Babyklappe

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Babyklappe
Die Babyklappe in der Lübecker Mengstraße befindet sich seit 2000 in einem Privathaus

Eine Babyklappe, auch Babynest, Babykörbchen, Babyfenster oder Drehlade (ital. Torno) genannt, ist eine Vorrichtung, mit der Neugeborene anonym bei einer Institution abgegeben werden können. Das neugeborene Baby kann durch eine Klappe in ein Wärmebett gelegt werden. Sobald die Klappe geschlossen ist, wird durch einen heute meist elektronischen Alarm Hilfe herbeigerufen, so dass das Kind versorgt werden kann.

Charakteristisch für das Hilfskonzept der Babyklappen ist, dass sie die Möglichkeit bieten, ein Kind abzugeben und dabei sowohl für die Gesundheit des Kindes als auch für die Anonymität der Mutter Sorge getragen wird. Viele Einrichtungen hinterlegen in der Klappe (meist mehrsprachiges) Informationsmaterial, in dem der betroffenen Mutter eine anonyme Beratung angeboten wird.

Babyklappen gibt es seit dem 12. Jahrhundert. In verschiedenen Ländern werden seit Beginn des 21. Jahrhunderts aus unterschiedlichen Motivations- und Interessenlagen moderne Babyklappen betrieben. Nach Darstellung der betreibenden Einrichtungen ist es deren Ziel, Aussetzungen oder Tötungen Neugeborener zu verhindern. Babyklappen sind rechtlich wie moralisch und bezüglich ihres Nutzens umstritten.

Geschichte

Drehzylinder für die Abgabe der Kinder beim Ospedale degli Innocenti

Sogenannte Findelkinder wurden schon vor Jahrhunderten von Findelhäusern und Waisenhäusern aufgenommen. Eine der ältesten „Babyklappen“ ist noch heute am Vatikanischen Hospital Santo Spirito sichtbar. Papst Innozenz III. ließ gegen Ende des 12. Jahrhunderts als erster verfügen, dass an den Pforten der (damals besonders in den romanischen Ländern zahlreichen) Findelhäuser sogenannte Drehladen (ital. Torno) angebracht wurden. Die erste Drehlade wurde 1198 im Spital des Heiligen Geistes in Rom errichtet. Das von der Zunft der Seidenweber im 14. Jahrhundert gestiftete Findelhaus „Ospedale degli Innocenti“ in Florenz besitzt einen drehbaren Holzzylinder („Ruota“), an dem bis 1875 Säuglinge anonym abgegeben werden konnten.

In Hamburg wurde im dortigen Waisenhaus 1709 eine Drehlade eingerichtet, ausdrücklich zur Verhütung von Kindesmord, die aber aufgrund des großen 'Erfolges' (mehr als 200 abgegebene Kinder in einem Jahr) 1714 wieder geschlossen wurde.[1]

Johann Georg Krünitz beschreibt eine entsprechende Vorrichtung in seiner Oeconomischen Encyklopädie mit diesen Worten:

„An den Findelhäusern wird die Einrichtung gemacht, dass die Kinder in einen gewissen Drehschrank, Rolle oder Walze, Torno genannt, geleget, und dieselbe umgedrehet wird, dass das Kind in das Haus hineinwärts zu liegen kommt. Man zieht alsdenn an der daselbst befindlichen Glocke oder Klingel, und geht davon; da denn das Kind auf dieses gegebene Zeichen sogleich von den dabey wachenden Aufsehern in Empfang genommen wird. Gedachtes Behältnis oder Torno, welches in der Mauer an einer eisernen Spindel befestigt ist; sieht gemeiniglich einem großen Kornscheffel ähnlich, und kann umgedrehet werden, so bald der Deckel davon genommen wird.“

Und an anderer Stelle fügt er hinzu:

„Der Torno an dem Hamburger Findel= und Waisenhause, hat folgende merkwürdige Überschrift:
Auf dass der Kindermord nicht künftig werd verübet,
Der von tyrannscher Hand der Mutter oft geschicht,
Die gleichsam Molochs Wuth ihr Kindlein übergiebet,
Ist dieser Torno hier auf ewig aufgericht. ANNO 1709.“

Auch in Mainz gab es bereits im 19. Jahrhundert einen Vorläufer der Babyklappe in einer Hebammenanstalt, den sogenannten Triller.

