Diskussion:Zensur (Informationskontrolle)
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[Bearbeiten] Unbelegter Abschnitt zur Vor- und Nachzensur
"Peter's Seiten" oder ähnliche private Homepages sind keine taugliche Quelle. Des weiteren darf getrost bezweifelt werden, daß Nachzensur in demokratischen Staaten "üblich" ist. Ich wüßte darüber hinaus gerne, ob außerhalb des deutschen Sprachraumes und insbesondere außerhalb deutscher Gesetze ebenfalls in dieser Weise Vor- und Nachzensur unterschieden wird - das wäre mir nämlich neu. 82.83.219.15 01:37, 21. Apr. 2008 (CEST)
- „Informationen, die nur wenige Wochen im Web stehen, sind nicht als zuverlässig zu beurteilen. Dies gilt auch für die Mehrzahl privater Internetseiten.“ (Wikipedia:Belege)
- Oder worauf beziehst Du die Untauglichkeit des Projektes? Wahrscheinlich folge ich, wie Du, lediglich dem eigenen Bauchgefühl und habe revertiert und sähe das hier gerne vor einer erneuten Entfernung der Passage diskutiert. Dass die Inhalte hier mit den Inhalten dort im Widerspruch stünden kann ich nicht erkennen. -- Achates You’re not at home ... 04:49, 21. Apr. 2008 (CEST)
- Ja, genau darauf beziehe ich mich. Eine private Internetseite über Kinderbücher ist wohl kaum eine geeignete Quelle, um weitgehende Aussagen über die angebliche Unterscheidung zwischen Vor- und Nachzensur, die ich besonders für den nichtdeutschsprachigen Raum einmal wirklich belegt sehen möchte, abzuliefern. Die nunmehr eingeschobene zweite Quelle wiederum sagt schlicht das nicht aus, was im Artikel unterstellt wird.82.83.248.54 10:41, 29. Apr. 2008 (CEST)
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- Schnapp Dir ein beliebiges Lehrbuch zum Verfassungsrecht und guck bei "Meinungsfreiheit" nach bzw. nimm einen beliebigen Grundgesetzkommentar und guck bei Art. 5. Dort findest Du breit ausgemärt diese Unterscheidung nebst einer Menge weiterführender Literatur.--Kriddl Laberecke 14:43, 17. Sep. 2008 (CEST)
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- @Kriddl: Danke! -- Achates Wer nichts weiß, muss alles glauben. 20:35, 17. Sep. 2008 (CEST)
- Dann gib ein "beliebiges Lehrbuch zum Verfassungsrecht" als Quelle an - wobei ich arge Zweifel habe, daß da etwas über die Lage außerhalb Deutschlands drinsteht - und keine private Homepage über Kinderbücher.82.83.240.243 18:52, 1. Okt. 2008 (CEST)
- @Kriddl: Danke! -- Achates Wer nichts weiß, muss alles glauben. 20:35, 17. Sep. 2008 (CEST)
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- Der Abschnitt ist nicht nur schlecht belegt, sondern würde nach "Vroniplag-Standards" selbst Urheberrechte verletzen, da die Sätze aus dem Kinderbuchforum nicht ausreichend umformuliert sind. Ein Kommentar zum deutschen Grundgesetz sagt mir, dass mit Zensur iSd GG Vorzensur, das heißt ein präventives Verfahren zur Inhaltsprüfung von Schriften vor ihrer Veröffentlichtung, gemeint ist. Das sollte meines Erachtens dargestellt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.--Olag 18:12, 25. Aug. 2011 (CEST)
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[Bearbeiten] Zitat
Ist das eine Zitat von Heinrich Heine in Ideen. Das Buch Le Grand. Kapitel XII so korrekt mit den ganzen Bindestrichen? Sieht irgendwie nach Vandalismus aus. Gruß --ADwarf 21:26, 13. Jul. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] Zensur in Deutschland
