche Lizenz du für eigene Bilder wählst. GNU FDL ist für eine Bilderlizenz eher ungeeignet, "Public Domain" gibts strictu sensu im deutschen Urheberrecht nicht, es muss also ausgelegt werden, was die Willenserklärung PD jeweils für Konsequenzen hat (unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht für die Allgemeinheit gemäss § 32 Abs. 3 Satz 3 ?). Also bleibt CC übrig, das ist eine feine saubere und klar verständliche Lizenz und soweit BY oder SA oder beides gefordert wird, nach hier herrschender Meinung eindeutig mit GNU FDL kompatibel, da auch hier Urhebernennung via GNU FDL gefordert wird und SA nichts anderes als den "Copyleft"-Grundsatz meint, der auch der GNU FDL zugrundeliegt. Also die juristisch klarste Lösung ist CC BY oder CC SA oder CC BY SA, ganz nach gusto. --Historiograf 21:53, 16. Nov 2004 (CET)

Wieviele Lizenzen brauchen wir denn insgesamt?[Quelltext bearbeiten]

Frage: Reicht diese Anzahl aus, gibt es zu viele Lizenzen oder braucht man in Zukunft noch viele mehr? -- Simplicius 12:56, 13. Nov 2004 (CET)

Als die Wikipedia geboren wurde, gabs noch keine CC-Lizenzen. GNU FDL ist keine besonders gute Lizenz, vieles kapiert man schlicht und einfach nicht. Liegt einfach daran, dass sie ursprünglich nur freie Softwarehandbücher abdecken sollte. Hier findest du eine Liste der gängigen OpenContent-Lizenzen http://www.ifross.de/ifross_html/lizenzcenter.html#Open%20Content Es versteht sich von selbst, dass es je mehr es von diesen Lizenzen gibt, um so schwieriger wird es, unter einer bestimmten Lizenz eingestellte Inhalte in eine andere zu übernehmen. Wie ich das sehe, läuft es wohl darauf hinaus, dass CC sozusagen der "Marktführer" wird. CC-Lizenzen sind wie oben gesagt vergleichsweise klar und eindeutig, und es steht auch eine einflussreiche US-Organisation dahinter. "Public Domain" ist eigentlich keine Lizenz, sondern wahrscheinlich nach deutschem Recht eine einseitige Willenserklärung des Urhebers. Während man in den USA auf alle Rechte verzichten kann (es gibt einen CC-Button "No rights reserved"), geht das in DE nicht (daher gibt es auch keinen deutschsprachigen CC-Button "Keine Rechte vorbehalten"). Dass wir viele Bilder haben, die als gemeinfrei oder PD freigegeben wurden (aber in DE/AT natürlich urheberrechtlich geschützt bleiben), ist nicht so furchtbar tragisch - es sei denn der Rechtsanwalt sagt etwas anderes. Aber die generelle Marschlinie der Wikipedia sollte von GNU FDL in Richtung CC sein, soweit das für die bisherigen Inhalte machbar ist. Only MySenf. --Historiograf 22:06, 16. Nov 2004 (CET)

Fotografie von Münzen[Quelltext bearbeiten]

Simplicius hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass Datei:Goldvreneli av.jpg und Datei:Goldvreneli rv.jpg evtl. noch dem Urheberrecht unterliegen könnten, und ich sie damit nicht unter GFDL stellen kann. Was meint ihr dazu, sollten die Beiden Bilder gelöscht werden? -- Breezie 16:13, 13. Nov 2004 (CET)

Mich würde auch interessieren, wie der Lizenzstatus genau ist. Die Angabe bezieht sich ja wohl auf die Fotografie. Breezie hat seine Fotografie unter GNU-FDL lizensiert. Vielleicht ist so eine normale simple – nichts für ungut Breezie ;-) – Fotografie nicht einmal schutzwürdig und somit gemeinfrei. Der Punkt ist also abgehakt. :) Bleiben also noch die Motive der Münzen übrig. Wann wurden die denn „erdacht“? Wenn der „Erdacher“ schon länger als 70 Jahre tot ist: 1a und behalten. Gruß. --Blaite 16:52, 13. Nov 2004 (CET)
Bei Münzen spricht eigentlich der leichte Reliefcharakter nach h.M. dagegen, dass das Foto gemeinfrei ist, es liegt dann ein einfaches Lichtbild (§ 72 UrhG) vor. --Historiograf 22:09, 16. Nov 2004 (CET)
Habs mal gelöscht. -- Breezie 14:15, 14. Nov 2004 (CET)

Wiedergabe von Fahndungsfotos[Quelltext bearbeiten]

Datei:Abu Musab al-Zarqawi.jpg
Abu Musab al-Zarqawi
Datei:Richard reid.jpg
Richard Reid

Ich muss dazu sagen, Breezie hatte mich 5 Minuten vorher (oder so) darauf hingewiesen, dass zwei von mir eingestellte Fotos urheberrechtlich geschützt sein könnten. :-)) -- Simplicius 16:49, 13. Nov 2004 (CET)

Simplicius, welche denn? :) Gruß. --Blaite 16:52, 13. Nov 2004 (CET)
In meinem Falle geht es um die Terroristen Richard Reid (US-Regierungsfoto) und Zarqawi (Fahndungsfoto).
Vielleicht können wir diesen Bereich jeweils unter Wikipedia:Ich brauche Hilfe/Urheberrecht diskutieren. Das scrollt dort nicht so schnell durch. -- Simplicius 16:58, 13. Nov 2004 (CET)
US-Regierungsfoto: An anderer Stelle wurde ja schon geschrieben, dass US-Regierungsbilder kein Public Domain ausserhalb der USA sind. Nun steht aber auch der Wikipedia-Server in den USA. Ist es schlimm, wenn das Bild zwischenzeitlich auf meiner Festplatte in Deutschland war? Ich glaube nicht. -- Simplicius 17:04, 13. Nov 2004 (CET)
US-Fahndungsfoto: Laut Bildrechte#Fahndungsfotos scheint es hier eigentlich auch keine Probleme zu geben. Ich nehme an, die deutsche und die amerikanische Situation dürften ähnlich sein. -- Simplicius 17:04, 13. Nov 2004 (CET)
Du hast nicht das geringste von Fahnungsfotos begriffen. Wir sind hier nicht die Polizei und auch nicht Aktenzeichen XYZ. Und wo der Server steht ist wurscht. Hier geht es um die Frage, ob eine ordnungsgemäße Lizenz für beide Bilder vorliegt. --Historiograf 21:39, 16. Nov 2004 (CET)
Dann werde doch lieber mal konkret, anstatt wie so oft nebulös oder beleidigend. -- Simplicius 22:10, 16. Nov 2004 (CET)
Ich kann nicht finden, dass ich (im Gegensatz zu Dir) nebulös argumentiere. Meist gebe ich präzise meine Quellen an und lege meine Ansicht ausführlich mit Belegen dar, das kann hier jeder überprüfen. Wenn du dich beleidigt findest, ist das nicht meine Absicht. Du vermischst eine persönlichkeitsrechtliche Norm mit einer urheberrechtlichen. Soweit es nicht eine konkrete Fahndung betrifft, braucht jeder, der ein Fahnungsbild wiedergeben möchte, die Erlaubnis des Urhebers, weil eine entsprechende Schranke des deutschen UrhG hier nicht greift. Ob die Server in den USA stehen oder nicht, ist irrelevant, da es auf das Gebiet ankommt, wo die deutsche Version abgerufen wird. Daher ist hier im wesentlichen das Recht Deutschlands, Österreich und der Schweiz zu achten. Zu den konkreten Fotos: eine bloße Vermutung, es handle sich um PD US GOV Fotos ist ein wenig nebulös - du mißt mit zweierlei Maß, wenn du dich einerseits - und ich wiederhole diese angebliche "Beleidigung" bewusst, weil sie keine Beileidigung ist, sondern eine subjektive Wertung deines Auftretens hier - als Hohepriester des Urheberrechts gerierst, andererseits aber auch mal gern fünfe grade sein lassen möchtest. Falls die Fotos tatsächlich PD US GOV sind (dazu gibt es einen Lizenzbaustein!), werde ich keinen Löschantrag stellen, da es in der Tat nicht zumutbar ist, sich für jedes Bild in einen lange dauernden Kampf mit US-Behörden einzulassen, die sich letzten Endes oft doch nicht festlegen möchten, ob ihr PD auch weltweit gilt. Ich gehe davon aus, dass du die entsprechenden Diskussionen hier mit den Links zur Kenntnis genommen hat. --Historiograf 22:50, 17. Nov 2004 (CET)
Für mich ist einfach nicht mehr relevant was du schreibst, lade deinen Quark mit Hohepriester und sonstigers woanders ab. Ich habe so etwas nicht bestellt. -- Simplicius (Post) 01:26, 18. Nov 2004 (CET)
Nachtrag: die Bilder haben wir 2007 noch. -- Simplicius 21:27, 27. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Lizenz-Tabelle[Quelltext bearbeiten]

So weit ich das verstanden habe, sind die Lizenzen in dieser Richtung kompatibel (sofern der Urheber das Werk nicht von sich aus unter mehrere Lizenzen gestellt hat).

