Murat Kurnaz

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Murat Kurnaz (* 19. März 1982 in Bremen) ist ein in Deutschland geborener und aufgewachsener türkischer Staatsbürger, der von Januar 2002 bis August 2006 ohne Anklage im Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base festgehalten wurde. Er beschrieb dies in seiner Autobiografie Fünf Jahre meines Lebens, die 2013 verfilmt wurde.

Leben

Ausbildung, Orientierung am Islam

Kurnaz machte in Bremen seinen Hauptschulabschluss und begann daraufhin eine Ausbildung zum Schiffbauer. Im Sommer 2001 heiratete Kurnaz in der Türkei. Die Ehe wurde während seiner Gefangenschaft geschieden, wovon er Meldungen zufolge erst auf seiner Heimreise nach Deutschland erfuhr.[1]

Im Herbst 2001 begann er, sich zunehmend am Islam zu orientieren, ließ sich einen Bart wachsen und besuchte regelmäßig die Abu-Bakr-Moschee in Bremen-Mitte. Dort bekam er Kontakt zur Organisation „Tablighi Jamaat“.[2]

Am 3. Oktober 2001 flog Murat Kurnaz von Frankfurt nach Karatschi, um – so seine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss – in den Moscheen der Jamaat al Tabligh mehr über den Koran zu lernen, bis seine Frau im Dezember aus der Türkei nach Deutschland komme.

Verhaftung und Inhaftierung in Guantanamo-Bay

Nur wenige Wochen nach den Anschlägen vom 11. September 2001, am 3. Oktober 2001, flog Kurnaz nach Pakistan, um sich mit seinem Freund Selçuk Bilgin, der allerdings schon am Flughafen Köln/Bonn festgenommen worden war, der sunnitisch-orthodoxen Bewegung „Tablighi Jamaat“ anzuschließen und eine von der Organisation angebotene Pilgerreise zu unternehmen.

In Pakistan wurde er im November 2001 bei einer Routinekontrolle von pakistanischen Sicherheitskräften festgenommen und anschließend Ende November gegen Kopfgeld an die US-Streitkräfte in Afghanistan übergeben.[3] Er wurde als „feindlicher Kämpfer“ eingestuft und im Januar 2002 von einem US-Häftlingslager in Afghanistan zum Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba verlegt. Er war einer der ersten Gefangenen in dem erst wenige Wochen zuvor eröffneten Lager.[4]

Kurnaz selbst gibt an, während seiner Inhaftierung in Pakistan und Guantanamo wiederholt gefoltert worden zu sein, unter anderem durch Schläge, erzwungenen Schlafentzug und dem Waterboarding ähnliche Praktiken.[5]

Rückkehr nach Deutschland

Nach der Entlassung aus mehr als vier Jahren Internierung traf er am 24. August 2006 wieder in Deutschland ein.[6] Kurnaz hat seitdem wiederholt in den Medien schwere Vorwürfe gegen die deutsche Bundesregierung erhoben. So behauptete er, er sei Ende 2001 in Afghanistan von Angehörigen des Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr misshandelt worden. Sein Anwalt warf der Bundesregierung vor, sie habe eine frühere Freilassung Kurnaz im Jahre 2002 vereitelt. Kurnaz berichtete zudem von schweren physischen und psychischen Misshandlungen durch das US-Militär in Afghanistan und auf Kuba.

Seit seiner Rückkehr nach Deutschland lebt Kurnaz in Bremen. Er ist zum zweiten Mal verheiratet und hat zwei Kinder.[7] 2007 erschien seine autobiographische Schilderung Fünf Jahre meines Lebens. Ein Bericht aus Guantánamo,[8] die als Fünf Jahre Leben 2013 verfilmt wurde. Er hat sich für die Freilassung des seit 2002 in Guantánamo inhaftierten Younous Chekkouri eingesetzt.[9] Kurnaz ist bei Veranstaltungen von Amnesty International aufgetreten[10] und arbeitet seit der Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 als Trainer und Betreuer in Flüchtlingsunterkünften.[11]