Über den winzigen Artikel über "Zensur" war ich zwar nicht besonders überrascht, daß er allerdings so winzig ist, damit hätte selbst ich nicht gerechnet. ! Wo bleibt denn Ein Artikel über die Zensur in Deutschland ? Schließlich betrifft es uns ja im hohen Ausmaß ! Zum einem Steht im Grundgesetz (Das ja angeblich unsere Verfassung sein soll) das eine Zensur nicht stattfindet - auf der anderen Seite aber gehört Deutschland zu den schärfsten Zensonrenländer überhaupt. In der BRD sind mehr als 10 mal so viele Bücher verboten, als im 3.Reich. Ebenso werden mißliebige Internetseiten gesperrt. (Gerne unter dem Vorwand des strafrechtlich relevanten Inhaltes - was nix anderes Bedeutet, als das der Inhalt gegen die Staatsdoktrin verstöst). Das gleiche gillt für Film und Audio material. Insbesondere wenn es die Zeit des 2. Weltkrieges betrifft. Auch §130 ist ein klarer Beweis für Zensur, was in einem angeblich demokratischen Land ja gar nicht existieren dürfte. Eine Pressefreiheit existiert in deutschland auch nur auf dem Papier - Das ZDF & co sind ja für einseitige Berichterstattungen mehr als nur berüchtigt. Wir haben es also mit massiver Propaganda und Zensur zu tun. Ich finde Wikipedia sollte darauf zumindest Faktisch eingehen, weil sonst wirkt Wikipedia selbst unglaubwürdig. Das heißt jetzt nicht, daß der artikel kommentiert werden müsste, aber zumindest die nackten Fakten müssten doch drin sein. Oder würde das auch wiederum unter die Zensur fallen ?(nicht signierter Beitrag von 89.15.232.14 (Diskussion))
- Historische Dinge können/sollen in den Artikel Geschichte der Zensur. Gegen einen Artikel Zensur (Deutschland) spricht grundsätzlich nichts. Wobei Deine Aussagen eher eine schlechte Basis eines solchen Artikels darstellen...Karsten11 16:12, 27. Aug. 2008 (CEST)
Ich hab oben vergessen mich anzumelden. Also die Kritik "Zensur in deutschland" ist von mir ^^ @ Karsten11 : Ich habe nur generell diese Frage gestellt, da es mich schon irgendwie gewundert hat, daß die Zensur in Deutschland hier überhaupt gar kein Thema ist. Ich habe mich halt gefragt, ob der Grund dafür wiederum die Zensur ist, oder ob da schlicht noch keiner drauf gekommen ist. Man könnte das ja mit dem §130 verlinken und mit den entsprechenden Gesetzesstellen. Ebenso müsste man gute Quellenangaben machen, damit es nicht heißt man hätte es sich aus den Fingern gesogen. Die Frage ist eben nur, ob die Mühe überhaupt lohnenswert wäre oder ob da nicht evt. die Zensur greifen würde und sich die Verfasser womöglich noch strafbar machen.... Fragen über Fragen :-((nicht signierter Beitrag von Sven Westphal (Diskussion | Beiträge))
- Eine schlichte Verlinkung auf § 130 wäre natürlich in hohem Maße POV. Ein Artikel Zensur (Deutschland) würde zunächst einmal die Darstellung beeinhalten müssen, dass Zensur aufgrund Artikel 5 nicht stattfindet. Dann kann man darstellen, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit eben nicht schrankenlos ist sondern einem Gesetzesvorbehalt unterliegt. Und dann kan man darstellen, dass es aufgrund des Gesetzesvorbehalts im wesentlichen drei Felder gibt, in denen die freie Meinungsäußerung unterbunden ist. Dem Jugendschutz (z.B. § 184), dem Ehrschutz (z.B. § 185) und eben auch der Volksverhetzung. Diese Einschränkungen werden von bestimmter Seite (die genannt werden müsste) als Zensur bezeichnet. Ein Artikel, der den Sachverhalt in dieser Weise neutral aufbereitet, wird auch sicher nicht gelöscht werden.Karsten11 19:33, 28. Aug. 2008 (CEST)
Deutschland hat mehr Zensur als Nord Korea. Also bitte... schreibt kein Mist, Ihr solltet doch neutral und nicht pro-deutsch schreiben. Und Deutschland ist ein Land, wo am meisten überwacht und zensiert wird.
