Diskussion:BIZ-Turm

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Der Artikel „BIZ-Turm“ wurde im September 2014 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 19.10.2014; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Schweizbezogen[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist schweizbezogen, daher gelten die Regeln in Wikipedia:Schweizbezogen. Auch bei schweizbezognen Artikel werden Dezimalzahlen mit einem Komma und nicht mit einem Punkt als Dezimaltrennzeichen geschrieben. Die einzige Ausnahme in der Schweiz sind Geldbeträge mit einer führenden Währungsangabe, z.B.: "CHF 34.55". Es werden auch keine "ß" verwendet und als Anführungszeichen werden Guillemets verwendet. Der Artikel wird am Artikelanfang mit <!-- schweizbezogen --> markiert. Ich habe dies - wo es noch nicht so war - geändert, bitte nicht wieder revertieren. Danke. --Alpöhi (Diskussion) 22:04, 29. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Mein Irrturm, der sich aus der abweichenden Währungsangabe ergab. --Alabasterstein (Diskussion) 08:07, 30. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Zum Piepen, unfreiwilliger Schweizer Humor...
Der Artikel wird damit beworben, dass das Gebäude exterritorial sei - und wenn man erstmal da ist, liest man "regelmässig" und so, weil es dann doch irgendwie ein bisschen in der Schweiz ist... Köstlich! Hummelhum (Diskussion) 12:54, 19. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Dir ist aber schon klar, dass die geografische Zuordnung und die Wirksamkeit von nationalen Gesetzen zwei paar Schuhe sind? Köstlich überflüssige Bemerkung. --Alabasterstein (Diskussion) 21:48, 20. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Eigentümer=BIZ und Hauptmieter=BIZ[Quelltext bearbeiten]

Wenn die Hütte der BIZ gehört, kann die BIZ nicht Hauptmieter sein. --46.253.188.173 13:38, 9. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Doch natürlich kann sie das. --Alabasterstein (Diskussion) 21:48, 20. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Man kann nicht von sich selber mieten. --46.253.188.173 08:05, 27. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Sehr wohl kann man das. Frag mal deinen Steuerberater. --Alabasterstein (Diskussion) 08:01, 29. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
In dieser extremen Verkürzung ist das falsch. Auch mein Steuerberater wird mir da nicht helfen können, wenn ich als Privatmann mein eigenes Haus mieten will. Ein Mietverhältnis setzt einen Vertrag voraus und damit mindestens zwei Parteien, darum kann eine Person (auch eine juristische) mit sich selbst keinen Vertrag schließen. Wenn das BIZ sein eigenes Gebäude mietet, dann wohl von einer juristisch abgetrennten Immobiliengesellschaft in ihrem Besitz. Wenn diese eine 100%ige Tochter ist, ist das de facto ein mieten von sich selbst, aber de jure nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im schweizer Recht grundsätzlich anders ist, insofern finde ich das hier auch durchaus erklärungsbedürftig.--WerWil (Diskussion) 10:30, 21. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]
Ich habe hier keine anderslautenden Informationen als die im Artikel stehenden. Wenn du Quellen hast, die was anderes belegen, wird es geändert. Solange es keine Grundlage gibt, etwas zu ändern, erübrigen sich allgemeine Diskussionen. --Alabasterstein (Diskussion) 10:55, 21. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]
Das ist eine etwas seltsame Haltung. Wenn irgendwelche Quellen offensichtlichen Unsinn enthalten, muss das also stehen bleiben? Die wohl korrekte Vorgehensweise wäre, eine fragwürdige Information solange herauszunehmen, bis sie gesichert ist. Wenn der Status des Mietverhältnisses nicht geklärt werden kann, muss dieser m. E. in der Inforbox ohne großen Schaden auch gar nicht erscheinen. Statt dessen könnte man vielleicht sinnvoller darauf hinweisen, dass der Eigentümer der Hauptnutzer ist.--WerWil (Diskussion) 11:04, 21. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]
Ich teile deine Sichtweise nicht. Entweder es gibt Quellen, mit denen man die Angaben entsprechend anpasst. "Offensichtlicher Unsinn" ist keine Quelle, nicht einmal ein valides Argument. --Alabasterstein (Diskussion) 12:17, 21. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]
Was ist an der Tatsache, dass eine (juristische) Person mit sich selbst keinen Mietvertrag schließen kann Ansichtssache? Ich würde sagen, dass die Validität der Quellen, die behaupten die BIZ würde sich selbst etwas vermieten dadurch zweifelhaft ist. Es stellt sich danach überspitzt formuliert die Frage, welche validen Quellen überhaupt für die Aussagen des Textes stehen.
Ich halte dies nicht für mehr als eine Marginalie des Artikels, aber deine Argumentationsweise, dich nun jeder Quellenkritik zu verweigern, für etwas provozierend. Mir liegt an diesem Artikel eigentlich nichts, dir anscheinend schon. Warum beharrst du also darauf, Halbwahrheiten darin zu zementieren? Vielleicht taucht ja irgendwann mal eine Quelle auf, die das Mietverhältnis nachvollziehbar macht, bis dahin ist es kaum zum Schaden des Artikels, wenn dieser Informationsschnipsel weggelassen würde.--WerWil (Diskussion) 18:02, 21. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