Quelle\Ziel gemeinfrei  PD  CC-BY CC-NC CC-SA CC-NC-SA GFDL
gemeinfrei * * * * * * *
 PD  * * * * * * *
CC-BY X X * * * * *
CC-NC X X X * X * X
CC-SA X X X X * * X
CC-NC-SA X X X X X * X
GFDL X X X X X X *

Ist das so richtig? --Hendrik Brummermann 16:31, 14. Nov 2004 (CET)

Nö. --Historiograf 21:37, 16. Nov 2004 (CET)

Dann formuliere ich die Frage um: Was ist falsch? --Hendrik Brummermann 15:58, 18. Nov 2004 (CET)

Ich werde mich in den nächsten Tagen mal damit auseinandersetzen und noch ein paar wirkliche Fachleute fragen. -- Simplicius (Diskussion) 23:24, 18. Nov 2004 (CET)

Simplicius' Beraterecke ?[Quelltext bearbeiten]

Bislang wurden Fragen zu Bildlizenzen auf der Diskussionsseite zu Bildrechte gestellt und beantwortet (und daneben auch auf unendlich vielen weiteren Seiten unvernetzt). Ich kann den Sinn nicht erkennen, wieso hier eine neue Rubrik aufgemacht wird, die in ungeklärter Konkurrenz zu der genannten Diskussionsseite steht.--Historiograf 21:36, 16. Nov 2004 (CET)

Schicksal dieser Seite[Quelltext bearbeiten]

Benutzer dom hat eine Umstrukturierung der Behandlung des Bildrechtethemas vorgeschlagen, in diesem Zusammenhang sollte dann auch darüber nachgedacht werden, was hiermit ist. --Historiograf 21:45, 10. Dez 2004 (CET)

Hallo Histriograf und Simplicimus, ich denke durch Wikipedia:FAQ Rechtliches hat sich mein Problem eigentlich erledigt. Entschuldigt bitte, das ich eure Zeit in Anspruch genommen habe. Nur frage ich warum immer die gleichen Fragen unter "Ich brauche Hilfe" kommen, man sollte vielleicht den Einleitungskasten von "Ich brauche Hilfe" soweit erweitern, das man ersteinmal die FAQ sich zu Herzen nimmt bevor man Fragen stellt, steht zwar ein link unter Hilfe, aber scheint nicht zu wirken. Danke und mit freundlichem Gruß dominik --dom 11:01, 11. Dez 2004 (CET)
Keine Ursache, aber vielleicht verfolgst du mal das Thema Benutzerführung mit wachen Augen, damit die Diskussion darüber nicht mehr wie so oft im Sande verläuft. Wenn man ein Handbuch für das Handbuch braucht, dann stimmt doch was nicht mehr. -- Simplicius 12:35, 11. Dez 2004 (CET)
Die Benutzerführung hier ist denkbar schlecht, schlechter gehts kaum. Die FAQ Rechtliches lassen ebenso wie der Artikel Bildrechte viele Fragen offen, und aus konkreten Fällen lerne ICH mehr als aus kondensierten und auf Artikel- oder FAQ-Niveau zusammengekürzten Darstellungen. Es bleibt das Problem, dass die Disk zu Bildrechte im Artikelnamensraum als zentrale Anlaufstelle grundfalsch ist. Sie gehört in den Wikipedia-Namensraum, aber da ist das Problem, die Leute, die von der Disk-Seite oft auch keine Ahnung haben, nun alle wieder umzuleiten und dann Vorschläge zur Seite Bildrechte und Fragen zu Bildrechten im Rahmen der Wikipedia auseinanderzufieseln. Ausserdem müssten regelmässig auf die Disk die einschlägigen anderen Debatten aus "Ich brauche Hilfe" und Bildlöschen usw. verschoben werden, was auch kaum jemand macht. --Historiograf 00:59, 13. Dez 2004 (CET)

Hallo, ich bräuchte mal Unterstützung in der Diskussion mit Benutzer:Fabian kühne. Er hat Bilder (Bild:Ph-big89.jpg, Bild:Rheintal.jpg, Bild:Sfs-logo.jpg) hochgeladen, die meiner Ansicht nach URV sind. Daraufhin habe ich Löschanträge gestellt. Er aber löscht andauernd die Löschanträge aus der Bildbeschreibungsseite, kann aber auf meine Hinweise in Benutzer Diskussion:Fabian kühne und Benutzer Diskussion:BLueFiSH.as nicht konstruktiv eingehen. Es zettelt sich ein kleiner Edit-War an, wenn ich jetzt wieder den LA unter die Bilder setze... Danke! --BLueFiSH ✉! 10:26, 18. Dez 2004 (CET)

Ich habe zwei der drei Bilder wieder mit einem Löschantrag versehen, das dritte wurde von einem anderen User bearbeitet. Wenn die Löschanträge wieder rausfliegen, werde ich die Seiten sperren. Für mich sind das eindeutige URVs. --Raymond 10:51, 18. Dez 2004 (CET)

Keine Frage, aber …[Quelltext bearbeiten]

Im Heise Technology-Magazin ist vorhin ein Artikel erschienen der sich mit der Konservierung von Wissen beschäftigt, Titel „Daten für die Ewigkeit“. Dabei wird auch die Copyright-Problematik angerissen. Danach soll 2005 Musik aus den 1950er und 1960er Jahren in der Europäischen Union in den „öffentlichen Raum“ übergehen. Einen kurzen Hinweis dazu gibt es auch im Heise-Newsticker, Titel „Online-Archive: Der Kampf mit dem Copyright“. Bin schon gespannt ob sich in das dortige Forum der ein oder andere fundierte Kommentar verirrt. — KMJ Benutzer Diskussion:KMJ 10:39, 24. Dez 2004 (CET)

Musik in den öffentlichen Raum ... Heise ist auch nicht mehr das, was es mal war. Typische Latrinenparole. Wenn ein Elvis-Titel wiedergegeben wird, dann bedarf dies der Zustimmung des Songautors und des Komponisten und zwar 70 Jahre pma . Elvis hat aber meist nicht Schubert usw. gesungen. --Historiograf 22:15, 24. Dez 2004 (CET)

Hallo, dieser neue Artikel wurde wohl von hier kopiert (beleg siehe hier). ist das kopieren von dieser Seite erlaubt? ich konnte nichts finden, habe aber schön öfters Verweise dorthin gesehen. --BLueFiSH ✉! 21:49, 24. Dez 2004 (CET)

Nein, natürlich nicht. Klare URV, muss gelöscht werden. --Historiograf 22:12, 24. Dez 2004 (CET)

Artikelspenden[Quelltext bearbeiten]

Habe einen Websiten-Betreiber um Artikelspenden angefragt (mit dem Textbaustein in Wikipedia:Textbausteine#Anfrage bei Autoren interessanter Texte). Seine Antwort war: Die (...) können Sie veröffentlichen, da ich auf den Seiten exklusive Rechte besitze.. Genügt dies oder ist eine explizite Erwähnung, dass es unter GFDL ist, nötig? Oder wie soll ich zurückfragen? --Filzstift 11:12, 25. Dez 2004 (CET)

Wenn ich mich nicht täusche, dann müssen die Urheber lizenzieren und nicht der Inhaber ausschliesslicher Nutzungsrechte (sofern diese nicht im vorliegenden Fall zusammenfallen). Rückfrage bei unklaren Formulierungen ist immer zu empfehlen. Frohes Restfest --Historiograf 19:47, 25. Dez 2004 (CET)


Wie ist zu verfahren, wenn nach einem URV-Vermerk in einem Artikel die Textspende durch den Urheber für die Veröffentlichung unter GNU FDL freigegeben wird ? Meines Wissens sollte der Vermerk URV ja nicht in der Versionshistorie auftauchen. Revert machen und dann unter Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen listen ? --diba 10:39, 27. Dez 2004 (CET)

Du meinst, die Version mit dem URV-Baustein sollte gelöscht werden? Ja, stimmt, kann man eigentlich machen... Du kannst mir auch direkt die Version sagen dann erledige ich das schnell, die Versionslöschliste ist ja endlos lang. Gruß, rdb? 18:08, 27. Dez 2004 (CET)
Waren jeweils die Einträge von mir. Am 22. Dezember 18:41 ging der URV-Baustein rein - am 27. Dezember 11:14 wieder raus. Wenn Du diese 2 Versionen löscht ist der Artikel fast wieder jungfräulich... --diba 21:02, 27. Dez 2004 (CET)
Danke ! --diba 21:37, 27. Dez 2004 (CET)

Das wärs, hab auch gleich noch meine reverts von heute rausgenommen. --rdb? 21:41, 27. Dez 2004 (CET)

Fellfarben der Pferde Bitte mal Urheberrecht ungeklärt reinsetzten[Quelltext bearbeiten]

Kann ein Admin eben in Fellfarben der Pferde den ungeklärt Baustein reinsetzen. Da scheinen sich teile aus http://www.hallo-pferd.de/lexikon/1016/ reingemogelt zu haben und die Versuchte Entfernung als Vandalismus interpretiert worden zu sein (siehe Diskussion). -guety 21:09, 27. Dez 2004 (CET)

erledigt. Bist du nicht auch Admin? Gruß, rdb? 21:46, 27. Dez 2004 (CET)

Genehmigung ausreichend?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe ein Archiv mit dem Mustertext darum gebeten, mit ein Foto zur Verfügung zu stellen. Als Antwort bekam ich: "Sehr geehrter Herr ..., hiermit gestatte ich Ihnen dieses Bild für Ihre Wikipedia bis auf Weiteres zu benutzen. Der Autor dieses Fotos ist Herbert P. M.. Dieses Bild darf nur in Zusammenhang mit Ihrer Enzykopädie verwendet werden. Alle VÖ außerhalb dieses Rahmens müssen bei uns angezeigt werden."