MfG --Horst85.178.8.110 01:09, 3. Aug. 2009 (CEST)
Man könnte auch schlicht auf die Rechtsprechung eingehen, nach der bewusst wahrheitswidrige Äußerungen (z.B. Holocaust-Leugnungen) nicht der Meinungsfreiheit unterliegen, weil falsche Tatsachenbehauptungen keine Meinungsäußerung sind, die angebliche Zensur schon viel früher beim Tatbestand scheitert.--Darth Kriddl Klönschnack? 08:47, 3. Aug. 2009 (CEST)
[Bearbeiten] Wikipedia
Da fehlt ein ganz wichtiges Topic. Zensur bei Wikipedia ist ein wichtiges Thema. Da kann man zeigen dass Zensur gefaehrlich ist. Aber man kann auch zeigen dass Zensur richtig sein kann. Wikipedia macht Zensur um Schlimmes zu verhindern. Warum? Wie geht das? Was wird verhindert? Gibt es gute Gruende? Was ist mit illegalem Text den man zensieren muss? etc! (nicht signierter Beitrag von 139.139.67.70 (Diskussion) 12:37, 27. Dez. 2011 (CET))
[Bearbeiten] ARD zensiert Putin-Interview
Erlauben das Thema die Kontrolöre welche auf / in Wikipedia wirken? --92.226.198.124 18:10, 23. Sep. 2008 (CEST)
- Ja das ist aus Herrschafts-Sicht "natürlich in hohem Maße POV." Genau wie "Ein Artikel Zensur (Deutschland) würde zunächst einmal die Darstellung beeinhalten müssen, dass Zensur aufgrund Artikel 5 nicht stattfindet." würde ein Artikel Zensur (de.wikipedia) zunächst einmal die Darstellung beeinhalten müssen, dass Zensur erstens aufgrund der in der Enzy de.wikipedia gegebenen Definition zur Zensur (Informationskontrolle) nicht staatfindet und zweitens die angeblich Zensierten ja in das Ausland Abseits des Herrschafts-medien de.wikipedia ausweichen könnten.
- Gott befohlen --85.179.218.5 17:19, 24. Sep. 2008 (CEST)
[Bearbeiten] begriff "zensur" nur auf staat beschraenkt?
gudn tach!
zu dieser aenderung: sowohl der duden als auch der brockhaus raeumen ein, dass zensur nicht von staatlicher seit aus geschehen muss.
- [...] Überprüfung und Kontrolle von Druckwerken (z. B. Bücher, Zeitungen), Rundfunk- und Filmproduktionen und Ähnlichem auf ihre politische, gesetzliche, sittliche und/oder religiöse Konformität durch eine in der Regel staatliche Stelle, die auch unerwünschte Veröffentlichung unterdrücken beziehungsweise verbieten kann. [...] (brockhaus)
- [...] von zuständiger, bes. staatlicher Stelle vorgenommene Kontrolle, Überprüfung von Briefen, Druckwerken, Filmen o. Ä., bes. auf politische, gesetzliche, sittliche od. religiöse Konformität: in diesem Staat findet eine Z. nicht statt, gibt es keine Z. der Presse; eine scharfe, strenge Z. ausüben; etw. unterliegt der Z.; [...] (duden - duw)
ich weiss nicht, ob in den rechtswissenschaften der begriff definiert wird, aber selbst wenn er dort auf staatliche stellen beschraenkt waere, duerfte dies hoechstens erwaehnt, nicht jedoch als die einzige wahrheit dargestellt werden.
wenn keine einwaende kommen, werde ich gemaess diesen beiden quellen die einleitung ueberarbeiten. -- seth 16:24, 5. Dez. 2008 (CET)
- Deine Quellen hast du aber schon gelesen, oder?
