Diskussion:Volksverhetzung/Archiv2

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

2006

Anfrage

Hierher kopiert von Wikipedia:Fragen zur Wikipedia:

Ich weiss nicht, ob das hier die richtige Stelle ist, aber da sowohl der Artikel wie auch die Disk.seite gesperrt ist, folgende Anregung eben mal hier:

==> Den Artikel finde ich durchaus informativ. Was aber - jedenfalls mich - noch interessieren würde zu wissen:

  • Grobe statistische Angaben dazu, wie viele Verfahren bzw. Verurteilungen es nach diesem Gesetz seit 1960 oder zumindest in den letzten Jahren eigentlich gegeben hat.
  • Angaben über die Zuordnung der Angeklagten/Verurteilten, d.h. stehen da in der Praxis meist Rechtsgewirkte vor dem Kadi, oder ist das womöglich weniger eindeutig als man vermuten würde?

Fänd ich jedenfalls gut, wenn dazu jemand noch jemand mehr wüßte und das mal hier nachtragen könnte? -- 217.246.188.175 02:05, 15. Nov. 2006 (CET)--217.246.188.175 02:05, 15. Nov. 2006 (CET)

--Frank11NR Diskussion Bewertung 02:10, 15. Nov. 2006 (CET)

Vielleicht beantwortet die neue Kategorie:Volksverhetzer (unter Kategorie:Straftäter Deine Frage ein klein wenig. Aufklärer 16:01, 22. Dez. 2006 (CET)

2007

Einführung von § 130 Abs. 3

Absatz 3 des Paragrafen 130 wurde 1994 unter dem da Bundesjustizminister Hans A. Engelhard eingeführt... Die Jahreszahl dürfte falsch sein, da Engelhard 1994 schon länger nicht mehr Bundesjustizminister war. --Etagenklo 11:48, 30. Jan. 2007 (CET)

War dann wohl Folge seiner Initiative? Warum sonst nennen Gegner den Paragrafen "Lex Engelhardt"? Jesusfreund 14:41, 30. Jan. 2007 (CET)

"Absatz 3 des Paragrafen 130 wurde 1994 unter dem da Bundesjustizminister Hans A. Engelhard eingeführt und bezieht sich vor allem auf die Holocaustleugnung bzw. die Auschwitzlüge, da der Holocaust nach § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) als Völkermord definiert ist." Die Jahreszahl dürfte noch aus einem anderen Grunde falsch sein: Das Völkerstrafgesetzbuch wurde laut Wikipedia erst 2002 eingeführt. Wie kann man sich dann 1994 darauf berufen? Oder wurde das Gesetz zweimal überarbeitet? Das sollte mal geklärt werden. Saxo 11:49, 31. Jan. 2007 (CET)

§ 130 StGB wurde durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 neugefasst, Bundegesetzblatt I 3186.--Berlin-Jurist 13:00, 17. Feb. 2007 (CET)

Auschwitzleugnung

Die Auschwitzleugnung war schon vor 1994 Offizialdelikt, gemäß § 194 Absatz 1 Satz 2 StGB war und ist insoweit kein Strafantrag erforderlich. Ich habe deshalb die entsprechende Passage gestrichen und die Bezugnahmen angepasst neben einigen anderen kleineren Änderungen. Der Beitrag ist übrigens insofern nicht aktuell, als der neue Absatz 4 nicht behandelt wird.

Endi68

Geschichte der Volksverhetzung?

Gehört nicht auch ein Verweis auf die Demagogie (eigtl. Führung vom Volk) in diesen Artikel? Zumal wenn ich mich recht entsinne, der Begriff so allgemein eben mit Volksverhetzung übersetzt wird? Bei Demagogie steht der Verweis drin, und ich denke es wäre hilfreich, die historische Entwicklung vom Straftatbestand gegen Demokraten hin zu einem Mittel von Demokraten nachzuzeichnen. --Antiphon 14:46, 6. Sep. 2007 (CEST)

2008

das sollte raus

... Grundsätzlich schließt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch das Recht ein, falsche Tatsachen zu behaupten. Jedoch kann der Gesetzgeber das Recht auf die Behauptung falscher Tatsachen durch Gesetze einschränken (z.B. bei den Delikten Verleumdung, übler Nachrede, Betrug und arglistiger Täuschung).

