Benutzer Diskussion:Stepsch

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Hallo Stepsch,
ich begrüße Dich als Neuzugang unter den registrierten Wikipedianern!

Wir alle erwarten, dass mit Dir ein weiterer Star-Autor den Weg in unsere Gemeinde gefunden hat und hoffen inständig, dass Du nicht nur ein vorübergehender Gast bleibst. In Handbuch, Hilfe und FAQ kannst Du Dir einen Überblick darüber verschaffen, wie das Edit-Elend hier funktioniert. Fragen kannst Du am besten hier stellen. Viele Antworten finden sich jedoch schon hier und wenn sich dort nicht gleich eine Lösung findet, helfen die meisten Wikipedianer (ich auch) gerne. Lies Dir am besten erst einmal Wikipedia:Erste Schritte (vielleicht auch Wikipedia:Tutorial und Wikipedia: Wie schreibe ich gute Artikel) durch, bevor du loslegst. Hier kann dann alles ausprobiert und getestet werden!
Bitte beherzige den wichtigsten Rat, der nicht nur für Anfänger, sondern stets für alle Wikipedianer zu gelten hat: Sei mutig, tapfer und zur Not auch grausam!
Bei Diskussionen vergiss bitte nie, zu "unterschreiben". Dies kannst Du mit zwei Bindestrichen und vier Tilden ganz einfach so machen: --~~~~ Beim Abspeichern wandelt das System die Tilden dann in Namen und Uhrzeit um.
Gruß --Lung 13:54, 31. Okt 2005 (CET)

P.S.: Eine Benutzerseite ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch allgemein gerne gesehen!
P.P.S.: Wenn Du Bilder hochlädst, vergiss bitte nicht die Angaben zur Lizenz. Das Bild muss sonst leider aus urheberrechtlichen Gründen über kurz oder lang gelöscht werden.

Würdest Du - sozusagen als Fachmann - auch mal einen kritischen Blick auf mein Machwerk werfen? Gruß --Lung 18:19, 31. Okt 2005 (CET)

Nachgesehen...[Quelltext bearbeiten]

Fachmann - naja. Man sollte immer ein wenig Folgenbewusstsein haben. Sprachlich habe ich bei JVA Bützow den Abschnitt zur Geschichte etwas angepasst. Zu mehr fehlt mir derzeitig die Zeit. -- Stepsch 21:25, 3. Nov 2005 (CET)


Ne bis in idem[Quelltext bearbeiten]

sehr schön, endlich mal einer, der sich Gedanken macht, vernünftige Quellen konsultiert und nicht sein Halbwissen (vertieft mit Creifelds!) für absolut unumstößlich hält. Ich würde mich freuen, wenn auch andere sich derart viel Mühe geben würden - dann ist dieses Lemma vielleicht vor dem ansonsten unvermeidlichen Löschantrag zu retten. Auch ohne eigene Benutzerseite bist Du ein kleiner "Lichtblick" in dieser WP-Welt! Achatos 21:49, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Gern geschehen. -- Stepsch 22:04, 11. Feb. 2007 (CET)

Meyer-Goßner[Quelltext bearbeiten]

Hello. Dein Hinweis zu diesem Kommentar sind korrekt, bei den ordentlichen werden die Rz. einheitlich fortgeführt, damit man auflagenunabhängig nachschlagen kann, aber bei diesem gibt es Abweichungen... Wie bist du bei Früchte des vergifteten Baumes auf die präzise Auflage gekommen, ich erinnere mich gar nicht, welche ich in der Hand hatte? --CJB 12:24, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe die Auflage nachgesehen, die als letzte der genannten bibliographischen Angabe entsprach, da ich nicht annehme, dass Auflagen vor 1993 noch genutzt worden sind. Ich werde aber am Montag die Angaben auf die neueste Auflage aktualisieren. Dann sollte das Problem erst einmal für eine Weile geklärt sein. Mit lieben Grüssen --Stepsch 15:16, 17. Jun. 2007 (CEST)

Hui! Du bist aber fleißig... OK, wenn du Auflagen vergleichst, schau doch bitte, ob sich Bearbeiter und Aussagen verändert haben und ggf. beide eintragen. bei Staudinger und den LKs ist das ja Gang und Gebe... cheerio, Calvin --CJB

Für eine Begrüßung[Quelltext bearbeiten]

ist es ja angesichts Deiner schon längeren Beteiligung hier an sich zu spät, aber vielleicht interessiert Dich die Zusammenstellung von Links im folgenden Baustein doch, deshalb bringe ich ihn trotzdem an.