- „durch eine in der Regel staatliche Stelle“
- „bes. staatlicher Stelle vorgenommene Kontrolle“
- „Artikel 5, Abs. 1 GG [...] Eine Zensur findet nicht statt.“
- --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 16:49, 5. Dez. 2008 (CET)
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- ebendrumm: "in der regel", "besonders" = es gibt ausnahmen. sonst haetten sie das naemlich einfach weggelassen. -- seth 17:14, 5. Dez. 2008 (CET)
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- Das sind eben keine Fachlexika. Gemeint ist mit dieser Wieselei wahrscheinlich, dass z. B. auch im Auftrag des Staates Zensur ausgeübt werden kann.
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- Hier aus einem Politik-Lexikon
- „(lat.) Z. bezeichnet die in modernen Demokratien strikt abgelehnte (politische) Kontrolle öffentlich geäußerter Meinungen (in Presse, Funk und Fernsehen, aber auch im Bereich der Literatur, Kunst etc.). Die Ausübung der Z. wird in un- oder vordemokratischen Ländern durch neue Medien (Satellitenfunk, -fernsehen, Internet) erschwert.“
- Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.
- http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=KZM09M
- --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 17:23, 5. Dez. 2008 (CET)
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- Nachtrag: Kontrolle ist genau genommen ein politisches Verfahren. Politik wird schließlich nicht immer nur von einem Staat ausgeübt; so könnte theoretisch z. B. auch nur ein Bundesland Zensur ausüben - oder auch eine radikale politische Gruppen innerhalb eines Staates. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 17:38, 5. Dez. 2008 (CET)
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[Bearbeiten] Ergänzungsnotwendigkeiten
Es ist oben ja schon darauf hingewiesen worden, dass der Artikel ergänzt werden müsste. Meine Meinung: Wenn man schon Länder nennt, dann ist natürlich
- Zensur in der DDR
- Zensur in Algerien
sehr, sehr willkürlich. Oben ein Bild hat von einer Zensurmaßnahme im Iran. Wahrscheinlich könnte man genauso gut graduell fragen: In welchen Ländern wird in welchem Maß Zensur ausgeübt? Und dann die Nationen-Liste abarbeiten. Außerdem sollte stärker herausgestellt werden, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Publikation- und Pressefreiheit immer in Konkurrenz steht zum Recht auf Schutz der Persönlichkeit. So dass auch freie Länder, in denen es keine Zensur gibt, in konkreten Fällen vor der Frage stellen: Veröffentlichung verbieten, ja oder nein? Bekannt in letzter Zeit: Maxim Billers 'Esra'. Da ich kein Fachmann bin, fühlte ich mich im Moment aber nicht berufen, in den Artikel einzugreifen. --Delabarquera 13:22, 11. Jan. 2009 (CET)
- Leider bestehen zur Zeit erst die zwei Artikel Zensur in... Wünschenswert ist es natürlich, dass auch Artikel wie Zensur in China oder Zensur in Iran (willkürliche Beispiele) erstellt werden (und dann natürlich auch hier verlinkt werden. Einen internationalen Vergleich eines Teilaspekets (der Medienfreiheit) liefert Media Freedom Index.Karsten11 17:11, 11. Jan. 2009 (CET)