Der Fall Murat Kurnaz

Gründe für die Gefangennahme

Murat Kurnaz befand sich im direkten Umfeld von Selçuk Bilgin, dessen Eltern ihm vorwarfen, in Afghanistan gegen die Vereinigten Staaten kämpfen zu wollen. Diese Tatsache führte zu einer Überprüfung des gesamten Umfeldes Bilgins, zu dem auch Kurnaz zählte. Beweise für seine Beteiligung an Gewalttaten wurden nicht erbracht.

Kurnaz wurde als „ungesetzlicher Kombattant“ eingeordnet. Dieser Begriff, von George W. Bush im sogenannten „Krieg gegen den Terror“ verwendet, dient als Rechtfertigung, den Inhaftierten ihre Rechte im Ermittlungsverfahren zu versagen und sie zu foltern, da es den Begriff weder im Kriegsvölkerrecht noch im Genfer Abkommen III über die Behandlung von Kriegsgefangenen gibt. So dürfen die Gefangenen zum Beispiel keinen Rechtsanwalt mit ihrer Verteidigung beauftragen, sich mit keinem Anwalt allein unterhalten, ihre Angehörigen nicht sehen und sollen erst in unbestimmter Zukunft vor einem US-Militärgericht angeklagt werden.[12]

Sein Anwalt Bernhard Docke klagte zusammen mit den Anwälten anderer freigelassener Guantánamo-Häftlinge dagegen vor einem US-Bundesgericht. Die zuständige Richterin Joyce Hens Green stellte am 31. Januar 2005 fest, dass Kurnaz’ Einstufung als „ungesetzlicher Kombattant“ unbegründet und somit seine Inhaftierung rechtswidrig gewesen sei. Die Richterin, die Zugang zu Kurnaz’ gesamter Gefangenenakte inklusive der Geheimhaltung unterliegender Informationen hatte, stellte fest, es gebe keine Beweise, dass Kurnaz Verbindungen zu al-Qaida gehabt oder eine besondere Bedrohung der USA dargestellt habe.[4] Am 9. Februar legte die US-Regierung Berufung gegen dieses Urteil ein, deren Verhandlung bis dato noch aussteht.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof verwies im Frühjahr 2002 das Verfahren gegen Kurnaz wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung zurück an die Bremer Staatsanwaltschaft. Der Generalbundesanwalt erklärte sich für nicht zuständig, da er nach Prüfung der Ermittlungsakten zu dem Schluss kam, dass kein ausreichender Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorlag. Der Bremer Staatsanwalt Uwe Picard stellte gegen die zwei weiteren Verdächtigen (Selcuk B. und Ali M.) das Ermittlungsverfahren noch 2002 mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Gegen Murat Kurnaz und den weiteren Beschuldigten Sofyen B.-A. wurde das Verfahren zunächst vorläufig eingestellt, weil diese sich nicht persönlich äußern konnten. Am 17. Oktober 2006 teilte die Staatsanwaltschaft Bremen mit, dass das Verfahren nun auch gegen Murat Kurnaz eingestellt sei.

Die Rolle der deutschen und türkischen Regierungen

Seit Januar 2002 war die deutsche Regierung über die Gefangennahme des türkischen Staatsbürgers Kurnaz informiert und arbeitete eng mit den amerikanischen Sicherheitsdiensten zusammen. Schon im Januar 2002 wurde ihr die Möglichkeit zum Verhör angeboten. Versuche des Auswärtigen Amts, Kurnaz konsularisch zu betreuen, wurden von amerikanischer Seite mit dem Verweis auf dessen türkische Staatsbürgerschaft abgelehnt. Nach Art. 5 lit. a und e des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen ist es Aufgabe der jeweiligen Heimatstaaten, die Interessen ihrer Bürger im Ausland zu schützen und ihnen Hilfe und Beistand zu leisten. Da insoweit die Türkei berufen war, begegnet die Ablehnung der deutschen Konsulartätigkeit keinen staatsrechtlichen Bedenken. Dennoch intervenierte die türkische Regierung nicht zu Gunsten Kurnaz’; die Entscheidung hierüber oblag allein der türkischen Regierung.

