Gerichtsbezirk Feldkirch

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Januar 2021 um 22:54 Uhr durch Aka (Diskussion | Beiträge) (https, Kleinkram).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gerichtsbezirk
Feldkirch

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Feldkirch
 Landesgericht Feldkirch
Basisdaten
Bundesland Vorarlberg
Bezirk Feldkirch
Sitz des Gerichts Feldkirch
Kennziffer 8041
zuständiges Landesgericht  Feldkirch
Fläche 278,31 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 112.728
(1. Jänner 2024)

Der Gerichtsbezirk Feldkirch ist der örtliche Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Feldkirch im österreichischen Bundesland Vorarlberg.

Der Sitz des Bezirksgerichts befindet sich in der Bezirkshauptstadt Feldkirch. Der Gerichtsbezirk Feldkirch ist deckungsgleich mit dem politischen Bezirk Feldkirch und einer von fünf Gerichtsbezirken im Bundesland Vorarlberg. Als übergeordnetes Gericht fungiert – wie für alle Vorarlberger Bezirksgerichte – das Landesgericht Feldkirch.

Die Zuteilung der Gerichtssprengel in Vorarlberg erfolgte mit der Verordnung der Bundesregierung vom 19. Jänner 1971 über die Sprengel der in Vorarlberg gelegenen Bezirksgerichte im BGBl. Nr. 33/1971. Der Gerichtsbezirk Feldkirch wurde darin in § 5 festgelegt.[1]

Örtliche Zuständigkeit

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf alle 24 Gemeinden des Bezirks Feldkirch, womit sich aktuell 112.728 Personen (1. Jänner 2024)[2] in der Jurisdiktion des Bezirksgerichts befinden.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. § 5 der Verordnung der Bundesregierung vom 19. Jänner 1971 über die Sprengel der in Vorarlberg gelegenen Bezirksgerichte.
  2. Statistik Austria – Bevölkerung zu Jahresbeginn nach administrativen Gebietseinheiten (Bundesländer, NUTS-Regionen, Bezirke, Gemeinden) 2002 bis 2024 (Gebietsstand 1.1.2024) (ODS)