Burkhardsfelden

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Burkhardsfelden
Gemeinde Reiskirchen
Koordinaten: 50° 35′ N, 8° 49′ OKoordinaten: 50° 34′ 46″ N, 8° 49′ 7″ O
Höhe: 223 m ü. NHN
Fläche: 7,29 km²[1]
Einwohner: 974 (31. Dez. 2019) HW+NW[1]
Bevölkerungsdichte: 134 Einwohner/km²
Postleitzahl: 35447
Vorwahl: 06408
Burkhardsfelden
Burkhardsfelden

Burkhardsfelden ist ein Ortsteil der Gemeinde Reiskirchen im mittelhessischen Landkreis Gießen. Der Ort liegt südwestlich des Hauptortes im Busecker Tal in Oberhessen. Westlich verläuft die Bundesautobahn 5, durch den Ort führt die Landesstraße 3129.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ortsgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die älteste bekannte und gesicherte schriftliche Erwähnung des Orts erfolgte unter dem Namen Burchardesuelden im Jahr 1210 in einer Urkunde des Klosters Arnsburg.[2] (Als Burchardesuelt erscheint es im Jahre 1150 in einer Fälschung.) In erhaltenen Urkunden späterer Zeit wurde Burkhardsfelden unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[2] burcartsueelde (1248/1249), Borkardesuelde (1275) und Buorcarsvelde.

Die Kirche in Burkhardsfelden wird als Kapelle schon 1238 erwähnt.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über das Busecker Tal:

„Busecker Thal (L. Bez. Giessen) Landstrich. Das Busecker Thal besteht aus 9 Orten: Altenbuseck, Großenbuseck, Albach, Beuern, Bersrod, Burkhardsfelden, Oppenrod, Reißkirchen und Rödchen, die zusammen 5675 Einwohner haben. – Die Vierer und Ganerben von Buseck kamen 1332 unter landgräfliche Gerichtsbarkeit. Sie haben aber niemals als Landsassen, sondern als unmittelbare Reichssassen angesehen seyn wollen. Im Jahr 1547 entstanden darüber große Streitigkeiten, und in dem 1576 erfolgten Vergleich erkannten zwar die Einwohner die landesfürstliche Hoheit des Landgrafen an, aber von dem Landgrafen wurde die Gerichtsbarkeit der von Buseck als ein unbestrittenes kaiserliches Lehen anerkannt. Neue Steitigkeiten veranlaßten 1706 den kaiserlichen Reichshofrath, den Vergleich aufzuheben, und das Busecker Thal für ein unmittelbares kaiserliches Lehen zu erklären, die Andersgesinnten mit 50 Mark löthigen Geldes als Strafe zu belegen, und die Aufrechthaltung dieses Beschlusses mehreren benachbarten Reichsständen zu übertragen. Hierauf wandte sich der Landgraf an die Reichsversammlung zu Regensburg, worauf 1725 dem Hause Hessen-Darmstadt die Geichtsbarkeit, nebst der Lehensherrlichkeit, als eine beständige kaiserliche Commission aufgetragen, und der Vergleich von 1576 bestätigt wurde. Im Jahr 1827 hat die Freiherrliche Familie von Buseck die ihr zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit im Busecker Thal an den Staat abgetreten.“[3]

Burkhardsfelden Alte Schule mit Dorfplatz
Burkhardsfelden Altes Backhaus

sowie über Burkhardsfelden:

„Burkhardsfelden (L. Bez. Giessen) evangel. Filialdorf; liegt 2 St von Giessen und gehört dem Freiherrn von Buseck, hat 93 Häuser und 599 Einw., die bis auf 2 Kath. und 38 Juden evangelisch sind. Im Jahr 1811 wurde in der Nähe ein Seeadler (aquila ossifraga) geschossen. – Der Ort kommt 1150 vor, zu welcher Zeit ein Graf von Kleeberg seine dasige Leibeigene dem Kloster Schiffenberg schenkte. Im 15. Jahrhundert gehörte Burkhardsfelden zur Winneröder Kirche. Die Freiherrliche Familie von Buseck hat 1827 die ihr zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat abgetreten.“[4]

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Zum 1. April 1972 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Burkhardsfelden im Zuge der Gebietsreform in Hessen auf freiwilliger Basis in die Gemeinde Reiskirchen eingegliedert.[5] Für Burkhardsfelden wurde wie für die übrigen Ortsteile Reiskirchens ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[6]

Verwaltungsgeschichte im Überblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Burkhardsfelden angehört(e):[2][7][8]

Gerichtszugehörigkeit seit 1803[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Burkhardsfelden das „Patrimonialgericht der Freiherren zu Buseck“ in Großen-Buseck zuständig.