Hallo Stepsch, Du bist mir bei der Artikelbearbeitung im Bereich Recht aufgefallen.

Ich möchte Dich daher auf das Portal Recht und die ihm zugeordneten Seiten aufmerksam machen und Dich herzlich einladen, Deine Kenntnisse auch dort einzubringen. Kompetente Mitarbeiter sind uns immer willkommen!

Vielleicht magst Du Dich in unsere Mitarbeiterliste eintragen und unsere zentrale Diskussionsseite in Deine Beobachtungsliste aufnehmen?

Portal:Recht
Einstiegsseite für juristische Themen
Neue Artikel
Die Seite, um auf neue Rechtsartikel aufmerksam zu machen
Portal Diskussion:Recht
Zentrale Diskussionsseite für Rechtsthemen
Fehlende Artikel
Artikel, die noch geschrieben werden müssen
Wikipedia:WikiProjekt Recht
Mitarbeiterportal für Rechtsthemen
Löschkandidaten · Review
Artikel, bei denen noch Verbesserungsbedarf besteht
Hilfe für neue Autoren
Einige Empfehlungen für die rechtliche Artikel
Kategorienübersicht
Der Kategorienbaum zum Thema Recht

Ich würde mich freuen, bald weitere fundierte Beiträge von Dir zu lesen. Bis dahin wünsche ich Dir viel Spaß in der Wikipedia. Grüße --wau > 21:33, 4. Nov. 2007 (CET)Beantworten


Doppelfunktionale Maßnahme[Quelltext bearbeiten]

Hallo lieber Stepsch,

Ich möchte keinen Edit War mit dir anfangen, deswegen möchte ich hier mit dir diskutieren, es geht dabei um deine Änderungen im Artikel „Doppelfunktionale Maßnahme“.

Ich hatte deine vorgenommene Änderung von „Rückgewinnungshilfe“ zu „Einziehung“ bereits einmal rückgängig gemacht, du hast diese dann wieder vorgenommen und dabei auf irgendeine Diskussion in der Versionsgeschichte ([1]) verwiesen, die ich nicht nachvollziehen kann. Weiterhin hast du einen Kommentar hinterlassen, auf den ich mal eben eingehen will: Rückgewinnungshilfe ist Unsinn in diesen Zusammenhang. Hier geht es nicht darum einem Geschädigten etwas zu verschaffen, sondern einen Deliktsgegenstand einzuziehen. Hier geht es darum – Die Rückgewinnungshilfe ist in diesem Zusammenhang eben gerade kein Unsinn, da sie die weitergehende Befugnis im Vergleich zur Einziehung ist. Der Gegenstand ist bei der Rückgewinnungshilfe auch eingezogen (siehe auch im Artikel) und kann damit nicht mehr durch den unrechtmäßigen Besitzer erlangt werden. Gleichzeitig aber erfolgt die Rückgabe des Gegenstandes an den ursprünglichen, rechtmäßigen Eigentümer. Somit ist die Rückgewinnungshilfe eindeutig die richtige Maßnahme, da der Pass nicht im Besitz der Verfolgungsbehörde bleibt. Fazit für mich: Ich werde, wenn du nicht in einigen Tagen an dieser Stelle eine Antwort geschrieben hast, deine Änderung erneut rückgängig machen.

Zweiter Punkt: Du hast unter Beispiele zwei ursprünglich eingestellte Punkte gelöscht und einen eigenen hinzugefügt. An dieser Stelle sei mir der Hinweis erlaubt, dass eine Vernehmung keine polizeiliche Maßnahme ist (weder im Bereich der Gefahrenabwehr noch im Bereich der Repression) und dein Beispiel somit nicht richtig sein kann. Ich werde auch dieses wieder löschen und die ursprünglichen beiden wieder herstellen.

-- Pionic !? 14:15, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Lieber Pionic! Meine Antwort findest du unter Portal_Diskussion:Recht#Doppelfunktionale_Maßnahme --Stepsch 20:06, 16. Jan. 2008 (CET)

Nicht funktionierende URL als Referenz[Quelltext bearbeiten]

Hi Stepsch,

Du hast hier eine nicht funktionierende URL als Referenz eingetragen. Schau doch bitte, ob Du die korrekte URL noch findest: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Transfetts%C3%A4uren&diff=48819197&oldid=48818931

Außerdem füge bitte einen Namen zu der Referenz hinzu (so wie bei den anderen, z.B. der Titel des Artikels den Du verlinktst)