das hat ja mit der Volksverhetzung wenig zu tun. Wenn sich leute fragen warum die Volksverhetzung nicht verfassungswidrig ist dann sollen sie halt sachen zu Art. 5 II nachlesen. 93.130.120.24 09:28, 1. Okt. 2008 (CEST)

Nona. Mann sollte vielleicht stärker die gummiparagrafenhaftigkeit des Volksverhetzungsproblems herausarbeiten. Ab wann ist es Verhetzung? - Das ist völlig undefiniert und daher auch beliebig auf missliebige Meinungsäußerungen anwendbar. Lapiskaputtoli 09:30, 1. Okt. 2008 (CEST)
das ist ja gerade das heikle an diesem Paragraphen: er wird meist nach Gutdünken angewandt! (soll heissen: je mehr sich das System bedroht fühlt, desto härter wird draufgeschlagen!) Um ein Beispiel zu nennen werden derzeit in Syrien, Iran, China -und vielen anderen Ländern- oppositionelle Störer der öffentlichen Ordnung die zum Kampf (mit oder ohne unmittelbare Gewalt) gegen das Regim aufrufen, mit einer quasi 1:1 Kopie unseres Paragraphen verhaftet und kaltgestellt! Grüsse, 77.8.75.222 21:38, 14. Jun. 2011 (CEST)

Abschnitt: Kritik der Ergänzung

Vielleicht sollte erwähnt werden, daß zu den Kritikern auch deutsche Staatsanwälte und Richter gehören, die es nicht bei der Kritik belassen, sondern geltendes Recht einfach beugen. Ich glaube, es gibt in keinem Gesetz irgendeinen anderen Paragraphen, der so oft mißachtet wird wie der § 130 Strafgesetzbuch. Wer da wirklich noch glaubt, das so etwas wie das Dritte Reich nicht wiederkehren könnte in Deutschland...


Wieder mal nicht signiertes "Raunen" ohne jeden Beleg. Bei Wikipedia werden noch Jahre lang feige anonyme Typen ihre Graffitis verteilen und damit Kompetente von Teilnahme abschrecken und von sinnvoller Arbeit abhalten, wenn dieser Müll nicht konsequent abgeräumt wird. Denn: "Wir schreiben eine Enzyklopädie." Jesusfreund 21:45, 2. Okt. 2008 (CEST)

Wenn dies hier wirklich eine Enzyklopädie wäre, wäre ich schon registriert. Und das hier ist die Diskussion. Und wer immer sich ernsthaft und nicht nur scholastisch mit dem Thema beschäftigt, wird ein Beispiel eines Staatsanwaltes und/oder Richters kennen, der trotz der Eindeutigkeit des §130 nichts davon hielt, eine entsprechende Straftat zu verfolgen.

BGBl.

Kann da jemand bitte die entsprechenden Daten zu den Bekanntmachungen nachtragen? --Asthma 21:51, 2. Okt. 2008 (CEST)

2009

Falsche Jahreszahlen?

Im Artikel heißt es u.a.:

"Weihnachten 1959 kam es dann zu einem schweren Anschlag auf die Kölner Synagoge, die Bundeskanzler Konrad Adenauer erst kurz zuvor mit der jüdischen Gemeinde eingeweiht hatte, gefolgt von 700 Anschlusstaten bis Ende Januar 1960...

Daraufhin fand am 22. Januar 1959 im Bundestag eine von der SPD beantragte große Justizdebatte statt."

Also im Klartext: Nachdem es Weihnachten 1959 zu einem Anschlag auf die Kölner Synagoge kam, fand daraufhin am 22. Januar 1959 eine Justizdebatte statt???

Ich kenne mich hier nicht aus, doch m.E. stimmt hier was nicht. Bitte korrigieren! --Wikiferdi 08:39, 7. Feb. 2009 (CET)

Soweit ich weis handelte es sich bei dem Anschlag um eine Provokation die vom DDR Geheimdienst ausgeführt wurde. Das ging durch mehrere deutsche Medien nac dem Mauerfall. Ich kann aber leider nur aus dem Gedächtnis zitieren. (nicht signierter Beitrag von 212.39.84.178 (Diskussion) 17:52, 31. Mai 2011 (CEST))

Herstellung von Propaganda

Eine Frage nur:

Ist denn auch die bloße Herstellung volksverhetzenden Materials, beispielsweise Nazi-Propaganda, verboten? Ich meine, wenn man so etwas nicht verbreitet? Oder ist erst das Verbreiten oder das Veröffentlichen verboten?