1811 verordnete Kaiser Napoleon I. dass derartig ausgestattete Findelhäuser in allen französischen Departements errichtet werden sollten. Im Mittelalter wurde die Drehlade oft missbraucht, indem dort kranke Kinder ausgesetzt wurden. Auch Eheleute, die ihr Kind hätten aufziehen können, gaben es dort aus Armut ab. Im Jahre 1906 gab es in Italien noch 464 Drehladen. Die letzten Drehladen sollen 1913 in Toledo, 1939 in Warschau und 1952 in Kuba aufgehoben worden sein.[2]

Funktionsweise

Das neugeborene Baby kann anonym durch eine Klappe oder auch eine Tür in ein Wärmebett gelegt werden. Manche Vorrichtungen lassen sich mit einem Taster öffnen.[3] Das Wärmebett ist konstant mit einer Temperatur von 37 Grad beheizt. Die Öffnung schließt sich, wenn sie nicht per Hand zugedrückt wird, sehr langsam selbstständig. Zum Schutz des Kindes wird die geschlossene Babyklappe verriegelt. In manchen Einrichtungen wird das Helfersystem informiert,[4] wenn die Klappe sich öffnet, in anderen sobald die Klappe geschlossen ist. Eine Meldung wird mit Verzögerung als stummer Alarm weitergeleitet. Das durch den stummen Alarm benachrichtigte Fachpersonal kann sich nun um das Findelbaby kümmern. Das Baby ist in sicheren Händen und wird umgehend medizinisch versorgt.[5]

In einigen Babyklappen befindet sich ein Formular, auf dem der Name des Neugeborenen eingetragen werden kann. Die Mutter kann Kennwörter und anonyme Erkennungszeichen hinterlassen, welche in versiegelten Umschlägen aufbewahrt werden. Sie sollen eine spätere Identifizierung und Kontaktaufnahme ermöglichen. In manchen Einrichtungen werden die Mütter aufgefordert, einen Hand- oder Fußabdruck des Kindes mittels eines Stempelkissens zu nehmen, um eine Wiedererkennung zu gewährleisten, falls die Mutter später doch noch Kontakt aufnehmen möchte.[6]

Babyklappen in verschiedenen Ländern

Deutschland

Nächtlich erleuchtete Babyklappe an der Dortmunder Kinderklinik

Die ersten modernen Babyklappen in Deutschland wurden 2000[7] in Hamburg und Lübeck, 2001 in Karlsruhe und weiteren Städten wieder eingerichtet, da Kindesaussetzung in gewissem Umfang immer noch aktuell ist, wie der Historiker Wolfgang Reinhard vermutet.[1] Sie bestehen aus einem Wärmebett, in das von außen der Säugling hineingelegt werden kann. Mit einer Zeitverzögerung, die der einlegenden Person die Möglichkeit gibt, sich unentdeckt zu entfernen und so ihre Anonymität zu wahren, wird ein stummer Alarm ausgelöst. Der ruft Fachpersonal herbei, das sich um das Findelkind kümmert.

Seit 1999 wird in Deutschland von den kirchlichen und freien Trägern der Schwangeren-, Kinder- und Jugendhilfe sowie von Krankenhäusern die Möglichkeit zur anonymen Kindesabgabe angeboten. Es gibt drei verschiedene Modelle für die anonyme Abgabe eines Säuglings: die anonyme Kindesabgabe an einen anderen Menschen, die so genannte Babyklappe und die vertrauliche Geburt. In allen Fällen wird das Kind zunächst Pflegeeltern zugeführt.[8] Bei einer anonymen Geburt erfolgt die Entbindung mit ärztlicher Versorgung, jedoch ohne persönliche Angaben.