Deutsche Ermittlungserkenntnisse wurden informell an die Amerikaner für die US-Verhöre in Guantánamo übermittelt. Schließlich flogen im September 2002 zwei Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) und ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zusammen mit einem CIA-Mitarbeiter zum Verhör nach Guantánamo. Der Mitarbeiter des BfV war zuvor in Bremen auf das Verhör vorbereitet worden, darüber hinaus gab es Fragelisten von BKA und LKA.

Nach Auffassung der deutschen vernehmenden Beamten war Kurnaz nie terroristisch tätig, sondern nur zur falschen Zeit am falschen Ort. Da die US-Stellen diese Auffassung teilten, sollen die Vereinigten Staaten kurz darauf Kurnaz’ Rückkehr nach Deutschland angeboten haben. Die deutschen Behörden hätten jedoch eine Abschiebung in die Türkei, nicht aber nach Deutschland befürwortet. Daraufhin hätten die Vereinigten Staaten ihr Angebot zurückgezogen, obwohl der damalige Außenminister Joschka Fischer persönlich im US-Außenministerium für seine Freilassung intervenierte.[13] Laut Aussage des damaligen US-Sonderbotschafters und Guantánamo-Beauftragten Pierre-Richard Prosper war Kurnaz seit 2002 zur Freilassung vorgesehen, was der deutschen Bundesregierung auch bekannt war oder hätte sein müssen.

Der damalige Innensenator Bremens, Thomas Röwekamp, kündigte 2004 an, dass Kurnaz nach seiner Freilassung nicht wieder nach Deutschland einreisen dürfe, da seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wegen eines mehr als sechsmonatigen Auslandsaufenthalts erloschen sei. Kurnaz habe versäumt, die in solchen Fällen vorgeschriebene Verlängerung der Wiedereinreisefrist zu beantragen. Zu diesem Schluss kam ursprünglich ein Dossier des damals zuständigen Referatsleiters im Bundesinnenministerium Hans-Georg Maaßen, das Jahre später bei der politischen Aufarbeitung des Falles Kurnaz Hauptgegenstand des dafür eingerichteten Untersuchungsausschusses wurde.[14] Das Verwaltungsgericht Bremen entschied im November 2005, dass die Aufenthaltserlaubnis weiterhin gültig sei, da Kurnaz keine Gelegenheit hatte, rechtzeitig die sonst erforderliche Genehmigung für eine längere Abwesenheit ohne Verlust des Aufenthaltsrechtes einzuholen.[15]

Untersuchungsausschüsse

Der Fall Murat Kurnaz beschäftigte zwei Untersuchungsausschüsse des Bundestages. Der Verteidigungsausschuss untersuchte, ob Angehörige des Kommandos Spezialkräfte Kurnaz in Afghanistan misshandelt haben. Der sogenannte BND-Untersuchungsausschuss prüfte, ob Kurnaz nicht bereits 2002 hätte freikommen können. Der erweiterte Auftrag bestimmte unter anderem die Untersuchung, „welche Bemühungen im Fall Murat Kurnaz von der Bundesregierung unternommen wurden, um Murat Kurnaz Hilfe zu leisten und seine Freilassung zu erreichen“.[16]