Der Gesetzestext sieht vor, dass schon das Herstellen volksverhetzenden Materials verboten ist. Stimmt das? Vielleicht sollte man das mal erläutern!--89.247.129.18 13:52, 9. Jul. 2009 (CEST)

Ludwig Zind

"Im Frühjahr 1957 hatte Ludwig Zind, ehemaliges SD-Mitglied, einen jüdischen Kaufmann beleidigt und voller Stolz hunderte Morde an Juden in der NS-Zeit bekannt."

Von so einem Bekenntnis steht aber nichts im Artikel drin. So weit ich weiss soll Zind nur gesagt haben, es seien "zu wenige Juden vergast worden". Das klingt sehr nach Hoerensagen (nach etwas was man am Stammtisch gehoert hat) und nicht nach eigenen Erfahrungen oder gar Handllungen. --41.17.3.187 17:50, 11. Okt. 2009 (CEST)

Aussagen sind in der angegebenen Quelle zitiert und waren Thema des Prozesses. Jesusfreund 09:49, 12. Okt. 2009 (CEST)

Ergänzung von Abs. 3/ Diskussion der Ergänzung

§ 130 Abs. 3 StGB n.F. wurde erst durch das VerbrBekG vom 28.10.1994 eingeführt, der erwähnte Beschluss (nicht Urteil) des BVerfG stammt aber vom 13.4.1994 und konnte sich deshalb schon denklogisch nicht mit der neuen Vorschrift befassen. Tatsächlich behandelt die Entscheidung die Auslegung des § 185 StGB, wonach die Auschwitzleugnung als Beleidigung strafbar sei. Die diesbezüglichen Ausführungen des Gerichts stützen sicher die Auffassung, § 130 Abs. 3 StGB n.F. sei verfassungsgemäß, eine ausdrückliche Aussage zu dieser Norm hat das BVerfG dort jedoch nicht getroffen. Ich habe die entsprechenden Passagen deshalb geändert bzw. gestrichen.

Endi68 (10:57, 13. Okt. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

2010

Deutschenfeindlichkeit

sollte in den Artikel aufgenommen werden, dass Deutschenfeindlichkeit nicht unter diesen Paragraphen fällt?

„Nach den Beobachtungen von Polizei und Gerichten nehmen deutschfeindliche Äußerungen vor allem bei Übergriffen durch bestimmte Migrantengruppen zu

http://www.bild.de/BILD/politik/2010/10/07/deutschen-feindlichkeit/an-deutschen-schulen.html http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M59d6d5f4ed6.0.html http://www.bz-berlin.de/archiv/warum-ist-deutschen-hass-keine-volksverhetzung-article329731.html (Diskussion) 07:52, 7. Okt. 2010 (CEST))

Ehrlich gesagt machen die jenigen das ja nicht öffentlich. Im Übrigen ist "Junge Freiheit" bzw. "Bild" auch nicht unbedingt eine zuverlässige Quelle, da diese selbst teils Volksverhetzung betreiben. --77.183.139.74 12:28, 19. Mai 2011 (CEST)
Nach Ihrer Meinung, gerne. Sollten Sie für diese Zuschreibung jedoch allgemeine Rechtsgeltung in der BRD verlangen, so sollten Sie auf ein entsprechendes Urteil verweisen, da es sich um einen Straftatbestand handelt. Sonst ist das eben nur eine Meinung unter vielen. (nicht signierter Beitrag von 91.55.247.83 (Diskussion) 17:12, 6. Jan. 2012 (CET))
Den letzten Teil über die o.g. Medien können wir gerne vergessen, aber das war ja nicht die eigentliche Frage. Mir stellt sich nach wie vor die Frage nach der Öffentlichkeit: Ich habe noch niemanden in Deutschland gesehen, der öffentlich zum Hass gegen Deutsche aufruft. Dem Gesetz nach müsste es sich in dem Fall um Volksverhetzung handeln. Von einer Ausnahme steht in dem Gesetzestext nichts. Gruß --77.183.143.146 20:52, 10. Feb. 2012 (CET)

falsche Tatsachen

schließt das Recht ein "falsche Tatsachen" zu behaupten - hab ich gegen "Behauptungen aufstellen" ausgetauscht.

