95 Thesen
Martin Luthers 95 Thesen – im lateinischen Original: Disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarum, in frühen deutschen Drucken: Propositiones wider das Ablas –, in denen er gegen Missbräuche beim Ablass und besonders gegen den geschäftsmäßigen Handel mit Ablassbriefen auftrat, wurden am 31. Oktober 1517 als Beifügung an einen Brief an den Erzbischof von Mainz und Magdeburg, Albrecht von Brandenburg, erstmals in Umlauf gebracht. Da eine Stellungnahme Albrechts von Brandenburg ausblieb, gab Luther die Thesen an einige Bekannte weiter, die sie kurze Zeit später ohne sein Wissen veröffentlichten und damit zum Gegenstand einer öffentlichen Diskussion im gesamten Reich machten.
Der Thesenanschlag, bei dem, so die Überlieferung, Martin Luther seine 95 Thesen am 31. Oktober 1517 eigenhändig an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg genagelt haben soll, wird erstmals erwähnt von Luthers Sekretär Georg Rörer, der 1540 in einer Bearbeitungsnotiz zum Neuen Testament von der Bekanntmachung der Thesen an den Türen mehrerer Wittenberger Kirchen berichtet.[1] Allerdings ist unwahrscheinlich, dass Rörer Augenzeuge des Thesenanschlags war.
Bis zum Fund der Notiz im Jahr 2006 galt eine Bemerkung von Philipp Melanchthon als ältester Beleg des Thesenanschlags. Da Melanchthon aber erst 1518 nach Wittenberg berufen wurde, war auch er wohl kaum Augenzeuge jenes Ereignisses, nach dem sich die Thesen nach üblicher Schilderung lauffeuerartig in ganz Deutschland verbreiteten und später als Einleitung der Reformation angesehen werden.
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Die 95 Thesen [Bearbeiten]
Zusammenfassung [Bearbeiten]
Das Dokument ist in Latein verfasst. Ausgehend vom Jesuswort „Tut Buße“ (Mt 4,17 LUT) wendet sich Luther zunächst gegen die kirchlich geschürte Angst vor dem Fegefeuer. Ab der These Nr. 21 bildet der Ablasshandel den Schwerpunkt seiner Ausführungen. Er bezeichnet den Ablass als „gutes Geschäft“ (Nr. 67), spricht ihm aber jegliche Wirkungskraft ab, „auch die geringste läßliche Sünde wegzunehmen“ (Nr. 76). In Nr. 81 werden „spitzfindige Fragen der Laien“ angekündigt, die sich als rhetorische Fragen erweisen, beispielsweise Nr. 86: „Warum baut der Papst, der heute reicher ist als der reichste Crassus, nicht wenigstens die eine Kirche St. Peter lieber von seinem eigenen Geld als dem der armen Gläubigen?“ Den Abschluss bildet ein Aufruf an die Christen, „daß sie ihrem Haupt Christus durch Strafen, Tod und Hölle nachzufolgen trachten und daß die lieber darauf trauen, durch viele Trübsale ins Himmelreich einzugehen, als sich in falscher geistlicher Sicherheit zu beruhigen“.
Überblick [Bearbeiten]
- 1-3: Jesus Christus meint mit "Tut Buße": das ganze Leben soll in Gedanken und Werken Buße sein.
- 4: Die Strafe für Sünden bleibt bis zum Eingang ins Himmelreich.
- 5-6: Der Papst kann nur Strafen erlassen, die er selbst auferlegt hat.
- 7: Gott erlässt Strafen nur denjenigen, die sich dem Papst (Gottes Stellvertreter auf der Erde) unterwerfen.
- 8-9: Die kirchlichen Bestimmungen über die Buße und das Erlassen von Strafen gelten nur für die Lebenden, nicht für Verstorbene.
- 10-13: Eine Strafe darf nicht für die Zeit nach dem Tod ausgesprochen werden.
- 14: Je geringer der Glaube an Gott ist, umso größer ist die Angst vor dem Tod.
- 15-16: Diese Angst alleine kennzeichnet das Fegefeuer als Reinigungsort vor Himmel und Hölle.
- 17-19: Es ist gesichert, dass Verstorbene im Fegefeuer ihr Verhältnis zu Gott nicht mehr ändern können.