In Hamburg gibt es seit dem Jahr 2000 an zwei Stellen Babyklappen. Bis Ende 2009 wurden dort 38 Kinder hineingelegt, 14 davon wurden später von den Müttern zurückgeholt.[9]

Die zweite Stadt in Deutschland mit Babyklappe war Lübeck. Dort wurden bis Juli 2016 18 Neugeborene abgelegt.[10] Eines der Kinder wurde später von den Eltern wieder aufgenommen.

Zwischen 2000 und 2009 sind in Deutschland etwa 80 Babyklappen[11] entstanden. Laut Terre des Hommes wurden 2008 38 Kinder anderswo ausgesetzt, von denen acht lebend gefunden wurden.[12] Bis Ende 2009 wurden an 98 Babyklappen und vergleichbaren Einrichtungen in Deutschland mindestens 209 Kinder abgegeben oder boten die Möglichkeit der anonymen Geburt.[11]

Juristische Bewertung

Nach § 16 des Personenstandsgesetzes (PStG) muss die Geburt eines Kindes innerhalb einer Woche dem Standesamt angezeigt werden, wobei stets der Name der Mutter anzugeben ist (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 PStG). Die Verletzung der Anzeigenpflicht stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kann auch den Straftatbestand der Personenstandsfälschung in der Form der Personenstandsunterdrückung nach § 169 StGB erfüllen. Eine Strafbarkeit der Mutter ist grundsätzlich nach § 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB möglich, aber nicht zwangsläufig gegeben.
Ob die Tat durch den rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB gerechtfertigt ist, ist umstritten.[13] Die Tat (Entziehung Minderjähriger) kann auch von einem anderen Elternteil gegen den anderen Elternteil begangen werden, sofern dieser Inhaber oder Mitinhaber des Sorge- oder Umgangsrechts ist. Anzeigenpflichtig nach § 17 PStG sind neben Mutter und Vater alle Personen, die bei der Entbindung zugegen waren. Strafbarkeit kann ebenfalls nach § 170 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht) vorliegen und entfällt erst bei Adoption.[14][15] (siehe: Anonyme Geburt#Deutschland)

Bisher sind mehrere Anläufe gescheitert, eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit Babyklappen und den dort abgelegten Kindern zu erreichen. Hinderungsgründe für die angestrebte Regelung waren familien- und verfassungsrechtliche Bedenken, die das Persönlichkeitsrecht der anonym abgegebenen Kinder bedroht sahen durch die Unmöglichkeit für das Kind, Kenntnis über seine wahre Herkunft (ein Grundrecht, siehe unten) zu erlangen.

Für anonyme Babyklappen wird auch die Schließung der Babyklappen aus verfassungsrechtlichen Gründen gefordert und stattdessen nach anderen Lösungsvorschlägen gesucht.[16]

Österreich

In Österreich wurde die erste Babyklappe im Herbst 2000 in Wien eröffnet.[17] Derzeit gibt es Babyklappen in Wien, St. Pölten, Salzburg, Graz, Linz, Bregenz, Klagenfurt, Ried, St. Veit an der Glan und Wels, Lienz in Osttirol und Vöcklabruck. Mit zwei bis dreimal im Jahr werden sie wesentlich seltener genutzt als anonyme Entbindungen die 30- bis 40-mal im Jahr vorkommen.[18]

Schweiz

In der Schweiz wurde das erste Babyfenster 2001 beim Spital Einsiedeln eröffnet.[19] Bis Februar 2012 wurden acht Kinder dort abgegeben.[20] Im Juni 2012 eröffnete das Spital Davos ein Babyfenster,[21] im Juni 2013 das Kantonsspital Olten[22] und im November 2013 das Lindenhofspital in Bern.[23] Im Jahr 2014 eröffneten auch das Spital Zollikerberg im Kanton Zürich und das Spital «San Giovanni» in Bellinzona ein Babyfenster.[24][25]

Die Babyfenster werden von der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) finanziert, einer Stiftung, die gegen Abtreibungen eintritt.[26] Die SHMK kommt auch für die Folgekosten auf, die durch eine Kindsabgabe entstehen. Die Kosten betragen pro Fall zwischen 10.000 und 20.000 Schweizer Franken und entstehen vor allem in der Zeit der Platzierung des Kindes bei Pflegeeltern bis zum Vollzug der Adoption.