Es gibt keine falschen Tatsachen. Entweder Peter hat Uwe umgebracht, dann ist es eine Tatsache, verhält es sich aber nicht so, und trotzdem behauptet es jemand, dann ist es eine Behauptung, und zwar, dies kann man sagen, eine unbewiesene. Etwas Ungeschehenes kann nie eine Tatsache sein. Der Begriff "falsche Tatsachen" stammt von Leuten, die der Sprache nicht mächtig sind. --Brakbekl 16:28, 23. Okt. 2010 (CEST)

Kannst du deine Theorie auch plausibel machen? Nein, das kannst du nicht! [1] --178.5.195.106 14:31, 5. Jan. 2011 (CET)
ich müsste auch keine Lügen/falsche Tatsachen anführen, um "zum Kampf" aufzurufen. Oft reichen sogar echte Tatsachen.... Dieses Delikt ist äusserst heikel, weil es nach Gutdünken ausgelegt wird. Ein alter Bekannter aus meiner Schulzeit bekam eine Anzeige (von der Polizei selbst), weil er Jüdische Unternehmen in Flyern aufgelistet hat, und dazu aufrief diese zu boykottieren/auf andere Produkte auszuweichen, weil Israel ein sehr kriegerischer Staat sei; worin noch kein Hass oder Gewalt enthalten ist - zumal es jedem sein gutes Recht ist mit den Füssen abzustimmen. Auch werden oppositionelle Kräfte z.B. im Iran und aktuell auch in Syrien und anderen Ländern der Arabischen Welt "Störer der öffentlichen Ordnung" mit einem fast 1:1-exakten Analogon des deutschen Gesetzes bestraft und kaltgestellt. Wenn ich also z.B. eine rassischtische Straftat begehen wollte, könnte ich mich -falls ich geschnappt werde- auf dieses Gesetzt berufen; dass ich aufgestachelt wurde (wennmöglich noch die bösen falschen Tatsachen anführe, und somit die Verantwortlichkeit für mein Handeln -zumindest teilweise- auf bekannte Volkverhetzer abwälzen... Falsche Tatsachen werden zuhauf im Internet verbreitet - und sogar vom öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Ist es denn auch schon strafbar manche Fakten zu verheimlichen!? Ich halte es prinzipiell für unmöglich, mich zum Hass gegen irgendeine Randgruppe aufzustacheln, denn Hass kommt von innen, und wird einem nicht eingeredet/gepredigt. Es ist schon wahr dass Indoktrinierung durch Langzeit-Konditionierung möglich ist. Jedoch ist das mit viel Zeit und Aufwand verbunden und bedarf junge Leute von schlichtem Gemüt, die leicht zu Manipulieren sind. Nach längerer Manipulation durch Vermittlung von hauptsächlich falscher Information fliegt die Verarsche m.E. jedoch im Laufe der Zeit meistens auf, weshalb Verhetzung doch eher ungeeignet ist, Kämpfer und Selbstmorattentäter zu rekrutieren. Wie auch immer - ich halte es für ethisch bedenklich z.B. einen Verhetzter zum zu verurteilen, und den Verhetzten gleich mit. Wer ist denn nun bitte verantwortlich?? Grüsse, 77.8.75.222 21:29, 14. Jun. 2011 (CEST)

Zur Diskussion gestellt: Ist die Einstellung des Artikels in diese Kategorie sinnvoll? Die meisten Volksverhetzer sind zwar unstrittig Rechtsextremisten, aber nicht alle - die Tat kann auch z.B. von einem Islamisten begangen werden. Was denkt ihr? Liebe Grüße, Agathenon gib’s mir! 13:24, 24. Dez. 2010 (CET)

Absatz vier bezieht sich klar auf den Nationalsozialismus, ist also schon sinnvoll.-- Alt 15:21, 5. Jan. 2011 (CET)
Wenn die Existenz einer großen Schnittmenge genügt: OK, lassen wir's dabei. Gruß, Agathenon gib’s mir! 18:45, 9. Jan. 2011 (CET)

2011

falsche datierung

Meinen Informationen zufolge stammt der Paragraph aus dem Kaiserreich und NICHt aus der Weimarer Republik!!

85.178.197.133 15:21, 20. Jan. 2011 (CET)

Schön, dann belege das einfach. Jesusfreund 02:12, 22. Jan. 2011 (CET)

Quelle?