- 20-24: Die Ablassprediger irren, wenn sie sagen: „Jede Strafe wird erlassen.“
- 25: Die gleiche Macht, die der Papst bezüglich des Fegefeuers im Allgemeinen hat, besitzt jeder Bischof und jeder Seelsorger in seinem Arbeitsbereich.
- 26-29: Der Papst erreicht die Vergebung im Fegefeuer durch Fürbitte, aber die Ablassprediger irren, wenn sie Vergebung gegen Geld versprechen. So steigen die Einnahmen der Kirche, aber die Fürbitte ist allein von Gottes Willen abhängig.
- 30-32: Niemand kann Vergebung mit Sicherheit erreichen.
- 33-34: Der Ablass des Papstes ist keine Gabe Gottes, bei der Menschen mit Gott versöhnt werden, sondern nur eine Vergebung der von der Kirche auferlegten Strafen.
- 35-40: Niemand kann Vergebung ohne Reue erhalten, aber wer wirklich bereut hat Anspruch auf völlige Vergebung – auch ohne bezahlten Ablassbrief.
- 41-44: Das Kaufen der Ablassbriefe hat nichts mit Nächstenliebe zu tun, auch befreit es nur teilweise von der Strafe. Wichtiger sind gute Werke der Nächstenliebe wie Unterstützung für Arme oder Hilfsbedürftige.
- 45-49: Wer einem Bedürftigen nicht hilft, aber stattdessen Ablass kauft, handelt sich den Zorn Gottes ein.
- 50-51: Wenn der Papst die Erpressungsmethoden der Ablassprediger kennen würde, würde er davon nicht den Petersdom in Rom bauen lassen.
- 52-55: Aufgrund eines Ablassbriefes ist kein Heil zu erwarten. Es ist falsch, wenn in einer Predigt länger über Ablass gesprochen wird als über Gottes Wort.
- 56-62: Der Schatz der Kirche, aus dem der Papst den Ablass austeilt, besteht nicht aus weltlichen Gütern, sondern aufgrund des Evangeliums. Aber die Vergebung der Sünden durch Jesus Christus ist der wahre Schatz der Kirche.
- 63-68: Der Ablass ist das Netz, mit dem man jetzt den Reichtum von Besitzenden fängt.
- 69-74: Die Bischöfe und Pfarrer sollen die Ablassprediger beobachten, damit sie nicht ihre eigene Meinung anstelle der päpstlichen predigen.
- 71-74: Wer gegen die Wahrheit des apostolischen Ablasses spricht, sei verworfen und verflucht. Der Bannstrahl des Papstes wird ihn treffen.
- 75-76: Der Ablass kann keine schwerwiegenden und auch keine geringfügigen Sünden vergeben.
- 77-78: Der Papst kann genau wie der Apostel Simon Petrus Fähigkeiten von Gott erhalten, wie es in 1 Kor 12,1-11 EU geschrieben steht.
- 79-81: Es ist eine Gotteslästerung, das Ablasskreuz mit dem Wappen des Papstes in den Kirchen mit dem Kreuz Jesus Christus gleichzusetzen. Wer solche freche Predigt hält, kann das Ansehen des Papstes gefährden, etwa durch spitzfindige Fragen der Laien:
- 82: Warum räumt der Papst nicht das Fegefeuer für alle aus?
- 83: Warum bleiben Totenmessen für Verstorbene bestehen, wenn es nicht erlaubt ist, für die Losgekauften zu beten?
- 84: Warum kann ein gottloser Mensch gegen Geld Sünden vergeben?
- 85: Warum werden die praktisch abgeschafften Bußsatzungen immer noch mit Geld abgelöst?
- 86: Warum baut der reiche Papst nicht wenigstens den Petersdom von seinem Geld?
- 87: Was erlässt der Papst demjenigen, der durch vollkommene Reue ein Anrecht auf völligen Erlass der Sünden hat?
- 88: Warum schenkt er nur einmal am Tag allen Gläubigen Vergebung und nicht hundertmal täglich?
- 89: Warum hebt der Papst frühere Ablassbriefe wieder auf?
- 90-93: Wenn der Ablass gemäß der Auffassung des Papstes gepredigt würde, lösten sich diese Einwände auf. Darum weg mit diesen falschen Ablasspredigern.
