Asylpolitik der Europäischen Union

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Asylanträge in Europa 2013 pro Mio. Einwohner

Die Asylpolitik in der EU besteht in dem Versuch, eine einheitliche Asyl- und Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union zu verwirklichen. Die EU-Staaten vertreten dabei sehr unterschiedliche Positionen, was beim Umgang mit der Flüchtlingskrise ab 2015 besonders deutlich wurde.

Begriff

Unter Asyl (das Wort stammt vom griech. σῦλος sylos ‚Heim oder Herkunft) versteht man das vorübergehende Gewähren von Schutz, sowie existenzieller Grundsicherung für politisch Verfolgte, die aufgrund ihrer Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppe oder Meinung flüchten müssen. Nach europäischem Recht wird Asyl des Weiteren auch Personen gewährt, die aufgrund von Bürgerkriegen oder einer anderen Gefahr für ihre körperliche Unversehrtheit (subsidiärer Schutz) vorerst nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.

Geschichte der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik

1957 bis 1999

EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos

Die Wurzeln der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik stammen aus der Zeit der Römischen Verträge von 1957, auch wenn eine Harmonisierung der nationalen Asylpolitiken bzw. eine einheitliche Asylpolitik anfangs nicht vorgesehen war. Der Prozess der Entwicklung eines europäischen Binnenmarktes lief einher mit der ansatzweisen Vereinheitlichung der Asylpolitik. Dabei wurden besonders große Fortschritte in den 1980er Jahren durch eine immer enger werdende polizeiliche Zusammenarbeit und letztlich durch das Schengener Abkommen von 1985 sowie durch die Europäische Akte von 1986 erzielt, da die Sicherheitsrisiken, die durch die Öffnung des Binnenmarktes entstanden, nur durch eine einheitlichere Politik kompensiert werden konnten. Der Maastrichter Vertrag 1992 wird als großer Fortschritt in Bezug auf die Asyl- und Flüchtlingspolitik gehandelt, da diese hier erstmals als „Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse“ gehandelt werden. Da Entscheidungen in diesem Themenfeld einstimmig getroffen werden mussten, blieb die Entscheidungshoheit aber weiterhin bei den Mitgliedstaaten.

Die Entscheidungshoheit mussten die Mitgliedstaaten aber 1997 im Zuge des Amsterdamer Vertrages, am 1. Mai 1999 in Kraft trat, an die EU abtreten, da die Flüchtlings- und Asylpolitik von der dritten, intergouvernemental ausgerichteten, in die supranationale erste Säule transferiert wurden. Kritisch ist jedoch zu vermerken, dass durch die „stay in/opt out“-Regelung Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben wurde, die Änderungen nur teilweise (Irland, Großbritannien) oder überhaupt nicht (Dänemark) umzusetzen.

Am 1. September 1997 trat das am 15. Jui 1990 unterzeichnete Dubliner Übereinkommen in Kraft. Es wies demjenigen Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, die Zuständigkeit für das Asylverfahren zu.

1999 bis heute

Seit Anfang des 21. Jahrhunderts bemühen sich die Mitgliedstaaten noch intensiver um eine Vergemeinschaftung der Asylpolitik, weshalb im Haager Programm 2004 ein zweistufiger Plan entworfen wurde, diese EU-weit zu harmonisieren.

Nach der Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer gemeinsamen EU-Asylpolitik im Amsterdamer Vertrag von 1999 beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs das Tampere-Programm a) im finnischen Tampere. Dieses sollte die bisherige Asyl- und Flüchtlingspolitik durch ein kollektives Asylsystem und durch eine vergemeinschaftete Migrationspolitik untermauern und infolgedessen die EU zu einem „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ entwickeln. Dem liegt die Idee zugrunde, einen einheitlichen Schutzraum, in dem alle Flüchtlinge gleich behandelt werden und jeder Mitgliedstaat das gleiche Schutzniveau erfüllt, zu verwirklichen. Konkret bedeutet das, dass jeder Mitgliedstaat nach Abschluss der ersten Phase des Programms rechtliche Mindeststandards, besonders alle Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention und das Prinzip der Nichtzurückweisung, verankert hat.