Gibts für den Abschnitt, der mit "Andere sehen durch die Holocaustleugnung nicht nur die Menschenwürde von NS-Verfolgten bedroht" beginnt eine verlässliche Quelle? Wer sind diese "anderen"? --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 18:40, 30. Jun. 2011 (CEST)

Nachdem hier nix kommt, tu ich das mal raus. Wenn wer eine Quelle liefert, kann mans ja wieder reingeben. --BerntieDisk. (a.k.a. Statistikfälscher) 13:46, 2. Jul. 2011 (CEST)

Sprache

Vielleicht sollte man noch hinzufügen das der 130 nur greift, wenn die begangene Volksverhetzung in deutscher Sprache erfolgt. (nicht signierter Beitrag von 188.194.32.154 (Diskussion) 14:28, 23. Aug. 2011 (CEST))

Hast Du einen Beleg? Ein Urteil, eine Kommentarstelle? Das bezweifle ich. Weder Gesetzeswortlaut noch Fischer bspw. geben dafür einen Anhaltspunkt. Jüngstes Bsp: Richard Williamson Verurteilung 2011: Das Interview wurde in englischer Sprache geführt. Ich denke, dass Volksverhetzung die deutsche Sprache voraussetze, eine aus der Luft gegriffene Behauptung ist.--Wiguläus 14:44, 23. Aug. 2011 (CEST)
Beleg: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,642217,00.html (nicht signierter Beitrag von 188.195.172.247 (Diskussion) 15:32, 31. Aug. 2011 (CEST))

"Auslandstaaten"

Ist damit Ausland-staaten gemeint? Oder Auslands-taten? Dann wäre das ein Rechtschreibfehler. Oder ist etwas Juristendeutsches gemeint? (nicht signierter Beitrag von 94.223.131.66 (Diskussion) 11:15, 24. Sep. 2011 (CEST))

2012

Rolle der SED bei den Vorfällen

Stasi und befreundete Dienste haben bei der Inszenierung von Vorfällen mitgewirkt. Dies fehlt bisher in diesem Artikel völlig, was ein unerfreuliches Licht auf ihn wirft. Wer sich darin auskennt, möge den Mangel beheben. (nicht signierter Beitrag von 91.55.247.83 (Diskussion) 17:12, 6. Jan. 2012 (CET))

Teil "Verfassungsrecht im Verhältnis zur einfachen Gesetzgebung"

Erstmal gelöscht, da reputable Quellenangaben fehlen und in der jetzigen Form WP:KTF missachtet wurde.

Zum Beispiel:

  • "Auch wenn der § 130 StGB keine gewisse Diskriminierung bestimmter Gruppen im Sinne der Strafverfolgung vorsieht...":

Das dürfte für jedes Strafgesetz gelten. Als Eröffner des Teils wird damit von vornherein ein Rechtsverstoß oder -missbrauch suggeriert.

  • "haben sich doch etliche Unterschiede entwickelt": in Bezug worauf, wozwischen?
  • "Beispielsweise kann nach geltender Rechtslage einen Homosexuellen anhand dieses Paragraphen nicht schützen..."

Deutsch? Wer kann wen warum nicht "schützen" wovor? Wie kommt es hier überhaupt zur Thematisierung von Homosexualität?

  • "weil Homosexuelle 'nicht als Teil der Bevölkerung' gelten."

Zitat unbelegt und kontextlos.

  • "Anders als also bei den direkten Repressalien gegen Homosexuelle und andere Minderheiten, bspw. in Form von Wiedereinführung von Straftatbeständen ( § 175 StGB)...":

Wiedereingeführte Straftatbestände = Repressalien? Wer sieht das so? Richtet sich der Paragraph "gegen Homosexuelle"? Woraus ist diese Deutung entnommen, worauf bezogen?

  • "...wo es nach der Völkerrechtsklausel eindeutig keine Wiedereinführung dieser Repressalien mehr geben kann":

Unerläuterte und unbelegte Ansicht.

  • "... herrscht im Bereich der Meinungsfreiheit ein größeren Spielraum, gegen bislang nicht anerkannte Minderheiten, die nicht als Teil der Bevölkerung gelten, vorzugehen."

"Spielraum"? "Nicht anerkannt"? Von wem in Bezug auf was? "Vorzugehen"? Der ganze Satz ist wirr, unverständlich und schon vom Satzbau her unüberschaubar.

  • "Auch wenn der Art. 25 dem Bürger einen direkten Zugang zur Erreichung eines Rechtsschutzbedürfnisses gebietet"

Einen Zugang "gebieten", wie geht das? Wie kommt der Autor dieses Teils auf den Artikel 25 GG? Was hat er mit dem Artikelthema StGB §130 zu tun?

