Berlin/Bonn-Gesetz
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands |
Kurztitel: | Berlin/Bonn-Gesetz |
Abkürzung: | Berlin/BonnG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verfassungsrecht |
Fundstellennachweis: | 105-24 |
Erlassen am: | 26. April 1994 (BGBl. I S. 918) |
Inkrafttreten am: | 7. Mai 1994 |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 VO vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390, ber. 2756) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
(Art. 51 VO vom 21. September 1997) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Im Berlin/Bonn-Gesetz (Langtitel: Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands) regelte der Deutsche Bundestag unter anderem den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin sowie den Umzug von Bundesbehörden und anderer Bundeseinrichtungen in die Bundesstadt Bonn. Es ist eine Folge des Hauptstadtbeschlusses vom 20. Juni 1991, in dem Berlin auch zum Regierungssitz bestimmt wurde. Hauptstadt des vereinigten Deutschlands war Berlin bereits mit dem Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990 geworden. Das Berlin/Bonn-Gesetz wurde am 26. April 1994 verabschiedet.
Das Berlin/Bonn-Gesetz legt fest, welche Bundesministerien in die Bundeshauptstadt umziehen sollten, und gibt der Stadt Bonn Zusagen über den Erhalt des Politikstandortes Bonn. Außerdem darf Bonn seit der Verkündung des Berlin/Bonn-Gesetzes den deutschlandweit einmaligen Titel „Bundesstadt“ führen.
Die Umsetzung des Berlin/Bonn-Gesetzes erfolgte schrittweise. Den Höhepunkt erreichte der Umzug 1999 mit dem Wechsel des Bundestages in das Reichstagsgebäude in Berlin. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt wechselten zwei der über 20 Bundesbehörden, die aus Berlin und dem Rhein-Main-Gebiet nach Bonn umzogen: der Bundesrechnungshof und das Bundeskartellamt.
Umgezogene Bundesbehörden
Diese Bundesinstitutionen zogen unter anderem nach Bonn um (insgesamt 22):
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung von Frankfurt am Main (1995 durch Zusammenlegung der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung und des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft errichtet)
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte von Berlin
- Bundeskartellamt von Berlin
- Bundesrechnungshof von Frankfurt am Main
- Bundesversicherungsamt von Berlin
- Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (Berlin) und Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (Berlin) (2002 mit dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Frankfurt am Main, zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verschmolzen)
- Bundesinstitut für Berufsbildung
- Bundesgesundheitsamt von Berlin (aufgelöst, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist verblieben)
- Zentralstelle Postbank (im Zuge der Postreform II aufgelöst)
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (früher: Zentralstelle für Arbeitsvermittlung) von Frankfurt am Main
Errichtet wurden in Bonn
- Zentralstelle des Eisenbahnbundesamtes
- Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens (im weiteren Sinne Nachfolger der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, Frankfurt/Main)
Teilweise verlagert wurden:
- Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung und Bundesbaudirektion (2002 verschmolzen zum Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, jetzt ausschließlich Bonn)
- Statistisches Bundesamt (Hauptstelle Wiesbaden, Außenstelle Berlin)
- Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Hauptstelle Hannover, Außenstelle Berlin)
- Bundesamt für Strahlenschutz (Hauptstelle Salzgitter, Außenstelle Berlin).
Ausgleichsvereinbarung
Das Berlin/Bonn-Gesetz ist auch Grundlage der „Vereinbarung über die Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn“ vom 29. Juni 1994, die ein Fördervolumen von 1,437 Milliarden Euro im Zeitraum 1995 bis 2004 vorsah. Damit wurden verschiedene Ausgleichsmaßnahmen und konkrete Aktionspläne wie die Gründung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg gefördert, ein Großteil des Geldes entfiel dabei mit 861 Millionen Euro auf den Wissenschaftsbereich. Die restlichen Gelder teilten sich so auf: der Kulturstandort wurde mit 60 Millionen Euro gefördert, der wirtschaftliche Strukturwandel der Region (u. a. Gewerbegebiete) mit rund 74 Millionen Euro, in den Verkehrsbereich (Bahnanbindung des Flughafens) flossen circa 256 Millionen Euro, an Soforthilfe wurden 97 Millionen Euro gezahlt und auf Grundstücksleistungen entfielen ungefähr 51 Millionen Euro. Das noch vor der Verwirklichung stehende bedeutendste Ausgleichprojekt, die Erweiterung des Internationalen Kongresszentrums Bundeshaus Bonn wurde mit einer Rücklage von 43,42 Millionen Euro sowie der Überlassung von Grundstücken im Wert von 43,46 Millionen Euro unterstützt.
Föderalismusreform
Die im Berlin/Bonn-Gesetz geregelte Eigenschaft Berlins als Bundeshauptstadt wurde im Rahmen der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 in das Grundgesetz (GG) übernommen. Art. 22 GG lautet nunmehr: „Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.“ Die bisherige Regelung über die Bundesflagge („Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“) wurde Art. 22 Abs. 2 GG. Ein Ausführungsgesetz zum neuen Verfassungsartikel existiert bislang nicht.