2001 wurde nach der Kosovo-Krise die Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-Richtlinie) geschaffen, die einen Mechanismus zum vorübergehenden Schutz von Vertriebenen und einen Solidaritätsmechanismus der Mitgliedstaaten für den Fall vorsieht, dass der Europäische Rat per Beschluss einen „Massenzustrom“ feststellt. Diese Richtlinie wurde in nationale Gesetze umgesetzt, so etwa in Deutschland durch § 24 AufenthG, wurde aber bisher (Stand: Dezember 2015) keinmal angewandt.

Mit dem Beschluss des Haager Programms 2004 wurden die dem Tampere-Programm zugrundeliegenden Richtlinien weitgehend bekräftigt. Jedoch war der Einfluss der Terroranschläge am 11. September 2001 unverkennbar, wie man an den Sicherheitserwägungen in Bezug auf illegale Einwanderer und den Schutz der Außengrenzen der EU sieht. Im Haager Programm wurde aber auch die Signifikanz der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte und der Genfer Flüchtlingskonvention unterstrichen.

In der ersten Phase der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik, die seit 2006 als abgeschlossen gilt, wurde mit Hilfe von vier Rechtsinstrumenten die Grundlage für eine Vereinheitlichung geschaffen:

  • Die Dublin-Verordnung (damals Dublin-II), nach der ein Asylsuchender in dem Mitgliedstaat, den er zuerst betreten hat, seinen Asylantrag stellen muss,
  • Drei Richtlinien, welche die Minimalbedingungen für Asylsysteme in Europa festlegen:
  • die Asylaufnahmerichtlinie (Richtlinie 2003/9/EG) mit der Vorgabe von Mindeststandards in Aufnahme und Versorgung von Asylbewerbern,
  • die Qualifikationsrichtlinie (damals Richtlinie 2004/83/EG), die dafür sorgen soll, dass auch denjenigen Flüchtlingen (subsidiärer) Schutz geboten wird, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention kein Anrecht auf Asyl hätten, aber auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention dennoch nicht in ihr Land zurückgeschickt werden können (s. o. „subsidiärer Schutz“), wobei dieser Schutz auf dem völkerrechtlichen Grundsatz des „non-refoulement“ basiert, der nach Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt, dass man Flüchtlinge nicht dorthin abschieben darf, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben droht,
  • die Asylverfahrensrichtlinie (damals Richtlinie 2005/85/EG), die Mindestnormen für Asylsuchende aufstellt, beispielsweise eine Verfahrensgarantie.

In der zweiten Phase – nach Bewertung der Rechtsakte der 1. Phase – des Haager Programms sollten die Schutzstandards EU-weit erhöht und ein sogenannter Lastenausgleich eingeführt werden. Das Grünbuch der EU-Kommission vom 6. Juni 2007[1] und ihr Strategiepapier vom 17. Juni 2008 verstärkten noch einmal den gesamteuropäischen Ansatz einer gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingspolitik. Die Kommission verdeutlichte den Willen, den Flüchtlingen ein faires Verfahren in jedem Mitgliedstaat der EU zu garantieren. Dies sollte eine unverhältnismäßige Verteilung in den EU-Ländern und Sekundärbewegungen verhindern. Bis 2012 sollte ein genormtes Asylverfahren und ein einheitlicher Rechtsstatus für Flüchtlinge sowie für Begünstigte des subsidiären Schutzes realisiert werden.

Die zweite Phase sieht als Schwerpunkt besonders eine Lastenteilung innerhalb der EU sowie eine engere Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Eindämmung von Push-Faktoren vor.

  • Die Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie, Richtlinie 2013/32/EU, führt gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes ein.
  • Die Richtlinie 2013/33/EU setzt Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen. Sie ersetzt die Asylaufnahmerichtlinie 2003/9/EG, wobei diejenigen Bestimmungen der Richtlinie 2003/9/EG, die inhaltlich unverändert geblieben sind, weiterhin umzusetzen sind.

Die Nachfolge des Haager Programms stellt das Stockholmer Programm für die Jahre 2010 bis 2014.

a) 
Tampere – Europäischer Rat (15./16. Oktober 1999): Schlussfolgerungen des Vorsitzes
.