  • ".., so gilt dies nach einhelliger Meinung nur für grobe Verletzungen..":

von was? Verletzungen welcher Art? nach Autounfall, Prügelei oder was?

Wer soll so kapieren, worum es hier eigentlich geht?

  • "Da die Meinungsfreiheit ein besonderes geschütztes Gut ist, gibt es auch wenig Spielraum, hier Meinungen in Form von Strafen einzugrenzen":

"Meinungen in Form von Strafen": hä? "einzugrenzen"? Falls gemeint war, "Meinungen bestrafen": Das geht sowieso nicht, es steht oben im Artikel ausdrücklich, dass Meinungen an sich nicht strafbar sind.

  • ".., obgleich der § 175 StGB bspw. somit nicht mehr eingeführt werden kann und es der Bundesregierung im übrigen aber frei steht zivilrechtliche Diskriminierungsgesetze einzuführen, was ja auch passierte."

"Was ja auch passierte...": Was passierte denn wo und wie wem und warum? Konfusion total.

  • "Es gibt dazu allerdings auch andere Auffassungen, denn der Paragraph gibt hier keine festen Vorgaben vor und im Zuge vieler Verbesserungen vor dem EuGH, der UNO und anderen Institutionen, neigt man dazu, Homosexuelle jetzt doch als abgrenzbare Gruppe mit ihrer eigenen Identität zu betrachten."

Soso, "man" "neigt dazu", sehr informativ.

„Die Staatsanwaltschaft hätte öffentliche Klage erheben müssen. Die Einstellung nach § 170 II StPO verletzt das Legalitätsprinzip ... Angriffsobjekt des § 130 StGB sind Teile der Bevölkerung, i.e. Personenmehrheiten, die sich aufgrund gemeinsamer innerer oder äußerer Merkmale als eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellen und die zahlenmäßig von einer Erheblichkeit, d. h. individuell nicht mehr überschaubar sind (Schönke/Schröder, § 130 Rn. 3). Genau dies trifft auf die Bevölkerungsgruppe der Homosexuellen zu. Eindeutiges inneres Merkmal ist die sexuelle Orientierung zum eigenen Geschlecht, wodurch eine Unterscheidung von der übrigen Bevölkerung möglich ist", was auch in der Politik seinen Ausdruck finde: "Gesetzlich verankerte Diskriminierungsverbote, Homosexuelle als Zielgruppe im Wahlkampf. Homosexuelle haben, insbesondere in den letzten Jahren, eine eigene Identität und eigenes Kulturgut entwickelt, was beispielsweise in eigenen Veranstaltungen, eigener Presse, Fördervereinen u.v.m. zum Ausdruck kommt. Mit den zitierten Äußerungen hatte der Beschuldigte den Bevölkerungsteil der Homosexuellen böswillig verächtlich gemacht. Die Tathandlung 'böswilliges Verächtlichmachen' betrifft Äußerungen, in denen die Betroffenen aus verwerflichen Beweggründen als der Achtung der Bürger unwert und unwürdig hingestellt werden (Schönke/Schröder, § 130 Rn. 5d). Diese Definition trifft exakt auf die Aussage und die damit verbundene Intention des Beschuldigten zu. Keinesfalls bezog er sich auf eine kleine Randgruppe der Homosexuellen, wie von der Staatsanwaltschaft in ihrem Einstellungsbescheid dargelegt, sondern in dem Ausdruck [Diese Passage wurde geschwärzt gemäß Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.*2.*2008.“

<ref>KKK)</ref>

In späteren Verfahren wurde das dann relativiert.

Wo ist das Satzende des Zitats? Warum wurden die späteren Verfahren und Relativierung nicht belegt? Was sollen Leser ohne Vorkenntnis damit anfangen?

  • "Weiterhin ist es z.b nicht möglich einen Deutschen zu verhetzen, indem man ihn als " Scheiss Deutschen " titutliert."

"Einen Deutschen zu verhetzen"? Wie soll das gehen? Hier ist "Beleidigen" oder "Verleumden" gemeint. §130 redet aber von "VOLKS-Verhetzung". Das Volk ist nicht Thema der Hetze, sondern Objekt des Aufhetzens. Auch passt "ein Deutscher" nicht zu dem zitierten Urteil zuvor, wonach Homosexuelle als eine diskriminierbare, von §130 geschützte Minderheit innerhalb der Bevölkerung anzuerkennen seien. Deutsche ohne Näherbestimmung können keine Minderheit innerhalb der deutschen Bevölkerung sein, die ja nur aus Deutschen besteht...

