Benutzer:Harry8/Erweiterte Zuständigkeit im Kraftfahrzeugwesen

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Die Erweiterte Zuständigkeit im Kraftfahrzeugwesen (kurz Erweiterte Zulassung) ist ein Angebot bestimmter Landkreise und kreisfreier Städte. Es dient der Bürgerfreundlichkeit und einer flexibleren Abwicklung von Zulassungsvorgängen und kann sowohl von Privatpersonen als auch von Zulassungsdiensten, Versicherungsagenturen und Kfz-Händlern in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass Zulassungsvorgänge nicht mehr zwingend bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes des Kunden vorgenommen werden müssen, sondern die Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Behörden besteht.

Die Erweiterte Zuständigkeit umfasst hierbei in der Regel die folgenden Dienstleistungen:

  • Zulassung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
  • Umschreibung mit und ohne Halterwechsel
  • Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung
  • Halter- und Fahrzeugdatenänderungen
  • Nachstempelung von Kennzeichen

Zulassungsgebiete

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Die folgenden Zulassungsgebiete haben sich zum Zweck der Erweiterten Zuständigkeit im Kraftfahrzeugwesen zu einem gemeinsamen Zulassungsbereich zusammengeschlossen.

Nordrhein-Westfalen

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→ siehe: Benutzer:Harry8/Liste der Erweiterterten Zuständigkeit

Einzelnachweise

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  1. Erweiterte Zuständigkeit im Bereich Bamberg
  2. Erweiterte Zuständigkeit im Bereich Bayreuth
  3. Erweiterte Zuständigkeit im Bereich Ingolstadt
  4. Erweiterte Zuständigkeit im Bereich Niederbayern
  5. Ergänzung: Landkreis Freyung-Grafenau
  6. Erweiterte Zuständigkeit im Bereich Oberbayern
  7. Erweiterte Zuständigkeit im Bereich Potsdam
  8. Erweiterte Zuständigkeit im Bereich Köln
  9. Zuständigkeiten der Kfz-Zulassungsstelle werden erweitert
  10. Zulassung - Kooperation mit Rhein-Erft-Kreis