Der CIA-Sonderausschuss des Europäischen Parlaments stellte in seinem Abschlussbericht fest, die deutsche Bundesregierung habe 2002 ein Angebot der Vereinigten Staaten, Kurnaz freizulassen, ausgeschlagen.[17] Dies sei geschehen, obwohl die Nachrichtendienste beider Staaten von seiner Unschuld überzeugt waren. Mitverantwortung für die Entscheidung soll nach Presseberichten der damalige Chef des Bundeskanzleramtes und Beauftragter für die Nachrichtendienste Frank-Walter Steinmeier tragen.[18] Steinmeier bestreitet diese Vorwürfe: Es habe kein offizielles belastbares Angebot der Vereinigten Staaten gegeben und es bestehe kein Zusammenhang zwischen der Entscheidung, Kurnaz wegen Terrorismusverdachts nicht in die Bundesrepublik einreisen zu lassen, und seiner langen Haft in Guantánamo. Er sagte im Januar 2007: „Ich würde mich heute nicht anders entscheiden“ und „Man muss sich ja nur vorstellen, was geschehen würde, wenn es zu einem Anschlag gekommen wäre, und nachher stellte sich heraus: Wir hätten ihn verhindern können“.[19]

Am 1. März 2007 kam es im BND-Untersuchungsausschuss zum Eklat, da wichtige Akten zum Fall Kurnaz verschwunden waren. Dabei handelte es sich um jene Unterlagen des Bremer Verfassungsschutzes, die nach Meinung des Bundesamts für Verfassungsschutz und der damaligen Bundesregierung belegten, dass Kurnaz dennoch ein Sicherheitsrisiko darstellte – im Gegensatz zur Einschätzung der BND-Mitarbeiter, die ihn in Guantánamo verhört hatten. Die weiteren Vernehmungen wurden verschoben.[20]

Der Verteidigungsausschuss beendete am 18. September 2008 seine Untersuchung im Fall Murat Kurnaz und kam zum Ergebnis, dass es für die Misshandlung durch Angehörige der Bundeswehr-Eliteeinheit keine Beweise gebe. Die Vorwürfe könnten aber mangels Beweisen auch nicht zurückgewiesen werden.[21]

Der BND-Ausschuss stellte in seinem Abschlussbericht vom 18. Juni 2009 fest, dass im Fall Kurnaz kein Fehlverhalten deutscher Behörden vorgelegen habe.[22] Im Juli 2009 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Beschränkung des Untersuchungsausschusses mit begrenzter Akteneinsicht und Aussagegenehmigungen gegen das Grundgesetz verstieß.[23]

Rezeption

Navid Kermani reflektierte 2007, die deutschen Behörden hätten im Fall Kurnaz rassistisch gehandelt, Kurnaz’ Aussehen nach der Haft – „dieser unglaubliche Bart, länger und krauser als der Bart von … Bin Laden“ – erschwere aber Sympathie in der deutschen Öffentlichkeit für ihn. Gerade in einem solchen Fall müsse jedoch der Rechtsstaat die Gleichbehandlung zum Wohle aller Einwohner und zu seinem eigenen Schutz sicherstellen: „Wir sind Murat Kurnaz“.[24] Kurnaz’ Geschichte wurde von John le Carré in seinem Spionagethriller Marionetten verarbeitet. Arte zeigte eine Dokumentation zum Fall Kurnaz. Seine Autobiographie, die in Übersetzungen auch in der Türkei, in Frankreich und den Vereinigten Staaten erschien,[25] wurde 2013 unter dem Titel 5 Jahre Leben von Regisseur Stefan Schaller verfilmt; Kurnaz wurde von Sascha Alexander Gersak dargestellt.[26]

Schriften

Weblinks

Commons: Murat Kurnaz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikinews: Murat Kurnaz – in den Nachrichten