Eurosur und Frontex

Eurosur ist ein Grenzüberwachungssystem der Europäischen Union, das seit Dezember 2013 aktiv ist. Die Grenzüberwachungssysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen zusammengeführt werden, um Informationen auszutauschen. Die zwei Hauptziele sind die Verhinderung von grenzüberschreitenden Kriminalitäten und die Flüchtlingshilfe in Seenot. Für die Überwachung ist die Agentur Frontex zuständig, dessen Hauptsitz in Warschau ist. FRONTEX ist für die Koordinierung von Grenzschutzsystemen zuständig sowie für die sechs Bereiche: Ausbildung von Grenzschutzbeamten, Risiko-Analyse der Grenzübergänge, Technologische Unterstützung, Koordinierung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke, Unterstützung bei Abschiebungen, Informationsaustausch zwischen den nationalen Grenzpolizei-Einheiten. EUROSUR wurde 2013 von der Europäischen Union eingeführt, Frontex wurde bereits 2004 errichtet und ist seit 2005 aktiv.

Kritik

Die Asyl- und Flüchtlingspolitik steht oft seitens zahlreicher Menschenrechtsorganisationen und Institutionen in der Kritik, da sich nicht der Schutz von, sondern der Schutz vor Flüchtlingen im Fokus der Entwicklung befinde.

So hat sich der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen mehrfach besorgt über den Umgang europäischer Staaten mit Flüchtlingen und Migranten geäußert und Konferenzen zu diesem Thema angeregt.[2][3][4] Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl forderte gemeinsam mit anderen Organisationen (Amnesty international, AWO, Caritas und weiteren) im Juli 2009 eine „grundlegende Wende der EU-Flüchtlingspolitik“.[5] Amnesty international berichtete mehrfach in seiner Zeitschrift „Amnesty Journal“ über die Situation von Flüchtlingen im Mittelmeerraum (vgl. auch Einwanderung über das Mittelmeer in die EU).[6] Human Rights Watch schließlich veröffentlichte im September 2009 einen Bericht über den Umgang mit Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten in Libyen.[7]

Kritisiert wird unter anderem die Politik einzelner Mitgliedstaaten, mittels Verträgen zu Drittstaaten die Zahl der ankommenden Flüchtlinge zu senken. Diese würden oftmals schon auf See abgefangen und somit ein Antrag auf Asyl unmöglich gemacht. So sank die Zahl der Asylanträge von 1992 bis 2007 um 460.000 auf 220.000. Grund für dieses Verfahren sei die Flüchtlingssituation vor allem in südlichen Mitgliedstaaten wie Italien, Spanien und Griechenland, von der sich besonders letzteres überfordert fühle. Das Problem der geographischen Lage – ein Großteil der Asylsuchenden unternimmt die Reise über das Mittelmeer – werde durch die Dublin-Verordnung weiter verstärkt, da Geflüchtete nur in dem Land Asyl beantragen können, in dem sie nachweislich erstmals europäischen Boden betraten, und sie nach Weiterreise in andere EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage der Verordnung wieder in dieses Land abgeschoben werden dürften. Welche Probleme die Zahl der Flüchtlinge aufwerfe, zeige das Beispiel Griechenland. Die Art, in der dort mit Flüchtlingen umgegangen werde, sowie die Bedingungen, in denen sie leben müssten, seien laut Europäischem Gerichtshof „unmenschlich und erniedrigend“[8]. Des Weiteren seien die Chancen auf Annahme des Asylantrags gegenüber anderen EU-Staaten ungleich geringer; oftmals käme es aufgrund der Überlastung zu keinen fairen Prozessen.

Reformvorschläge

EU-Verteilungsschlüssel

Standpunkte der nationalen Regierungen zum geplanten EU-Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge:[9]
  • Befürwortung
  • Ausnahmeregelungen in der Asylpolitik
  • Ablehnung
  • Bereits 2012 forderte das Europäische Parlament im Bericht über verstärkte EU-interne Solidarität im Asylbereich[10] die Kommission auf, einen EU-weiten Verteilungsschüssel für Asylsuchende einzuführen. Erst mit der Flüchtlingskrise wurde diese politische Forderung eines EU-Verteilungsschlüssels auch von nationalen Regierungen übernommen. Der Verteilungsschlüssel solle unter anderem die Bevölkerungszahl, die Wirtschaftskraft, individuelle Faktoren wie die Familienzusammenführung und Sprachkenntnisse berücksichtigen. In diese Richtung gehen die Vorschläge, welche EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos vorgestellt hat. Weitergehende Vorschläge gehen dahin, Flüchtlingen die Wahl des für ihr Asylverfahren zuständigen Staates selbst zu überlassen und lediglich die finanzielle Verantwortung nach einem geeigneten Schlüssel zwischen den Staaten aufzuteilen.[11] Ein solcher Schritt würde eine zumindest teilweise Abkehr vom Dubliner Übereinkommen (aktuell Dublin-III) bedeuten.