Also darf ich das Bild in einem Artikel verwenden, aber nicht unter GNU-FDL oder public domain, soweit reicht die Genehmigung nicht. Folglich ist das Bild für Wikipedia wertlos und darf nicht eingestellt werden. Sehe ich das richtig? Harald 21:30, 27. Dez 2004 (CET)

Ja, du siehst das vollkommen richtig. Indem der Urheber die Veröffentlichung an Bedingungen hängt die nicht mit der GNU-FDL vereinbar sind darf das Bild leider nicht hochgeladen werden. --rdb? 21:48, 27. Dez 2004 (CET)

Kopieren von Zeichnungen (Wappen, Landkarten usw.)[Quelltext bearbeiten]

Wenn jemand ein nicht gemeinfreies Wappen, eine Karte usw. originalgetreu oder mit geringen Änderungen mit Hilfe eines Grafikprogrammms nachzeichnet und dann mit GNU FDL oder gemeinfrei bzw. PD als sein Werk lizenziert ist das doch URV - oder nicht? --Schubbay 22:13, 27. Dez 2004 (CET)

Klar. Es ist eine unfreie Bearbeitung. Im übrigen gehören Fragen zu Bildrechten au die dortige Diskussionsseite. --Historiograf 22:28, 27. Dez 2004 (CET)
Wo die Frage hingehört ist ja wohl eine andere Frage. Als User sieht man oben nur die Zeile "Bitte lest zuerst die Wikipedia:FAQ Rechtliches und die Diskussion:Bildrechte bevor ihr hier neue Fragen stellt." --BLueFiSH ✉! 06:43, 28. Dez 2004 (CET)
Ich finde die Frage an dieser Stelle gut platziert. -- Simplicius 12:59, 28. Dez 2004 (CET)
Ich halte daran fest, dass die Zersplitterung der Diskussion über Bildrechte und Urheberrechte auf die verschiedensten Diskussionsseiten der Wikipedia schadet. Ein selbstherrliches Diktum Ich finde die Frage an dieser Stelle gut platziert führt nicht weiter. --Historiograf 16:28, 28. Dez 2004 (CET)
Aha, also mal wieder ein "alle Meinungen sind selbstherrlich nur meine nicht", wenn man mal wieder was nicht verstanden hat? -- Simplicius 19:16, 28. Dez 2004 (CET)
kannst du bitte den sachlichen Gehalt deiner Stellungnahme erläutern? Was ich verstehe oder nicht lass getrost meine Sorge sein. --Historiograf 03:11, 3. Jan 2005 (CET)

Kolonial-Lexikon[Quelltext bearbeiten]

Könnte bitte mal jemand in die Diskussion zum Manilakäfer schauen. Haben wir hier evtl. eine Quelle zu unrecht als PD gekennzeichnet? — KMJ Benutzer Diskussion:KMJ 00:31, 28. Dez 2004 (CET)

Artikel "Ronsdorf" gelöscht[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Weshalb wurde der Artikel zu "Ronsdorf" gelöscht? Angeblich soll dort eine URV vorgelegen haben. Da ich aber Autor der Quelle sowie der Artikelpassage bin, gibt es da absolut kein Problem! Hatte dies auch schon in der entsprechenden Diskussion geschrieben und um Rückmeldung per eMail gebeten, falls noch Fragen offen seien. Dies ist nicht geschehen und der Artikel wurde ohne weiteres gelöscht.

Ich habe den Artikel wiederhergestellt. Da hat wohl jemand den Hinweis auf der Diskussionsseite übersehen. -- 240 Bytes 13:36, 29. Dez 2004 (CET)

Abschreiberlinge: Lexikonia.de[Quelltext bearbeiten]

gerade bei heise gefunden: lexikonia.de schreibt ziemlich offensichtlich ab (vergleicht z.B. mal Richard Feynman mit dem entsprechenden Lexikonia.de-Artikel. einige Auslassungen, die aber auch von nem veralteten database-dump komen können. unten is ein kleiner hinweis auf die wikipedia, ABER unte steht:

"Copyright © 2004 by hyro"

...is das ok so? wer kümmert sich um sowas?

und was zum henker soll das hier??? --Musschrott 13:53, 29. Dez 2004 (CET)

Ja, du hast schon recht. Beim Beispiel 2 steht da "Willkommen in der Wikipedia!". Ich frage mich, welche Befugnisse der deutsche Verein nun übertragen bekommen hat und was die Rechtsanwälte unternehmen, wenn etwas zu weit geht. Vielleicht ist es aber auch nur ein Schönwetterverein. -- Simplicius 14:24, 29. Dez 2004 (CET)

Link von meiner Homepage zu Wikipedia erstellen[Quelltext bearbeiten]

Darf ich auf meiner Homepage einen Link zu Wikipedia erstellen oder muss ich jemanden schriftlich um Erlaubnis fragen? Wenn ja, bitte ich um die Adresse.Vielen Dank P. Hesse-Kraus

Hallo, ich denke nicht, dass irgendwer etwas dagegen hat, wenn auf einer HP Werbung für die Wikipedia gemacht wird - im Gegenteil. Im Übrigen werden vorgefertigte Grafiken zur Einbindung auf einer HP angeboten. Schau mal hier:[[1]]

Gruß--Grimmi59 rade 13:52, 29. Dez 2004 (CET)

Urheberrecht Wappen von Wappenserver.de[Quelltext bearbeiten]

Ich hab auf der Seite Wildenfels ein Wappen von http://www.wappenserver.de verwendet. Nun ist da aber keine rechte Lizenz des Erstellers der Bilder angegeben, die Erlaubnis der Gemeinde habe ich aber. Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht ob es okay ist diese Bilder zu nutzen? Oder sollte ich doch mal anrufen? Und wen? Eine Mailadresse oder sonstiger Kontakt ist auf der Seite nicht angegeben, ein Impressum gibts auch nicht. Vielleicht den Admin-C aus dem whois? Ich hab auch auf http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Wfs-wappen.png was dazu geschrieben, dort findet man auch die Erlaubnis der Gemeinde.

Viele Grüsse
Smo

Mit der Genehmigung der Gemeinde kannst das Wappen so verwenden. -- Simplicius 18:23, 1. Jan 2005 (CET)

Und der welcher das gemalt hat? Wenn der nu was dagegen hat dass ich "sein" Bild verwende? Auf der Seite steht ja auch nirgends wo die die Bilder her haben.
Gruss
Smo

