Europäische Chemikalienagentur

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Europäische Chemikalienagentur
ECHA

Logo der ECHA
 

Europäische Chemikalienagentur in Helsinki
Englische Bezeichnung European Chemicals Agency
Französische Bezeichnung Agence européenne des produits chimiques
Finnische Bezeichnung Euroopan kemikaalivirasto
Organisationsart Agentur der Europäischen Union
Status Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der Organe Helsinki, Finnland
Vorsitz Geert Dancet (Exekutivdirektor)
Gründung 18. Dezember 2006
www.echa.europa.eu

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA, englisch European Chemicals Agency) ist eine Behörde der EU, die die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien regelt. Sie ist in Helsinki, Finnland, angesiedelt und gewährleistet die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in einem einheitlichen Verfahren innerhalb der Europäischen Union.

Die ECHA ist die zentrale Schaltstelle der REACH-Verordnung (engl. Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). ECHA besteht aus mehreren Ausschüssen und einem Sekretariat, das die Ausschüsse administrativ sowie in wissenschaftlicher und technischer Hinsicht unterstützt. ECHA nimmt die Registrierungsunterlagen der Hersteller und Importeure entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen.

Die Agentur wurde am 18. Dezember 2006 auf Beschluss (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006[1]) des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union gegründet und nahm am 1. Juni 2007 ihre Arbeit auf. Sie wird von einem Direktor (Geert Dancet) geführt und hat zurzeit circa 500 Mitarbeiter. Das oberste Steuerungsgremium ist der Verwaltungsrat, der aus Vertretern der Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und von Interessengruppen besetzt ist.

Funktionen

  • erarbeitet zusammen mit den Behörden der Mitgliedstaaten Stellungnahmen zu den von den Stoffen ausgehenden Risiken sowie zu den sozioökonomischen Folgen anvisierter Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Verbote, Beschränkungen, Zulassungen),
  • bildet für den Vollzug und die Überwachung der Chemikaliensicherheit ein Netzwerk mit den Behörden der Mitgliedstaaten,
  • unterhält eine zentrale Stoffdatenbank und erstellt Leitfäden zur Unterstützung der Unternehmen,
  • entscheidet bei Zustimmung aller Mitgliedstaaten über die toxikologischen und ökotoxikologischen Untersuchungen, die zur Abklärung möglicher gefährlicher Stoffeigenschaften durchzuführen sind.

Gegen Entscheidungen der ECHA kann bei einer Widerspruchskammer (Board of Appeal) berufen werden.

Forschungsprojekt des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung

2014 führte das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung das Forschungsprojekt REACH Compliance: Datenverfügbarkeit in REACH-Registrierungen durch, um die Qualität der von Herstellern und Importeuren eingereichten Daten zu untersuchen. In mehr als der Hälfte der überprüften Registrierungsdossiers fehlten demnach wichtige Angaben, anhand derer toxische Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt bewertet werden können. 58 % der geprüften Dossiers erfüllten die Anforderungen der REACH-Verordnung in mindestens einem Punkt nicht. Hersteller und Importeure hatten häufig auf Ersatzdaten zu ähnlichen Stoffen zurückgegriffen; ungeeignete Risikobewertungen können zu einer hohen Unsicherheit bezüglich möglicher Risiken und schädlicher (Langzeit-)Wirkungen durch die betreffenden Chemikalien führen. Im Forschungsprojekt wurde jedoch nicht geprüft, ob die von den Herstellern und Importeuren genutzten Abweichungen von den Standarddaten ausreichend waren und angemessen begründet wurden.[2][3]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur …, zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur … (PDF; 1,88 MB) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, 30. Dezember 2006, abgerufen am 4. Juni 2013.
  2. REACH Compliance: Data Availability of REACH Registration, Part 1: Screening of chemicals > 1000 tpa (PDF; 6 MB); Umweltbundesamt (Hg.), Berlin 2015, ISSN 1862-4804
  3. Mitteilung Nr. 022/2015 des BfR vom 22. Juli 2015. Abgerufen am 4. April 2016.

Koordinaten: 60° 9′ 57″ N, 24° 56′ 17″ O