Seit 2015 gibt es eine Babyklappe in Basel und seit 2016 gibt es in Sion die achte Babyklappe der Schweiz.[27]

Andere Länder

Eine Babyklappe in Tschechien.
  • Belgien – der Bund Moeder voor Moeder (Mutter für Mutter) installierte 2000 die erste babyschuif in Antwerpen-Borgerhout. Sie wird Moeder Mozes Mandje benannt. In den ersten drei Jahren wurden keine Säuglinge in der Babyklappe abgelegt.
  • Volksrepublik China[28]
  • Großbritannien verfügt nicht über Babyklappen (baby hatches); sie sind dort illegal nach dem Offences against the Person Act 1861. Eine Mutter, die ein Kind unter zwei Jahren aussetzt, kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Der Betreiber einer Babyklappe würde Beihilfe zu der Tat begehen.
  • Italien – Italien hat etwa ein Dutzend Babyklappen der „Bewegung für das Leben“.
  • Japan – Pläne des katholischen Jikei Hospitals in Kumamoto zur Einrichtung einer Babyklappe (kônotori no yurikago – Storchenwiege) führten 2007 zu politischen Diskussionen. Der japanische Gesundheitsminister Hakuo Yanagisawa sah keine juristische Handhabe, die Pläne des Krankenhauses, das sich vorab in Deutschland über Babyklappen informiert hatte, zu verhindern. Im April 2007 genehmigte die Stadt dem Krankenhaus die Einrichtung einer Babyklappe, die am 15. Mai 2007 in Betrieb genommen wurde.
  • Niederlande – 2003 scheiterten Absichten, eine babyluik in Amsterdam zu installieren, nach heftigen Protesten. Die niederländische Gesundheitsministerin Clémence Ross erklärte, Babyklappen seien gesetzwidrig.
  • Pakistan – Die Edhi Foundation hat etwa 250 Stellen, die eine jhoola-Dienstleistung anbieten. Eine jhoola ist eine aufgehängte Wiege mit Matratze, die vor Stellen stehen, an denen Mütter ihre Kinder anonym abgeben können. Es gibt eine Klingel; Personalmitglieder prüfen einmal pro Stunde die Wiege.
  • Polen - Das erste Fenster des Lebens (Okno życia) wurde 2006 in Krakau eingeführt. Das zweite folgte 2008 in Warschau, im November 2010 kam eine weitere in Stettin dazu.
  • Philippinen – Das Hospicio de San Jose in Manila, 1810 gegründet und von den Daughters of Charity von Saint Vincent de Paul betrieben, hat eine „Drehwiege“ mit der Aufschrift „Abandoned Babies Received Here“ (Ausgesetzte Säuglinge werden hier aufgenommen).
  • Slowakei - Die Hniezdo záchrany wurde in der Slowakei im Jahr 2005 eingeführt. Bis zum Jahr 2012 wurden 35 Kinder abgelegt. Als Alternative wird in der Slowakei die anonyme Geburt angeboten. Dabei wurden im gleichen Zeitraum 170 Kinder geboren. Wegen Bedenken der UNO, die die Kinder bei der Babyklappe um ihr Recht auf biologische Identität beraubt sieht, soll die Babyklappe im Jahr 2013 neu evaluiert werden.[29]
  • Südafrika – Die gemeinnützige Organisation „Door Of Hope“ (Tür der Hoffnung) installierte 2000 ein „Loch in der Wand“ an der Mission Church in Johannesburg. Bis Juni 2004 wurden etwa 30 Säuglinge dort hinterlassen.
  • Tschechische Republik – Die erste Babyklappe etablierte Babybox-Statim 2005 in Prag. Bis März 2006 wurden drei Säuglinge dort abgelegt.
  • Ungarn – In Ungarn gibt es etwa ein Dutzend Babyklappen, die meisten bei Krankenhäusern. Die erste wurde 1996 im Schöpf-Mérei Ágost-Krankenhaus in Budapest eingerichtet.
  • Vatikanstadt – 2006 wurde eine moderne Babyklappe am Santo-Spirito-Krankenhaus im Vatikan angelegt.
  • Vereinigte Staaten – Babyklappen sind in den Vereinigten Staaten nicht bekannt; jedoch führten 47 Staaten safe haven laws (Zufluchtgesetze) ein, angefangen mit Texas am 1. September 1999. Danach dürfen Eltern ihr Neugeborenes (jünger als 72 Stunden) anonym bei Zufluchtsorten wie Feuerwachen oder Krankenhäusern abgeben.