Im Großherzogtum Hessen wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Aber erst ab 1827 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit durch das „Landgericht Gießen“ im Namen der Freiherren ausgeübt. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[14]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört.[15] Zwischen dem 1. Januar 1977 und 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“ der mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt wurde.

Bevölkerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einwohnerstruktur 2011[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Burkhardsfelden 984 Einwohner. Darunter waren 33 (3,3 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 159 Einwohner unter 18 Jahren, 381 zwischen 18 und 49, 204 zwischen 50 und 64 und 240 Einwohner waren älter.[16] Die Einwohner lebten in 423 Haushalten. Davon waren 108 Singlehaushalte, 132 Paare ohne Kinder und 132 Paare mit Kindern, sowie 39 Alleinerziehende und 12 Wohngemeinschaften. In 111 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 258 Haushaltungen lebten keine Senioren.[16]

Einwohnerentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1577: 29 Hausgesesse[2]
• 1630: 4 zweispännige, 20 einspännige Ackerleute, 3 Witwen, 17 Vormundschaften[2]
• 1669: 178 Seelen[2]
• 1742: ein Geistlicher/Beamter, 61 Untertanen, 12 Junge Mannschaften, 2 Beisassen/Juden[2]
• 1800: 386 Einwohner[9]
• 1806: 383 Einwohner, 72 Häuser[11]
• 1829: 599 Einwohner, 93 Häuser[4]
• 1867: 539 Einwohner, 101 Häuser[17]
Burkhardsfelden: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2019
Jahr  Einwohner
1800
  
386
1806
  
383
1829
  
599
1834
  
593
1840
  
661
1846
  
699
1852
  
710
1858
  
692
1864
  
533
1871
  
569
1875
  
567
1885
  
543
1895
  
624
1905
  
718
1910
  
750
1925
  
674
1939
  
725
1946
  
1.011
1950
  
982
1956
  
914
1961
  
904
1967
  
968
1970
  
?
1980
  
?
1990
  
?
2004
  
1.071
2011
  
984
2012
  
1.033
2015
  
1.015
2019
  
974
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[2]; nach 1980: Gemeinde Reiskirchen (HW+NW-Sitze) im Haushaltsplan Vorbericht[1]; Zensus 2011[16]

Historische Religionszugehörigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1829: 559 evangelische (= 77,10 %), 2 katholische (= 0,28 %), 38 jüdische (= 5,24 %) Einwohner[4]
• 1961: 503 evangelische (= 55,64 %), 69 katholische (= 7,63 %) Einwohner[2]

Historische Erwerbstätigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1961: Erwerbspersonen: 142 Land- und Forstwirtschaft, 256 Prod. Gewerbe, 65 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 43 Dienstleistungen und Sonstiges.[2]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Burkhardsfelden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen und Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Mediatisierung infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Gießen; 1827 ging die Patrimonialgerichtsbarkeit der Freiherren zu Buseck an das Landgericht über) und Verwaltung.
  4. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.

Einzelnachweise

  1. a b c Haushaltsplan 2021. (PDF; 12 MB) In: Webauftritt. Gemeinde Reiskirchen, S. 15 (Vorbemerkungen), abgerufen im März 2022.
  2. a b c d e f g h i j Burkhardsfelden, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen (Stand: 28. September 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Institut für Landesgeschichte, abgerufen am 2. Juni 2018.
  3. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 46 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 46 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 364.
  6. Hauptsatzung. (PDF; 143 kB) § 5. In: Webauftritt. Gemeinde Reiskirchen, abgerufen im August 2020.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  8. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 182 (Online in der HathiTrust digital library).
  10. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 221 (Online in der HathiTrust digital library).
  12. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 414 (online bei Google Books).
  13. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  14. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  15. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  16. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 8 und 48, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  17. Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 18 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).