Landesbank

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Die Kerngeschäftsgebiete der deutschen Landesbanken

Als Landesbanken werden in Deutschland bestimmte Kreditinstitute bezeichnet, die einzelne oder mehrere Bundesländer u. a. bei der Besorgung der bankmäßigen Geschäfte und der Förderung der Wirtschaft eines Landes unterstützen. In diesem Sinne nehmen Landesbanken einen öffentlichen Auftrag wahr. Landesbanken sind darüber hinaus befugt, alle im Rahmen ihrer Satzung erlaubten bankmäßigen Geschäfte zu betreiben. Insoweit treten diese Institute am Markt seit Jahren als allgemeine Geschäftsbank bzw. Universalbank auf. Landesbanken werden überdies traditionell zusammen mit den für die jeweilige Sparkassenregion zuständigen Girozentralen als Gemeinschaftsbank geführt. Träger sind in der Regel die Bundesländer und die Sparkassen- und Giroverbände.

Als zentrales Institut der Sparkassen eines Landes sind sie deren zentrale Verrechnungsstelle für den bargeldlosen Verkehr und u. a. für die Verwaltung der Liquiditätsreserven angeschlossener Sparkassen und für die Refinanzierung – durch die Ausgabe von Pfandbriefen oder Kommunalobligationen – zuständig. Ferner werden einzelne Dienstleistungen für die Kunden der Sparkassen erbracht, beispielsweise im Auslandsgeschäft.

Bis auf zwei Ausnahmen (HSH Nordbank AG und Landesbank Berlin AG) sind die Landesbanken in Deutschland Anstalten des öffentlichen Rechts. Als solche unterstehen sie der staatlichen Aufsicht in den jeweiligen Ländern. Landesbanken entsprechen heute im Kern den früheren Staatsbanken, aus denen sie auch meist hervorgegangen sind. Durch politische Einflussnahmen ihrer Gewährträger entsprechen sie international Staatsbanken oder gelten alternativ als „scheinprivate Unternehmen“.

In Zukunft werden zwei weitere Landesbanken, welche bisher in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts geführt wurden, als privatrechtliche Aktiengesellschaften geführt werden. Dies sind die Landesbank Baden-Württemberg, welche aufgrund einer EU-Vorgabe in eine AG umgewandelt werden muss, so wie die BayernLB, deren vollständige Privatisierung bis 2015 vom bayerischen Landtag beschlossen wurde.

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Beteiligungen [Bearbeiten]

Die Landesbanken sind untereinander durch Beteiligungen verflochten. So hält die Nord/LB 54,83 % an der Bremer Landesbank, die Bayerische Landesbank 49,9 % an der Landesbank Saar.

Alle Landesbanken sind Mitglied des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB).

Neuere Entwicklungen [Bearbeiten]

Seit den 1970er Jahren vergeben die Landesbanken zunehmend auf eigene Rechnung Kredite an ihre eigene Kundschaft. Durch starke politische Einflussnahmen ihrer Gewährträger, die gleichzeitig Aufsichtspflichten haben und vorgeblich strukturpolitische Ziele verfolgen, sind die Kreditvergaben verschiedentlich in die öffentliche Kritik geraten. Da die Kreditvergabe der Landesbanken den gleichen Grundsätzen des Kreditwesengesetzes unterliegt wie die Kreditvergabe des privaten Bankensektors, die Eigenkapitalquote jedoch jeweils durch Mittelzuweisungen aus dem Haushalt der Bundesländer verbessert wurde, kam es zu massiver Kritik der Verbände des privaten Bankgewerbes. Im Rahmen einer Klage der Europäischen Kommission wegen Wettbewerbsverzerrung wurde die bisherige sogenannte Anstaltslast modifiziert. Die Gewährträgerhaftung wurde im Juli 2005 abgeschafft. Die Regelungen werden als Brüsseler Konkordanz bezeichnet.

Nachdem im Zuge der Finanzkrise ab 2007 mehrere Landesbanken in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, wurde im Juli 2009 mit dem Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz die Möglichkeit zur Einrichtung von Abwicklungsanstalten, also einer je Institut gesonderten Bad Bank zur Auslagerung abzuwickelnder Geschäftsbereiche, geschaffen. Die Krise führte letztlich zur ersten Auflösung einer Landesbank, der WestLB, zum 1. Juli 2012.

Landesbanken/Girozentralen in Deutschland [Bearbeiten]

Ehemalige Landesbanken in Deutschland [Bearbeiten]

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]