Risiken

Neben möglichen medizinischen Gefahren für Mutter und Kind vor, während und nach einer unbetreuten Geburt, kann die Babyklappe für den Säugling Risiken durch technisches Versagen bergen. In Deutschland wurde ein Fall bekannt: In Hannover wurde im Januar 2008 vor der privaten Babyklappe Friederikenstift ein erfrorenes Baby aufgefunden.[30] Die Tür hatte sich vermutlich verzogen und ließ sich von der Mutter nicht öffnen. Diese legte das Kind bei Frost vor die Klappe, die sehr schlecht einsehbar und nicht kameraüberwacht war.[31]

Diskurs in Deutschland

Als Motivation der Anbieter von Babyklappen wird der Versuch genannt, durch anonyme Kindesannahme Kindesaussetzung oder -tötung zu vermeiden. Eine Kausalität ist jedoch nicht nachweisbar, eine tatsächliche Verknüpfung wird fachwissenschaftlich teilweise bezweifelt.[8][32] In der Medizin wird argumentiert, dass die fehlenden Warnsignale bei Neonatiziden ein Grund sind, warum Babyklappen sehr umstritten sind.[33] Laut einer Studie des Deutschen Jugendinstituts mit dem kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen hat praktisch jede Frau, die später ihr Kind tötet oder aussetzt, ihre vorherige Schwangerschaft verdrängt und war in Panik geraten.[34]

Ende November 2009 empfahl der Deutsche Ethikrat, die bestehenden Angebote von Babyklappen und zur anonymen Geburt aufzugeben[35]. Sie seien „ethisch und rechtlich sehr problematisch“, da sie insbesondere das Recht des Kindes, seine Herkunft zu erfahren, verletzten. Erfahrungen legten zudem nahe, dass Frauen, bei denen die Gefahr bestehe, dass sie ihr Neugeborenes töten oder aussetzen, durch die Angebote oft nicht erreicht werden. Die öffentlichen Stellen der Kinder- und Jugendhilfe sowie freie Träger stellten „ein umfangreiches Angebot an wirksamen Hilfestellungen für Frauen selbst in extremen Notlagen bereit“, bei denen dem Kind seine Herkunft nicht unbekannt bleibe. Der Rat empfiehlt, diese Angebote auszuweiten und stärker darüber zu informieren. Weitere Maßnahmen werden gefordert.[35]

Manche Kritiker sehen das Babyklappen-Konzept als gescheitert an und bemängeln, dass die Zahl der ausgesetzten Kinder trotz der Einführung von Babyklappen und weiteren Angeboten zur anonymen Geburt nicht zurückgegangen ist. Die Tötung eines Neugeborenen folge einer anderen Psychodynamik als die geplante Aussetzung eines Kindes in der Klappe oder seine anonyme Geburt in einer Klinik. Babyklappen würden stattdessen von Eltern benutzt, die ihr Kind ansonsten regulär zur Adoption freigegeben hätten. Babyklappen und Einrichtungen zur anonymen Geburt ermöglichten „diesem Personenkreis, sich der elterlichen Verantwortung auf einfachste Weise zu entziehen“.[36]

Sascha Braun, Justiziar der Gewerkschaft der Polizei (GdP), gibt hingegen zu bedenken, dass „die Existenz der Babyklappen die Situation so mancher verzweifelten Mutter sogar noch verschärfen kann“. Die Babyklappen haben es den Strafgerichten erleichtert, den inneren Abwägungsprozess einer Mutter, die ihr Neugeborenes getötet hat, zu bewerten.[37]