Ciao. --Trifi 11:01, 26. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Hab doch alles ganz ordentlich mit meiner Korrektur von 10:21 angegeben? Die bei der ersten Modifikation fehlenden Angaben in der Referenz habe nicht ich zu vertreten. --Stepsch 20:12, 27. Jul. 2008 (CEST)

Enzyklopädisch einwandfrei?[Quelltext bearbeiten]

Hallo Stepsch,

wenn Du Zeit hast, sieh Dir doch evtl. mal den Artikel Mietkauf bzw. den letzten Satz darin an („small"!). Enzyklopädisch etwas problematisch erscheint mir, dass der beschriebene, einzelne Fall wohl noch rechtshängig ist. Außerdem scheint der Weblink, trotz der damit verbundenen guten Sache, ein wenig in Richtung unenzyklopädischer Werbung zu gehen. Das ist wohl auch schon jemand anderem aufgefallen, wie die Versionsgeschichte zeigt. Wie siehst Du das? Gruß --Alros002 14:00, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Hallo! Ich würde den Satz am Ende auf jeden Fall als Werbung entfernen. Das Geschilderte könnte einen wahren Kern haben, wie sich z.B. aus einem Beitrag des WDR (Sendung vom 20. Mai 2008, EU-Car-Zentrale: Betrugsskandal beim Autoverkauf) ergibt. Ich halte es aber nicht für unproblematisch, einfach an die umfangreiche abstrakte Beschreibung im Artikel einen Verweis auf einen konkreten Fall, wie den genannten WDR-Bericht anzubringen, solange wie die Vorwürfe nicht rechtskräftig nachgewiesen sind. (Der WDR-Bericht schildert das Vorgehen leider nicht so detailliert.) Lässt man aber den Abschnitt so stehen, sind die aufgestellten abstrakten Behauptungen ohne nachprüfbaren Nachweis. Hier besteht ein gewisses Dilemma. Aber wie gesagt, der letzte Satz kann weg. --Stepsch 18:39, 25. Nov. 2008 (CET)
Ergänzung: hier eine Darstellung vom Insolvenzverwalter: [2]. --Stepsch 18:49, 25. Nov. 2008 (CET)
Das bestätigt meine Bedenken. Es sollte in so einem Fall nicht unbedingt die Aufgabe der WP sein, sich gewissermaßen zum Organ einer Partei zu machen. Sobald ich Zeit dafür habe, werde ich das entsprechend ändern. Danke für Deine Meinung. --Alros002 19:25, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Beiträge und Vorschläge zu diesem Thema sind gern gesehen und können ab sofort in o.a. Diskussion eingebracht werden. Möge es ein guter Diskussionsverlauf werden. Grüße --NebMaatRe 22:26, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Systematischer Fehler?![Quelltext bearbeiten]

Hallo Stepsch,

sieh Dir doch evtl. mal diesen Artikel an: Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge.

Die eigentliche Rechtsnorm, die im Artikel behandelt wird und wohl auch unter Feinstaubverordnung geläufig ist, ist im Wesentlichen die „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV“ (FNA 2129-8-35). Wie es im Artikel richtig heißt wurde sie als Artikel 1 der „Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge” vom 10. Oktober 2006 erlassen. Die Lemma-Überschrift orientiert sich allerdings eben an der erlassenden Verordnung, also an dem statischen Verkündungsdokument im BGBl. Das erscheint mir zumindest unüblich. Obendrein wurde die Feinstaubverordnung (35. BImSchV) bereits einmal geändert. Zwar stehen die in der erlassenden Verordnung als Artikel 2 enthaltenden Änderungen der StVO ebenfalls im unmittelbaren Zusammenhang mit der Feinstaubverordnung (Artikel 1), das dürfte aber kein systematisches Argument sein. Sollte der Artikel also womöglich besser entsprechend verschoben werden? Wie siehst Du das? Gruß --Alros002 19:44, 18. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ich glaube, das Problem liegt vor allem darin, was unter dem Begriff Feinstaubverordnung verstanden wird. Jedenfalls im Gesetzestext kommt der Begriff nicht vor. Man kann aus meiner Sicht durchaus über eine Einführungsvorschrift einen Artikel verfassen. Man muss dann aber klarstellen, dass die Einführungsvorschrift gemeint ist und nicht eigentlich die Vorschrift, die mit ihr eingeführt wird. Ich denke, das Gewicht des vorliegenden Artikels liegt auf der 35. BImSchV und weniger auf den sonstigen Änderungen. Aus meiner Sicht wäre es daher sinnvoller den Artikel nach Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV zu verschieben und im Artikel dann auf die Einführungsverordnung und die durch sie erfolgten sonstigen Änderungen zu verweisen. --Stepsch 14:25, 19. Apr. 2009 (CEST)
In der Tat ist der Begriff Feinstaubverordnung offenbar (bisher) kein verbriefter Kurztitel. Andererseits wird er ausserhalb der entsprechenden Rechtsvorschriften – also, wenn man so will, umgangssprachlich – ziemlich häufig verwendet und ist dann in aller Regel auf die 35. BImSchV bezogen. Jedenfalls sollte der offensichtliche Widerspruch zwischen Lemma und Artikelinhalt zumindest auf der Diskussionsseite vermerkt werden. Ggf. sollte auch ein rechtskundiger Administrator hinzugezogen werden, da es dort anscheinend ziemlich ruppig zugeht und ein Verschieben des Artikels möglicherweise nicht ohne weiteres hingenommen wird. Danke für Deine Meinung. --Alros002 15:00, 19. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


