Polizei beim Deutschen Bundestag

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Polizei beim Deutschen Bundestag
Polizei DBT

Polizeistern der Polizei beim Deutschen Bundestag
Staatliche Ebene Bund
Stellung Teil der Bundestagsverwaltung
Aufsichtsbehörde Bundestagspräsident
Gründung April 1950 als Hausinspektion der Verwaltung des Deutschen Bundestags
Hauptsitz Berlin
Bedienstete 210 Stellen[1]
Netzauftritt bundestag.de

Die Polizei beim Deutschen Bundestag (offiziell abgekürzt Polizei DBT, umgangssprachlich auch Bundestagspolizei, Eigenbezeichnung auch „Polizei- und Sicherungsdienst“ bzw. Parlamentspolizei) ist die für den Bereich des Deutschen Bundestages zuständige Polizei. Sie übt für den Präsidenten des Deutschen Bundestages die ihm nach Art. 40 Abs. 2 des Grundgesetzes übertragene Polizeigewalt in den Gebäuden und auf dem Gelände des Bundestages aus. Da die genannte Bestimmung des Grundgesetzes dem Bundestagspräsidenten ausdrücklich die alleinige Polizeigewalt überträgt, sind andere Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaft hier nicht zuständig.

Aus historischer Sicht begründen das uneingeschränkte Hausrecht, die Immunität der Abgeordneten und die eigene Polizeigewalt die Souveränität des Parlamentes sowie den Schutz des Parlaments gegenüber allen anderen staatlichen Gewalten. Auch die Präsidenten der Landtage verfügen über analoge Rechte. Sie haben jedoch keine eigenständigen Polizeibehörden, die mit der Bundestagspolizei vergleichbar sind.

Geschichte

Älterer Polizeistern der Bundestagspolizei

Die Errichtung der Polizei war eine Lehre aus den Ereignissen während und unmittelbar vor der Herrschaft des NS-Regimes in Deutschland. Zur heutigen Zeit ähnliche Regelungen fanden sich zwar bereits in den Verfassungen des deutschen Kaiserreiches und der Weimarer Republik, eine eigene, nur ihm unterstellte Polizeitruppe erhielt der Parlamentspräsident jedoch erst nach der Konstituierung der Bundesrepublik.[2]

1949, im Gründungsjahr der Bundesrepublik, wurden Sicherheitsaufgaben im Parlament im Auftrag des damaligen Bundestagspräsidenten Erich Köhler von Kriminalbeamten übernommen. Bald empfahl jedoch der Organisationsausschuss des Bundestages einen eigenen Sicherheitsdienst für das Haus einzurichten. Köhler schuf im April 1950 die Hausinspektion als solchen, einige Monate später arbeitete dieser als Hausordnungsdienst, kurz HOD. Neben Sicherheitsaufgaben übernahmen die Bediensteten, die zur Erkennbarkeit eine grüne Armbinde mit der Aufschrift „Haus-Ordnungsdienst“ trugen, auch Aufgaben als Saaldiener.[2] Der HOD war jedoch nicht mit regulären polizeilichen Aufgaben betraut, diese übernahm zum damaligen Zeitpunkt das Bundeskriminalamt, sondern stützte seine Maßnahmen allein auf das Hausrecht. Damit hatte der HOD als „Hauspolizei“ nicht mehr Befugnisse als der Ordnungsdienst des Reichstags zu Zeiten der Weimarer Republik.[2]

Am 31. Dezember 1960 wurde der Hausordnungsdienst in das Bundespolizeibeamtengesetz aufgenommen, erhielt jedoch nur in zurückhaltender Weise polizeiliche Exekutivbefugnisse. Im Zuge der 1969 stattgefundenen „Kleinen Parlamentsreform“ erhielt der HOD wieder seinen Ursprungsnamen „Hausinspektion“. Diese wurde in den 1970er Jahren angesichts der im sogenannten Deutschen Herbst mündenden Terrorakte der Rote Armee Fraktion zu einer „richtigen“ Vollzugsdienststelle mit Polizeicharakter aufgewertet.[2] 1975 wurde der Personalbestand der Hausinspektion mit Beamten des Bundesgrenzschutzes erweitert. Zudem erhielten ihre Beamten erstmals die Kompetenz, Menschen festzunehmen und Beweismittel zu beschlagnahmen.[2]