- 94-95: Man soll die Christen ermutigen, Jesus Christus nachzufolgen, und sie nicht durch Ablassbriefe falsche geistliche Sicherheit erkaufen lassen.
Darstellungen der 95 Thesen [Bearbeiten]
Die 95 Thesen wurden nicht nur in Papierform überliefert, sondern sie waren auch gestalterisches Motiv insbesondere evangelischer Kirchen.[2]
Die Nachricht vom Anschlag der 95 Thesen Luthers an der Tür der Schlosskirche am Vorabend der alljährlichen Heiltumsweisung 1517 ist erstmals schriftlich von Melanchthon festgehalten in der Vorrede von 1547 zum 2. Band seiner Ausgabe der Werke Luthers.[3] Nach Wittenberger Überlieferung schlug Luther die Thesen als Herausforderung zu einer der üblichen akademischen Disputationen an der Großen Kirchtür auf der Nordseite der Schloss- und Universitätskirche an. Die Tür wurde nach dem Brand 1760 in der Wiederaufbauzeit bis 1790 stark verändert.
Das kräftig profilierte Gewände ist noch ursprünglich; zu beiden Seiten des Scheitelsteins sieht man die Jahreszahl 1499. Die zerstörten Figuren wurden um 1765 durch zwei Vasen ersetzt. Nach Faber standen ehemals über dieser Tür im dritten Joch Figuren eines heiligen Bischofs, eines heiligen Königs und zweier heiliger Frauen, für die Claus Heffner 1501 Lohn erhielt. 1845 wurden auf hohen, wappengeschmückten Postamenten die Figuren Kurfürst Friedrichs des Weisen und Herzog Johanns des Beständigen von Friedrich Wilhelm Holbein über das Portal gesetzt. Die Entwürfe hierfür stammen von Friedrich Drake. Im Bogenfeld befindet sich ein Kruzifix in Lavamalerei von August von Kloeber 1851. Die hölzernen Türflügel, die den Thesenzettel getragen haben sollen, verbrannten 1760 und wurden 1768 nach Entwürfen von Fr. W. Exner erneuert.[4] Die Zwickel der rechteckigen Umrahmung enthalten eine kaum noch lesbare Inschrift in Kapitalen, die an den Brand von 1760 und die darauf folgende Instandsetzung erinnert.
König Friedrich Wilhelm IV. schenkte der Stadt Wittenberg die heutige Erztür der Schlosskirche, die 1858 übergeben, gesetzt und am 10. November eingeweiht wurde. Sie enthält den Text der 95 Thesen Luthers und ist mit musizierenden Knaben auf den Türkämpfern versehen, nach Zeichnungen Ferdinand von Quasts und Modellen von Friedrich Drake, gegossen vom Erzgießer Friebel aus Berlin.[5][6]
Auch in der Gedächtniskirche Speyer wird Luthers Thesenanschlag thematisiert.
Bedeutung [Bearbeiten]
Die Veröffentlichung von Luthers 95 Thesen war eines der bedeutendsten Ereignisse in der Frühen Neuzeit mit einer unvorhersehbaren Langzeitwirkung.
Seit dem Frühjahr 1517 erlebte Luther immer häufiger, dass die Wittenberger der Beichte fernblieben und stattdessen in die auf stiftsmagdeburgischem bzw. anhaltischem Gebiet liegenden Städte Jüterbog und Zerbst gingen, um sich selbst, aber auch verstorbene Angehörige, von Sünden und Sündenstrafen durch den Erwerb von Ablasszetteln freizukaufen. Tatsächlich war der Missbrauch des Ablasses einer der wesentlichen Kritikpunkte Luthers. Die eine Hälfte der Einnahmen des Ablasshandels diente dem Bau des Petersdoms in Rom, während sich der Erzbischof Albrecht und die Ablassprediger die andere Hälfte teilten. Der Bischof benötigte die Einkünfte, um seine gegenüber den Fuggern aufgelaufenen Schulden abzuzahlen. Mithin waren die Thesen ein Angriff auf das päpstliche Finanzsystem.
