Wikipedia Diskussion:Belege/Recht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Abkürzung: WD:QR

Urteile richtig zitieren

[Quelltext bearbeiten]

Die Rechtssprechung gilt zwar im deutschsprachigen Raum nicht unbedingt als Rechtsquelle, aber zumindest als Richtschnur für die gängige Auslegung von Rechtsquellen. Nach welchem Schema soll man also Urteile (z.B. VfGH oder OGH) in der Wikipedia zitieren? --Sampi 18:11, 2. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Unter Gesetze im Internet finden sich so weitgehend alle relevanten Vorschriften -- bessser/ anders / schöner als bei juris? Einbauen, ergänzen, ändern? Oder ist das alles schon passiert, und ich hab's nur nicht mitbekommen? --Usneoides 12:01, 24. Aug 2006 (CEST)

Verweise auf Volltexte im Internet

[Quelltext bearbeiten]

Sollte nicht bei Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre auf den entsprechenden Volltext als Quelle verwiesen werden, soweit im Internet verfügbar, verwiesen werden. Die obersten Bundesgerichte sind alle im Internet, auch gibt es einige gute Volltextsammlungen, z.B. http://www.lexetius.com/

HDeinert2002 15:24, 25. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ausländische Rechtsnormen

[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Wiki-Vorlagen auch für Rechtsquellenverweise auf ausländische Normen, wenn also zB jd. auf das österreichiche HGB verweisen will, wie im Artikel Bilanzgewinn geschehen? Sollte es einen solchen Baustein nicht wenigstens für Gesetze der Schweiz und Österreichs geben? --JotW 20:02, 22. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo, soweit ich weiß, gibt es solche Vorlagen noch nicht. Wer möchte, kann sie aber gerne anlegen – einfach mutig sein. :) Welche österreichischen und schweizerischen Online-Gesetzessammlungen gibt es denn, die stabile Links auf einzelne Paragraphen anbieten (also ähnlich wie dejure.org und juris)? Bei http://www.ris2.bka.gv.at/Bundesrecht/ würde es z.B. wohl schwierig werden, daraus eine Vorlage zu basteln, weil jeder Paragraph anscheinend nur über eine fortlaufende Nummer aufrufbar ist (§ 1 ABGB ist [http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&d=BND&i=30944 Nr. 30944], § 2 ABGB ist [http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&d=BND&i=30945 Nr. 30945] etc.). Grüße -- kh80 •?!• 02:37, 23. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Vermerk: Verlinkung aufs ABGB überholt, siehe jetzt Vorlage:§--wau > 16:48, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Unter Portal Diskussion:Recht#§§-Vorlagen wird derzeit übrigens an neuen Vorlagen gebastelt. -- kh80 •?!• 01:28, 10. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Mit Vorlage:§ kann man auch auf österreichische Vorschriften, mit Vorlage:Art. und Vorlage:§§ auch auf österreichische und schweizerische Normen verlinken. --wau > 00:58, 26. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Titel der Seite

[Quelltext bearbeiten]

Hallo, fällt jemandem ein sinnvollerer Titel für diese Seite ein? „Rechtsquellenverweise“ war eigentlich nur als vorläufiger Arbeitstitel gedacht, da mir fiel damals gerade nichts Besseres einfiel ... wau hat Wikipedia:Rechtsquellenangaben vorgeschlagen, mir würde Wikipedia:Rechtsquellen gefallen. Meinungen? Grüße -- kh80 •?!• 01:28, 10. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Wir wäre es analog zu Wikipedia:Belege mit Wikipedie:Belege (Recht) und einer Verlinkung in Wikipedia:Belege (Dort ist zur Zeit noch die alte Vorlage Wikipedia:Belege#Quellenangaben_im_Text verlinkt)? --MfG: --FTH DISK 09:56, 10. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Dann eher Wikipedia:Belege/Recht in Anlehnung an die Struktur beispielsweise bei den Namenskonventionen. sebmol ? ! 10:30, 10. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel "http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Belege/Recht" werden Webseiten zur Verlinkung freigegeben, die

1. mit Werbung vollgestopft sind (Google-Adsense etc.) und 2. für die es werbefreie öffentlich-rechltiche Alternativen (z.B. www.gesetze-im-internet.de) gibt.