Literatur

  • Werner Beulke: Ist die Babyklappe noch zu retten? In: Holm Putzke, Bernhard Hardtung, Tatjana Hörnle u.a.: Strafrecht zwischen System und Telos, Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg zum siebzigsten Geburtstag am 14. Februar 2008. Mohr Siebeck, Tübingen 2008, ISBN 978-3-16-149570-0, S. 605 ff.
  • Daniel Elbel: Rechtliche Bewertung anonymer Geburt und Kindesabgabe: unter besonderer Berücksichtigung der grundrechtlichen Abwehrrechts- und Schutzpflichtendogmatik. Frank & Timme, Berlin 2007, ISBN 978-3-86596-132-7 (zugleich Dissertation an der Universität Potsdam 2006).
  • Winfried Hassemer, Lutz Eidam: Babyklappen und Grundgesetz. Am Beispiel des Projekts „Findelbaby“ in Hamburg. Nomos, Baden-Baden 2011, ISBN 978-3-8329-6945-5.
  • Markus Lehmkuhl: Babyklappen in der deutschen Presse (Memento vom 16. Oktober 2011 auf WebCite), 2011 (für den Deutschen Ethikrat erstellte Studie).
  • Cornelia Mielitz: Anonyme Kindesabgabe: Babyklappe, anonyme Übergabe und anonyme Geburt zwischen Abwehr- und Schutzgewährrecht. Nomos, Baden-Baden 2006, ISBN 978-3-8329-1850-7.
  • Mirjam-Beate Singer: Babyklappen und anonyme Geburt. Verhindern Angebote anonymer Kindesabgabe Kindestötungen und -aussetzungen? Eine quantitative Untersuchung. RabenStück, Berlin 2009, ISBN 978-3-935607-26-1.
  • Christine Swientek: ausgesetzt, verklappt, anonymisiert: Deutschlands neue Findelkinder. Kirchturm, Burgdorf Ehlershausen 2007, ISBN 978-3-934117-10-5.
  • Nils Dellert: Die anonyme Kindesabgabe. Anonyme Geburt und Babyklappe. Lang, Bern u. a. 2009, ISBN 978-3-631-58950-2.

