Pluraletantum
Ein Pluraletantum (lat. pluralis „im Plural stehend“ und tantum „nur“) oder Pluralwort ist ein Substantiv, das ausschließlich im Plural gebräuchlich ist. Der Plural von Pluraletantum lautet in der Fachsprache Pluraliatantum; Duden verzeichnet außerdem die Form Pluraletantums.[1]
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Anwendung[Bearbeiten]
Beispiele für Pluraliatantum in der deutschen Sprache sind:
Besondere Fälle[Bearbeiten]
Manche Wörter sind zwar überwiegend in der Mehrzahl gebräuchlich, regional jedoch auch in der Einzahl.
Ein Sonderfall ist der Plural -leute für einige Zusammensetzungen mit -mann und -frau:
- Seemann – Seeleute
- Kaufmann, Kauffrau – Kaufleute
- Ombudsmann, Ombudsfrau – Ombudsleute
Ob es sich bei Seeleute usw. um Pluraliatantum handelt, hängt von der genauen Definition ab. So stuft Duden Seeleute zwar als „Pluralwort“ ein (das heißt, es gibt dazu keinen Singular), zur Bedeutung wird jedoch angegeben: „Plural von Seemann“.[2] In grammatischer Hinsicht ist Seeleute also ein Pluraletantum, nicht jedoch auf der Bedeutungsebene.
Singularbildung durch Komposita[Bearbeiten]
Ein dem Singular entsprechender Sachverhalt kann bei Pluraliatantum häufig durch Bildung von Komposita ausgedrückt werden:
- die Eltern – der Elternteil (fachsprachlich auch: der oder das Elter)
- die Geschwister – der Geschwisterteil (fachsprachlich auch: das Geschwister)
- die Ferien – der Ferientag
Siehe auch[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Pluraletantum bei Duden online
- ↑ Seeleute bei Duden online