Die Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth änderte 1989 den Namen der Hausinspektion zu „Polizei- und Sicherungsdienst beim Deutschen Bundestag“. Mit dieser Maßnahme einhergehend erhielt der Sicherheitsdienst des Bundestages von vielen Kollegen anderer Polizeibehörden erstmals den „angemessenen Respekt“, eine solche überhaupt zu sein, so Bundestagspolizist Ralph Igel in der Zeitschrift für Parlamentsfragen.[2]

Aufgaben

Der Aufgabenbereich der Polizei beim Deutschen Bundestag umfasst die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere von Gefahren für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und seiner Organe und Gremien, für alle anwesenden Personen im Parlamentsbereich sowie die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Sie sind jedoch nur im Einzelfall – nach Genehmigung des Bundestagspräsidenten – Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Die Rechte und Pflichten der Beamten sind nicht wie bei den anderen Polizeien in einem Gesetz geregelt, sondern wurden durch einen Erlass des Bundestagspräsidenten festgelegt. Der Erlass beinhaltet aber die Vorschriften eines Musterpolizeigesetzes der Innenministerkonferenz.

Organisation

Die Bundestagspolizei ist Teil der Bundestagsverwaltung. Zuständig ist das Referat ZR 3 (Polizei und Sicherheitsaufgaben). Die Aufgaben werden von 210 Beamten im Polizeivollzugsdienst wahrgenommen, wovon 180 im Schichtbetrieb in fünf Dienstgruppen als Posten und Streifen eingesetzt werden.[3][4]

Die Bundestagspolizei arbeitet täglich mit der Berliner Landespolizei sowie ebenfalls häufig mit Bundeskriminalamt und Bundespolizei zusammen.[2]

Personal

Rekrutierung

Polizeibeamte des Bundes und der Länder können sich für die Bundestagspolizei bewerben. Seit dem 1. September 2013 bildet die Polizei beim Deutschen Bundestag erstmals, mit Unterstützung der Bundespolizei, selbst für den mittleren Dienst aus. Die Polizeibeamten des Bundestages sind gemäß § 1 Absatz 2 des Bundespolizeibeamtengesetz Polizeivollzugsbeamte des Bundes. Die Amtsbezeichnungen sind die der Polizei, tragen aber den Zusatz „beim Deutschen Bundestag“.

Laufbahnen

Der Dienst gliedert sich wie bei allen Polizeien in den mittleren, gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst.

Die Amtsbezeichnungen der Polizeibeamten unterschieden sich teilweise erheblich von denen anderer Polizeibeamter und wurden mit der Umbenennung 1994 geändert.

Amtsbezeichnung 1969 bis 1994 Amtsbezeichnung ab 1994 Besoldungsgruppe
Mittlerer Dienst
Wachtmeister in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages entfallen A 5
Oberwachtmeister in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages A 5 mit Zulage
Hauptwachtmeister in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages A 6
Meister in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages Polizeimeister beim Deutschen Bundestag A 7
Obermeister in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages Polizeiobermeister beim Deutschen Bundestag A 8
Hauptmeister in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages Polizeihauptmeister beim Deutschen Bundestag A 9
Gehobener Dienst
Kommissar in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages Polizeikommissar beim Deutschen Bundestag A 9
Oberkommissar in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages Polizeioberkommissar beim Deutschen Bundestag A 10
Hauptkommissar in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages Polizeihauptkommissar beim Deutschen Bundestag A 11 und A 12
Erster Hauptkommissar in der Hausinspektion des Deutschen Bundestages Erster Polizeihauptkommissar beim Deutschen Bundestag A 13

Uniform

Die Polizeibeamten versehen ihren Dienst hauptsächlich in zivil; erkennbar sind sie an ihrem offen getragenen grünen Hausausweis, der die Aufschrift „Polizei“ trägt. In den Öffentlichkeitsbereichen tragen sie bei Bedarf auch schwarze Jacken mit der Aufschrift „Polizei“[4] oder neonblaue Warnwesten mit „Polizei“-Schriftzügen auf Brust und Rücken.

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. sas: Üben für den Einsatz im kleinsten Polizeibezirk. In: Bundestag (Webseite). 5. August 2014, abgerufen am 13. August 2014.
  2. a b c d e f g sas: Der Bundestagspräsident als Polizeichef. In: Bundestag (Webseite). 5. August 2014, abgerufen am 13. August 2014.
  3. Üben für den Einsatz im kleinsten Polizeibezirk. bundestag.de, 5. August 2014, abgerufen am 6. August 2014.
  4. a b Rund um die Uhr Sicherheit im Bundestag. In: Das Parlament, 8/2008