    Angesichts der Flüchtlingskrise kündigte die EU-Kommission Anfang September 2015 an, innerhalb weniger Tage einen Notfallplan bezüglich der Flüchtlinge aus Syrien, Eritrea und Afghanistan zu beschließen.[12]

    Eine Verteilung der Flüchtlinge auf freiwilliger Basis ist durch mehrere Mechanismen möglich. In Betracht kommen etwa eine Umsiedlung innerhalb der EU, Resettlement-Programme zur Steuerung der Einreise aus Drittstaaten sowie, nach qualifiziertem Mehrheitsbeschluss des Europäischen Rats, eine Aktivierung der Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-Richtlinie). Diese Mechanismen sehen jedoch keine Teilnahmeverpflichtung für die Mitgliedstaaten vor.

    Hotspots

    Im Frühjahr 2015 schlug die Kommission im Rahmen ihrer Europäischen Agenda für Migration ein Konzept von Erstaufnahme- und Registrierungszentren vor, Hotspots (‚Brennpunkte‘) genannt.[13][14][15][16] Sie sollen vor allem in Griechenland und Italien eingerichtet werden. Zweck ist es, die ankommenden Flüchtlinge direkt an der EU-Außengrenze zu identifizieren, zu registrieren und ihre Fingerabdrücke abzunehmen. Sie sollen auf einer engen Zusammenarbeit des Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), der EU-Grenzagentur (Frontex), dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und der EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit den Behörden vor Ort beruhen.[14] Ab diesen Zentren sollen dann die temporären Umverteilungs-Mechanismen greifen, wie sie die Kommission wiederholt vorgeschlagen hatte.[14] Auf dem EU-Sondergipfel am 23. September 2015 wurde vereinbart, bis Ende November 11 arbeitsfähige Hotspots – sechs in Italien, fünf in Griechenland – einzurichten.[17][18] Drei erste Hotspots waren für die griechischen Inseln unmittelbar vor der türkischen Küste liegen, vorgesehen.[19][20][21] Obschon die Vorbereitungen vor Ort seit Juli 2015 liefen,[14] waren bis Ende November erst zwei in Betrieb, in Lampedusa und in Lesbos.[22][23]

    Die Erstaufnahme-Hotspots sind:

    Italien (geplant 2200 Plätze):[14]
    • Pozzallo, Sizilien (300 Plätze, ab Anfang 2016)
    • Porto Empedocle, Sizilien (300 Plätze, ab Anfang 2016)
    • Trapani, Sizilien (400 Plätze, ab Anfang 2016)
    • Lampedusa (politisch bei Sizilien; 500 Plätze, ab November 2015)
    • Augusta (300 Plätze, in Aufbau bis Ende 2016)
    • Taranto (400 Plätze, in Aufbau bis Ende 2016)

    Koordinationsstelle: Catania, Sizilien

    Griechenland (geplant 7000 Plätze):[19][22]


    Koordinationsstelle: Piraeus

    Die in Betrieb befindlichen Hotspots in Griechenland dienen derzeit hauptsächlich als Abschiebezentrum zur Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens zur Rücknahme der von dort kommenden Flüchtlinge.[24]