Da es einen Abschnitt Geschichte der Zensur gibt, wäre mMn zu überlegen wie eine Ausgestaltung einer Erweiterung um Zensur der Geschichte gestaltet werden könnte. Als Hinweis hier einige Stichworte, die auch Beispiele für entsprechende Ereignisse darstellen könnten:
- Gleiwitz
- Luzitania
- Adolf Eichmann
- Emser Depesche
Was haltet Ihr davon? MfG, --Klingon83 20:02, 19. Okt. 2009 (CEST)
- Ich vermute, Du meinst Geschichtsmythos. Hat aber mit Zensur nichts zu tun.Karsten11 20:35, 19. Okt. 2009 (CEST)
- Der Zusammenhang mit der Manipulation von Fakten in der Geschichte (z.B. Propagandalüge bezüglich Gleiwitz) hat mit Zensur in der Tat allenfalls indirekt zu tun. Auch Änderungen der Geschichtsschreibung hat damit eher indirekt etwas zu tun. Ein Abschnitt in dem Artikel zur Zensur passt insofern nicht so richtig.--MfG Kriddl Auf ausdrücklichen Wunsch: Kriddlmitdreckbewerfstelle 08:42, 20. Okt. 2009 (CEST)
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- Zensur ist gut um illegale Texte bei Wikipedia wegzunehmen. Aber Zensur ist auch gefaehrlich weil es Meinung unterdrueckt. Dann ist die Frage was macht einen Menschen Zensor? Das muss alles in das Topic sonst ist es nicht vollstaendig. -- 139.139.67.70 12:37, 27. Dez. 2011 (CET)
[Bearbeiten] China
In China scheint es keine Zensur zu geben, zumindest taucht das Land weder hier noch unter Geschichte der Zensur auf. "Aufmüpfige Netz-Autoren" (Berliner Zeitung) wie Wang Xiaoning und Shi Tao werden zu 10 Jahre Haft verurteilt und niemanden interessiert es? [1] --Kolja21 07:32, 16. Feb. 2009 (CET)
- Das ist mal eine so wichtige wie richtige Bemerkung. --Delabarquera 23:01, 17. Feb. 2009 (CET)
[Bearbeiten] Änderungswünsche
1. Man unterscheidet juristisch zwischen Vor- und Nachzensur, nicht generell. 2. Man kann auch zwischen staatlicher und privater Informationskontrolle unterscheiden. 3. Wäre es in der Tat angebracht die gegenwärtige Praxis der "Sichtung" und des Sperrens einzelner Artikel für anonyme oder neue Nutzer unter "Informationskontrolle" zu erfassen. Nichts anderes als Informationskontrolle stellt diese Maßnahme nämlich dar. Durch die besten Absichten bei der Einführung ändert sich der Wesensgehalt dieser Maßnahmen nicht.--89.182.208.25 19:55, 20. Feb. 2009 (CET) 4. Wäre es gut, wenn man in diesem Artikel auch auch das Problem mit der "Relevanz" von Wikipedia-Artikeln und dem Missbrauch dieses Arguments eingehen könnte. Mir bekanntes Beispiel: Löschung des Artikels über einen der größten deutschen Blogs, der regelmäßig Artikel von Wissenschaftlern und Prominenten veröffentlich, wegen "Irrelevanz"; www.pi-news.net--89.182.208.25 19:59, 20. Feb. 2009 (CET)
- 1) Man unterscheidet generell zwischen Vor- und Nachzensur, nicht nur juristisch
- 2) Man kann auch zwischen staatlicher und privater Informationskontrolle unterscheiden. Wer ist "man". Ich stimme zu: Der Vorwurf der Zensur wird gerne auch auf nicht-staatliche Institutionen erweitert. Immer dann, wenn ein privater, nicht meine Meinung, sondern eine andere druckt. Das ist aber keine Zensur im Sinne des Wortes sondern das Gegenteil Meinungsfreiheit. Ggf. kann man hier auf Binnenpluralität und Außenpluralität verweisen.