Einzelnachweise

  1. Ermittlungen gegen Murat Kurnaz eingestellt. In: Spiegel Online, 17. Oktober 2006.
  2. Zu den Hintergründen insgesamt Joachim Peter: Fall Kurnaz: Seltsame Story des Beinahe-Staatsfeindes. In: Die Welt, 16. Februar 2007.
  3. Florian Klenk: Zurück aus Guantanamo. In: Zeit Online, 24. August 2006.
  4. a b John Goetz, Britta Sandberg: The Guantanamo File on Germany’s Murat Kurnaz. In: Spiegel Online, 27. April 2011 (englisch).
  5. Murat Kurnaz: Notes From a Guantanamo Survivor. In: The New York Times, 7. Januar 2012 (englisch).
  6. „Bremer Taliban“: Kurnaz wieder zu Hause. In: Spiegel Online, 25. August 2006.
  7. Thomas Gehringer: Murat Kurnaz in Guantánamo: Fünf Jahre Qual. In: Der Tagesspiegel, 6. Februar 2015.
  8. Damir Fras: Bericht aus dem Käfig. In: Berliner Zeitung, 20. April 2007 (mit einigen Textauszügen aus Fünf Jahre meines Lebens).
  9. Murat Kurnaz: Mein Freund in Guantánamo. In: Süddeutsche Zeitung, 27. Januar 2014.
  10. Eckhard Stengel: Murat Kurnaz: „Steinmeier hat mir viele Jahre meines Lebens gestohlen“. In: Badische Zeitung, 20. August 2016.
  11. Oliver Das Gupta: Murat Kurnaz – für Flüchtlinge ist er ein Stück Deutschland. In: Süddeutsche Zeitung, 29. August 2016.
  12. Fünf Jahre Guantánamo: Eine Chronologie. In: Amnesty international, Januar 2007 (PDF; 97 kB). (Memento vom 7. Oktober 2007 im Internet Archive)
  13. Florian Klenk: Freilassung verhindert. In: Die Zeit, 27. April 2006.
  14. Veit Medick: Referatsleiter Gnadenlos. In: Spiegel Online, 18. Juli 2012.
  15. Urteil vom 30.11.2005, Aktenzeichen 4 K 1013/05 (Informationen, Urteil).
  16. Untersuchungsauftrag auf den Seiten des Bundestages, PDF; 77 kB. (Memento vom 21. Februar 2007 im Internet Archive)
  17. Abschlussbericht (PDF; 599 kB) des CIA-Sonderausschusses des Europäischen Parlaments.
  18. Peter Stützle: Fall Kurnaz: Was wusste Frank-Walter Steinmeier? In: Deutsche Welle, 13. Dezember 2006; Berlin lehnte Kurnaz-Freilassung ab. In: Deutsche Welle, 24. Januar 2007.
  19. Fall Kurnaz: Steinmeier würde wieder so entscheiden. In: Spiegel Online, 27. Januar 2007.
  20. Katharina Schuler: Eklat im Ausschuss. In: Zeit Online, 2. März 2007.
  21. Untersuchungen im Fall Kurnaz beendet. In: Deutscher Bundestag. 19. September 2008, archiviert vom Original am 21. September 2008; abgerufen am 2. Februar 2009.
  22. Abschlussbericht des Bundestags-Untersuchungsausschusses vom 18. Juni 2009, Bundestags-Drucksache 16/13400, S. 361 bis 376 (PDF; 12,7 MB).
  23. Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Regierung verstieß im BND-Fall gegen Grundgesetz. In: Spiegel Online, 23. Juli 2009.
  24. Navid Kermani: „Wir sind Murat Kurnaz“. In: Die Tageszeitung, 29. März 2007. Der Text ist ein Kapitel seines 2009 erschienenen Buches „Wer ist wir“, Andreas Fahrmeir: Rezension von: Navid Kermani: Wer ist wir? Deutschland und seine Muslime, München: C.H.Beck 2009. In: Sehepunkte. Jg. 9, 2009, Nr. 7/8, 15. Juli 2009.
  25. Nicolas Richter: Die Verwandlung des Murat Kurnaz. In: Süddeutsche Zeitung, 17. Mai 2010.
  26. Hauke Friederichs: Film „5 Jahre Leben“: 1.725 Tage Guantánamo. In: Zeit Online, 24. Mai 2013.
  27. Uli Rauss, Oliver Schröm: Murat Kurnaz: „Fünf Jahre meines Lebens“. In: Stern.de, 20. April 2007.