    Sichere Wege nach Europa

    Angesichts hoher Flüchtlingszahlen und vieler Todesopfer bei den Bootsflüchtlingen während der Überquerung des Mittelmeers wird der EU vielfach Untätigkeit in der Flüchtlingsfrage vorgeworfen. Einerseits wird eine bessere Seenotrettung verlangt,[28] andererseits fordern humanitäre Organisationen sichere, reguläre Wege nach Europa.[29][30] So schlug der Sprecher von Amnesty International Italien Gianni Rufini vor, in nordafrikanischen Städten Zentren einzurichten, von denen aus Asyl beantragt werden könne.[30] Vergleichbare Konzepte stehen unter den Begriffen „Asylzentren“, „Auffanglager“ oder „Aufnahmezentren in Nordafrika“ bereits in der politischen Diskussion. Ein solcher Ansatz, der vom deutschen Innenminister Thomas de Maizière befürwortet jedoch von den deutschen Parteien Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisiert wird, wurde im Frühjahr 2015 von der EU-Kommission geprüft.[31] Die Entstehung riesiger Flüchtlingslager in Nordafrika wäre die mögliche Folge.[32]

    Eine Möglichkeit, außerhalb der Staatsgrenzen einen Asylantrag zu stellen, wurde bereits 2004 vom damaligen deutschen Innenminister Deutschlands Otto Schily vertreten,[33] der den ursprünglich britischen Vorschlag aufgriff. Der Vorschlag wurde damals von der EU-Kommission abgelehnt.[34] Eine derartige Möglichkeit ist von den EU-Staaten bisher auch nicht vorgesehen; die Schweiz kennt jedoch ein Visum aus humanitären Gründen (siehe zum Beispiel Abschnitt „Botschaftsasyl“ im Artikel zum deutschen Asylrecht). Ganz anders werden Kontingentflüchtlinge behandelt: Sie durchlaufen kein Asyl- oder anderes Anerkennungsverfahren in Deutschland, sondern erhalten gleich bei der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

    Im April 2015 erklärte die EU-Kommission, dass sie an einer neuen Migrationsstrategie arbeite, die eine engere Zusammenarbeit mit den nordafrikanischen Staaten vorsehe und beispielsweise eine Ausweitung von Resettlement-Programmen beinhalten könne.[35]

    Der Sondergipfel der EU am 23. April 2015 orientierte sich an einem zuvor veröffentlichten Zehn-Punkte-Plan.[36] Dessen „Punkt 7“ beinhaltet ein „Pilotprojekt“, das weitgehend einem Resettlement-Programm entspricht.

    Anfang Oktober 2015 wurde bekannt, dass die EU die Errichtung sechs neuer Flüchtlingslager für bis zu zwei Millionen Menschen in der Türkei plant. In der östlichen Ägäis sollen dann von der EU-Grenzschutzagentur Frontex koordinierte griechische und türkische Patrouillen gegen Schleuser vorgehen und Flüchtlinge in die Türkei zurückführen. Im Gegenzug sollen sich die EU-Staaten verpflichten, einen Teil der Flüchtlinge aufzunehmen.[37]

    Zerstörung von Schlepperbooten

    Die EU-Kommission stellte im April 2015 einen Zehn-Punkte-Plan als Reaktion auf die Flüchtlingstragödien im Mittelmeer vor. Dieser sieht unter Anderem vor, die finanziellen Mittel für die Seenotrettung und die Zahl der Schiffe zu erhöhen und Boote von Schleppern zu zerstören.[38] Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) wies darauf hin, dass Flüchtlinge in Libyen „regelmäßig ausgeraubt, gefoltert, entführt und sexuell missbraucht“ würden. AI verlangte eine bessere Seenotrettung und eine verstärkte Aufnahme von Flüchtlingen durch die EU.[39]

    EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini warb am 11. Mai 2015 vor dem UN-Sicherheitsrat für ein robustes Mandat nach Kapitel VII der UN-Charta zur Zerstörung von Schlepperbooten.[40]

    EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten

    Jahrelang wurde erfolglos versucht, eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten zu definieren. Im Jahr 2008 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass der EU-Ministerrat ohne das Europäische Parlament nicht über eine solche Liste entscheiden könne; er erklärte dabei Art. 29 Abs. 1 und 2 und Art. 36 Abs. 3 der Richtlinie 2005/85/EG aus kompetenzrechtlichen Gründen für nichtig.[41] Im Juli 2015 wurde, gefördert durch die Flüchtlingskrise, das Vorhaben, bei den sicheren Herkunftsländern zu gemeinsamen Einschätzungen zu gelangen, erneut aufgegriffen. Bisher (Stand: 9. September 2015) führen zwölf EU-Staaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Irland, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Slowakei, Tschechische Republik, und Vereinigtes Königreich) eine Liste sicherer Herkunftsstaaten.[42] Zeitungsberichten zufolge sollen nach Plänen der EU-Kommission zunächst die Westbalkan-Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien) und die Türkei zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, um so die Zuwanderung von dort zu erschweren;[43][42]