Die als Antwort auf die Ablasspredigten Johann Tetzels veröffentlichten Thesen hatten eine eminente Auswirkung auf nahezu alle gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Strukturen – was Luther selbst kaum vorausgeahnt haben konnte. Die Reformbedürftigkeit der Kirche und damit der Kirchenverfassung war längst dringend notwendig. Die Veröffentlichung seiner Thesen war als Diskussionsgrundlage für fachkundige Theologen gedacht, sie verselbständigten sich jedoch sehr schnell und wurden oft als Handzettel nachgedruckt. Statt zur erhofften Diskussion kam es 1518 zunächst zum Ketzerprozess und schließlich sogar zum Kirchenbann.
Die Wirkung seiner Gedanken hält indes bis heute an. Die Thesen formulieren eine Kritik an den damals herrschenden Zuständen auf der Grundlage der Bibel. Den Ablasshandel erklärt Luther in den Thesen für Menschenwerk, weil die Bibel keine Grundlage für dieses römisch-katholische Konzept enthält. Zwar lässt Luther zunächst den Ablass für Strafen, die von der Kirche auferlegt wurden, noch gelten; aber seine Kritik richtet sich strikt gegen die falsche Heilssicherheit, die aus einer falschen Handhabung des Ablasses herrühre. Auch der Papst wird von der Kritik nicht ausgenommen: Luther beginnt hier seine öffentliche Kritik an der Institution des Papsttums – ein geistiger Sprengsatz, der dann in den nächsten Jahren und Jahrzehnten seine volle Kraft entfaltete und schließlich zum Chisma, zur Spaltung der abendländischen Kirche führte.
Luthers Landesherr, Friedrich III., Kurfürst von Sachsen, unterstützte ihn in dieser Haltung, weil auch er den Abfluss dieser Gelder (aus dem eigenen Territorium) nach Rom nicht dulden wollte.
Der Thesenanschlag wird bis in die Gegenwart vielfältig ausgelegt und wurde in verschiedenen Filmen und Büchern verarbeitet. Er diente zum Titel des amerikanischen theologisch-satirischen Magazins The Wittenburg Door.
Frage nach der Authentizität des Ereignisses [Bearbeiten]
Die Authentizität des Thesenanschlags ist umstritten. Zweifelsfrei ist die Existenz des (handschriftlichen) Thesenpapiers, das rasch auch in größerer Zahl gedruckt wurde. Ein Exemplar ging an den Erzbischof Albrecht von Mainz, der zugleich Erzbischof des Bistum Magdeburg war, in dem Wittenberg lag. Weitere Exemplare gingen an andere geistliche Würdenträger des Reiches, und eines – als Reaktion auf dessen Instruktionen – an den Ablassverkäufer Johannes Tetzel, der aber darauf nicht reagierte. Ohne dessen Einverständnis wäre eine öffentliche Disputation wohl als schwere Provokation aufgefasst worden. Es ist unwahrscheinlich, dass Luther dies beabsichtigte oder sich über eine solche mögliche Konsequenz nicht im Klaren gewesen wäre.
Das Ereignis des Thesenanschlags wird seit 1961 vom katholischen Kirchengeschichtler Erwin Iserloh in Frage gestellt. Der Kirchenhistoriker Heinrich Bornkamm meinte hingegen, dass es damals neben dem Schreiben an den Erzbischof in akademischen Disputationen durchaus den üblichen Gepflogenheiten entsprochen habe, in Wittenberg die Thesen öffentlich anzuschlagen, was durchaus denkbar ist, da die Schlosskirche zugleich die Wittenberger Universitätskirche war. Sie diente als Auditorium Maximum bei Disputationen und Promotionen. Auch der Kirchenhistoriker Kurt Aland hält die Ereignisse für authentisch. Die Diskussion flammte neu auf, als Martin Treu von der Stiftung Luthergedenkstätten 2006 in der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek in Jena eine Notiz von Luthers Sekretär Georg Rörer publizierte, die um 1544 entstand: „Am Vorabend des Allerheiligenfestes des Herrn im Jahre 1517 sind von Doktor Martin Luther Thesen über den Ablass an die Türen der Wittenberger Kirchen angeschlagen worden.“ Der Fund legt also nahe, dass die Thesen an mehreren Wittenberger Kirchen gleichzeitig veröffentlicht wurden. Allerdings ist die Beweiskraft des Dokumentes umstritten.[7]
Für die evangelische Kirchengeschichtsschreibung ist der Thesenanschlag kein Diktum. Bis zu Luthers Tod im Jahre 1546 ist keine Rede von einem Thesenanschlag, Melanchthon schrieb erst zwanzig Jahre später darüber. Zur Tatsache gestempelt wurde der Thesenanschlag, als 1858 das Portal der Schlosskirche durch die in Bronze gegossene „Thesentür“ ersetzt wurde.