KLA-Diskussion vom 7. bis zum 18. Oktober 2015 (Lesenswert)[Quelltext bearbeiten]

Der BIZ-Turm, seltener BIZ-Hochhaus, ist ein 69,5 Meter hohes Verwaltungshochhaus und Hauptsitz der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Das von 1972 bis 1977 erbaute Hochhaus ist eine Landmarke des Centralbahnplatzes und der Stadt Basel. Das historische Archiv des BIZ-Turms gehört zur Liste der Kulturgüter von nationaler Bedeutung im Kanton Basel-Stadt. Aufgrund eines Sonderabkommens und internationaler Vereinbarungen steht das Gebäude auf exterritorialem Gelände. Neben der Funktion als Verwaltungssitz dient das Bauwerk der BIZ regelmässig für internationale Tagungen und Konferenzen.

Ein LW muss nicht zwingend ellenlang sein. Meiner Meinung nach handelt es sich um einen gut bequellten, informativen Artikel über ein Bauwerk mit besonderem Status, über das man sonst wenig finden kann. Alles relevante wurde zusammengetragen, illustriert, sprachlich ansprechend aufbereitet und übersichtlich präsentiert. Für Verbesserungsvorschläge bin ich dennoch offen. --Alabasterstein (Diskussion) 11:08, 7. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel liest sich flott und ich fühle mich gut informiert. Tausendertrennzeichen sind im Fliesstext und in der Infobox identisch. Der Wikilink namens «Basel-Tower» statt «Basel-Turm» zauberte mir ein Schmunzeln ins Gesicht. Schöne Grüße --Wartungstechniker (Diskussion) 13:59, 8. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ein Kommentar ohne Artikelwertung? Wieso erzeugt der Link bzw. die Bezeichnung schmunzeln? Auf Commons werden häufig die englischen Namen verwendet. Und "Turm" ist im englischen nun mal "tower". --Alabasterstein (Diskussion) 14:33, 8. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Zur Erläuterung: Die ersten beiden Sätze sind als Wertung gemeint. Also ein Artikel mit meines Erachtens guten Chancen auf das Prädikat «Lesenswert». Als ich den Wikilink «Basel-Tower» las, musste ich an die Diskussion um die Lemmaverschiebung von «Roche-Tower» auf Roche-Turm (Bau 1) denken und schmunzeln, Diskussion:Roche-Turm_(Bau_1). --Wartungstechniker (Diskussion) 17:49, 8. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Entschuldigung, ich meinte im Review zu sein! Von mir gibt es ein überzeugtes Lesenswert --Wartungstechniker (Diskussion) 18:45, 8. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Lesenswert Guter Artikel; allerdings halte ich die Formulierung "Das historische Archiv des BIZ-Turms gehört zur Liste der Kulturgüter von nationaler Bedeutung im Kanton Basel-Stadt" in der Einleitung für unglücklich: Der Turm als solcher hat natürlich kein Archiv. In der Liste der Kulturgüter von nationaler Bedeutung im Kanton Basel-Stadt steht nicht ein "historisches Archiv des BIZ-Turms", sondern das Archiv der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, das sich offenbar im BIZ-Turm befindet. Ich glaube, man könnte den Satz einfach entfernen bzw. es wäre eher im Artikel Bank für Internationalen Zahlungsausgleich auf das Archiv hinzuweisen. Gestumblindi 02:08, 11. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Da sich das Archiv im Turm befindet gehört es m.M. auch in den Artikel. Allerdings gebe ich dir insoweit recht, ob man das unbedingt in die Einleitung schreiben muss. Ich werde mal eine Nacht darüber schlafen. --Alabasterstein (Diskussion) 21:32, 11. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Vor allem ist es eben nicht das Archiv des Turms, sondern das Archiv der Bank. Gestumblindi 21:44, 11. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Die allerdings in diesem Turm ihren Hauptsitz hat. Im Artikel werden ja auch Teile des Geschäftsbetriebes beschrieben, die ja auch die Bank betreffen, aber eben im Turm stattfinden. Ich finde das durchaus legitim. Zudem wird das Archiv ja nur mit einem Satz erwähnt. --Alabasterstein (Diskussion) 21:47, 11. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Archiv-Erwähnung ist nun im Abschnitt "Funktion" und nicht mehr in der Einleitung. --Alabasterstein (Diskussion) 09:31, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