- 3 und 4) Das ist schlicht ein konkreter Fall von Ziffer 2. Die Community der Wikipedia hat sich entschieden, nur Artikel zu veröffentlichen, die den Relevanzkriterien entsprechen. Das ist Ausdruck der Freiheit der Wikipedia, sich selbst Regeln zu geben, was veröffentlicht wird und was nicht. Wer andere Meinung vertritt, ist frei darin, ein eigenes Wiki-Projekt zu starten. Wobei mir klar ist, das Pressefreiheit nicht bedeutet, ein Recht zu haben, auch Leser zu finden.Karsten11 20:31, 20. Feb. 2009 (CET)
dazu Anmerkung von Hella:
"... Das ist aber keine Zensur im Sinne des Wortes sondern das Gegenteil Meinungsfreiheit. .."
Das KANN nach den Gesetzen der Logik nicht "Meinungsfreiheit"sein, da auch die private (wie jede andere Form der) Unterdrückung von Inhalten und Informationen rein sachlich eine selektive Einschränkung von Informations- und Inhaltsmengen zur Folge hat (quantitative (-> Mengenlehre) und meist auch qualitativ-inhaltliche (es sei denn, es handele sich lediglich um die Löschung inhaltlich und formal identischer sogen. "Doubletten"!) und damit genau und sehr wohl eine Verletzung der Meinungsfreiheit. Dies ergibt sich aus den Gesetzmäßigkeiten der Logik und der Linguistik, da eine eingeschränkte, d.h. veränderte Sache nicht gleichzeitig identisch sein kann, mit ihrer vollständigen, unveränderten Ausprägungsform. Das gilt auch für Inhalte und deren Kommunikation. Ich empfhehle daher dem anonymen Schreiber einschlägige Weiterbildung in Logik, um hier die Diskussion nicht unnötig zu verkomplizieren.
diese Diskussion ist offensichtlich höchst notwendig, um den Artikel davor zu bewahren, statt der Information zu dienen, zum Werkzeug öffentlicher Meinungsmanipulation und Desinformation zu verkommen. Auch ich stelle derzeit grundlegenden Überarbeitungsbedarf des Artikels in Richtung einer methodisch korrekteren Darstellungsweise fest. (Die Gesetze der Logik sollten wenigstens eingehalten sein, d.h. ideologisch-manipulative Weglassungen wesentlicher gesellschaftlicher Zusammenhänge sollten nicht stattfinden. Eine Enzyklopädie, die sich von vornherein und offenbar erklärtermaßen (siehe "Relevanzkriterien) lediglich dem Zeitgeist und dessne jeweiligen Protagonisten unterwirft, kann wissenschaftlcih nicht als ernsthaft eingestuft werden und würde die strategischen Zeitreserven ihrer mitarbeitenden Teilnehmer mutwillig vergeuden... ) Ich möchte darüber eine Grundsatzdiskussion an anderer, geeigneterer Stellen anregen. Hella, Februar 2010 (nicht signierter Beitrag von 91.14.208.175 (Diskussion | Beiträge) 16:50, 3. Feb. 2010 (CET))
[Bearbeiten] Definition fehlerhaft und verletzt NPOV
Die Definition von Zensur ist zumindest in Teilen fehlerhaft. Die aktuelle Beschreibung suggeriert zumindest teilweise ("unerwünschte beziehungsweise Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte"), zensurierte Inhalte wären rechtswidrige, negative oder irgendwie anrüchige Inhalte. Damit findet eine Bewertung zensurierter Inhalte und damit eine indirekte Rechtfertigung von Zensur statt.
Neutraler wäre eine Formulierung, die auf das gesellschaftlich notwendige Machtgefälle abzielt, das erst eine Zensur ermöglicht.
Zensur ist die Unterdrückung von Inhalten, die nach Ansicht derjenigen gesellschaftlichen Gruppierung, welche die Zensur verfügt, nicht verbreitet werden sollen. "Unerwünscht" ist sehr subjektiv (von *wem* unerwünscht) und "Gesetze zuwiderlaufend" eine Frage des jeweiligen Landes.
