Facharzt

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Verteilung der Fachgebiete in der deutschen Ärzteschaft

Facharzt (auch Gebietsarzt[1]) darf sich in Deutschland nur derjenige Arzt nennen, der eine mehrjährige, gegenwärtig und gemäß EU-Vorgaben in Vollzeit mindestens fünfjährige Weiterbildung absolviert und mit einer Facharztprüfung vor einer Landesärztekammer erfolgreich abgeschlossen hat. Für Zeitdauer, Weiterbildungsinhalt und Anrechnung von Vorzeiten erlassen die Landesärztekammern für ihren Zuständigkeitsbereich eine Weiterbildungsordnung, welche sich an der (Muster)Weiterbildungsordung der Bundesärztekammer orientiert.

Bei der Behandlung eines Patienten gilt in Deutschland Facharztstandard, d. h. eine Behandlung hat nach dem anerkannten Standard der wissenschaftlichen Medizin durch einen sorgfältig arbeitenden Facharzt zu erfolgen.[2] In Krankenhäusern, in denen Nacht- und Wochenenddienst häufig von Assistenzärzten ohne Facharzttitel geleistet wird, wird dies durch die permanente Rufbereitschaft eines Facharztes, in der Regel eines Oberarztes, gewährleistet.

Der Erwerb des Titels Facharzt ist seit 1993 Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Bis dahin war es möglich, sich auch als Praktischer Arzt niederzulassen.

Im Bereich einiger Landesärztekammern gab es Bestrebungen, die allgemeine Innere Medizin als eigenständiges Gebiet abzuschaffen und anstelle dessen für hausärztliche Tätigkeit die Gebietsbezeichnungen Innere und Allgemeinmedizin und parallel Facharzttitel für die einzelnen Schwerpunktbezeichnungen wie bspw. Innere Medizin und Kardiologie für die Kardiologie oder Innere Medizin und Gastroenterologie für die Gastroenterologie einzuführen. Aufgrund mangelnder Akzeptanz und der angespannten Situation in der hausärztlichen Versorgung des ländliches Bereiches wurde dies jedoch teilweise wieder rückgängig gemacht und der „alte” Facharzt für Innere Medizin, teilweise mit modifizierter Weiterbildung, wieder eingeführt.[3]

Inhaltsverzeichnis

Facharztarten[Bearbeiten]

Allgemeinmedizin[Bearbeiten]

klinische Fächer[Bearbeiten]

klinisch-theoretische Fächer[Bearbeiten]

Statistik Bundesrepublik Deutschland[Bearbeiten]

Berufstätige Ärzte nach Arztgruppen

Facharztbezeichnung Ende 2007 Ende 2008 Ende 2010 Veränderung 2007 zu 2010
Ohne Fachgebietsbezeichnung 91.861 93.593 98.346 + 7,1 %
Innere Medizin 42.744 42.730 43.955 + 2,8 %
Allgemeinmedizin 40.980 41.722 43.103 + 5,2 %
Chirurgie 19.430 19.441 19.786 + 1,8 %
Anästhesiologie 17.891 18.327 19.413 + 8,5 %
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 15.950 16.134 16.599 + 4,1 %
Kinder- und Jugendmedizin 11.788 11.973 12.503 + 6,1 %
Orthopädie 9.618 10.161 11.380 + 18,3 %
Psychiatrie und Psychotherapie 7.499 7.856 8.663 + 15,5 %
Radiologie 6.631 6.690 6.989 + 5,4 %
Augenheilkunde 6.613 6.638 6.805 + 2,9 %
Hals-Nase-Ohrenheilkunde 5.566 5.566 5.696 + 2,3 %
Haut- und Geschlechtskrankheiten 5.114 5.180 5.314 + 3,9 %
Urologie 4.950 5.040 5.204 + 5,1 %
Andere Fachgebiete (bspw. Neurologie, Arbeitsmedizin) 28.277 28.646 29.843 + 5,5 %
Gesamtzahl der ärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte 314.912 319.697 333.599 + 5,9 %
Nicht ärztlich tätig 98.784 101.989 105.491 + 6,7 %

(Quelle: Bundesärztekammer)

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. http://www.kbv.de/gesundheitslexikon.asp?range=g
  2. D. Schulenburg: Der Facharztstandard. Rheinisches Ärzteblatt 4/2008, S. 13
  3. http://www.aekno.de/page.asp?pageID=43

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Wiktionary Wiktionary: Facharzt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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