keine Auszeichnung Wenn das ein Artikel zum Gebäude, also zur Architektur sein soll, wäre eine gescheite Beschreibung (über den charakteristischen oberen Abschluss steht nichts drin, welche Form genau ist "hyperboloid", was für Metall ist das (Alu eloxiert?)...) das Mindeste und ein Wort über die Stellung in der Architekturgeschichte (mehr als "zeittypisch") und im Werk des Architekten. Eine Aufzählung von Parkplätzen, Bauvolumen und Stockwerkzahl ist informativ, aber nicht lesenswert. Nichts gegen den Artikel, aber für lesenswert ist mir das zu wenig. --Quinbus Flestrin (Diskussion) 14:25, 11. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Was Quellen nicht hergeben kann der Artikel nicht beschreiben. Ganz einfach. Auch und gerade was die architekturhistorische Bedeutung angeht (n.b. selbst im 2014 neu aufgelegten Architekturführer Basel von D. Huber, der immerhin 500 Seiten stark ist, wird das Bauwerk mit keinem Wort erwähnt). Und warum ein Artikel "nur" informativ aber nicht lesenswert sein soll wenn man die hyperboloide Kantenlinie als solche beschreibt und nichts über die genauere Form/Formel erschließt sich mir nicht. Lesenswerte Artikel müssen keine abschließende Darstellung haben. Ich empfehle hier dringend die Kriterien zu lesen. --Alabasterstein (Diskussion) 21:30, 11. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Hyperboloid ist doch verlinkt, das reicht doch! --Wikiolo (D) 22:25, 11. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Möglicherweise würde Quinbus Flestrin gerne die genaue Hyperbelfunktion wissen wie z.B. beim Gateway_Arch beschrieben. Aber Spaß beiseite: ich habe speziell bei diesem Bauwerk sehr genau und akribisch recherchiert und versucht alles was verfügbar war zu einem gut lesbaren Artikel zusammen zu tragen. Natürlich kann ich trotzdem etwas übersehen haben. Wenn jemand noch eine valide Quelle nennt, wo substantiell Neues steht bin ich natürlich gerne bereit das im Artikel einzuarbeiten. Nur ist es so, dass sich hier die BIZ sehr schmallippig gibt was Informationen angeht. Alles was die zum Bauwerk zu sagen haben steht auf deren Website und den Rest muss man sich über Fachartikel erschließen, die ich aber auch zitiert und verwendet habe. --Alabasterstein (Diskussion) 22:33, 11. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Lesenswert - Ein schöner bündig und flüssig geschriebener Artikel. --Wikiolo (D) 23:15, 11. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Lesenswert Der Artikel ist in manchen Punkten etwas zu oberflächlich, aber für ein "lesenswert" reicht es locker. Ist die Form wirklich ein echtes Hyperboloid d. h. Durchmesser vom Dach gleich Bodendurchmesser? Wieviel Meter beträgt der maximale bzw. minimale Durchmesser?--Avron (Diskussion) 10:53, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Mir fallen auch viele Punkte ein, wo ich sehr gerne mehr geschrieben hätte. Aber die öffentlichen Quellen schweigen sich dazu aus. Ich habe mal das Architekturbüro Burckhardt und Partner in Basel angeschrieben, ob sie eventuell historisches Material im Archiv haben und mir zur Verfügung stellen könnten. Mal sehen, ob sich hier doch noch etwas mehr ans Licht bringen lässt. Ich habe seit dem Kandidaturstart auch noch einige Punkte ergänzt. Die hyperbolische Form wird von mehreren Quellen gestützt, eine Spezifizierung wie die Form genau ist habe ich bisher nicht gefunden. Wie schwer es ist, was brauchbares zu dem Bauwerk zu schreiben zeigt sich nicht zuletzt daran, dass es den Artikel bis zum 29. September 2014 gar nicht in der Wikipedia gab. Und auch außerhalb der WP findet man deutlich weniger. --Alabasterstein (Diskussion) 12:12, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
  •  Info: Ich habe einen Zwischenbescheid von der Marketingabteilung des Architekturbüros erhalten, was ich als positives Signal werte, mir noch weitere Unterlagen zu diesem Bauwerk zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich werde ich diese auch nach einer möglichen Wahl zum LA einarbeiten. Allerdings bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass er bereits in der jetzigen Fassung die Kriterien erfüllt. Sollte das Material wirklich so umfassend sein, dass der Artikel deutlich fundierter werden sollte, dann würde ich den Artikel auch zur Exzellenzwahl vorschlagen. --Alabasterstein (Diskussion) 11:26, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Lesenswert Hat noch einige Schwächen, aber lesenswert ist er allemal. --HelgeRieder (Diskussion) 12:11, 17. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel erhielt mit 5x Lesenswert und 1x keine Auszeichnung in dieser Fassung eine Auszeichnung als Lesenswert. Herzlichen Glückwunsch! Chewbacca2205 (D) 21:42, 18. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Hinweis zum AdT[Quelltext bearbeiten]

