Geschäftsflugverkehr

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Geschäftsflugverkehr (auch: Geschäftsreiseflugverkehr) oder Business Aviation (Luftfahrtabkürzung: BIZAV) ist der zivile nicht planmäßige Luftverkehr wie z. B. der firmeneigene Werksverkehr oder der gewerbliche Betrieb von Geschäftsreiseflugzeugen zum Zwecke des Transportes von Personen und Fracht.

[Bearbeiten] Definition

Gulfstream V der früheren DaimlerChrysler Aviation Inc., heute Pentastar Aviation, Pontiac (MI)

Im Gegensatz zu einer Airline behauptet sich der Geschäftsflugverkehr vor allem durch Individualtransport. Er ermöglicht es flexibel und schnell zu reisen. So entstehen weniger Ausfallzeiten durch Wartezeiten an Flughäfen.

Luftrechtlich fällt der Geschäftsflugverkehr unter die Allgemeine Luftfahrt (General Aviation), da es im Einzelfall schwer zu entscheiden wäre, ob der jeweilige Flug geschäftlicher oder sonstiger Art ist. Außerdem existieren zum Teil unterschiedliche Vorschriften und Bestimmungen für den Werksverkehr sowie den übrigen gewerblichen Geschäftsflugverkehr. Dazu zählen unter anderem unterschiedliche Besteuerung von Treibstoffen, vorgeschriebene Mindest-Landebahnlängen sowie Mindestqualifikationen der Piloten.

Im modernen Geschäftsflugverkehr steigt der Trend vom individuellen Charterflug oder firmeneigenen Jet zu kostensenkenden Varianten wie Leasing und Fractional Ownership (Anteiliger Besitz eines Flugzeugs ohne Übernahme der Verantwortung für den Flugbetrieb).

Geschäftsreiseflugzeuge können in Europa – da sie zumeist kürzere Pisten mitnutzen können – auf ca. 2000 Flugplätzen landen, während die Liniengesellschaften nur etwa 200 Ziele anfliegen können.

Bekannte Unternehmen sind in Europa z. B. PrivatAir und Jet Aviation (Charter), NetJets (Fractional Ownership), Jetline (Fluggesellschaft) sowie DC Aviation.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

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