Du darfst ein Bild nur hochladen, wenn es gemeinfrei ist oder vom Urheber/Rechteinhaber unter GNU-FDL lizensiert wurde. Achja, scheinbar hat wappenserver.de die Bilder von ngw.nl geklaut. Deswegen wirst du wohl auch nicht so schnell eine Kontaktadresse finden. :)
Wappenabbildungen von ngw.nl können wir nicht ohne weiteres übernehmen, da es sich meistens um Scans von Büchern handelt, die in den 90ern publiziert wurden.
--Blaite 20:54, 1. Jan 2005 (CET)
Ich werds drinlassen, solls löschen wer will, widersprechen werd ich auch nicht. Aber ngw.nl hat das Wappen aus "Bensing, M.; Blaschke, K.; Czok, K.; Kehrer, G and Machatscheck, H. : Lexikon Städte und Wappen der DDR." von 1984. Das ist nu schon 20 Jahre alt und wer weis wo die das Bild wieder her haben und wer das Bild einst erstellt hat. Die Genehmigung der Gemeinde ist da und die hätten mir auch nen Aufkleber gegeben den ich hätte scannen können mit genau demselben Bild drauf, is ja auch klar, das Wappen wurde einmal erstellt und dann immer wieder verwendet. Ich stell die Diskussion hier mit auf die Bildseite und dann kann sich wohl jeder selbst ein Bild machen ob ers löscht oder nicht. Vielleicht hat ja auch einer den Bensing und schaut mal nach ob da irgendwas zur Quelle drinsteht. Viele Grüsse, Smo
Wenn jemand versucht, eine zweidimensionale Vorlage abzufotografieren, abzukopieren oder 1:1 abzumalen, fehlt dem ja offensichtlich die eigene Schöpfung. Deshalb gibt es hier keinen Schutz nach dem Urheberrecht.
Ferner kann man auch die historische Seite sehen: im Mittelalter konnten viele Menschen nicht schreiben, also benutzte man Abbildungen für Wappen, Sigel und Stempel usw. Die Urheber sind in der Regel schon länger als 70 Jahre tot. Wegen der urheberrechtlichen Seite müsste man also gar nicht mehr bei einer Stadt oder Kommune nachfragen, oder?
Nach anderen Gesetzen muss man jedoch definitiv aufpassen, dass einem die Inhaber von Kennzeichen (zum Beispiel Markenzeichen, Hoheitszeichen und Wappen) nicht auf die Füsse steigen.
Selbst mit Zustimmung der Gemeinde und lizensiert nach GNU/FDL ist eine uneingeschränkte Verwendung wohl nicht möglich: Verwendungen, die über das Zitat hinausgehen, halte ich für ziemlich fragwürdig.
Da es langfristig um einige zigtausend Wappen in der Wikipedia geht, wären zu diesem Thema ein eigener Artikel im Wikipediaraum und eine Diskussionsseite nicht schlecht.
Ich könnte mir im Ergebnis einen eigenen Disclaimer für Wappen vorstellen. -- Simplicius 15:46, 2. Jan 2005 (CET)
Ein Wappen ist grundsätzlich Eigentum des sogenannten Wappenstifters, also nicht desjenigen, der eine Abbildung davon anfertigt. Also ist es imo allenfalls erforderlich, das Einverständnis einer Gemeinde-/Stadtverwaltung einzuholen.
In diesem Zusammenhang ist vielleicht ein Urteil [2] des BGH interessant, in dem es um die Verwendung des Düsseldorfer Stadtwappens einerseits durch eines Postkartenherstellers, andererseits durch den Lokalteil einer Zeitung ging.
Bin kein Jurist, aber ich denke, dass man bezüglich URV hinreichend abgesichert ist, wenn man sich beim "Eigentümer" des Wappens eine Genehmigung einholt. -- Popie 16:59, 2. Jan 2005 (CET)
Ich habe mal versucht, herauszufinden, was ein Wappenstifter ist und fand bislang nur den Bezug zu Familienwappen. Aber nach Deiner Argumentation, lieber Popie, wird dann ja jedes Städte- und Gemeindewappen nach Auslauf einer gewissen Zeit sogar gemeinfrei.
Als die zentralste Aussage des Gerichts in dem von dir gefundenen Urteil (danke, das Urteil kannte ich noch nicht!) fand ich aber "kommt dem Stadtwappen der Klägerin hinreichende namensmäßige Unterscheidungskraft zu". Ein Wappen ist also wie der geschriebene Name geschützt, wenn es hinreichend unterscheidungsfähig ist (nur in diesem Kontext werden auch die Designer genannt). Bezug wird hier vor allem auf § 12 BGB genommen, ein uralter Bekannter für das Kennzeichenrecht.
Kennzeichenrecht und Urheberrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Und das Kennzeichenrecht hat hier wohl Vorrang.
Echtes Wappen von Düsseldorf?
Nehmen wir also noch einmal das Wappen der Stadt Düsseldorf, dass hier in der Wikipedia präsentiert wird, unter die Lupe:
  1. Von der Stadt Düsseldorf gibt es darunter die erhaltene E-Mail, muss man die jetzt so verstehen, dass es zwei Wappen gibt?
  2. Es steht hier unter der Abbildung: "Dieses Bild wurde unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlicht. "
  3. Die Quelle auf der Homepage von Düsseldorf schreibt aber ausdrücklich: "Stadt Düsseldorf bietet Wappenzeichen für den privaten Gebrauch." und ferner "Viele Privatpersonen, Vereine und Firmen identifizieren sich mit der Landeshauptstadt als "ihrer Stadt" und möchten dieses gerne auch nach außen dokumentieren. Die Stadt Düsseldorf kommt diesem Wunsch mit einem eigens entwickelten Wappenzeichen nach, da das Stadtwappen selbst als geschütztes Hoheitszeichen nicht "missbräuchlich" verwendet werden darf." Somit haben wir hier eine Art Imitat, aber kein offizielles Wappen, laut Wikipedia sogar GNU/FDL, laut Hompepage Stadt Düsseldorf nur für den Privatgebrauch, für Firmen auch verwendbar, aber nicht für den gewerblichen Gebrauch. Das ist alles etwas widersprüchlich.
Naja, also sollte man sich die Seite Wikipedia:Wappen mal besser vor die Brust nehmen und ebenso die Vorlage {{Wappenrecht}} unter Vorlage:Wappenrecht. Die Wikipedia als Werk des Wissens sollte auch ein bisschen juristisches Wissen dazulegen. -- Simplicius 18:34, 2. Jan 2005 (CET)

Ächz. Was im vorstehenden steht, wurde auf den Diskussionsseiten zu Wikipedia:Wappen und x anderen Seiten hier schon hunderttausendmal erörtert. Ich kann im vorstehenden keinen einzigen neuen Gesichtspunkt entdecken. Schade, dass Benutzer:Blaite nicht einmal mehr auch hier für Klärung sorgt. Also ultrakurz: Ein Wappen führen oder es illustrierend verwenden ist zweierlei. Wir illustrieren hier nur und ein kommerzieller Nachnutzer, der es im Briefkopf GNU FDL-konform führt, kriegt Ärger, aber nicht aufgrund der Tatsache, dass ers von hier hat. Das Urheberrecht von Wappenabbildungen ist nicht abschliessend geklärt. Vielfach würde ich eine persönliche geistige Schöpfung bestreiten. --Historiograf 21:22, 2. Jan 2005 (CET)