zur Kenntnis/Info: Wikipedia_Diskussion:Hauptseite/Artikel_des_Tages/Zukunft#21.03.2017:_BIZ-Turm --Alabasterstein (Diskussion) 08:32, 23. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Exterriorialität[Quelltext bearbeiten]

Wie man dem zugehörigen Artikel entnehmen kann gibt es völkerrechtlich keine Exterritorialität (mehr) und der Begriff wird im Grund nur noch als journalistische Vereinfachung verwendet. Vielleicht sollten wir hier in der WP ein etwas höheres Niveau anstreben und zumindest kenntlich machen, dass der Begriff eine starke Vereinfachung darstellt oder doch lieber davon sprechen, dass das Gebiet aufgrund völlkerrechtlicher Verträge Immunität genießt.--WerWil (Diskussion) 10:56, 21. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Ich sehe hier keine starke Vereinfachung, erst recht keine unsaubere Formulierung. Im von dir zitierten Artikel Exterritorialität steht ja gerade wird er heute zumeist nur noch im Zusammenhang mit dem Status von diplomatischen Liegenschaften verwendet, insofern treffend. Der Begriff bzw. der genaue Status ist durch den zugehörigen Gesetzestext bequellt. Schweizer Medien verwenden überdies sehr wohl den Begriff des exterritorialen Gebietes. Nur ein Beispiel: [1] --Alabasterstein (Diskussion) 12:23, 21. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]
Exterritorial als Begrifflichkeit ist auch schon aus folgenden Gründen korrekt angewendet: Im Art 3 des Abkommens zwischen Schweizerischen Bundesrat und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zur Regelung der rechtlichen Stellung der Bank in der Schweiz heißt es:
Die Gebäude oder Gebäudeteile und das anliegende Gelände, die, wer immer ihr Eigentümer ist, für die Zwecke der Bank benützt werden, sind unverletzbar. Kein Vertreter schweizerischer Behörden darf sie ohne ausdrückliche Zustimmung der Bank betreten. Nur der Präsident, der Generaldirektor der Bank oder ihr gehörig ermächtigter Stellvertreter sind befugt, auf diese Unverletzlichkeit zu verzichten.
Damit ist klar gesagt, dass das Territorium, d.h. das Grundstück der Institution, sich den Schweizer Behörden und der Gerichtsbarkeit oder auch Vollstreckungsmaßnahmen entzieht und damit faktisch exterritoriales Gebiet ist, welches von Schweizer Hoheitsgebiet umgeben ist. --Alabasterstein (Diskussion) 13:21, 21. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]
Der Artikel zur Exterritorialität ist nun durchaus ausführlich, aber der Abschnitt zum heutigen Gebrauch des Begriffes mit drei Sätze doch eher kurz, da wundert es mich schon, dass du die folgende Aussage anscheinend übersehen hast (Hervorhebung durch mich):
Exterritorialität ist heute kein Rechtsbegriff mehr. Im geschriebenen Völkerrecht wird der Begriff ebenso wenig verwendet wie in der völkerrechtlichen Literatur. Er ist nur noch in der Umgangssprache (vor allem in Zeitungsartikeln) anzutreffen und kennzeichnet dann zumeist stark vereinfachend und schlagwortartig das Verbot des Empfangsstaates, die Liegenschaften des Entsendestaates oder der Internationalen Organisation zu betreten.
Dass der Begriff (nicht nur) in schweizer Medien verwendet wird, habe ich nicht angezweifelt. Ich habe auch nicht behauptet er sei völlig falsch. Ich finde nur, dass eine Enzyklopädie mehr als ein Pressespiegel ist und wir hier auch keinem massiven Zwang zur Verkürzung unterliegen.--WerWil (Diskussion) 17:43, 21. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]
+1 @Alabasterstein: Es ist leider ein Dauerdilemma: Der Begriff "Exterritorialität" ist populärwissenschaftlich so schön einfach zu verstehen, vor allem für den kleinen Mann auf der Straße. Wissenschaftlich und juristisch ist er aber unhaltbar. In keinem Völkerrechtslehrbuch kommt er noch vor, in keiner internationalen Konvention, auch nicht in WÜD und WÜK. Wollen wir nicht langsam mal den Anschluss an wissenschaftliches Niveau wagen, anstatt immer nur nachzuplappern, was ein Zeitungsredakteur, der sich nicht ausreichend informiert hat, zum Besten gibt? --Opihuck 20:18, 21. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]
Ich bitte dich, lassen wir die Kirche im Dorf. Weder der Artikel noch die Wikipepdia wird unwissenschaftlicher oder unexakter wenn ein weit verbreiteter, verständlicher und nachvollziehbarer Begriff, den andere auch verwenden, im Artikel verwendet wird. Das Gegenteil wäre, eine Formulierung zu finden die gestelzt, ungelenk ist, Wikipedia ist kein Gesetzestext, sondern will interessierte Leser informieren, so umfassend und korrekt wie möglich. Insbesondere weil der Begriff von der Presse aufgegriffen wird, entstünden hier Fragen wieso es ausgerechnet die Wikipedia nicht so bezeichnet. --Alabasterstein (Diskussion) 08:01, 30. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]