Gerhard Prause fasste 1966 in seinem Buch Niemand hat Kolumbus ausgelacht. Fälschungen und Lügen der Geschichte richtiggestellt die Geschichte der 95 Thesen zusammen, und legte dar, dass der Anschlag der 95 Thesen ein Mythos sei, der auf einer Fehlinterpretation eines Textes des damals einzigen bekannten Zeitzeugen Johann Agricola Eisleben zurückgeht. Man habe me teste (lateinisch „wie ich bezeugen kann“) gelesen, statt modeste („in bescheidener Weise“). Prause zufolge schrieb Agricola also: „Im Jahre 1517 legte Luther in Wittenberg an der Elbe nach altem Universitätsbrauch gewisse Sätze zur Disputation vor, jedoch in bescheidener Weise und damit ohne jemand beschimpft oder beleidigt haben zu wollen“. Möglicherweise muss diese Ansicht durch die Notiz des Luther-Sekretärs Georg Rörer revidiert werden.
Überlieferung [Bearbeiten]
Weder ist Luthers Handschrift der Thesen noch ein Wittenberger Druck überliefert. Ein Einblattdruck (Folioblatt in zwei Spalten) des lateinischen Textes erschien bereits 1517 bei Hieronymus Höltzel in Nürnberg. Ein weiterer Einblattdruck kam bei Melchior Lotter in Leipzig, eine Buchausgabe (vier Blätter in Quart) bei Adam Petri in Basel heraus: Disputatio pro declaratione virtutis indulgentiarum. In dem Nürnberger Plakatdruck sind die 95 Thesen in Gruppen von dreimal 25 gezählt, denen am Schluss 20 Thesen folgen; es ist nicht bekannt, auf wen diese Einteilung zurückgeht.
Übersetzungen ins Deutsche [Bearbeiten]
Vermutlich noch vor Weihnachten 1517 übersetzte der Nürnberger Kaspar Nützel Luthers 95 Thesen ins Deutsche, wie in einem Brief Christoph Scheurls vom 8. Januar 1518 erwähnt ist. [8] Diese früheste zu datierende deutschsprachige Übersetzung ist nur durch Berichte belegt, aber bibliographisch nicht bekannt geworden. „Trotz des fehlenden bibliographischen Nachweises der Existenz eines Druckes der Nützelschen Version, geistert die Vorstellung von dessen Existenz durch die Literatur.“[9]
Der älteste nachweisbare anonyme Druck ist von 1545 (Nachdruck Berlin 1892). Es folgt die Übersetzung 1555 von Justus Jonas dem Älteren zuerst 1555 in Jena bei Rödinger im Band Der Erste Teil aller Buecher vnd Schrifften des thewren seligen Mans Doct: Mart: Lutheri,[10] dann als Der Neundte Teil der Buecher des Ehrnwirdigen Herrn D. Martini Lutheri,[11] 1557 durch Hans Lufft in Wittenberg gedruckt – herausgegeben von Philipp Melanchthon und im Verzeichnis Propositiones Lutheri wider das Ablas betitelt. Die Übersetzung gilt als nicht sehr vorlagengetreu.
Zudem findet sich eine Handschrift mit einer Teilübersetzung in der Universitätsbibliothek Eichstätt (Cod. st 695), zwischen 1518 und 1525 geschrieben.[12]
Verbreitung [Bearbeiten]
„Die Botschaft selbst wurde einer breiten Leserschaft nicht durch die lateinischen Thesen und deren Auslegungen in den im Frühjahr 1518 erschienenen Resolutiones de indulgentiarum virtute bekannt, sondern durch den deutschsprachigen Sermon von Ablaß und Gnade [alternativ auch: Freiheit des Sermons päpstlichen Ablaß und Gnade belangend], der den eigentlichen Durchbruch Luthers als Schriftsteller ausmachte. Von dieser Schrift erschienen 1518 nicht weniger als 15 hochdeutsche Ausgaben sowie eine niederdeutsche, in den beiden folgenden Jahren weitere neun.“[13]
Literatur [Bearbeiten]
- Joachim Ott, Martin Treu (Hrsg.): Faszination Thesenanschlag – Faktum oder Fiktion. Leipzig 2008, ISBN 978-3-374-02656-2.