    Politische Forderungen 2016

    Nach Medienberichten forderten die EU-Staaten nach ihrem EU-Gipfel in Brüssel vom Februar 2016 in ihrer Abschlusserklärung „das Regime von Machthaber Baschar al-Assad und seine Alliierten auf, Angriffe auf moderate Oppositionsgruppen unverzüglich zu beenden“.[44]

    Siehe auch

    Weblinks

    Quellen:

    Weiteres:

    Einzelnachweise

    1. Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem, KOM(2007) 301 endgültig, 6. Jni 2007 (PDF) bei EUR-lex
    2. UNHCR urges meeting on irregular migration in Mediterranean (Hintergrundnotiz des UNHCR vom 20. Mai 2009).
    3. –Mediterranean Sea arrivals: UNHCR calls for access to protection (Memento vom 20. Mai 2010 im Internet Archive) (Hintergrundnotiz des UNHCR vom 9. Januar 2009).
    4. UNHCR urges EU and FRONTEX to ensure access to asylum procedures, amid sharp drop in arrivals via the Mediterranean (Hintergrundnotiz des UNHCR vom 10. Dezember 2010).
    5. „Grundlegende Wende in der EU-Flüchtlingspolitik gefordert“, PM vom 3. Juli 2009.
    6. jüngst z.B. Wolfgang Grenz: Wegsehen hilft nicht. Amnesty Journal, Heft 06/07, 2011, ISSN 1433-4356, S. 30–31 (Online-Ausgabe).
    7. Bill Frelick: Pushed back, pushed around : Italy’s Forced Return of Boat Migrants and Asylum Seekers, Libya’s Mistreatment of Migrants and Asylum Seekers. Human Rights Watch, New York 2009, ISBN 1-56432-537-7 (Webseite, PDF-Datei; 1,83 MB).
    8. „Flüchtlingsdrama: Europäische Richter prangern EU-Asylpolitik an“, Spiegel Online 21. Januar 2011.
    9. Thomas Ludwig: Kommentar zur EU-Flüchtlingspolitik: Bitte keine nationalen Reflexe mehr! (HTML) In: Handelsblatt. 27. Mai 2015, abgerufen am 28. Mai 2015 (deutsch).
    10. Bericht über verstärkte EU-interne Solidarität im Asybereich
    11. Pro Asyl: Flüchtlingsaufnahme in der EU: Breites gesellschaftliches Bündnis fordert grundlegende Neuausrichtung der Verantwortungsteilung (Webseite, PDF-Datei; 0,32 MB).
    12. Wer nimmt wie viele? Die Verteilung der Flüchtlinge. n-tv, 6. September 2015, abgerufen am 6. September 2015.
    13. A European Agenda on Migration, COM(2015)240 vom 13. Mai 2015, S. 13.
    14. a b c d e Ein Hotspot – "Konzept zur Steuerung außergewöhnlicher Migrationsströme. Factsheet, Euopäische Kommission, 9. September 2015.
    15. Der Plan: Hotspots an den EU-Außengrenzen. Kurier, 15. September 2015, abgerufen am 16. September 2015.
    16. Flüchtlingskrise: EU-Ratspräsident Tusk kündigt Sondergipfel an. Spiegel online, 17. September 2015, abgerufen am 17. September 2015.
    17. Albrecht Meier, Christopher Ziedler: EU und die Flüchtlinge: Umsiedeln und abschieben. Der Tagesspiegel, 24. September 2015, abgerufen am 26. September 2015.
    18. Bernd Riegert: “Hotspots”: Luftschlösser für Flüchtlinge. Deutsche Welle, 25. September 2015, abgerufen am 26. September 2015.
    19. a b Europäische Kommission: Fortschrittsbericht über die Einrichtung der Hotspots in Griechenland. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, COM(2015) 678 final, Straßburg, den 15. Dezember 2015 (pdf, auf parlament.gv.at); Angabe zu den Plätzen S. 12.
    20. Athen richtet im Oktober drei Flüchtlings-“Hotspots” auf Inseln ein. nachrichten.at, 24. September 2015, abgerufen am 26. September 2015.