Habe mich nun doch entschlossen, den Artikel umzuformulieren. In der Einleitung ist Begriff getilgt und im Abschnitt zum Sonderstatus wird auch darauf eingegangen, dass die Presse es so bezeichnet. Ich denke damit kann man beiden Ansprüchen gerecht werden. --Alabasterstein (Diskussion) 08:30, 30. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]

Finde ich gut, was du geschrieben hast. Meinen Respekt dafür, dass du dich umentschlossen hast. Das gibt es hier nicht so häufig. Ich habe deinen Text noch etwas ausgefeilt, und ich denke, dass du damit einverstanden bist. Gruß --Opihuck 23:12, 30. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]
Deine Ergänzungen sind i.O. Danke. --Alabasterstein (Diskussion) 07:42, 31. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]
Ich finde so stellt es die Situation in hervorragender Weise klar. Danke--WerWil (Diskussion) 13:09, 31. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]

wurde von mir auf Sehenswürdigkeit geändert, weil Landmarke eher ein Anglizismus ist und abseits von Meeresküsten auch nicht sehr sinnvoll ist. Aber es gibt immer Leute mit einem Hang zu Anglizismen!--Astra66 (Diskussion) 17:20, 21. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Weder Sehenswürdigkeit noch Wahrzeichen trifft es. Landmarke ist nicht nur ein Begriff, der in der Wikipedia definiert ist, sondern sich auch im Duden finden lässt. Ich habe überhaupt keinen Hang zu Anglizismen, ganz im Gegenteil versuche ich sie so weit es geht in meinem Sprachgebrauch nicht zu nutzen oder zu verbannen. Ich wäre auch sehr froh wenn du in Ermangelung von Sachargumenten, mir nicht beginnst etwas zu unterstellen.
Das alles ändert aber nichts an zwei Sachverhalten, die objektiv nun mal so sind.
Weder Sehenswürdigkeit noch Wahrzeichen trifft im Fall des BIZ-Turms zu. Beide Worte implizieren nämlich, dass das Bauwerk ein gewisses überregionales Erkennungsmerkmal ist, wahlweise touristisch bedeutsam ist, ein Pilgerort für Architekturinteressierte oder einen sonstigen Anziehungspunkt darstellt. Das alles ist nachweislich nicht der Fall. Hingegen bedeutet Landmarke nur, dass das Bauwerk durch seine Größe, Form oder der Einbettung in der Umgebung sichtfällig ist und auch von weitem einen erkennbaren Fixpunkt darstellt. Genau das meint Landmarke und genau das ist der Fall und genau deswegen ist es das treffendste Wort - Anglizismus hin oder her, zumal einer der mittlerweile sich im Deutschen Sprachgebrauch längst etabliert hat. Im Zuge einer falsch verstandenen Ent-Anglifizierung darf man nicht den Fehler machen, dass man das treffendste Wort durch andere unzulängliche, irreführende oder gar falsche Begriffe ersetzt, nur weil sie vermeintlich oder tatsächlich „deutscher“ sind als andere Begriffe. Aus diesem Grund bleibt auch der Begriff Landmarke im Artikel stehen. Danke. --Alabasterstein (Diskussion) 07:56, 30. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]
