Stadterneuerung

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Unter Stadterneuerung wird im Allgemeinen der zielgerichtete Prozess zur Erhaltung, Verbesserung, Umgestaltung und Weiterentwicklung bestehender Teile und Strukturen einer Stadt verstanden. Dabei wird zwischen der in fest umgrenzten Flächen erfolgenden Stadterneuerung und der objektbezogenen Modernisierung bzw. Instandsetzung von Gebäuden unterschieden.

[Bearbeiten] Stadterneuerung in Gebieten

In festumgrenzten Flächen findet die Stadterneuerung in Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen oder Fördergebieten statt von z. B.

durch Sanierung, Wohnumfeldverbesserungen oder Stadtumbau statt.

Die städtebauliche Erneuerung soll die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, die Revitalisierung der Zentren und Nebenzentren und die Verbesserung des Wohnumfeldes in den betroffenen Gebieten ermöglichen.

Ziel ist es den Bedeutungsverlust der Innenstädte als soziale, wirtschaftliche, kulturelle und politische Mitte der Region aufzuhalten. Durch Vielfalt und Funktionsmischung sollen sie Orte der Begegnung und Identifikation bleiben.

Die rechtliche Grundlage für Sanierungs-, Entwicklungs- und Fördergebiete und für deren Förderung findet sich in Deutschland im Sanierungsrecht, dem „Besonderen Städtebaurecht“ des Baugesetzbuches§ 136 ff BauGB).

In Deutschland wird durch den Bund und die Länder die Stadterneuerung zumeist gefördert durch die Programme der Städtebauförderung (auch: Städtebaulicher Denkmalschutz, Die Soziale Stadt und Stadtumbau).

[Bearbeiten] Literatur

  • Arvid Krüger (2008): Erneuerung der Erneuerung - Eine neue Rolle der Stadterneuerung im Kontext von Benachteiligungsphänomenen in der Stadtentwicklung. (ISR Graue Reihe Heft 10). Institut für Stadt- und Regionalplanung, TU Berlin 2008, ISBN 978-3-7983-2078-9 (Volltext)

[Bearbeiten] Siehe auch

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