Gemeint ist insbesondere die Webseite dejure.org, für die es merkwürdigerweise laut dieser Seite eine Ausnahme von der Werbefreiheit der zu verlinkenden Seiten gibt. Wenn es Seiten gibt, die ohne Werbung die gleichen Inhalte bieten (siehe oben), sind diese zu bevorzugen, so dass die oben genannte Seite zur Verlinkung als nicht zulässig im Sinne der Wikipediarichtlinien anzusehen ist. Siehe dazu WP:WEB, wo einedeutig steht: "ohne oder mit wenig Werbung". Beides trifft auf dejure.org nicht zu.

Der Link zu dejure.org ist aus den genannten Gründen zu entfernen und durch den Link www.gesetze-im-internet.de zu ersetzen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 212.202.141.101 (DiskussionBeiträge) 2008-02-05T13:49:38)

dejure.org ist bei jeder einzelnen Gesestzesnorm mit 2 bis 3 Adsense-Anzeigen (oder sonstiger Werbung) versehen. Und nur diese Ebene ist für die Beurteilung nach den Wiki-Richtlinien interessant. Hier liegt der klare Verstoß. Die Website ist deshalb NICHT "nicht so schlimm", sondern genaus schlimm, wie viele andere Sites, die mit Adsense werben und keine zulässigen Belege sind. Die Website ist daher nicht als "Beleg" zulässig. Es besteht auch kein Bedarf für eine Verlinkung auf dejure.org, da es andere gleichwertige, werbefreie Angebote gibt. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 212.202.141.101 (DiskussionBeiträge) 2008-02-06T16:56:05)
Wenn dich die Verlinkungen stören, klär das bitte im Fachportal. Jedenfalls wird dejure.org häufig verlinkt und ist auch in Vorlage:§ und Vorlage:Art. eingebunden. Grüße -- kh80 •?!• 17:06, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten
... und dass gesetze-im-internet.de identisch mit bundesrecht.juris.de ist, wurde auch schon erwähnt. -- kh80 •?!• 17:09, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten
... das dejure.org häufig verlinkt ist oder in Vorlage:§ und Vorlage:Art. eingebunden ist, ist kein Nachweis dafür, dass das Angebot den Wiki-Richtlinien entspricht. Dies tut es definitiv nicht und deshalb sind entsprechende Links zu entfernen. Ich diskutiere dies dann auch nochmals im Fachportal. Ich verstehe übrigens nur aus einem Gesichtspunkt, warum der Link zu dejure.org hier so "verteidigt" wird. Eine inhaltliche Notwendigkeit gibt es dafür vor den aufgezeigten Alternativen sicher nicht.
... zu doppelten Links: www.gesetze-im-internet.de ist das aktuellere Angebot des BMJ in Sachen Gesetzestexten und müsste eigentlich schon hier eingetragen sein. Man fragt sich wiederum, warum das noch nicht geschehen ist, wo doch hier so viele aufmerksame Nutzer/Autoren tätig sind...
sehe dies genauso und wundere mich auch, warum buzer.de und dejure.org als Weblinks geführt werden. Beide Links sind doch nur versteckte Werbung auf der Wikipedia. GLGermann 11:40, 19. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Dafür dass dies bereits vor mehr als acht Jahren diskutiert wurde und die Sachlage eigentlich eindeutig ist, wundere ich mich, dass es immer noch etliche Rechtsthemen git, die auf juris.de verlinken. Inzwischen ist diese Seite auch nur noch mit Anmeldung zu betreten, so dass sie wohl kaum mehr als frei zugängliche Quelle bezeichnet werden kann (und dabei mal das Thema Adsense-Werbung ausgeblendet). Frank Roters (Diskussion) 10:17, 23. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Zitieren von Entscheidungen unter Verlinkung einer Seite mit der Entscheidung