P.S. Im Übrigen handelt es sich bei Landmarke nicht um einen Anglizismus sondern eine Entlehnung aus dem englischen landmark. --Alabasterstein (Diskussion) 07:46, 6. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Spanische Wikipedia[Quelltext bearbeiten]

@Alabasterstein: Ich weiss ja nicht, was genau in der spanischen Wikipedia bei Übersetzungen aus anderen Wikipedia-Sprachversionen üblich ist, vielleicht kein Versionsimport (viele Wikipedias begnügen sich mit einem Hinweis in der Versionsgeschichte und/oder Baustein auf der Diskussionsseite), aber es:Torre BIS ist ja sehr eindeutig eine gekürzte und um zahlreiche Einzelnachweise erleichterte Übersetzung dieses, also deines Artikels, ohne dass dort irgendwo ein Hinweis darauf zu sehen wäre. Vielleicht möchtest du dem ja nachgehen und schauen, dass du als Hauptautor angemessene Erwähnung findest, was ich nur richtig finden würde. Gestumblindi 21:37, 15. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Kandidatur auf WP:KALP vom 8. bis zum 28. Dezember 2021 (Exzellent)[Quelltext bearbeiten]

Der BIZ-Turm, seltener BIZ-Hochhaus, ist ein 69,5 Meter hohes Verwaltungshochhaus und Hauptsitz der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Das vom Architekten Martin Burckhardt entworfene und von 1972 bis 1977 erbaute Hochhaus ist eine Landmarke des Centralbahnplatzes und der Stadt Basel. Es war vom Errichtungsjahr bis 2003 das dritthöchste Haus der Stadt. Der BIZ-Turm prägt durch seine markante Silhouette die Skyline Basels und war in der Farbgebung und Ästhetik für einige Geschäfts- und Verwaltungsbauten in den 1970er Jahren stilgebend. Aufgrund eines Sonderabkommens und internationaler Vereinbarungen hat das Gebäude einen rechtlichen Sonderstatus. Neben der Funktion als Verwaltungssitz dient das Bauwerk der BIZ regelmässig für internationale Tagungen und Konferenzen.

Dieser Artikel wurde 2015 in dieser Version lesenswert ausgezeichnet. Seither hat sich einiges getan. Fast jeder Abschnitt ist nochmal ergänzt und ausgefeilt worden. Gleichzeitig ist es mir gelungen, viele interessante historische Bilder (teilweise sogar Luftbildaufnahmen) zu finden; viele davon nur auf Commons weil im Artikel gar nicht so viele Platz haben. Neben dem Bildmaterial gibt es auch eine Schnittzeichnung zum Baukomplex, der unterirdisch fast soviel Bauvolumen aufweist wie oberirdisch. Auch wenn der Artikel nicht so lang wie andere Bauwerksartikel ist, so darf man zum einen die schwierige Quellenlage nicht unterschätzen. Gleichwohl erfährt man zum anderen alles was recherchierbar war und ist auch insgesamt eine umfassende Darstellung, die vermutlich ihresgleichen sucht. In keinem Fachmagazin, in keinem Architekturbuch findet man mehr zu diesem Bauwerk, dazu noch wie ich finde ansprechend aufbereitet. --Alabasterstein (Diskussion) 08:34, 8. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