    21. Werner Herpell, André Stahl: Schnelle Flüchtlingshilfe: Neuausrichtung der Asylpolitik bis Mitte Oktober – das ist geplant. idowa, 26. September 2015, abgerufen am 26. September 2015.
    22. a b Europäische Kommission: Bewältigung Der Flüchtlingskrise – Griechenland: Fortschrittsbericht. (o.n.A., 2. Februar 2016; pdf, auf ec.europa.eu, abgerufen 9. Juni 2016).
    23. Schulz bei Kontingenten skeptisch. ORF.at, 29. November 2015.
    24. a b Verletzte bei Randalen im Hotspot von Samos. Pressemitteilung APA, dpa, 3. Juni 2016 (In: Der Standard online, 6. Juni 2016).
    25. a b c Vier griechische Hotspots sind einsatzbereit. In: Zeit online, 16. Februar 2016.
    26. Wer hat Angst vorm Hotspot? Marlies Uken in: Zeit online, 23. Oktober 2015, S. 1.
    27. Chios: Eine Insel wird zum Hotspot. Christian Gonsa in: Die Presse online, 8. April 2016.
    28. Vorwürfe nach Drama vor Lampedusa: Menschenrechtler: „EU untätig bei der Flüchtlingspolitik“. Wirtschaftswoche, 4. Oktober 2013, abgerufen am 19. April 2015.
    29. Bericht über Migranten: Amnesty verurteilt Flüchtlingspolitik der EU. Spiegel online, 30. September 2014, abgerufen am 19. April 2015.
    30. a b Binnen sechs Tagen: 11.000 Flüchtlinge erreichen Italien. n24.de, 17. April 2015, abgerufen am 19. April 2015.
    31. EU streitet um Lager in Afrika. sz-online.de, 12. April 2015, abgerufen am 19. April 2015.
    32. Fabian Reinbold: Flüchtlingsunglücke auf dem Mittelmeer: Was kann Europa tun? Spiegel online, 19. April 2015, abgerufen am 20. April 2015.
    33. Michael Bommes, Werner Schiffauer: Migrationsreport 2006: Fakten - Analysen - Perspektiven, 2006, Campus Verlag, ISBN 978-3-593-38176-3. S. 219
    34. Asylpolitik: Schily für Flüchtlingslager in Afrika. FAZ, 20. Juli 2004, abgerufen am 21. April 2015.
    35. Christopher Ziedler: Flüchtlingspolitik der EU ist moralisch gescheitert. rp-online.de, 20. April 2015, abgerufen am 20. April 2015.
    36. Reaktion auf Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer: Zehn-Punkte-Programm der EU. tagesschau.de, 20. April 2015, abgerufen am 26. April 2015.
    37. Thomas Gutschker: Neuer EU-Plan: Europa will die Ägäis abriegeln. FAZ, 5. Oktober 2015, abgerufen am 5. Oktober 2015.
    38. Zehn-Punkte-Plan zur Flüchtlingspolitik: EU will Schlepper-Boote zerstören – tagesschau.de
    39. Flüchtlinge: EU wirbt für Militäreinsatz gegen Schlepperboote. Zeit online, 11. Mai 2015, abgerufen am 11. Mai 2015.
    40. Matthias Gebauer: EU-Plan gegen Schlepper: Operation "Schiffe versenken". Spiegel online, 2015, abgerufen am 5. März 2016: „Ausdrücklich beruft sich das Mandat, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, deswegen auf Kapitel 7 der Uno-Charta.“
    41. Rechtssache C-133/06, Urteil vom 6. Mai 2008, Europäischer Gerichtshof (Große Kammer).
    42. a b Flüchtlingskrise: die Europäische Kommission handelt – Fragen und Antworten. Europäische Kommission, 9. September 2015, abgerufen am 18. Februar 2016.
    43. Asylpolitik: EU will Balkan zur sicheren Herkunftsregion erklären. Zeit online, 6. September 2015, abgerufen am 9. September 2015.
    44. Deutliche Worte von Merkel: EU fordert Schutzzonen in Syrien. n-tv, 20. Februar 2016, abgerufen am 5. März 2016.