Einzelnachweise

  1. a b Wolfgang Reinhard: Lebensformen Europas, eine historische Kulturanthropologie: Verlag C. H. Beck, München, 2004, ISBN 3-406-51760-9, S. 235 ff.
  2. Josef Langmeier, Zdeněk Matějček: Psychische Deprivation im Kindesalter: Kinder ohne Liebe. Verlag Urban & Schwarzenberg, München, Wien, Baltimore 1977, ISBN 3-541-07901-0, S. 50.
  3. Sozialdienst katholischer Frauen Fulde e. V.: Babyklappen, abgerufen am 13. Mai 2013.
  4. Sternipark: Funktion der Babyklappe, abgerufen am 13. Mai 2013
  5. Familienratgeber-NRW: Funktionsweise der Babyklappe, abgerufen am 13. Mai 2013.
  6. Sozialdienst katholischer Frauen Fulde e. V.: Babyklappen, abgerufen am 13. Mai 2013.
  7. Laut Wolfgang Reinhard 1999, die davon abweichende deutlich häufigere Angabe April 2000 ist u. a. hier zu entnehmen: Deutsches Jugendinstitut (S. 27; PDF; 3,8 MB), Deutscher Ethikrat (S. 14; PDF; 402 kB), Daniel Elbel: Rechtliche Bewertung anonymer Geburt und Kindesabgabe (S. 25).
  8. a b Nils Dellert: Die anonyme Kindesabgabe: Anonyme Geburt und Babyklappe. Peter Lang Verlag, Bern u. a. 2009, ISBN 978-3-631-58950-2, S. 14 ff.
  9. Sterni Park e. V.: Projekt Findelbaby geht ins zweite Jahrzehnt (PDF; 25 kB). Presseinformation vom 15. Dezember 2009
  10. Heidrun, das Glückskind, Lübecker Nachrichten, 29. Juli 2016, S. 11
  11. a b Sterni Park e. V.: Babyklappen in Deutschland, abgerufen am 10. Oktober 2016 (PDF; 42 kB).
  12. Terre des Hommes: Tot bzw. ausgesetzt-lebend aufgefundene Neugeborene im Vergleich der Jahre. Abgerufen Januar 2012
  13. Wessels/Beulke: Strafrecht Allgemeiner Teil, 42. Aufl 2012, S. 115 Fn. 63.
  14. Deutscher Bundestag - Wissenschaftliche Dienste: Babyklappe und Anonyme Geburt (PDF; 77 kB)
  15. Studie DJI Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland (PDF; 3,8 MB)
  16. Hanna Dierkes, Fee Kinalzik: Verfassungsmäßigkeit staatlich betriebener oder geförderter anonymer Babyklappen. In: Iurratio Nr. 1/2010, S. 13 ff.
  17. Bernd Herrmann, Sibylle Banaschak, Reinhard Dettmeyer, Ute Thyen: Kindesmisshandlung. Medizinische Diagnostik, Intervention und Rechtliche Grundlagen. Springer, Frankfurt am Main 2010, ISBN 3-642-10206-9, S. 219.
  18. Anonyme Geburt senkt Kindstötungen, wien.orf.at, 5. Dezember 2012
  19. Erstes Schweizer Babyfenster eröffnet (PDF; 18 kB). Pressemitteilung der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK), 9. Mai 2001, abgerufen am 12. Mai 2013.
  20. Achtes Neugeborenes ins Babyfenster gelegt. babyfenster.ch, Pressemitteilung, 18. Februar 2013, abgerufen am 12. Mai 2013.
  21. Babyfenster Davos eröffnet (PDF; 33 kB). Spital Davos und Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind, Pressemitteilung, 28. Juni 2012, abgerufen am 12. Mai 2013.
  22. Babyfenster beim Kantonsspital Olten eröffnet (PDF; 81 kB). Solothurner Spitäler AG, Medienmitteilung, 31. Mai 2013, abgerufen am 11. Juni 2013.
  23. Ab November gibt es auch in Bern ein Babyfenster, Berner Zeitung, 24. Oktober 2013
  24. Erstes Babyfenster im Kanton Zürich
  25. Auch im Tessin gibt es nun ein Babyfenster
  26. Janina Gehrig: Hinter der neuen Babyklappe stecken Abtreibungsgegner. In: Der Bund 31. Oktober 2013.
  27. Switzerland gets new 'baby hatch' - a hole in the wall where mothers give away their newborn babies
  28. Erfolgreiche, aber traurige Bilanz, NZZ 19. März 2014.
  29. Wie sieht die Zukunft der Baby-Klappen in der Slowakei aus? von aktualne.sk auf Radio Slovakia International vom 11. Mai 2012 abgerufen am 5. Juni 2012
  30. Gemeinsame Presseinformation der Staatsanwaltschaft Hannover und der Polizeidirektion Hannover: Totes Baby aufgefunden
  31. Babyklappe ließ sich nicht öffnen - Säugling starb
  32. Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland - Fallzahlen, Angebote, Kontexte, Studie des Deutschen Jugendinstituts, 2012, Zusammenfassung der Ergebnisse, PDF
  33. Sophia Marie Hömberg: Die Tötung von Kindern durch die eigenen Eltern (Infantizid): retrospektive Untersuchung für den Zeitraum 1994–2007, (Bonn, Univ., Dissertation Medizin) Universitäts- und Landesbibliothek Bonn 2011, PDF
  34. Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland. Artikel auf den Webseiten von Deutsches Jugendinstitut. Abgerufen am 3. August 2012
  35. a b „26.11.2009: Ethikrat veröffentlicht seine erste Stellungnahme -Das Problem der anonymen Kindesabgabe“
  36. Bernd Wacker: Das Ende der Illusionen. Artikel auf den Webseiten von Terre des Hommes. Abgerufen am 3. Januar 2010
  37. polizei-dein-partner.de:Babyklappen verhindern keine Kindstötung. Artikel auf den Webseiten von Polizei-dein-Partner.de. Abgerufen am 29. April 2013

Weblinks

Commons: Babyklappe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien