Eugen Schiffer

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Dr. Eugen Schiffer

Eugen Schiffer (* 14. Februar 1860 in Breslau; † 5. September 1954 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Politiker (Nationalliberale Partei, DDP, LDPD, FDP).

Leben

Jurastudium

Schiffer, der aus einer zum Protestantismus konvertierten jüdischen Familie stammte, studierte von 1877 bis 1880 Rechtswissenschaften an den Universitäten Breslau, Leipzig und Tübingen und wieder Breslau, wo er auch das Referendarexamen ablegte. Nach Referendarzeit und Promotion folgte 1885 die Große Juristische Staatsprüfung, die er mit der Note „gut“ bestand. Von 1888 bis 1899 war er als Amtsrichter in Zabrze/Oberschlesien tätig, anschließend bis 1906 als Amtsgerichtsrat und dann Landgerichtsrat in Magdeburg. 1906 wurde er an das Kammergericht in Berlin gerufen und 1910 zum Oberverwaltungsgerichtsrat ernannt.

Politische Karriere im Kaiserreich

Parallel zu seiner juristischen Karriere verfolgte Eugen Schiffer eine politische. Er gehörte von 1912 bis 1917 dem Reichstag des Kaiserreichs an, wo er als Abgeordneter der Nationalliberalen Partei den Wahlkreis Wolmirstedt-Neuhaldensleben vertrat. Dort widmete er sich vorwiegend der Vereinheitlichung der Rechtspflege im Deutschen Reich, die trotz der Reichsjustizgesetze noch sehr von den Einzelstaaten bestimmt wurde. Von 1904 bis 1918 vertrat Schiffer den Wahlkreis Magdeburg-Stadt im Preußischen Abgeordnetenhaus. Wegen seiner beruflichen Beförderungen musste er in dieser Zeit dreimal sein Mandat niederlegen, wurde in der Ersatzwahl jedoch stets wiedergewählt. Von 1903 bis 1917 gehörte er dem Zentralvorstand der Nationalliberalen Partei an.[1] Im Gegensatz zur Mehrheit der Parteimitglieder, die die Umgründung der Nationalliberalen Partei zur DVP mit vollzog, beteiligte Schiffer sich an der Gründung der DDP. Während der Herrschaft des Rates der Volksbeauftragten unter Friedrich Ebert war Schiffer, wie schon in den letzten kaiserlichen Regierung von Georg Michaelis und des Prinzen Max von Baden, leitender Staatssekretär des Reichsschatzamtes.

Justizminister der Weimarer Republik

Erste Sitzung des Kabinetts Scheidemann am 13. Februar 1919 in Weimar. Eugen Schiffer (3. von links)

Unter Ministerpräsident Philipp Scheidemann war er bis zum 19. April 1919 stellvertretender Regierungschef und leitete das Reichsministerium der Finanzen, unter Scheidemanns Nachfolger Gustav Bauer bekleidete Schiffer vom 3. Oktober 1919 bis zum 26. März 1920 das Amt des Justizministers und war erneut Vizekanzler. Er gilt als eine der wesentlichen Figuren bei der Niederschlagung des Kapp-Putsches. Im Juli 1919 war er an den abschließenden Verhandlungen zum Weimarer Schulkompromiss beteiligt. Schließlich war er im ersten Kabinett von Joseph Wirth vom 10. Mai bis zum 22. Oktober 1921 ein zweites Mal Justizminister.

Vereinfachung des Justizwesens

Schiffer war in der Weimarer Nationalversammlung seit dem 9. Juli 1919 als Nachfolger von Friedrich von Payer Fraktionschef der DDP und bis 1924 Abgeordneter dieser Partei im Reichstag. 1923 entwarf er für die DDP-Fraktion einen Antrag für ein „Erstes Gesetz zur Vereinfachung des Justizwesens“, das in abgeänderter Fassung im Februar 1924 verabschiedet wurde. Ziel war vor allem die Dauer des Zivilprozesses zu verkürzen und der Prozessverschleppung entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck wurde unter anderem ein „Güteverfahren“ eingeführt. Von 1921 bis 1924 war er auch Landtagsabgeordneter in Preußen. Das Mandat nahm er jedoch seit seinem Partei- und Fraktionsaustritt am 22. Oktober 1924 nicht mehr wahr. Ab 1924 praktizierte Schiffer wieder als Rechtsanwalt und publizierte über den Zustand der deutschen Rechtspflege. Sein wichtigstes Werk erschien 1928: „Die Deutsche Justiz“. Es handelte von der Hypertrophie des Rechts in Deutschland und kritisierte die schiere Masse an Vorschriften, die selbst für Fachleute kaum überschaubar sei und – in Verbindung mit der Weltfremdheit vieler Richter und der Rechtsfremdheit des Volkes – zu einer Vertrauenskrise von Recht und Justiz führe. Beinahe resignierend stellt er fest: „Ein inneres Verhältnis zwischen Volksseele, Rechtsordnung, Rechtspflege und Richtertum ist […] nicht gegeben […], das Band zwischen Volk und Recht ist nicht mehr bloß gelockert, sondern gerissen.“ Schiffer war auch Mitherausgeber der Deutschen Juristenzeitung.

LDPD-Gründung nach dem Krieg

Eugen Schiffer (rechts) auf der ersten Kundgebung des Antifaschistisch-demokratischen Blocks im August 1945

Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs, Anfang Juli 1945, veröffentlichte Eugen Schiffer gemeinsam mit Wilhelm Külz den Aufruf zur Gründung einer Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands. Er war bis Anfang 1950 Mitglied des Zentralvorstandes der LDPD. 1945 lud ihn der Kommunist und spätere Staatsratsvorsitzende der DDR Walter Ulbricht im Rahmen seiner Block-Politik zur Mitarbeit am „antifaschistisch-demokratischen“ Neuaufbau auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone ein. Er hielt den ehemaligen Justizminister und Antifaschisten für einen Demokraten mit großem Namen. Schiffer erklärte sich bereit, „ein Stück des Weges gemeinsam zu gehen“.

Juristischer Aufbau der DDR

Per Befehl Nr. 17 setzte die Sowjetische Militäradministration in Deutschland SMAD 1945 den damals bereits 85-Jährigen als ersten Präsidenten der Deutschen Zentralverwaltung der Justiz DVJ ein. Er holte Hermann Emil Kuenzer an seine Seite. Da die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands in den Folgejahren zunehmenden Einfluss gewann und – im Einvernehmen mit der Sowjets – Schlüsselpositionen der Justizverwaltung in ihre Hände bringen wollte, geriet Schiffer als Mitglied einer Liberalen Partei unter Druck. Am 14. August 1948, als er sich in Urlaub befand, unterschrieb sein Stellvertreter Ernst Melsheimer (SED) das Entlassungsschreiben für zwei führende DVJ-Juristen – eine Brüskierung für Schiffer, der umgehend seinen Rücktritt einreichte. Die SMAD entließ ihn per Befehl Nr. 146 vom 23. August 1948 und ernannte am 2. Oktober per Befehl Nr. 158 Max Fechner zum neuen SVJ-Vorsitzenden. (Fechner wurde wenig später der erste Justizminister der DDR.)[2]

In den Jahren 1949 bis 1950 gehörte Schiffer als Vorsitzender des Verfassungsausschusses der provisorischen Volkskammer der DDR an.

Übersiedlung in die Bundesrepublik

Friedhof Wilmersdorf in Berlin; Grab von Eugen Schiffer (Ehrengrab des Landes Berlin)

1950 siedelte Eugen Schiffer in den Westen über und trat in die FDP ein. Beigesetzt wurde er auf dem Wilmersdorfer Friedhof in Berlin. Schiffer war verheiratet und hatte zwei Kinder. Sein Schwiegersohn Waldemar Koch war 1945 der erste Vorsitzende der LDP in der Sowjetischen Besatzungszone.