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe das wie folgt gemacht: OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21. August 2007, Az. 4 W 12/07. Findet das Akzeptanz? Sollte in Abweichung zu meiner Lösung die "Quellseite" zwingend im Phänotyp des Artikels auftauchen? Ich frage nach, damit die Projektseite um diese Variante ergänzt werden kann, gerne anders, als von mir vorgeschlagen, aber ich würde mich über eine einheitliche Konsenslösung freuen.--Berlin-Jurist 22:20, 10. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Ich finde den Vorschlag von Berlin-Jurist gut. Ich glaube, im Grunde habe ich bislang auch ähnlich zitiert. Allerding habe ich meist die Vorlage:Internetquelle benutzt und dort die entsprechenden Felder eingefügt. Vielleicht könnte man bzw. jemand der sich mit Vorlagen auskennt, auch eine spezielle Vorlage:Gerichtsentscheidung (Internetquelle) oder Vorlage:Internetquelle (Gerichtsentscheidung basteln. Jedoch solle vielleicht ein wörtliches Zitat eher durch
Zitat:„“
hervorgehoben werden, als es kursiv zu schreiben (entspricht eher der Regeln für wörtliche Zitate, Hervorhebungen usw. beizubehalten).
Allerdings fände ich es auch sinnvoll, wenn man mindestens als Option noch die entsprechende Webseite oder zumindest die Hauptseite angeben könnte. Ich fände es nur fair, wenn ich vorher wüsste, ob ich auf einer von staatlicher Seite herausgegebenen Entscheidung/Entscheidungssammmlung lande, auf einer mit Werbung vollgestopften Seite oder auf einer Seite eines Rechtsanwalts/einer Kanzlei lande.
Das Bundesverfassungsgericht schreibt übrigens über seine Entscheidungen im Internet: "Zitierung: BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. (1 - 421), [1]" (Beispiel ist Urteil zum Vertrag von Lissabon). Ich denke, man kann jemanden auch schlecht verbieten, wenn er das BVerfG so zitiert, wie von diesem gewünscht.-- pistazienfresser 20:43, 23. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Belege für Rechtsnormen

[Quelltext bearbeiten]

Das Handbuch für Rechtsförmigkeit hat sich erneuert (2008) http://www.bmj.bund.de/files/-/3498/Handbuch_Rechtsfoermlichkeit_Bundesanzeiger.pdf bzw. http://hdr.bmj.de/page_b.3.html#an_169 und die Zitierweise von Absätzen ist in Klammer (Seite 168ff). --Swen 07:55, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Buchstaben

[Quelltext bearbeiten]

Warum wird hier nicht beschrieben, wie es bei Paragraphen mit Buchstaben geschrieben wird? Mit oder ohne Leerzeichen? z. B. § 340k HGB Oder habe ich etwas übersehen?

Paragraphen mit Buchstabenzusatz werden grundsätzlich ohne Leerzeichen geschrieben, denn ansonsten könnten Verwechslungen zwischen der reinen Paragraphenbezeichnung § 1a und der Absatzbezeichnung § 1 a, auch § 1 lit. a entstehen. Gruß, --Gnom 18:03, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Gesetze und Verordnungen anderer Länder

[Quelltext bearbeiten]

In der Wikipedia werden auch Gesetze aus mehreren Ländern, hauptsächlich D, A, und CH und anderswoher zitiert oder verlinkt.

Wie ist dazu die richtige Schreibweise?

  • Österreich: Gesetz über...
  • Österreichisches Gesetz über...
  • Republik Österreich: Gesetz über...
  • Rechtsprechung Österreich: Gesetz über...
  • Kirgisische Republik: Gesetz über...

bzw. welche zugehörige Formatierung, kursiv, unter Anführungszeichen?

  • Österreichisches Gesetz über...
  • Österreichisches Gesetz über...
  • Österreichisches „Gesetz über...“
  • Österreichisches „Gesetz über...“

Wer weiß da Bescheid? --Ohrnwuzler 03:08, 13. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Ich nehme an, dass sich da noch keine einheitliche Praxis entwickelt hat. Zur Schreibweise: wenn überhaupt, würde ich den Fließtext nicht durch einen Doppelpunkt unterbrechen. Damit bleibt nur noch die Variante „österreichisches Gesetz…“ übrig. Den jeweiligen Staat würde ich aber nur dann nennen, wenn er nicht schon aus dem Kontext erkennbar ist. Regelmäßig sind Artikel zu Sachthemen ja nach „Rechtslage in Deutschland“, „Rechtslage in der Schweiz“ etc. unterteilt, oder behandeln von vornherein nur Rechtsinstitute eines bestimmten Staates. Innerhalb des jeweiligen Länderabschnitts dürfte eindeutig sein, dass die Gesetze des jeweiligen Landes genannt werden. Den offiziellen Staatsnamen zu nennen halte ich für überflüssig. Das tut man ja auch nicht bei Normen deutscher Bundesländer. Zur Formatierung: Da würde ich die allgemeinen Wikipedia-Regeln anwenden, also Anführungszeichen nur bei Zitaten; kursive Schrift nur bei Titeln etc. Da wir hier über Titel reden, also: österreichisches Gesetz über XYZ. --Fl.schmitt 08:16, 13. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Kann ja wohl nicht sein