  • "Obwohl auch hier der § 130 StGB keine Ausnahmen vorsieht..."

Aha, also wird hier ungeniert ein POV vorgeschaltet, wonach die folgenden Gerichte gegen diesen Paragrafen verstoßen?

  • "geht man in einigen Gerichten davon aus, dass Deutsche kein "Teil" der Bevölkerung sind, sondern vielmehr die Mehrheitsbevölkerung darstellt."

Wenn wenigstens das Deutsch in diesem lustig-aufklärenden unfreiwilligen Witz stimmen würde. (Man möchte solchen Editoren unwillkürlich erstmal einen Deutschkurs für Ausländer empfehlen.)

  • "Auch eine Beleidigung käme nicht in Betracht, da man ein Volk nicht beleidigen kann."

Beleg für diese indirekt zitierte Gerichtsansicht fehlt.

  • "Es gibt auch grundsätzliche Probleme, denn anders als bspw. im Vereinigten Königreich besitzt Deutschland eine kodifizierte Verfassung, die auch die Meinungsfreiheit garantiert."

Besitzt das UK keine kodifizierte Verfassung und kein vergleichbares Grundrecht auf Meinungsfreiheit? Das Gegenteil legen andere Artikelteile nahe. Und welche "grundsätzlichen Probleme" sind gemeint? Dass D ein GG hat?!

  • "Demnach müssen wahre Aussagen, die auch mit Fakten also Belegen fundiert sind nach wie vor geduldet werden, auch wenn eine gewisse Beschimpfung und Intention dahintersteckt.

Werturteile müssen hingegen nicht geduldet werden."

Bezug zum Artikelthema? Dies ist nicht der Artikel zu Art. 5 GG, oder?

  • "Solange diese nicht böswillig und gegen den Menschen an sich gerichtet sind, müssen solche Tatsachenbehauptungen nach geltender Rechtslage im Spannungsverhältnis des Art. 5 und des § 130 StGB erlaubt sein."

Erneut wird dem belegten ein unbelegter Satz hinterhergeschickt.

  • "Zu dem Thema gibt es auch folgende Beispiele"

Zu welchem Thema? Ein "Spannnungsverhältnis" ist kein Thema an sich. Eine Liste mit Aktenzeichen macht keinen Sinn: Sie informiert nicht darüber, worum es in diesen Fällen ging.

  • "Und viele weitere."

Eine beliebige Auswahl von Fällen durch Wikipedianer ist Theoriefindung.

Kommerzielle Seite, kein gültiger Einzelnachweis.

Kopilot (Diskussion) 17:55, 6. Jun. 2012 (CEST)

Frankreich

In der französischen Wikipedia

http://fr.wikipedia.org/wiki/D%C3%A9magogie

finde ich leider keinen Hinweis, ob es in Frankreich einen strafbaren Tatbestand ähnlich "Volksverhetzung" gibt. --Neun-x (Diskussion) 10:07, 3. Sep. 2012 (CEST)

Fall Nieland

Ich habe den Text hinsichtlich des "Freispruchs" von Nieland geändert. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachte Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Das ist etwas anderes als ein Freispruch - denn (da es sich um ein Urteil handelt) für den wäre eine Hauptverhandlung zwingend erforderlich gewesen. Es handelt sich bei Nieland also um schlichtes "Nichtverurteilen". Weiterhin habe ich den Satz hinsichtlich des Landgerichtsdirektors Dr. Budde herausgenommen. Wie sich aus der von mir zitierten Quelle (http://www.zeit.de/1959/03/friedrich-nieland-fand-keine-richter) ergibt, hat Budde mit der Verhandlung gegen Nieland nur am Rande zu tun gehabt. Die Staatsanwaltschaft hatte bei Budde die Eröffnung der Hauptverhandlung beantragt, dieser jedoch den Sachverhalt als Staatsschutzdelikt eingeordnet und die Sache an die zuständige Verfassungsschutzkammer des Landgerichts weitergereicht (1. Instanz), dessen Urteil hinsichtlich Nichteröffnung der Hauptverhandlung wurde dann vom Ersten Strafsenat der Hansestadt bestätigt (2. und abschließende Instanz). Buddes (antisemitische) Vergangenheit spielt für den Fall daher keine Rolle und hat in dem Artikel somit nichts verloren. --OnlyMe (Diskussion) 14:31, 14. Nov. 2012 (CET)