Ehrungen

Veröffentlichungen

  • Zur Lehre vom Glückspiel, in: Der Gerichtssaal, 1895, Seite 184 ff.
  • Der neueste Entwurf zur Reform des Strafverfahrens, Kattowitz 1896
  • Die Rechtskonsulenten, Berlin 1897
  • Neue Vorschläge zur Beschleunigung und Vereinheitlichung der Rechtspflege, in: Juristische Wochenschrift, 1914, Seiten 2ff.
  • Der vaterländische Hilfsdienst; Erläuterungen und Materialien zum Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916, Liebmann, Berlin 1916.
  • Die deutsche Demokratie nach den Reichstagswahlen, 1920.
  • Die Deutsche Justiz. Grundzüge einer durchgreifenden Reform, Verlag Otto Liebmann, Berlin 1928.
  • Sturm über Deutschland, Verlag Otto Liebmann, Berlin 1932.
  • Die neue Verfassung des Deutschen Reiches. Eine politische Skizze, Hobbing-Verlag, Berlin 1932.
  • Ein Leben für den Liberalismus, Herbig, Berlin 1951.

Siehe auch

Literatur

  • Heike Amos: Kommunistische Personalpolitik in der Justizverwaltung der SBZ/DDR (1945–1953). Vom liberalen Justizfachmann Eugen Schiffer über den Parteifunktionär Max Fechner zur kommunistischen Juristin Hilde Benjamin. In: Gerd Bender: Recht im Sozialismus. Analysen zur Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften (1944/45-1989), Frankfurt am Main 1999, S. 109-145. ISBN 3-465-02797-3.
  • Jürgen Frölich: Ein Nationalliberaler unter „Demokraten“. Eugen Schiffer und der organisierte Liberalismus vom Kaiserreich bin nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Jahrbuch zur Liberalismus-Forschung 18 (2006), S. 153-186, ISBN 3-8329-2187-7.
  • Dietrich Goldschmidt: Erinnerungen an das Leben von Eugen und Marie Schiffer nach dem 30. Januar 1933. In: Berlin in Geschichte und Gegenwart 1991, S. 117-146.
  • Dietrich Goldschmidt: Eugen Schiffer (14.02.1860-05.09.1954). Ein Leben für liberale Politik und volksnahes Recht. In: Walter Pauly: Hallesche Rechtsgelehrte jüdischer Herkunft, Köln 1996, S. 69-81. ISBN 3-452-23486-X.
  • Helmut Müller-Enbergs: Schiffer, Eugen. In: Wer war wer in der DDR? 5. AusgabeBand 2. Ch. Links, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4.
  • Joachim Ramm: Eugen Schiffer und die Reform der deutschen Justiz, Luchterhand-Verlag, Neuwied 1987, ISBN 3-472-01026-6 .
  • Thilo Ramm (Hrsg.): Eugen Schiffer (1860–1954). Ein nationalliberaler Staatsmann, Nomos Verlag, Baden-Baden 2006.
  • Martin Schumacher (Hrsg.): M.d.R. Die Reichstagsabgeordneten der Weimarer Republik in der Zeit des Nationalsozialismus. Politische Verfolgung, Emigration und Ausbürgerung, 1933–1945. Eine biographische Dokumentation. 3., erheblich erweiterte und überarbeitete Auflage. Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-5183-1.
  • Hellmut Seier: Eugen Schiffer als Zeitbeobachter 1941/42. Zu einem unbekannten Kriegstagebuch des früheren Reichsministers. In: Jahrbuch zur Liberalismus-Forschung 19 (2007), S. 225-257.
  • Hellmut Seier: Nationalstaat und sozialer Ausgleich als schlesische Motive des Nationalliberalen Eugen Schiffer, Stuttgart 1986.
  • Hans-Henning Zabel: Schiffer, Eugen. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 22, Duncker & Humblot, Berlin 2005, ISBN 3-428-11203-2, S. 749–751 (Digitalisat).

Einzelnachweise

  1. Mann, Bernhard (Bearb.) : Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus. 1867-1918. Mitarbeit von Martin Doerry, Cornelia Rauh und Thomas Kühne. Düsseldorf : Droste Verlag, 1988, S. 340 (Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien : Bd. 3)
  2. Hermann Wentker: Justiz in der SBZ/DDR 1945-1953, Oldenbourg, München, 2001, ISBN 978-3-486-56544-7, S. 256
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