Ebenso haben auch die weiteren Teile des Artikels Schlagseite. Gerade in einer deutschen Wikipedia sollten deutsche Beispiele für Zensur gezeigt werden - man muß dafür nicht in den Iran ausweichen und eine iranisch zensierte "National Geographic" zeigen.
Im Abschnitt über Hintergründe wird der Schutz minderjähriger mit Zensur verwechselt.
Insgesamt massiver Bedarf zur Bearbeitung. (nicht signierter Beitrag von 139.30.3.43 (Diskussion | Beiträge) 15:50, 28. Okt. 2009 (CET))
[Bearbeiten] Vorschlag
dazu eine Anmerkung von Hella:
"... Im Abschnitt über Hintergründe wird der Schutz minderjähriger mit Zensur verwechselt. ..."
Es handelt sic nsicherlich nicht um ene Verwechslung, sondern die Benennung eines Zusammenhanges mit mehrdimensionalen Folgen.
Mein Vorschlag: Einfügung im ersten Satz des Artikels wäre wünschenswert, daß es sich bei Zensur lediglich um eine von mehreren Formen, also bei weitem nicht die einzige Form informationeller Diskriminierung und Manipulation handelt. Dies ist notwendig, um den kulturellen Stellenwert von Zensur im Kommunikationsgefüge der menschlichen Gesellschaft und die Relationen zu anderen Formen informationeller Diskriminierung zu erhellen.
Hella, Februar 2010 (nicht signierter Beitrag von 91.14.208.175 (Diskussion | Beiträge) 16:22, 3. Feb. 2010 (CET))
[Bearbeiten] Zensur (Israel)
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,702528,00.html (nicht signierter Beitrag von 92.229.249.20 (Diskussion) 21:15, 24. Jun. 2010 (CEST))
- Ähnlich wie oben im Absatz "Zensur in Deutschland" Ein Artikel Zensur (Israel) würde zunächst einmal die Darstellung beeinhalten müssen, aufgrund welcher Gesetze Zensur stattfindet. Als nächstes wäre darzustellen, welche Inhalte nicht berichtet werden dürfen. Dann kann man darstellen, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit eben nicht schrankenlos ist sondern einem Gesetzesvorbehalt unterliegt. Dann müsste man auf die Kriegssituation eingehen, in der Israel sich befindet. Ein Vergleich mit militärischer Zensur andere kriegsführender Staaten, erleichtert die Einordnung. Zuletzt müsste ein Vergleich der Meinungsfreiheit in Israel mit der seiner Nachbarstaaten erfolgen. Ein Artikel, der den Sachverhalt in dieser Weise neutral aufbereitet, wird auch sicher nicht gelöscht werden. Ein Spiegelartikel ist sicher keine ausreichende Quellenbasis für einen solchen Artikel.Karsten11 21:51, 24. Jun. 2010 (CEST)
[Bearbeiten] hintergrund
Hallo, ich habe das Kapitel "Hintergrund" im Artikel leicht verändert - es verträgt, wie der ganze Artikel, m.E. durchaus noch etwas mehr Arbeit - und zwar aus folgendem Grund: Durch das "oder" das zwischen religiöser, politischer oder sittlicher Begründung der Zesnur und dem Jugendschutz stand, entsteht der Eindruck, Jugendschutz stünde außerhalb der drei genannten Aspekt, während er tatsächlich wohl größtenteils unter Sittlichkeit fällt.
beste Grüße --EmaNymtonO 14:10, 2. Sep. 2010 (CEST)
[Bearbeiten] Ungarn
Hier fehlt noch ein Abschnitt zu Ungarn. Siehe z.B. [2] --Rita2008 22:14, 3. Feb. 2011 (CET)
- Durch die Verlinkung auf Nemzeti Média- és Hírközlési Hatóság zunächst gelöst. Ein Artikel Zensur in Ungarn wäre natürlich wünschenswert.Karsten11 06:22, 4. Feb. 2011 (CET)