- Kurt Aland: Die Reformatoren: Luther, Melanchthon, Zwingli, Calvin; mit einem Nachwort zur Reformationsgeschichte. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 19864, ISBN 3-579-05204-7.
- Heinrich Bornkamm: Thesen und Thesenanschlag Luthers: Geschehen und Bedeutung. Töpelmann, Berlin 1967.
- Erwin Iserloh: Luther zwischen Reform und Reformation: der Thesenanschlag fand nicht statt. Aschendorff, Münster 19683.
- Gerhard Prause: Niemand hat Kolumbus ausgelacht – Fälschungen und Lügen der Geschichte richtig gestellt. Econ, Düsseldorf 1966, ISBN 3-430-17581-X.
- Manfred Schulze: Thesenanschlag. In: Religion in Geschichte und Gegenwart4, Band 8, Mohr, Tübingen 2005, ISBN 3-16-146948-8, Sp. 357 f.
- Fritz Bellmann, Marie Luise Harksen, Roland Werner (Hrsg.): Die Denkmale der Lutherstadt Wittenberg. Hermann Böhlau Verlag, Weimar 1979.
Weblinks [Bearbeiten]
- Die 95 Thesen in Deutsch, 1557 von Philipp Melanchthon herausgegeben
- Die 95 Thesen bei der Evangelischen Kirche Deutschlands
- Die 95 Thesen im Projekt Gutenberg-DE
Anmerkungen und Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Martin Treu: An die Türen der Wittenberger Kirchen – Neues zur Debatte um den Thesenanschlag
- ↑ Die Denkmale der Lutherstadt Wittenberg. Böhlau, Weimar 1979, S. 46.
- ↑ Zu neuerdings vorgebrachten Zweifeln an der Gültigkeit der Überlieferung vgl. Erwin Iserloh: Luther zwischen Reform und Reformation. München 1966.
- ↑ IfD Dresden, M 65a, Bl. 26
- ↑ Zur Überlieferung des Thesenanschlags, zur Tür von 1499 und den Veränderungen nach 1760 s. S. 213.
- ↑ Zur langwierigen Planung und Ausführung der Tür von 1844 vgl. Witte, 15, und Ferdinand v. Quast: Die Türen der Schloßkirche zu Wittenberg. In Christi. Kunstbl. 1859. 49. Erläuterungsbericht v. Quasts zu seinen Entwürfen im GStA Berlin, Rep. 89 H IX Sachsen 5a.
- ↑ W. Marchewka, M. Schwibbe, A. Stephainski: Zeitreise. 800 Jahre Leben in Wittenberg / Luther. 500 Jahre Reformation. Edition Zeit Reise, Göttingen, S. 39.; DFG-Projekt "Aufarbeitung des Nachlasses Georg Rörers (1492-1557) in der Thüringer Universitäts- und Landes-bibliothek Jena (ThULB)..."
- ↑ siehe: Franz von Soden (Hg): Christoph Scheuerl's Briefbuch (Potsdam 1872) Bd. 2, Nr. 160, S. 43.
- ↑ Karl Heinz Keller: Zu einer frühen volkssprachlichen Übertragung von 30 der 95 Thesen Luthers, in: Entwicklungen und Bestände – Bayerische Bibliotheken im Übergang zum 21. Jahrhundert, Wiesbaden: Harrassowitz 2003, S. 175
- ↑ VD 16 L3323
- ↑ VD 16 L3333
- ↑ siehe Karl Heinz Keller: Zu einer frühen volkssprachlichen Übertragung von 30 der 95 Thesen Luthers
- ↑ Johannes Schilling. Eine Auflistung der Ausgaben bei: Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert. Leipzig: Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, 1886. Bd. 1, S.412.