Reisewarnung
Eine Reisewarnung ist eine offizielle Empfehlung, Reisen in ein bestimmtes Land oder ein bestimmtes Gebiet nicht zu unternehmen oder abzubrechen. Gründe für eine Reisewarnung können instabile politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Verhältnisse oder Naturkatastrophen sein, die eine unmittelbare Bedrohung für die Reisenden darstellen.
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[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland werden Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt herausgegeben und dienen als Grundlage für eine kostenfreie Stornierung von Reisen.
Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.
Reise- und Sicherheitshinweise sowie Reisewarnungen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt dem Auswärtigen Amt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden übernimmt das Auswärtige Amt nicht. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in der Verantwortung des Einzelnen. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen bzw. Reisewarnungen enthaltenen Empfehlungen zu beachten. Sie sollten bei Auslandsreisen immer einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abschließen. Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen durch die Auslandsvertretungen werden Ihnen entsprechend den Vorschriften des Konsulargesetzes in Rechnung gestellt.[1]
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich werden Reisewarnungen vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten herausgegeben. Verbunden mit der Reisewarnung kann auch ein Aufruf an bereits vor Ort anwesende Österreicher sein, sich umgehend bei der nächsten österreichischen Vertretung zu melden oder die Rückreise anzutreten.
Eine solche Reisewarnung ist auch hier Grundlage für eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung von Reisen.
[Bearbeiten] Schweiz
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) der Schweiz führt eine Liste mit sogenannten Reisehinweisen, die für die meisten Staaten der Welt eine grundsätzliche Einschätzung der Lage und wenn gegeben Hinweise auf spezifische regionale Risiken enthält. Von Reisen in Länder mit prekärer Sicherheitslage wird in dieser Liste jeweils ausdrücklich abgeraten. Für westeuropäische Länder und die Überseegebiete westeuropäischer Staaten erstellt das EDA keine Reisehinweise.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Reisewarnungen des BMAA (A)
- Reise- und Teilreisewarnungen des Auswärtigen Amtes (D)
- Reisehinweise des EDA (CH)
- Weltkarte der Reisewarnungen