[Quelltext bearbeiten]

.. dass für Paragrafen hier auf Seiten verlinkt wird, die Werbung enthalten, und zwar nicht gerade unwesentlich.
Warum bitte muss überhaupt auf externe Seiten verlinkt werden? Täusche ich mich oder sind Gesetzestexte nicht gemeinfrei? --Itu (Diskussion) 15:57, 9. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Beispiel? --Gnom (Diskussion) 01:53, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten
{{Art.|1|EGBGB|dejure}} = Art. 1 . Wohl mind. tausendfach verlinkt --Itu (Diskussion) 17:55, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Achso. Die Alternativen sind buzer.de und gesetze-im-internet.de, die wiederum ihre Nachteile haben. Ist ein ewiger Krieg, teilweise geführt von IPs, die von den genannten Stellen stammen. Du solltest wissen, dass dejure.org wohl die meistgenutzte online-Gesetzessuche ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:58, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Der Vorteil von dejure ist, dass dort unter dem reinen Gesetzestext noch Verweise auf Gerichtsentscheidungen zu dieser Norm und meist sogar noch Hinweise auf Besprechungen/Aufsätze stehen.
Zudem finde ich es auch schön, wenn man beim Verlinken auf den Wortlaut von Gesetzen/Normen nicht allein auf eine, staatliche Stellen angewiesen ist.
Vergleiche im Übrigen auch die bisherigen Diskussionen zu dem Thema
z. B. http://de.wikipedia.org/wiki/Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-III#Link_auf_Abschnitte_in_Gesetz_.28mit_Vorlage.29_sinnvoll.3F
Grüße Martin, --pistazienfresser (Diskussion) 18:12, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Also lieber auf staatliche Stellen angewiesen sein als auf private, kommerzielle.
Spontan wäre dann wohl eine gute Lösung wenn WP die Texte selber hostet - dann kann auf jeder Seite eines Paragrafen noch eine Auswahl von Links beigefügt werden für die, die weitergehende Literatur auf dejure interessiert. --Itu (Diskussion) 19:58, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Richtig, aber das kriegen wir nicht hin. Es sind zu viele Gesetze und sie ändern sich zu häufig. --Gnom (Diskussion) 21:41, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Sinn des Werbeverbotes auf Wikipedia selbst ist soweit ich es verstehe, die Sicherung der Unabhängigkeit von Wikipedia (als Ausdruck des Neutralen Standpunkts). Wenn es mehrere Möglichkeiten der Verlinkung gibt und sie auch alle genutzt werden (dürfen), ist man meiner Ansicht nach am wenigsten auf eine Stelle/Institution angewiesen.
Übrigens verlinke ich meiner Erinnerung nach meist auf die Gesetzestexte von juris und dem deutschen Justizministerium, siehe z. B. http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Anstiftung&diff=70573452&oldid=70572159
Worum es mir geht, ist dass anderen Autoren die Freiheit bleibt, auch auf andere Sammlungen von Gesetzestexten zu verlinken.
--pistazienfresser (Diskussion) 11:22, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ganz meine Meinung - 1. nervt die Werbung, 2. ist das nicht die offizielle Seite. Zumindest bei Gesetzen möchte ich mich eher auf das Justizministerium verlassen als auf irgendeinen Anbieter. Die Annahme, das "dejure die meistgenutzte Online-Suche" darstellt, ist irrelvant. Besprechnungen, Aufsätze, Kommentare, Bewertungen zum Gesetz können ja im Artikel gerne anderweitig verlinkt werden, die reine Rechtsvorschrift bitte nicht. Anderenfalls mach ich eine entsprechende Website auf, kopiere alles von juris und packe Links dazu, und verlange, dass diese Website mit Werbung hier neben buzer und dejure gleichberechtigt behandelt wird. Ich lade Euch dann gern mal zum Grillen ein.--Mideal (Diskussion) 16:07, 7. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Bundesanzeiger-Fundstelle und WP:DK