Sehr guter, gut gegliederter und bequellter Artikel, der kompakt die Geschichte, Fakten, Beschreibung und Rezeption dieses Basler Turms darstellt. Ich würde mich mal mit Exzellent vorwagen.--Pacogo7 (Diskussion) 18:21, 8. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
Lesenswert. Jetzt aber sehr viel klarer als 2015, wo der Artikel den Anforderungen für diese Auszeichnung gerade noch so genügte. Danke für die Verbesserungen im Interesse unserer Enzyklopädie, Alabasterstein. Zum „exzellent“ möchte ich mich aber im Unterschied zu meinem Vorredner nicht vorwagen. Dafür ist mir der Artikel dann doch zu schmalbrüstig. Sollte die Literatur nicht mehr hergeben, wäre das für mich kein Grund mein Votum zu ändern, denn dann könnte jeder Artikel auf schwacher Literarturbasis zu „exzellent“ geführt werden. Das schiene mir sinnwidrig. -- Miraki (Diskussion) 07:19, 9. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
Kannst du "schmalbrüstig" konkretisieren? Denn ich bin der Meinung, dass jeder denkbare Aspekt des Bauwerks grundsätzlich genügend beleuchtet wurde. Mit "schwieriger Quellenlage" ist übrigens nicht gemeint, es gäbe nicht genügend Quellen sondern, dass grundsätzlich bestimmte Dinge an und in diesem Bauwerk der Geheimhaltung unterliegen – aus selbstevidenten Gründen. Und trotzdem gibt es beispielsweise eine Beschreibung vom Interieur, Bilder vom Inneren des Bauwerks wird es allerdings nicht geben. --Alabasterstein (Diskussion) 07:51, 9. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
  • Hinweis: Ich habe noch Details zu den Vermessungsarbeiten während der Bauphase ergänzt [2]. Diese Ergänzung habe ich aber bewusst relativ allgemeinverständlich und knapp (im Fachmagazin-Artikel kann man allein dazu fast 3 Seiten nachlesen, Quelle ist verlinkt und frei zugänglich) gehalten und bin nicht zu sehr in technische Details gegangen. Es ist und bleibt meist eine Gratwanderung: was dem einen zu „schmalbrüstig“ ist, ist dem nächsten zu „detailverliebt“. --Alabasterstein (Diskussion) 10:09, 9. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
Ich würde hier ein Exzellent vorschlagen. Das Gebäude ist mit allen Aspekten ausführlich beschrieben und bequellt. Auch einem Nicht-Architekten macht das Lesen Spass.--Steffen 962 (Diskussion) 00:47, 15. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
Danke für das Votum. Bauwerksartikel sollten auch unbedingt für Nicht-Architekten lesbar sein, optimaler Weise sogar Spaß machen, da ein Bauwerk ja nicht nur architektonische Aspekte hat. --Alabasterstein (Diskussion) 07:52, 15. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
  • Aus meiner Sicht (knapp) Exzellent, da wegen des sicherlich nicht so üppigen Literaturbestands naturgemäß etwas kurz. Dennoch sehr interessant zu lesen und sehr gut bebildert (auch wenn ich persönlich immer gerne noch eine Nachtaufnahme sehe, wenn der Turm ggf. beleuchtet ist, aber das ist Geschmackssache). Eine Kleinigkeit: Im letzten Satz wird gesagt, dass sich das Sinnbild des „Turmbau zu Basel“ in erster Linie auf die Finanzinsstitution und nicht das Bauwerk bezieht. Auch wenn das auf der Hand liegt, geht das aus den Belegen hervor? (Muss zugeben, dass ich es jetzt nicht selbst nachgeschaut habe). Danke und Gruß an Alabasterstein -- Googolplexian (Diskussion) 08:22, 15. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
    In den Belegen 30-32 werden diese Sinnbilder verwendet. Wenn man sie liest ist der Kontext klar auf die Finanzsituation bezogen und die Macht, die von der Institution BIZ ausgeht. Das Bauwerk selbst wird nie thematisiert (beispielsweise, dass es zu protzig gestaltet sei). Insofern ist es eine Schlussfolgerung aus den genannten Quellen. --Alabasterstein (Diskussion) 08:27, 15. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
    Kurz ist der Artikel, das ist mir auch bewusst. Aber ich muss sagen, dass ich kurze gute Artikel deutlich den mittelmäßig langen vorziehe. Es ist (leider) ein Trend, dass Artikel immer länger werden, wo ich gerne auch aufzeigen möchte, dass es auch anders gehen kann. Gleichwohl habe ich den Artikel nicht künstlich kurz gehalten und habe alles auswertbare eingebracht und m.E. fehlt eben wirklich kein Aspekt. Wie ich oben erwähnte, hätte ich den Prozess der Messung während der Bauphase deutlich auswalzen können. Dieses Spezialwissen wäre aber maximal nur für wenige Fachleute von Interesse gewesen und dient nicht wirklich dem Verständnis oder der guten Beschreibung. --Alabasterstein (Diskussion) 08:31, 15. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
Zwei Dinge bestimmen die Länge eines Artikel: das Thema und der Schreibstil. Beim Lesen hatte ich nicht das Gefühl, dass du ihn künstlich kurz hältst. Ich persönlich mag es gerne ausführlicher. Aber Geschmacksfragen sollten niemals einer Auszeichnung im Wege stehen. Wie Alabasterstein schon sagte: „Es geht auch anders“. Meiner Meinung nach ist dieser Artikel ein eindrucksvoller Beweis dafür. -- Googolplexian (Diskussion) 09:02, 15. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
Und auch hier wieder meine Frage, was genau vermisst wird. Dein (lesenswert stimmender) „Vorredner“ hat sich dazu nämlich auch auf Nachfrage gerade nicht geäußert. --Alabasterstein (Diskussion) 13:54, 17. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

