Reisewarnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine Reisewarnung ist eine offizielle Empfehlung, Reisen in ein bestimmtes Land oder ein bestimmtes Gebiet nicht zu unternehmen oder abzubrechen. Gründe für eine Reisewarnung können instabile politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Verhältnisse oder Naturkatastrophen sein, die eine unmittelbare Bedrohung für die Reisenden darstellen.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland [Bearbeiten]

In Deutschland werden Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt herausgegeben und dienen als Grundlage für eine kostenfreie Stornierung von Reisen.

Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie werden regelmäßig vom Auswärtigen Amt überprüft und aktualisiert.

Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.

Die jeweiligen Hinweise und Warnungen beruhen auf den dem Auswärtigen Amt zu diesem Zeitpunkt verfügbaren und als real bewerteten Informationen. Da Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können, ist die allgemeine Sicherheitslage in einem Land oder einer Region zu beachten. Rechtsvorschriften im Ausland werden nur im Besonderen behandelt und gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird durch das Auswärtige Amt insbesondere bei Einzelreisen empfohlen. Das Auswärtige Amt empfiehlt bei Auslandsreisen immer den Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung mit Rückholversicherung. Kosten für Hilfsmaßnahmen durch die Auslandsvertretungen können entsprechend den Vorschriften des Konsulargesetzes in Rechnung gestellt werden.[1]

Österreich [Bearbeiten]

In Österreich werden Reisewarnungen vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten herausgegeben. Verbunden mit der Reisewarnung kann auch ein Aufruf an bereits vor Ort anwesende Österreicher sein, sich umgehend bei der nächsten österreichischen Vertretung zu melden oder die Rückreise anzutreten.

Eine solche Reisewarnung ist auch hier Grundlage für eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung von Reisen.

Schweiz [Bearbeiten]

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) der Schweiz führt eine Liste mit sogenannten Reisehinweisen, die für die meisten Staaten der Welt eine grundsätzliche Einschätzung der Lage und wenn gegeben Hinweise auf spezifische regionale Risiken enthält. Von Reisen in Länder mit prekärer Sicherheitslage wird in dieser Liste jeweils ausdrücklich abgeraten.

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

Wiktionary Wiktionary: Reisewarnung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Siehe Definition Sicherheitshinweise des AA