Ja. Es gibt diesen wichtigen Unterschied zwischen Wappen und Wappenabbildung, weswegen ich auch gerne diese zwei Begriffe benutze. Nach meiner Auffassung kann die Wappen führende Körperschaft nicht verhindern, dass wir Wappenabbildungen haben und in Artikeln einbauen. Das bedeutet, eine Wappenabbildung sollte wie jedes andere Bild auch behandelt werden. Für Bilder zählt das UrhG und wir wollen hier nur Bilder, die unter GNU-FDL oder einer vergleichbaren Lizenz lizensiert oder gemeinfrei – keinen urheberrechtlichen Schutz genießen – sind. Ob nun ein Bild die Schöpfungshöhe erreicht hat oder nicht, kann man manchmal nicht genau ausmachen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, in Fällen wo eine mögliche Gemeinfreiheit des Bildes besteht den Urheber zu fragen, ob er urheberrechtliche Ansprüche erhebt.
Im konkreten Fall von Bild:Wfs-wappen.png – unter der Annahme, dass der Scan durch ngw.nl keine zusätzlichen urheberrechtlichen Ansprüche erzeugt hat – muss man, da der Urheber sicherlich noch keine 70 Jahre tot ist, den Rechteinhaber von „Bensing, M.; Blaschke, K.; Czok, K.; Kehrer, G and Machatscheck, H. : Lexikon Städte und Wappen der DDR. Leipzig, 1984. 556 p.“ fragen, ob er auf die Abbildung urheberrechtliche Ansprüche erhebt. --Blaite 01:37, 3. Jan 2005 (CET)
Blaite, es gibt anscheinend genügend Urteile aus den höheren Instanzen, dass Reproduktionen von zweidimensionalen Vorlagen, also zum Beispiel aus einem Buch, keinen eigenen Schutz nach dem Urheberrecht besitzen (siehe Bildrechte und Diskussion:Bildrechte).
Was du da am 28./29. Dez. zum Beispiel in Bochum (Löschantrag Wappen) gemacht hast, kann ich da echt nicht nachvollziehen. Urheberrechte der holländischen Wappensammlung greifen nicht für die einzelnen Wappen. Auch die Herren Bensing und Co. haben hier keine Rechte.
Hier sind die Städte zu fragen. Ein "ok" ist da ein gutes Zeichen.
Und dennoch frage ich mich dabei, ob es rechtlich überhaupt korrekt ist, in dieser Form die Wappen nach GNU/FDL freizugeben. -- Simplicius 02:11, 3. Jan 2005 (CET)
Falsch. Ich habe doch gesagt, dass IMHO die Scans durch ngw.nl keine schöpferische Höhe erreichen. Deine Behauptung, dass die Herren Bensing und Co. keine Rechte hätten ist aber falsch. Grundsätzlich ist erstmal anzunehmen, dass sie die Urheber der Bilder sind oder für die Bilder die exklusiven Verwertungsrechte haben. --Blaite 02:42, 3. Jan 2005 (CET)
Warum hast du dann das Wappen aus Bochum rausgeworfen und dort einen Vermerk auf den Holländer (ngw.nl) gemacht? -- Simplicius 03:11, 3. Jan 2005 (CET)
Ganz einfach. Das Bild wurde auf den Löschkandidaten gesetzt, weil die Angaben von Lizenzstatus und Herkunft fehlten. Den Link geht Richtung ngw.nl, weil auf diese Seite Abbildungen so ziemlich aller Wappen vorhanden sind und ich dem Leser keine weiterführende Information vorenthalten möchte. Dies geschah im Rahmen der umfangreichen Verbesserung, aller Artikel zu deutschen Kreisen und kreisfreien Städten, bei der ja auch eine neue Karte eingestellt wird. Der Link sollte natürlich zur besten Quelle führen. :D Deshalbe habe ich jetzt schon für Bochum gesucht und diese Seite gefunden und auch gleich eingebaut. Schau dir mal auf der Seite die letzten sechs Zeilen an. Gruß. --Blaite 03:30, 3. Jan 2005 (CET)
Aber meine Herren, als Confusionator gestatte ich mir einen weiteren wichtigen Aspekt einzubringen: Die Nutzung in einer Onlinequelle wie der freien Enzyklopädie Wikipedia betrifft eine unbekannte Nutzungsart gemäss § 31 IV UrhG, damit ist der Urheber und sicher kein Verlag Rechteinhaber. (Hinsichtlich von DDR-Wappen könnte es noch weitere Komplikationen geben, auch wenn grundsätzlich westdeutsches Urheberrecht gilt.) --Historiograf 03:09, 3. Jan 2005 (CET)
Es geht hier ja doch erstmal darum, dass Bilder, die hier hochgeladen werden, nur unter GNU-FDL oder einer vergleichbaren Lizenz lizensiert oder gemeinfrei sein sollen. Da ist Wikipedia oder ein anderes Wikimedia-Projekt unwichtig, weil das Bild davon unabhängig frei sein soll. --Blaite 03:30, 3. Jan 2005 (CET)
Natürlich kann es sein, dass der Urheber eines Wappens zugestimmt hat, dass ein Verlag das Wappen in seinem Lexikon abbilden darf.
Ich glaube aber nicht, dass das Internet eine unbekannte Nutzungsart ist. Vielleicht ist das aber auch nicht so wichtig.
Vorausgesetzt, das Internet war schon bekannt, muss das Recht auf eine Veröffentlichung auf einem Druckmedium jedoch noch lange nicht die Zustimmung für die Veröffentlichung auf einer CD oder im Internet bedeuten. Ein SPIEGEL-Fotograf hat hier mal vor Gericht gegen seinen Verlag gewonnen.
Hier wird allerdings unter GNU/FDL die Möglichkeit zur Veränderung und zum Gebrauch angeboten. Und das finde ich nicht korrekt. Ein Kennzeichen wird als solches unverwendbar, wenn es nicht mehr unverwechselbar ist. Deswegen halte ich die Genehmigungen der Kommunen in dieser Form für fragwürdig oder evtl. sogar den Landesgesetzen widersprechend.
Ich plädiere dafür, zunächst einmal
Ich fände es wichtiger, alle Wappen erst einmal mit solch einem Schritt zu erfassen, und diese Vorlage sollte ferner auch noch geändert werden: nicht jedes Wappen ist ein Hoheitszeichen, nicht dazu zählen Adelswappen, Familienwappen, Sportvereinswappen usw.
Kommentare? -- Simplicius 04:30, 3. Jan 2005 (CET)
Dass eine Onlinenutzung im Internet als unbekannte Nutzungsart, die erst ca. 1995 als in den maßgeblichen Urheberkreisen als bekannt vorausgesetzt werden darf, anzusetzen ist, darf als communis opinio der jüngeren urheberrechtlichen Literatur gelten - nur Simplicus hat davon, so scheint es, keine Ahnung. Statt vieler: http://www.google.de/search?q=cache:z_4rHMg_7MkJ:www.informationswissenschaft.org/download/cc-isi04-art24.pdf+%22unbekannte+nutzungsart%22+1995+urhg&hl=de und http://www.google.de/search?hl=de&q=%22unbekannte+nutzungsart%22+1995+urhg
Hinsichtlich der kommunalen Genehmigungen halte ich die von ihm geäußerten Ansicht für gleichermaßen unbeachtlich. Aus der GNU FDL folgt ausschliesslich etwas über die Befugnis, die dort eingeflossene geistige Leistung, die nach dem UrhG geschützt ist, zu nutzen, sie tangiert nicht im geringsten anderweitig bestehende Rechte z.B. das Recht am eigenen Bild oder Rechte über das Führen von Wappen. Wir sind nicht verantwortlich dafür, wenn jemand die GNU FDL in dieser Weise missversteht. Solange das Rechtsgutachten für die Wikipedia noch aussteht, sollten wir den Bereich Wappenrecht ruhen lassen. Bei der Verwendung von Wappen geht es im übrigen - das ist ja oben auch nachzulesen - leider längst nicht nur um die hoheitliche Verwendung. Auch der Führer eines Familienwappens kann sich nach dem Namensrecht gegen unberechtigte Wappenverwendungen wehren (ebenso Kommunen oder Universitäten, siehe BGHZ 119, 237 ). --Historiograf 05:21, 3. Jan 2005 (CET)
Mein Vorschlag bleibt stehen: zunächst einmal Erfassung der Wappen, eine Überarbeitung des Vorlage, so dass sie nicht jedes Wappen automatisch zum Hoheitszeichen erklärt, sowie das Einfügen der Kategorie direkt in den Disclaimer.
Ich finde das eine gute Alternative zu dem, was seit ein paar Tagen passiert, nämlich, dass Wappen mit fehlender Erlaubnis zu Dutzenden auf die Löschliste unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder kommen.
Der Ausdruck Internet war schon 1982 mit Einführung des Protokolls TCP/IP geläufig, die erste .com-Domäne wurde 1985 registriert und bald darauf wurden schon fleissig Bilder durch die Leitungen geschoben und auf labrigen 5 1/4"-Disketten gespeichert. Aber wenn's die Juristen und Archivare so wollen ... habe ich von all dem vor 1995 keine Ahnung.
Für die Probleme aus dem Namens- und Kennzeichenrecht finde ich das völlig unerheblich. Nach meiner Meinung ist zum Beispiel das per GNU/FDL deklarierte Recht zur graphischen Änderung und freien Verwendung eines Kennzeichens fragwürdig. Die Vorlage:Wappenrecht ist durchaus der richtige Weg. -- Simplicius 06:22, 3. Jan 2005 (CET)
Ob du von dem Internet schon vor 1995 wusstest ist absolut irrelevant (wie manches andere auch ...) Die Wappen auf der Löschliste sind meist URVs und kommen nicht wegen fehlender Erlaubnis auf die Liste. Auch wenn du es noch 50mal wiederholst, deine eigenwillige Auslegung der GNU FDL wird dadurch nicht richtiger. Sie ist eine Lizenz für die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Inhalts. Wenn der Inhalt aus anderen Gründen nicht frei genutzt werden kann, hat das mit ihr nichts zu tun. Aber das habe ich schon x-mal geschrieben (und andere auch). --Historiograf 09:54, 3. Jan 2005 (CET)
Vor allem ist deine Frage in diesem Zusammhang sehr unwichtig, ob das Internet eine unbekannte Nutzungsform darstellt: Die ausdrückliche Rechteeinräumung des Urhebers für die Veröffentlichung eines Bildes im Internet ist bekanntlich in jedem Falle erforderlich, egal ob es bekannt oder unbekannt war (Bildrechte#Rechteeinräumung).
Ausserdem kann ich damit leben, wenn andere nicht mit mit meiner Meinung übereinstimmen oder sich für meine Meinung erst gar nicht interessieren. Für mich ist das kein Grund, mit flames zu werfen. -- Simplicius 11:04, 6. Jan 2005 (CET)

Wir wollen doch mal an den Ausgangspunkt des Streits zurückkehren. Da ging es um die Frage, ob der Verlag die Rechte hat. Ob der Verlag oder der Urheber Rechtsinhaber ist, ist ein grosser Unterschied, für denjenigen, der sich um die Rechteeinholung kümmert, da Verlage oft besser ermittelbar sind als Urheber (vor allem nach einigen Jahrzehnten). Nicht von ungefähr plant das BMJ den § 31 IV zugunsten der Verwerter zu streichen, wogegen sich erhebliche Proteste regen. Näheres dazu siehe auch unter http://www.urheberrechtsbuendnis.de. --Historiograf 14:43, 6. Jan 2005 (CET)

Ausweisbilder von der Bundesdruckerei[Quelltext bearbeiten]

Ich würde gerne einige Artikel mit den Abbildungen der Musterausweise ("Erika Mustermann") versehen. In Urheberrechtsfragen habe ich ehrlich gesagt so gut wie keine Ahnung. Könnte einer mal den Hinweis ([3]) zur Nutzung deren Archivbilder lesen und dann mitteilen, ob ich sie für Wikipedia verwenden kann. Danke. -ThSch 10:30, 2. Jan 2005 (CET)

  1. „nur für redaktionelle oder private Zwecke“
  2. „Grafische Veränderungen, bis auf die Freistellung des Hauptmotivs, sind nicht gestattet“
  3. „Übersendung von zwei kostenlosen Belegexemplaren“
    Drei Dinge die gegen GNU-FDL konforme Nutzungsrechte sprechen. --Blaite 11:14, 2. Jan 2005 (CET)

Bilder von US-Behörden[Quelltext bearbeiten]

Wie ist das denn nun mit Bildern von US-Behörden? Es gibt den Baustein Bild-PD-US, der lautet:

Diese Datei ist in den Vereinigten Staaten „public domain“, da sie von einem Bediensteten einer Bundesbehörde („federal government“) in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten erstellt wurde und somit ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten ist.