Einige Internet-Quellen sind nicht mehr abrufbar:

  • Stadt Basel: Areal Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). (PDF), S. 3, aufgerufen am 22. September 2014. erledigtErledigt
  • Das bestgehütete Geheimnis Basels. In: TagesWoche. 19. August 2013, aufgerufen am 23. September 2014. erledigtErledigt
  • Die BIZ wächst – und braucht darum mehr Platz. In: Basellandschaftliche Zeitung. 20. August 2014, aufgerufen am 23. September 2014. (der geht: [3])
  • Baustart im Baloise Park - Baloise Group. Abgerufen am 21. März 2017. erledigtErledigt

Evtl. lässt sich da was im Internetarchiv oder eine entspr. alternative REF finden. MfG--Krib (Diskussion) 20:01, 22. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

Ich kümmere mich morgen drum. --Alabasterstein (Diskussion) 20:44, 22. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
Krib: Ich habe die nicht zugänglichen Links durch Archivlinks zugänglich gemacht. Der Artikel aus der Basellandschaftliche Zeitung funktioniert bei mir allerdings noch. Prüf das mal bitte bei dir. Vielleicht meintest du einen anderen Artikel oder aber falls es nicht geh müsste man nach den Gründen suchen. Bei mir wird er jedenfalls regulär angezeigt. --Alabasterstein (Diskussion) 07:23, 23. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
Danke soweit, bei #3 landet man auf der Hauptseite https://www.bzbasel.ch/, aber nicht beim zitierten Artikel. Unterschied zw. Artikel-Ref und oben ist:
MfG--Krib (Diskussion) 07:46, 23. Dez. 2021 (CET) PS: ich ändere das mal im Artikel[Beantworten]
Komisch, bei mir gehen beide Links. Der von der eine scheint eine Weiterleitungsseite zu enthalten. Aber ich komme auf den identischen Artikel. Ich probiere mal was aus, habe eine Idee woran es liegen könnte. --Alabasterstein (Diskussion) 07:49, 23. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
Ich habe die Links mal mit unterschiedlichen Länderkennungen der Browser geöffnet. Dachte es gäbe da eine Einschränkung je nach dem aus welchem Land man die Links aufruft. Aber es gehen nach wie vor beide. Und bei dir nur einer? Der auf www.bzbasel.ch? --Alabasterstein (Diskussion) 07:53, 23. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]
Genauso ist es, der alte mit http führt auf die Hauptseite https://www.bzbasel.ch/. Aber ich habe es ja schon im Artikel angepasst und so mit für mich Exzellent. MfG--Krib (Diskussion) 07:58, 23. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

Der Artikel hat 6× ein Exzellent und 2× ein Lesenswert erhalten. Da er damit das Quorum für eine Exzellent-Auszeichnung erfüllt und auch keine schwerwiegende Kritik genannt wurde, ist der Artikel in dieser Version Exzellent. Herzlichen Glückwunsch! Grüße, --Snookerado (Diskussion) 20:20, 28. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]