Der Schinderhannes

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Film
Titel Der Schinderhannes
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 1958
Länge 115 Minuten
Altersfreigabe
Stab
Regie Helmut Käutner
Drehbuch Georg Hurdalek
Produktion Gyula Trebitsch, Walter Koppel, Heinz-Günter Sass
Musik Bernhard Eichhorn
Kamera Heinz Pehlke
Schnitt Klaus Dudenhöfer
Besetzung

Der Schinderhannes ist ein deutscher Spielfilm aus dem Jahr 1958. Basierend auf einem Theaterstück von Carl Zuckmayer handelt er vom als Schinderhannes bekannten Räuberhauptmann Johannes Bückler.

Handlung

Hunsrück, zur Zeit der napoleonischen Besatzung: Als der Reichsgraf von Cleve-Boost nach seiner Flucht vor den französischen Truppen zurückkehrt und den Bauern ihren Besitz nimmt, stürmt Räuberhauptmann Johannes Bückler, bekannt als Schinderhannes, mit seinen Leuten dessen Schloss Hungersbach; die Bauern holen sich ihr Eigentum zurück. Carl von Cleve-Boost, der Sohn des Reichsgrafen, schließt sich dem Schinderhannes an.

In Mainz verkauft Schinderhannes sein Diebesgut an einen befreundeten Händler. Im Wirtshaus lernt er ein singendes Mädchen namens Julchen kennen, die dem Gendarmen Adam versprochen ist. Er wird von einem Gast erkannt, kann aber fliehen. Schinderhannes und Julchen verlieben sich ineinander. Beide besuchen Schinderhannes’ Vater. Da tauchen unter Adams Führung Gendarmen auf und wollen Schinderhannes’ Vater verhaften, werden aber von Schinderhannes vertrieben. Trotz des Widerstandes seiner Leute, die den Verkaufserlös des Diebesgutes für sich behalten wollen, gibt Schinderhannes den Bauern ihr Geld zurück. Als seine Leute, unter ihnen Carl von Cleve-Boost, einen Klosterkeller ausrauben und dabei verhaftet werden, gibt sich Schinderhannes im Kloster als der Reichsgraf aus, wird aber entlarvt und verhaftet. Doch der Sohn des Reichsgrafen überwältigt seinen Vater und befreit Schinderhannes.

Als Schinderhannes und seine Leute von Soldaten bedrängt werden und zu den Gewehren greifen, bekommt das inzwischen schwangere Julchen Zweifel an seinem Tun und verlässt ihn. Es kommt zu einem harten Gefecht zwischen den Soldaten und Schinderhannes Leuten, dem unter Anderem Carl zum Opfer fällt; Schinderhannes und seine Leute fliehen. Auf der Flucht findet Schinderhannes Julchen wieder, die soeben einen Sohn geboren hat. Doch die Freude währt nur kurz: Schinderhannes und Julchen werden – nach einem Verrat von Schinderhannes’ Kompagnon Benzel – verhaftet; Schinderhannes wird zum Tode verurteilt.

Schinderhannes darf seine letzten Stunden mit Julchen verbringen. Kurz vor der Vollstreckung des Urteils wird der Verrat an Schinderhannes gerächt.

Sonstiges

Der Schinderhannes gehört zu den wenigen Filmen, in denen Maria Schell als Sängerin in Erscheinung tritt. In einer Szene intoniert sie das Schinderhanneslied, dessen Text von Carl Zuckmayer stammt.

Kritiken

„Die historische Gestalt des Räuberhauptmanns im Hunsrück, der zur Zeit Napoleons eine blutige Fehde für den Schutz der Unterdrückten führt, tritt in dieser aufwendigen Zuckmayer-Verfilmung nicht hinreichend in das tragische Zwielicht von Recht und Unrecht. So wird sein Leben und Sterben zum bloßen spektakulären Schaustück. Einfallslos inszeniert, unglaubwürdig in der Besetzung, ohne Atmosphäre.“

Weblinks

Einzelnachweis

  1. Der Schinderhannes im Lexikon des internationalen Films