Er wird z.B. in Bild:Tsunami04 india2.jpg verwendet.

Vor einiger Zeit hatte ich mal eine unerfreuliche Diskussion über ein Schaubild, welches ich von der NASA übernommen habe, mit dem Ergebnis, dass dieses Bild gelöscht wurde. Ist es denn nun doch so, dass Bilder von gov's automatisch auch in der deutschen Wikipedia übernommen werden dürfen?

Diese Frage würde ich auch noch gerne verallgemeinern auf Regeierungsorganisationen in anderen Ländern (auch Deutschland). --Sommerstoffel 23:00, 4. Jan 2005 (CET)

Siehe dazu umfassend die Diskussion zu Bildrechte, insbesondere ganz unten und eigener Punkt im Archiv der Seite. Normalerweise werden US PD GOV Bilder hier nicht beanstandet. Gib die genaue Fundstelle der Diskussion an, die du hattest, ich bezweifle, dass deine Darstellung richtig ist. Bei anderen Regierungsorganisationen, auch solchen der US-Bundesstaaten heisst es dagegen: Finger weg oder um Erlaubnis fragen. --Historiograf 05:34, 6. Jan 2005 (CET)

URV bei 145.254.161.144 ?[Quelltext bearbeiten]

Bitte mal die letzten Beiträge von 145.254.161.144 auf URV überprüfen. --Philipendula 22:38, 7. Jan 2005 (CET)

Habs mal mit dem "Affenkrieger" (siehe Benutzer:Tsor#Meine kleinen Helferlein gecheckt und nichts Verdächtiges gefunden. -- tsor 11:17, 11. Jan 2005 (CET)
Es waren wohl aber keine Internetinhalte, sondern aus dem Langenscheidt Wörterbuch Deutsch - Latein entnommen. Stand jedenfalls so ähnlich in der Zusammenfassung. Gruß --Philipendula 12:04, 11. Jan 2005 (CET)

Mustertext für Textspender[Quelltext bearbeiten]

Haben wir einen Mustertext, den der Spender eines Textes auf die Diskussionsseite eines Artikels "Musterthema" stellt? Wenn man jemanden anschreibt, dann wäre es hilfreich, wenn man ihm die Formulierung vorgibt. Wenn wir noch keinen Text haben, dann sollten wir hier einen festlegen.

Vorschlag:


Bitte erklären Sie Ihr Einverständnis auf der Diskussionsseite des Artikels (http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Musterthema) etwa in der Form:

Ich bin der Urheber des Textes, der bereits auf http://www.webseite.de veröffentlicht ist. Diesen Text stelle ich unter GNU FDL (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:GNU_Free_Documentation_License) der Wikipedia zur Verfügung. Mir ist klar, das der Text jederzeit von Jedem verändert werden kann.

Realname


-- tsor 13:47, 11. Jan 2005 (CET)

Das ist bestimmt ein hilfreicher Vorschlag für Manche, die Originalautoren fragen und kann bei Wikipedia:Textbausteine einsortiert werden. Hoffentlich ist aber auch klar, dass es rechtskräftigere Erklärungen gibt. -- Schnargel 14:17, 11. Jan 2005 (CET)

Abgrenzung der open Contents von Copyrights[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen,

ich bin neu in der Wikipedia und habe Bilder eingestellt, die von meiner Homepage stammen, aber etwas verkleinert wurden. Diese Bilder finden Sie hier, sie tragen zur Zeit die GNU-FDL-Lizenz.

Worauf bezieht sich nun meine Erlaubnis für die Verwendung als Open Content - nur auf die hier eingestellte VERSION, oder aber auch auf die QUELLE, d.h. das Bild auf meiner privaten Homepage oder gar auf das Dia in meinem Schrank? Ich möchte gern die Verkleinerungen öffentlich machen, aber mich gleichermaßen vor der unbefugten Verwendung der Vorlagen schützen.

Und welche Lizenz ist für den Fall, dass ich nur die Wikipedia-spezifische Verkleinerung öffentlich mache, die richtige?

Viele Grüße, Marco - 10:50, 11 Jan 2005 (CET)

Nur die in die Wikipedia hochgeladene Bildversion unterlegt der GNU-Lizenz, mit der auch nur diese Version gekennzeichnet ist. Es gibt mehrere Grafiker/Fotografen, die der Wikipedia unter der GNU-Lizenz Teile ihrer Arbeit in geringerer Auflösung zur Verfügung stellen und mit dem wirtschaftlichen Verwertung der qualitativ hochwertigeren Daten ihren Lebensunterhalt verdienen. In diesem Sinne, viel Spaß in der Wikipedia -- Sansculotte - ? 14:12, 11. Jan 2005 (CET)
Vielen Dank. Jetzt hab ich Spaß ;-) Marco - 15:00, 11 Jan 2005 (CET)

Huygens Bilder?[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, laut ESA dürfen die Bilder für nicht kommerzielle Projekte verwendet werden, das sollte doch eigentlich auf die wikipedia zutreffen oder? Wenn ja, welche Lizent wäre die korrekte? Ausserdem sind die Bilder auch auf der Nasa Seite veröffentlicht worden, sind die dann also gemeinfrei und dürfen als "public domain" in die commons hochgeladen werden? ich bin da ein bisschen verwirrt...

--Pacifier 18:00, 16. Jan 2005 (CET)

Die Bilder sind für uns nicht brauchbar, da hier kommerzielle Nutzungen zugelassen werden müssen. Es ist ein grobes Missverständnis, dass alle auf der NASA-Seite publizierten Bilder PD US GOV sind, die Huygens-Bilder der ESA bleiben geschützt. Ist aber schon x-mal geklärt worden. --Historiograf 21:49, 17. Jan 2005 (CET)

Wikipedia Inhalte auf anderen Webseiten[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

Darf ich Inhalte aus Wikipedia (z.B. Henri Dunant) auf anderen Webseiten verwenden (z.B. Rote Kreuz Seiten)?

Wenn ja - soll / muß ein Hinweis auf Winkio rein?

Wenn nein - was kann ich tun die Inhalte doch zu benutzen?

Antwort wäre toll.


Gruß, HuBi

Hallo, ja du darfst die Artikel verwenden. Schau doch mal in die Lizenzbestimmungen, da steht was du beachten musst. Gruß, JuergenL 08:02, 17. Jan 2005 (CET)
Hallo, und wenn du ganz viele Seiten von Wikipedia verwenden willst, schau doch mal hier rein: Wikipedia:Wikipedia anderswo verwenden Gruß, --BLueFiSH ✉! 08:16, 17. Jan 2005 (CET)

Dazu muss ich auch mal was sagen. Ich persönlich finde es einfach unmöglich, dass diverse Seiten im Netz Wikipedia-Artikel frei nach Lust und Laune übernehmen. Nicht, wegen irgend welcher Rechte ect., sondern weil bei diesen Artikeln nach der Übernahme keinerlei Update erfolgt.
So schwirren dutzende von uralten Wikipedia-Artikeln mit fehlerhaftem Inhalt im Netz herum, die bei Wikipedia selbst längst berichtigt und erweitert wurden, auf anderen HPs jedoch noch im Originalzustand von 2003 oder 2004 präsentiert werden. Sowas dient eindeutig der Verbreitung von Fehlinformationen. Da sollte man was in der Lizenzbestimmung ändern, nämlich Übernahme von Artikeln nur bei monatlichem Update!--n e r | g a l 19:39, 24. Feb 2005 (CET)

Das ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern. Um die Lizenzbestimmungen zu ändern bräuchte es die Zustimmung aller Autoren, die ist aber nicht mehr zu bekommen da es zuviele sind. -guety 02:43, 25. Feb 2005 (CET)

Das ist sogar sehr ärgerlich, noch aus einem anderen Grund: mit eine Suchwort (z.B. "Schwangerschaftsabberuch") erscheint die entsprechende Seite von wikipedia bei den Suchmaschinen (z.B. Altavista) gleich mehrmals, und zwar unter den ersten 10 angezeigten Resultaten : www.kraeuter-und-gewuerze.de/Schwangerschaftsabbruch de.e-paranoids.com/s/sc/schwangerschaftsabbruch.html neuroclinic.de/index.php/Abtreibung fach-ambulanz.de/index.php/Schwangerschaftsabbruch hausaerzte-netz.de/index.php/Abtreibung Andere Seiten, die mindestens so gute und wichtige Informationen bieten, werden dadurch nach hinten geschubst. Kann man dagegen etwas unternehmen? Anne-Marie Rey arey@svss-uspda.ch www.svss-uspda.ch 13.3.2005

Ich würde gerne wissen, inwiefern Musikstücke unter Urheberrecht stehen. Wenn ich einen Teil eines Liedes im Fernsehen höre, nach Gehör aufschreibe und noch ein bisschen drumrum komponiere, darf ich das dann veröffentlichen, oder nicht? – Ichs Meinung. 16:51, 23. Feb 2005 (CET)

Du darfst dich inspirieren lassen, nachspielen (wie bei den üblichen Coverversionen) ist aber ohne Erlaubnis nicht. Es sei denn die Komposition ist schon gemeinfrei. -guety 02:39, 25. Feb 2005 (CET)

Dazu hab ich auch eine Frage. Und zwar würde ich gerne selbst erstellte Loops (zwischen 20 und 40 sek.) in einen Artikel einbauen, die einzelnen Töne für die Loops selbst entstammen jedoch Musiktiteln aus dem Untergrund (keine Welthits, die Musikprojekte selbst gibt es zumeist nicht mehr). Samples wollte und darf ich sicher nicht nutzen, daher die Idee mit den Loops (einmalige oder zweimalige Wiederholung einer kurzen Tonfolge), um einen Musikstil verständlicher zu machen. Ginge das denn? Gruß --n e r | g a l 08:16, 25. Feb 2005 (CET)

Lizenzproblem bei schweizer Gemeindewappen[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen

Ich habe von diversen Kantonen die Erlaubnis erhalten, dass ich die Gemeindewappen von ihrer Homepage für Wikipedia weiterverwenden darf. Diese habe ich dann in die Wikipedia hochgeladen und bei allen Bildern den "Wappenrecht-Hinweis" vermerkt.

Nun ist es aber so, dass ich gemäss Hinweisen anderer User noch eine weitere Lizenz angeben sollte (z.B. Bild-GFDL). Leider haben mir dazu die Kantone ganz unterschiedliche Antworten geben. Die einen meinen, dass jede Gemeinde selber entscheiden muss, ein anderer Kanton meint, dass egal was in Wikipedia vermerkt wurde, immer das schweizerische Wappenschutzgesetz bindet sei.

Aus diesem Grund bin ich nun recht unsicher, welche Liznenz ich unter die Gemeinde Wappen schreiben soll. Kann mir da vielleicht jemand von euch Profis weiterhelfen? Weitere Hinweise könnt ihr auch auf meiner Diskussionsseite nachlesen.

Danke und Gruss --Tschubby 10:58, 27. Feb 2005 (CET)

Das Ganze ist zu umstritten. Stell deine Frage bitte auf der Diskussionsseite zu Wikipedia:Wappen, ich denke aber nicht, dass irgendein menschliches Wesen da weiterhelfen kann. Die Orthodoxie hienieden wird dazu führen, dass kein einziges Wappen hier mehr zu sehen sein wird. --Historiograf 22:59, 1. Mär 2005 (CET)

Urheberrecht[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand die sites http://ardennes44.free.fr/page78.html und http://www.garrison.redstone.army.mil/sites/footer/privacyandsecurity.asp auf Lizenz prüfen? -- John N. Ф 16:41, 3. Mär 2005 (CET)

Wieso tust du das nicht selbst? Bei der ersten Adresse würde ich mal sagen: Finger weg, da die Fotos keine Angaben über Rechte besitzen. Bei der zweiten dürfte US GOV PD gegeben sein, was wir akzeptieren, aber bitte dort anfragen, ob die Army mit Waffengewalt gegen ausländische gewerbliche User vorgeht (hehe kleiner Scherz), da US GOV PD nur in den USA gilt. --Historiograf 19:11, 4. Mär 2005 (CET)

Inhaltsverzeichnis geschützt?[Quelltext bearbeiten]

Darf man das Inhaltsverzeichnis eines Buches veröffentlichen, oder ist auch dieses vom Copyright geschützt? - 80.144.244.217 08:00, 5. Mär 2005 (CET)

Nach h.M. ist es nicht geschützt, siehe dazu das Listenarchiv von www.inetbib.de --Historiograf 15:24, 8. Mär 2005 (CET)

Bilder von freefoto.com[Quelltext bearbeiten]

Kann man die Fotos von freephoto (copyright-Hinweise-> [4]) in Wikipedia verwenden? -ThSch 07:46, 6. Mär 2005 (CET)

Ich kann nicht glauben, dass diese Frage ernstgemeint ist. So feel free to use any of the images on the site if you are a private individual and your use is not commercial. Also: Finger weg. --Historiograf 15:31, 8. Mär 2005 (CET)

Lizenz eines Bildes[Quelltext bearbeiten]

Guten Tag! Ich möchte gerne [dieses Bild] für einen Artikel über Graffiti verwenden. Er soll als Illustration eines Textes dienen, der den verstärkten Kampf gegen Farbschmierereien beschreibt. Aus der Bildbeschreibung geht aber nicht hervor, welcher Lizenzstatus dieses Bild hat. Darf ich das Bild denn verwenden? Mit freundlichen Grüßen --N.Bangert 12:20, 8. Mär 2005 (CET)

Der BGH hat entschieden, dass Graffiti urheberrechtlich geschützte Werke sein können. Du brauchst nach unserem Meinungsbild die Erlaubnis des Sprayers. --Historiograf 15:28, 8. Mär 2005 (CET)
Vielen Dank für die Antwort. Nun steht im Text, dass ein gewisser Martin Milz (aus Düsseldorf?) die Genehmigung erteilt hat. Es steht aber keine Adresse bei. In Deutschland gibt es insgesamt alleine 8 Teilnehmer im Telefonverzeichnis aber davon keiner in Düsseldorf. Was kann man tun? Das Bild scheint mir nicht eindeutig deklariert zu sein. Mit freundlichen Grüßen --N.Bangert 21:52, 8. Mär 2005 (CET)

Nix kann man tun. --Historiograf 22:09, 8. Mär 2005 (CET)

Das ist schade. In der Zwischenzeit benötige ich auch das Bild für den Artikel nicht mehr, ich habe in der Zwischenzeit ein anderes bekommen. Damit hätte sich das erst einmal erledigt. Danke an Historiograf für die Antworten. --N.Bangert 09:19, 9. Mär 2005 (CET)


Flaggen und Wappen[Quelltext bearbeiten]

in der wikipedia hat jeder/s unabhängige staat oder territorium seine flagge. teilweise selbsterstellt, aus dem cia factbook (internetversion) oder andere quellen. ist es grundsätzlich erlaubt, flaggen von staaten zu zeigen? bzw. sind sie automatisch GFDL oder PD? wenn ja, wie sieht es denn dann mit den staatswappen aus? müssten die nicht unter die selben regelungen fallen wie die flaggen? und warum ist es dann so schwer, wappen von innerstaatlichen administrativen einheiten zu zeigen, bzw. deren flaggen, soweit vorhanden? wenn eine gemeinde eine eigene flagge hat, ist sie genauso zu behandeln wie die flagge eines staates? die urheberrechts-problematik treibt einen noch in den wahnsinn. --Dirk 12:18, 10. Mär 2005 (CET)

Ein urheberrechtlicher Schutz kommt für Flaggen eigentlich nicht in Frage. Soviel geistige Schöpfung ist darin oft nicht enthalten.
Interessant vielleicht noch am Rande: früher hatten Fahnen zwei Farben, mit dieser Tradition brach dann die Tricolore.
Bleibt noch die Funktion nach Namensrecht, aber die dürften eher die Staatswappen innehaben.
Nach meiner Meinung sind die Flaggen wahrscheinlich zu einem großen Teil gemeinfrei. Einen Grund zur Löschung sehe ich nicht. Vielleicht sollte man aber auch hier noch einmal recherchieren.
Was Fahnen einer Gemeinde angeht: des sind die Länder, die den Gemeinden das Führen eines Wappens erlauben. Von Genehmigungen einer Fahne wüsste ich nichts, und die müsste ja wohl vorliegen, um den namensähnlichen Gebrauch zu ermöglichen. -- Simplicius 17:33, 11. Mär 2005 (CET)
Mindestens in Bayern und in Rheinland-Pfalz müssen auch kommunale Fahnen genehmigt werden.
  • Rheinland-Pfalz: Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz § 5 (1)
  • Bayern: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Art. 4
Weitere Bundesländer will ich jetzt nicht raussuchen, rechtlich bewerten kann ich es nicht. --jergen 11:55, 12. Mär 2005 (CET)

Kann mal bitte ein Administrator den URV-Baustein und den entsprechenden Eintrag in der Liste löschen? Ich will es nicht selbst machen, damit es mir nicht als Vandalismus ausgelegt wird. --LC KijiF? 15:43, 11. Mär 2005 (CET)


Samples / Loops[Quelltext bearbeiten]

Also ich habe nochmals durchs Netz geschnuppert und bin genauso schlau wie vorher. So gibt es bisher 3 Varianten, was das online stellen von Loops/Samples anbelangt.

  • 1.) Man darf Loops/Samples ins Netz stellen, solange sie nicht-kommerziellen Zwecken dienen
  • 2.) Man darf Loops/Samples nur mit Zustimmung der Musiker bzw. der Plattenfirma ins Netz stellen.
  • 3.) Man darf Loops/Samples nicht online stellen, da dies angeblich ein "Leistungsschutzrecht" verletzt

Bei dem ganzen Urheberrechte-Kram blickt doch kein Mensch mehr durch. --n e r | g a l 15:54, 14. Mär 2005 (CET)

In die Wikipedia (bzw. auf die Commons) dürfen sie nur, wenn sich auch komerziell genutzt werden dürfen. Dazu bedarf es mit Sicherheit der Zustimmung der Rechteinhaber. --Thomas G. Graf 19:36, 23. Mär 2005 (CET)

Zwei Bildchen[Quelltext bearbeiten]

Da ich mir nicht ganz sicher bin Frage ich mal nach. Was haltet ihr von diesem und diesem Bild aus der englischen Wikipedia? Sind die koscha und für die Commons bzw. die dt. Wikipedia nutzbar. Das erste sieht ja irgendwie aus als hätte man es aus einem Lehrbuch eingescant. --Saperaud (Disk.) 14:46, 19. Mär 2005 (CET)

Scan vom Zeitungsartikel[Quelltext bearbeiten]

Sagt mal, ist denn dieses Bild Bild:Zeitungsartikel.jpg erlaubt? Wahrscheinlich auf jeden Fall nur, wenn die Autorin zugestimmt hat. Aber was ist mit der Zeitung. Es wäre ja wohl auch einfacher, wenn man nur den Text mit der Einwilligung nehmen würde... Wollts mal erstmal hier klären, bevor ich auf den Benutzer los stürme. --BLueFiSH ?! 10:20, 23. Mär 2005 (CET)

Ja, Zeitung bzw. Autor müssen zustimmen. --Thomas G. Graf 19:28, 23. Mär 2005 (CET)

Sinngemäße Übernahme von Inhalten[Quelltext bearbeiten]

Ich schreibe an einer Arbeit und habe mehrere Quellen mit guten Inhalten gefunden, darunter auch Wikipedia. Wenn ich Teile der Informationen aus diesen Quellen verwende um einen eigenen Text zu verfassen, muss ich da die Quellen die ich verwendet habe angeben? Ich übernehme ja nicht den genauen Text, ausserdem haldelt es sich um Informationen die an vielen Stellen zu finden und zum Teil allgemein bekannt sind, die aber bei Wikipedia besonders gut sortiert und gesammelt vorliegen. Ich will ja keine Urheberrechte verletzen und mich nicht strafbar machen.

Es ist üblich Quellen anzugeben (bzw. wenn die Arbeit schulischer Natur ist wird es von Lehrern oft verlangt) - allerdings um nachvollziehen zu können, woher Informationen kommen (unanhägige Quellen, wenn Fehler - welche Quelle war falsch) und nicht aus urheberrechtlichen Gründen. --Thomas G. Graf 19:25, 23. Mär 2005 (CET)

Artikel "grüner Tee"[Quelltext bearbeiten]

Hallo, was macht man mit einem Artikel wie Grüner Tee? Schaut mal auf die Diskussionsseite, es scheinen mehrere Urheberrechtsverletzungen vorzuliegen, zum einen wurde wohl von einer Webseite geklaut (oder andersherum), und es wurde vermutlich aus einem Katalog abgekupfert (oder andersherum - aber wohl eher unwahrscheinlich...). Ist es OK, den Text einfach umzuformulieren? Oder sollte man warten, bis sich der Copyrightinhaber meldet, weil ja nicht klar ist, wer von wem abgeschrieben hat? Da aber wahrscheinlich nicht komplett alles geklaut wurde, wäre es aber auch schade, den ganzen Artikel zu löschen... --Bernhard 15:33, 23. Mär 2005 (CET)

Lizenzen bei Autogrammen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Breeze, da du bei Urheberrechten mehr Ahnung hast, als ich, kannst du mir vielleicht sagen wie es sich mit dem Lizenzstatus von Autogrammen verhält. --Dolos 12:18, 27. Mär 2005 (CEST)

Also ich könnte mir vorstellen, dass das Autogramm selbst dem Urheberrecht des Autors untersteht (wobei hier hoffentlich nicht jemand einfach die Unterschrift von jemandem hochlädt). Die Autogrammkarte untersteht ganz bestimmt dem Urheberrecht des Fotografen, wenn also jemand eine Autogrammkarte einscannt und hochlädt muss man sie IMO löschen. Nur durch die Übergabe der Autogrammkarte hat nicht der neue Besitzer das Recht daran. Handelt es sich um ein konkretes Bild? Wie immer IANAL. schöne grüsse -- Breezie 12:27, 27. Mär 2005 (CEST)
Es geht um dieses Bild , persönlich vom Künstler unterschrieben.--Dolos 16:11, 27. Mär 2005 (CEST)
Falls du das Foto selbst gemacht hast, könnte man es meiner Meinung nach lassen, denn das Bild wird hoffentlich eine grössere Schöpfungshöhe als die Unterschrift erreichen. Wobei dann immer noch die Möglichkeit besteht, dass jemand rechtlich dagegen vorgeht, die Wahrscheinlichkeit ist aber IMO sehr klein. Sollte das Foto nicht von dir sein, muss es gelöscht werden. Wenn du ganz sicher gehen willst, würde ich es löschen. Wie immer IANAL. schöne grüsse -- Breezie 16:21, 27. Mär 2005 (CEST)
Das Bild wurde von mir käuflich von einem Fotografen erworben. NMM hat er die Urheberrechte damit abgetretten, wenn ich zum Beispiel ein Gemälde kaufen und dann in ein Museum hängen lassen, kann der Künstler das ja auch nicht mit der Begründung ich habs gemalt verhindern, jedenfalls nach meiner Logik. --Dolos 16:35, 27. Mär 2005 (CEST)
Das mit dem Urheberrecht abtreten ist gut möglich, so wird zum Beispiel ein Hocheitsfotograf kaum mehr Rechte an seinen Bildern geltend machen. Allerdings kann man nicht überall sein Urheberrecht abtreten, in Deutschland könnte man IMO sein Bild gar nicht PD setzten. Ich bin hier wirklich überfragt -- Breezie 16:47, 27. Mär 2005 (CEST)

von Benutzer Diskussion:Breeze


Weiss vielleicht jemand Anders mehr zu dem Thema?--Dolos 17:03, 27. Mär 2005 (CEST)

ich bin hier wirklich überfragt Das ist eine der wenigen eindeutig wahren Aussagen in obigem Text. Wir haben hier seit Mitte 2004 und auch weit vorher Debatten über Bildrechte, haben x Diskussionsseiten zum Thema, aber manche Beiträge lassen einen nach wie vor fassungslos. Das Bild ist nach unseren Richtlinien eindeutig URV. Wenn jemand eine Autogrammkarte kauft, darf er die belibig ausstellen, aber nicht vervielfältigen und auch nicht ins Internet stellen. LÖSCHEN! --Historiograf 18:54, 27. Mär 2005 (CEST)

Kopieren aus der Wikipedia[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Ich habe ein paar Fragen zum Urheberrecht bei der Wikipedia.

1. Darf ich Sätze aus der Wikipedia in andere Wikipedia-Artikel kopieren, wenn sie wichtig für die Beschreibung sind? Ich meine, es steht ja alles unter der GPL; theoretisch müßte man doch auch ohne Nennung der/des Autors einen Satz aus der Wikipedia kopieren können ?

2. Darf ich Artikel aus der englischen Wikipedia auch wortgetreu übersetzen? In der Regel ist so etwas ja nicht erlaubt, weil der/die Autoren das Urheberrecht an der jeweiligen Fassung hält, aber in der Wikipedia müßte das doch durch die GPL anders aussehen?

3. Darf ich von anderen Usern fotografierte Bilder (unter der GPL) der englischen Wikipedia verwenden?

Jsgermany 17:10, 27. Mär 2005 (CEST)

Bitte erst einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir hier nichts mit der GPL am Hut haben, die unter GNU FDL verlinkten Seiten sowie Wikipedia:Lizenzbestimmungen konsultieren und dann ggf. nochmal fragen. Danke --Historiograf 18:43, 27. Mär 2005 (CEST)