Deine Benutzerseite (EMRK-Tabelle: Länderwertung?)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Stepsch! Wenn ich Deine Benutzerseite anschaue, steht dort unten in rot: "Referenz-Fehler: <ref>-Tags existieren, jedoch wurde kein <references/>-Tag gefunden." Absichtlich die Fußnote nicht beendet?-- pistazienfresser 19:54, 7. Mai 2009 (CEST)-- pistazienfresser 19:54, 7. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Dies hat sich offensichtlich erledigt (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer%3AStepsch&diff=59849820&oldid=43636245). Grüße -- pistazienfresser 23:09, 8. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Online-Durchsuchung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, Stepsch. Du hast eine Bearbeitung von mir mit einer merkwürdigen Begründung rückgängig gemacht: WP:TF; bei Bestehen einer gesetzlichen Grundlage wären entsprechende Handlungen zulässig. Erstens deutet "wären" eher auf Theorienfindung deinerseits hin. Zweitens: Da die Gesetzesgrundlage wie in der Einleitung erwähnt nicht existiert, sind entsprechende Maßnahmen auch (noch) nicht zulässig und nach den genannten Paragraphen illegal. Mir würde nichts anderes übrig bleiben, als deine Bearbeitung rückgängig zu machen, wenn Wikipedia nicht zu irrelevant wäre, um mit einem Edit War mit Usern um schlecht recherchierte Begründungen für ihre Löschung zu streiten. Es wäre auch schlimm, wenn die Wikipedia durch Rechtskenntnis Anwälte überflüssig machen könnte. --87.123.74.9 03:03, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Dein Eintrag war Theoriefindung. Du schriebst: "Die Entwicklung und Verwendung von Software zur Durchführung der Online-Durchsuchung ist in der Bundesrepublik Deutschland durch § 202a StGB und den sogenannten Hackerparagraphen § 202c StGB ohnehin verboten." Das ist unzutreffend. Nach § 202c StGB macht sich strafbar, "wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er [...] 2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, [...]." Nach § 202a StGB macht sich derjenige strafbar, "[d]er unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft [...]". Man beachte das Wort unbefugt. Da die Tools zur Online-Durchsuchung nicht unbefugt eingesetzt werden sollen, sondern befugt auf gesetzlicher Grundlage, fehlt es an einem Tatbestandsmerkmal, unabhängig davon, ob bisher eine gesetzliche Grundlage für eine Online-Durchsuchung besteht oder nicht (vgl. dazu bitte auch die einschlägige Entscheidung des BVerfG [3]). Die von dir aufgeworfene Frage wurde ersichtlich bisher nirgendwo in der rechtswissenschaftlichen Literatur thematisiert oder gar durch die Rechtsprechung entschieden. Sie stellt eine private Auffassung dar, nicht aber eine allseits anerkannte Tatsache bzw. Auffassung. Insofern gehört sie nicht in den Artikel. -- 09:38, 3. Aug. 2009 (CEST)

Magnus Gäfgen[Quelltext bearbeiten]

ehm? wo siehst du hier _keinen_ verstoß gegen WP:WWNI/8? mach das bitte wieder wech... --Heimschützenzentrum (?) 23:27, 3. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ich sehe hier keinen Verstoss. Zum einen, weil die Möglichkeit, sich eine mündliche Verhandlung in voller Länge vor einem der höchsten europäischen Gerichte anzusehen, es durchaus Wert ist, erwähnt zu werden. Zum anderen, weil die mündliche Verhandlung darauf hinweist, dass bald eine Entscheidung ergehen wird. Der Gerichtshof braucht im allgemeinen mehrere Jahre für ein Urteil. Insofern ist es keineswegs eine aktuelle Berichterstattung, wenn man darauf hinweist, wie der Stand des Verfahrens vor dem EGMR ist. Darüber hinaus steht im Artikel lediglich, dass Gäfgen die Grosse Kammer angerufen hat. Das diese den Fall zur Entscheidung angenommen hat - was nicht zwingend und auch nicht häufig ist - zeigt, das der EGMR dem Fall Bedeutung zumisst. Ich werde daher meinen Eintrag, der mehrere Monate dort gestanden hat nicht entfernen. Ich weiss auch nicht, was es soll, den Eintrag von Heuchemer ständig zu revertieren. --Stepsch 09:27, 4. Okt. 2009 (CEST)
WP:WWNI/8: „Bei der Ankündigung künftiger Ereignisse ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen, in der Regel sind solche Informationen für die Wikipedia nicht geeignet.“ Man beachte, dass ja die Tatsache, dass das Ergehen der Entscheidung angeblich und mit mehrfachen Verschiebungen angekündigt ist, noch keinen enzyklopädischen Wert hat, auch wenn es eine „Neuigkeit“ sein mag... Genauso ist es mit der mündlichen Verhandlung, da weder deren Staatfinden noch deren genauer Inhalt für eine Enzyklopädie von Wert ist, da der Laie das ja ohnehin nicht werten kann (darum sitzen da ja soviele Experten und nicht 12 wiederum speziell instruierte Schöffen)... Und dass der Heuchemer dem soviel „enzyklopädischen Wert“ beimisst (wenn er es denn wirklich war), ist nicht so sonderlich relevant... Das schlussendliche Ergebnis kann dann ja wieder erwähnt werden, wobei die ganze EGMR-Episode möglichst in einem Satz zusammengefasst werden sollte (also z B: "Der EGMR schloss sich der Meinung des BVerfG [nicht] an, denn: [...].")... Weswegen jedoch überhaupt irgendeines der Geständisse des Gäfgen von Bedeutung gewesen ist, obwohl auch ein völlig anderer Tathergang denkbar ist (z B könnte der Gäfgen unter dem Eindruck gestanden haben, er sei auf einer Art Schnitzeljagd nach Zürich zum Informanten Roloch...), ist schon von Interesse für den Artikel (wenn es denn eine reputable Quelle dazu gäbe), wovon diese vielen belanglosen Andeutungen nur ablenken... --Heimschützenzentrum (?) 15:10, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ich vermag dir nicht zu folgen. Ich fange auch nicht an aus mathematischen Artikeln irgendwelche Informationen zu löschen, weil ich sie als Laie nicht verstehe. Das Verfahren vor dem EGMR als Episode zu behandeln, ist eine arge Untertreibung. Ein Verfahren vor der Grossen Kammer hat Seltenheitswert.Hinzu kommt, dass es sich gegen Deutschland richtet und eine Folterdrohung betrifft. Die Information über den Verfahrensstand ist aus meiner Sicht relevant, weil die Verfahrensdauer derartig lang ist. --Stepsch 23:09, 4. Okt. 2009 (CEST)
hm - die relevanz des verfahrensstandes gemäß der WP regeln kann ich nicht erkennen... aber egal... :-) --Heimschützenzentrum (?) 11:10, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

außerdem steht, wenn man den link in der referenz verfolgt: "The Window Media Player plugin is not installed. You can download it here: http://www.microsoft.com/windows/windowsmedia/player/download/", was ja wohl ein scherz sein soll, da der EGMR mich ja wohl nich ernsthaft zwingen will, microsoft kunde zu werden... das können www.dilbert.com und utube ja auch anders... --Heimschützenzentrum (?) 16:08, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Dich zwing niemand Microsoft-Kunde zu werden. Wenn es dir nicht passt, musst du das Video nicht ansehen. --Stepsch 23:09, 4. Okt. 2009 (CEST)
ist das nicht gerade "zwingen"? "wenn du das nicht machst, dann füg ich dir schaden zu..." --Heimschützenzentrum (?) 11:10, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Tippfehler[Quelltext bearbeiten]

Bitte auf der Diskussionsseite Europäische Menschenrechtskonvention reinschauen. Danke. --Bergdohle 14:15, 12. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Rom-Statut[Quelltext bearbeiten]

Das "Ergebnis der Diskussion" war der Auftrag zum Verschieben? Grundsätzlich begrüße ich ja eine pragmatische Beantwortung offener Fragen, aber Dein eigenmächtiges Handeln als Ergebnis der Diskussion und damit als Anwendung der Namenskonventionen darzustellen, ist wirklich frech. Henning Blatt 12:19, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Aus meiner Sicht sind die Namenskonventionen eindeutig. Darüber hinaus sind in der Diskussion aus meiner Sicht alle wesentlichen Aspekte ausgetauscht und diskutiert worden. So wie ich die Lage einschätze, war die Mehrheit für die amtliche Bezeichnung. Auch du hast zum Schluss geschrieben "Wenn Ihr das alles anders seht, dann soll es so sein." Ich habe mich daher entschieden mutig zu sein und die Änderung vorzunehmen.

--Stepsch 13:32, 10. Feb. 2010 (CET)

Singularzulassung / BVerfG[Quelltext bearbeiten]

Welchen Sinn hat diese Änderung? [4]

Der bisherige Link auf die eigene Sammlung des BVerfG hat doch funktioniert - oder nicht? Warum also auf eine Schweizer Seite verlinken für ein Urteil des deutschen BVerfG? --Snevern 22:41, 13. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Die "schweizer" Seite enthält die Entscheidung in der Paginierung von BVerfGE und nicht lediglich wie auf der BVerfG-Seite im Original. Scheinbar kennst du das Projekt DFR bisher nicht? Schau dir die Seite doch mal genauer an. Dort sind nicht nur die Entscheidungen so veröffentlicht, wie sie in der offiziellen Sammlung erscheinen, sondern sie sind sogar untereinander verlinkt. In meinen Augen ist das ein deutlicher Mehrwert gegenüber der BVerfG-Seite. Im Übrigen findet man dort auch Entscheidungen aus BGHSt und BGHZ. Liebe Grüsse --Stepsch 00:22, 14. Mär. 2010 (CET)

Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei[Quelltext bearbeiten]

Moin Stepsch,
bitte schaust Du hier und hier.
Grüße, --Jocian 11:07, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo! Ich wollte die Auseinandersetzung nicht eskalieren lassen, daher habe ich nichts weiter gemacht. Ich finde es aber gut, dass meinen Standpunkt auch andere Personen teilen. Liebe Grüsse --Stepsch 13:40, 1. Apr. 2010 (CEST)
Tja, der Newbie Fernrohr kam zwar ohne „Nachtreten“ nicht aus, wird aber jetzt wohl hoffentlich von der Bausteinschubserei ablassen. Wünsche Dir schöne Ostertage, --Jocian 15:21, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Ob ihr's wahrhaben wollt oder nicht, der Baustein war gerechtfertigt *an den Kopf greif*. Gruss vom Newbie. --Fernrohr 17:58, 1. Apr. 2010 (CEST)
Liebe(r) Fernrohr. Geh doch bitte einmal auf mein Argument ein, dass andere Länder ein derartiges "Gebot" nicht kennen, dass entsprechend streng praktiziert wird und das es rechtfertigen würde, den Artikel unter dem Lemma zu erweitern. Dann wäre es aus meiner Sicht auch gerechtfertigt, mit einem entsprechenden Baustein Änderungen anzumahnen. Ich lasse mich hier auch gern überzeugen. Vor allem wäre es aber schön, wenn du inhaltlich etwas beitragen würdest. Z.B. hättest du zur Situation in der Schweiz etwas recherchieren und einen entsprechenden Abschnitt verfassen können. Das wäre ein sinnvollerer Beitrag gewesen, als hier eine grosse Diskussion zu beginnen, die niemanden etwas nützt. --Stepsch 11:45, 3. Apr. 2010 (CEST)
Natürlich kennen andere Länder das auch. Ich hatte Dir in der Diskussion ein Beispiel gegeben. Glaube es, oder lass es bleiben. -- Fernrohr 15:18, 3. Apr. 2010 (CEST)

WP:AAF[Quelltext bearbeiten]

Hallo Stepsch, auf deine Anfrage auf der Adminseite hab ich geantwortet. Wenn du Hilfe oder Erklärungen dabei brauchst, lass es mich wissen. Grüße--Ticketautomat 13:01, 20. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Redundanz ...recht (Schweiz)[Quelltext bearbeiten]

Sind wir dort einer Meinung oder nicht? 89.217.110.48 01:29, 22. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Verlinkung auf Paragrafen mit buzer.de[Quelltext bearbeiten]

Ich schreibe Dir, weil Du seinerzeit bereits zum Thema an dieser Diskussion teilgenommen hast. Die Frage wurde nunmehr an dieser Stelle erneut aufgeworfen. Auch in der inzwischen vergangenen Zeit hat die Seite buzer.de offenbar verlässlich funktioniert und sich weiter verbessert. Es erscheint daher sinnvoll, nochmals die Frage aufzuwerfen, ob die buzer.de in die zur Verlinkung auf Gesetze erstellten Vorlagen aufgenommen werden soll. Dies hätte insbesondere den Vorteil, dass einerseits die Verlinkung so gestaltet werden könnte, dass sie sich kaum von der Verlinkung auf juris oder dejure unterscheidet (Erleichterung für Benutzer bei der Verlinkung, aber auch leichterer Wechsel auf eine der anderen Seiten, falls einmal wünschenswert). Außerdem könnten dann die besonderen Fähigkeiten der Seite nutzbar gemacht werden, wozu insbesondere die Verlinkung auf mehrere §§ in einem Link oder auf frühere Fassungen gehören. Bisher wurden solche Links wohl meist mit der Vorlage:§§, aber über die Variante, die die Eingabe der vollständigen URL erfordert, gesetzt, und das ginge viel bequemer. Ich neige dazu, das für die Vorlagen (auch noch: Vorlage:§ und Vorlage:Art.) umzusetzen und bitte dazu um Äußerungen, damit es von einem gewissen breiteren Konsens getragen wäre. --DiRit 19:06, 26. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Gustl Mollath[Quelltext bearbeiten]

Danke für WP:SM an der chronologischen Einteilung etwas zu machen. Dies wurde in der Vergangenheit schon kontrovers diskutiert. Ich kann den Sinn der Bearbeitung nicht ganz nachvollziehen. Wirst Du am Artikel noch weiterarbeiten? --Hans Haase (Diskussion) 11:32, 7. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Das ist die Frage. Was stört dich denn? Das Verfassungsbeschwerdeverfahren ist jetzt erst einmal strukturell an der richtigen Stelle und die Strafanzeigen, die ein Nebenkriegsschauplatz sind, sind ihrer Wichtigkeit entsprechend am Ende.
Schlussendlich habe ich ja nun wirklich nicht so viel umgebaut und versucht, Informationen im Text zu erhalten und nicht zu entfernen. Die parallele Vorgehensweise mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen 2011 und das Erzwingen fachgerichtlicher Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren 2012 ist schwer darstellbar. Hinzu kommt das Wiederaufnahmeverfahren. Wir haben hier verfahrensmässig drei unterschiedliche Gleise, die alle auf das selbe Ziel hinsteuern, Verbindungen untereinander haben, aber eben doch selbständig sind. Man kann sich überlegen, ob man mit einem Einleitungssatz dies dem Leser verdeutlicht. --Stepsch 11:47, 7. Sep. 2013 (CEST)
Ich habe mir das Ganze noch mal angeschaut. M.E. müsste man sich überlegen, ob man im Abschnitt Öffentliche Diskussionen die wichtigsten Wegmarken der gerichtlichen Entscheidungen mit einbaut. So gibt es einen Abschnitt Reaktionen auf die Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags, zu diesem Zeitpunkt weiss der Leser aber noch gar nicht, dass der Antrag abgelehnt wurde. Es fehlt eine Einleitung. M.E. gehören auch bestimmte Äusserungen zum Erfolg der Wiederaufnahme nicht in den Abschnitt Verfahren, sondern in den Abschnitt öffentliche Diskussionen. Ich baue das jetzt mal um. --Stepsch 12:06, 7. Sep. 2013 (CEST)
Das ist richtig. Strate erstrebt die Klageerzwinung, um den Schadensersatz und damit die Reputation Mollaths zu untermauern. Das sollte in der Tat zusammenhängend ausgeführt werden. --Hans Haase (Diskussion) 15:05, 7. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Das Problem dieses Artikels sind die Menge der Informationen. Jetzt besteht der Artikel aus zwei Abschnitten, die inhaltlich recht gut getrennt sind und einfach erweitert werden können. Einerseits die Öffentliche Diskussion um die Causa Mollath und andererseits eine Chronologie des Verfahrens. Ich finde das so recht übersichtlich. Vielleicht könnte man für die Hauptüberschriften noch "knackigere" Bezeichnungen finden. Eine gemeinsame Chronologie beider Themenfelder überfordert m.E. den Leser, weil die Informationsfülle inzwischen zu gross ist. Eigentlich müsste der Artikel ausgemistet werden. Dass 20 Strafverteidiger vor dem Gericht demonstriert haben, ist nett, aber nichts, was für einen Leser, der den Artikel in ein paar Jahren einmal lesen wird, interessant ist. --Stepsch 12:44, 7. Sep. 2013 (CEST)
Ja und nein, eine Begleiterscheinung waren (sind?) die Drohungen gegen Merk und Leipziger, siehe SPON. Das sollte später ggf. auch rein. Alles andere ist Passivierung des Lesers, nur ist es nicht Sache der WP Öl ins Feuer zu gießen. Es ist klar, dass das nie ein Kurzartikel sein können wird. --Hans Haase (Diskussion) 15:05, 7. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Wilhelm Tell (Politiker)[Quelltext bearbeiten]

Könntest du uns freundlicherweise Belege anschaffen. Und ganz besonders für das was nicht in dem einem überall im Internet zu findenden Satz steht. --Eingangskontrolle (Diskussion) 19:32, 28. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Ablehnungsgesuch - Rechtslage in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Hallo Stepsch,

ich suche händeringend einen Kollegen, der bei Ablehnungsgesuch die Rechtslage in der Schweiz beisteuert. Ich habe gesehen, Du hast erst neulich Ausländergesetz (Schweiz) bearbeitet. Deswegen bin ich auf Dich gekommen. Ich habe diese Nachricht auch auf das Portal Recht kopiert. --Heinz-Rüdiger zwei (Diskussion) 11:27, 12. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Hallo Heinz-Rüdiger! In der Schweiz nennt man das Ablehnungsgesuch "Ausstandsbegehren". Leider habe ich derzeitig keine Zeit, den Artikel zu erweitern. Ich habe ihn mal auf meine Beobachtungsliste genommen. Kann aber nicht sagen, wann ich dazu komme, diesen allenfalls zu erweitern. --Stepsch (Diskussion) 15:45, 13. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Hallo Stepsch,

danke für Deine Antwort. Es haben sich inzwischen zwei Schweizer Kollegen gefunden, die den Artikel erweitern wollen. Ferner habe ich mir erlaubt, Deine Antwort auf das Portal Recht zu kopieren. --Heinz-Rüdiger zwei (Diskussion) 11:51, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Schon mal vormerken: Vom 24.1. bis zum 6.2. findet die Umfrage Technische Wünsche statt[Quelltext bearbeiten]

Frohes neues Jahr! Es gibt vieles, was man sich für 2022 wünschen kann: viele erfolgreiche Bearbeitungen, interessante Artikel, Gesundheit … und Verbesserungen an der Nutzbarkeit der Wikipedia und ihrer Schwesterprojekte!

Zu sehen ist ein Buchstabengitter, in dem die 16 verschiedenen Themenschwerpunkte der Umfrage Technische Wünsche 2022 versteckt sind. Darüber steht: „Der erste Begriff, den du siehst, bringt dir Glück im Jahr 2022“ und ein Zwinkersmiley. Darunter steht: „… und vielleicht in der Umfrage Technische Wünsche?“)

In Kürze ist es nämlich wieder so weit: Vom 24. Januar bis zum 6. Februar findet die Umfrage Technische Wünsche statt. Es wird wieder darüber abgestimmt, in welchem Bereich das Team Technische Wünsche (WMDE) zwei Jahre lang, in engem Austausch mit den deutschsprachigen Communitys, für Verbesserungen sorgen wird.

Du bist wieder herzlich eingeladen, mitzumachen! Es stehen 16 Themenschwerpunkte zur Wahl. Neu ist in diesem Jahr, dass du angibst, welche fünf davon dir am wichtigsten sind. Das Konzept ist auf der Umfrageseite genauer beschrieben. Dort finden sich auch Antworten auf häufig gestellte Fragen und einiges mehr. Auf der Diskussionsseite sind außerdem Fragen und Anregungen sehr willkommen.

Wir würden uns freuen, wenn du ab dem 24. Januar wieder dabei bist und auch anderen davon erzählst. Technikkenntnisse oder viele Bearbeitungen sind ausdrücklich nicht nötig, um teilzunehmen. -- Für das Team Technische Wünsche, Johanna Strodt (WMDE) 15:06, 6. Jan. 2022 (CET)Beantworten

PS: Wenn du zu Beginn der Umfrage nochmal erinnert werden möchtest, kannst du mit dem folgenden Textschnipsel auf diese Nachricht antworten, und bekommst dann am 24. Januar eine Nachricht über das System:
{{ErinnerMich|24.1.2022}} Jetzt abstimmen in der Umfrage Technische Wünsche -- ~~~~