[Quelltext bearbeiten]

Die neuen, signaturhaften Fundstellen des Bundesanzeigers enthalten u. a. auch eine Datumsangabe, z. B. „BAnz AT 18.10.2012 B1” . Die entspricht allerdings nicht der WP:DK. Wenn nun das immanente Datum an die WP:DK angepasst wird – wie das ständig (wohl aus Unkenntnis) gemacht wird – besteht die Originalschreibweise der Fundstelle natürlich nicht mehr und macht so wenig Sinn. Die WP:FDF/A war bisher keine Lösung. Angaben in Infoboxen ändern sich dafür auch zu oft. Soll also überhaupt eine Fundstelle angegeben werden? Falls ja, soll die z. B. mit einem Kommentar versehen werden? Und wäre das zu informationsarm, wenn als Alternative einfach nur z. B. „BAnz vom 18. Oktober 2012” editiert würde? Was meint ihr? --Alros002 (Diskussion) 14:13, 17. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Ich habe nicht verstanden, warum man die Funstellen nicht einfach WP:DK-konform angeben kann. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:16, 17. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Da das o. g. Problem bisher nur für ganz wenige WP-Seiten von Relevanz ist und sich der Klärungsbedarf entsprechend in Grenzen halten dürfte, schlage ich vor, vorläufig nur die Schreibweise „BAnz vom 18. Oktober 2012” (Beispiel) zu verwenden. Zum Auffinden eines Dokuments auf den Seiten des Bundesanzeigers ist das so (zur Zeit) ausreichend. --Alros002 (Diskussion) 10:31, 18. Dez. 2012 (CET)Beantworten

1.2 Geschützte Leerzeichen

[Quelltext bearbeiten]

  ist für das Beispiel "Art. xyz" nicht ideal, da die Laufweite des Leerraums im Blocksatz leider viel zu groß werden kann. Besser wäre definitiv  .

Meinungen? --*thing goes (Diskussion) 18:20, 14. Apr. 2016 (CEST) Nee. Besser ist es, beim nbsp zu bleiben. Wie das dann angezeigt wird, ist Sache des Fonts. (Wo hast Du hier Blocksatz?)--Mideal (Diskussion) 16:27, 7. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Europäisches Recht (RiLI/VO)

[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eine Vorlage für europäische Richtlinien und Verordnungen? Alle sind veröffentlicht bei EUR-LEX, Bsp.: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0910 --Lapp (Diskussion) 19:43, 21. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Hilft Kategorie:Vorlage:Datenbanklink Recht weiter? --Bubo 19:55, 21. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Aktualisierung Zitierregeln für Rechtsprechung

[Quelltext bearbeiten]

Vgl. laufende Diskussion unter Portal Diskussion:Recht#Zitierregeln in Wikipedia:Belege/Recht. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:16, 17. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Verlinkung von Gesetzesblättern und alten Paragrafen im Fließtext

[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

wollte mal fragen, ob Verlinkungen von alten und neuen Gesetzesblättern und alten Paragrafen, die nur in alten Gesetzesblättern ersichtlich sind, im Fließtext erlaubt sind oder als Einzelnachweis geschrieben werden sollen. Wikipedia:Belege/Recht beschreibt, wenn ich mich nicht irre, nur den Fall bei geltenden Paragrafen. Grüße --Orchester (Diskussion) 22:43, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Ich denke, die unter Wikipedia:Weblinks#Wo_können_Weblinks_eingefügt_werden? genannte Akzeptanz bezieht sich leider nur auf die durch die dort genannten Vorlagen erfassten aktuellen Gesetzestexte. --Pistazienfresser (Diskussion) 23:01, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Alles klar. Danke! --Orchester (Diskussion) 23:22, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Wobei man z. B. das deutsche Bundesgesetzblatt meiner Ansicht nach auch über die Vorlage:BGBl einbinden sollte, nur eben nicht im Fließtext.
Persönlich würde ich für alte Fassungen allerdings Synopsen wie bei dejure.org bzw. lexetius.com oder buzer bevorzugen, da in den Gesetzesblättern meist nur die einzelnen Änderungen stehen und nicht die ganzen Fassungen zu einem bestimmten Zeitpunkt. --Pistazienfresser (Diskussion) 23:32, 12. Jun. 2024 (CEST)Beantworten