Es fehlt eine allgemeine Definition

Verhetzung ist das, was der jeweilige Machthaber als solche erklärt. Die Machthaber eines kommunistischen Landes werden etwas vollkommen anderes unter Verhetzung verstehen, als die Machthaber eines nationalsozialistischen Landes. Die Machthaber in einem Schariastaat werden andere Maßstäbe anlegen, als die Machthaber in einem atheistischen Staat. usw. usw. Die Auflistung von Strafrechtsparagraphen von ein paar europäischen Ländern gibt nur eine sehr eingeschränkte Sicht der Dinge wider und ist m.E. daher nicht zielführend. --178.191.243.183 10:23, 3. Dez. 2012 (CET)

Nun ja, trau dich und ergänze! Allerdings ist der Begriff "Volksverhetzung" bzw. "Verhetzung" schon recht speziell und eher ein deutsches sowie österreichisches Phänomen, das untrennbar mit unserer jüngeren Geschichte verbunden ist. Der allgemeine Begriff von Verhetzung ist hier nicht Thema - der Artikel steht nicht umsonst im Rechtsportal. Von daher sind gewisse Einschränkungen hier durchaus geboten.
Was weitere Staaten mit "ähnlichen" Gesetzen angeht: Ein nationalsozialistischer Staat ist mir - gottseidank - in unsrem Lebensabschnitt nicht bekannt. Zwar gibt es zumindest ein kommunistisches Land (Kuba), das bestimmte Meinungsäußerungen unter Strafe stellt ("Missachtung der staatlichen Autoritäten" und "staatsfeindliche Hetze"), da diese jedoch einen ganz anderen Schutzbereich (ich bezeichne es aus juristendeutschen Gründen so, auch wenn es mir eigentlich weh tut) besitzt, verbietet sich ein direkter Vergleich. Im juristischen Rechtsvergleich werden ausschließlich Gesetze bzw. Paragraphen mit gleichem Schutzbereich miteinander verglichen, egal welchen Namen sie tragen. Alles andere wäre das Spielchen mit den Äpfeln und Birnen.
Der einzige Paragraph, der mir zu diesem Thema (ich kenne allerdings nicht alle Gesetze weltweit) hier noch einfallen würde, wäre der "Sedition Act" aus Singapur, aber da trau ich mich derzeit noch nicht heran... --OnlyMe (Diskussion) 00:38, 4. Dez. 2012 (CET)

2015

Warum ist der Artikel momentan so deutschlandlastig?

In anderen deutschsprachigen und nicht deutschsprachigen Staaten existieren die fast identischen Regeln. Wenn man immr nur auf Paragraf 130 abhebt schränkt man das Lemma zu sehr ein. Etwas mehr über den Tellerand zu blicken wäre wünschenswert. Oder man schreibt, wenn man sich beschränken möchte, einfach das Lemma § 130 StGB. --FederauerJoe (Diskussion) 09:24, 24. Okt. 2015 (CEST)

Weil die österreichische Regelung einen eigenen Artikel hat: Verhetzung - die Benennungerfolgt immer nach der jeweiligen Gesetzgebung. Es ist ein Grundprinzip der Rechtsartikel, dass die Rechtskreise getrennt werden. --jergen ? 11:14, 24. Okt. 2015 (CEST)
Dann, Jergen, ist aber der Baustein zu Beginn der Artikels falsch, dann sollte dort eher verlinkt sein, wie das vergleichbare Delikt in Osterreich AUT heißt. --2003:E2:ABCD:3000:30C7:3B47:E34C:3BE4 14:29, 2. Jan. 2018 (CET)
Weil in Detuschland durchgehend seit dem Mittelalter keine Rede- und Pressefreiheit existiert, oder nur auf dem Papier. --L.Willms (Diskussion) 11:48, 9. Jan. 2018 (CET)
Bullshit. Deissler (Diskussion) 01:52, 10. Okt. 2018 (CEST)
"Bullshit"? Was ist das? 2604:2000:1580:440E:1920:48F:A553:49A1 11:05, 11. Dez. 2018 (CET)
Deutschlandlastig ist hier unsinnig, da ein Straftatbestand des Strafrechts Deutschland beschrieben wird. Einen oder mehrere Artikelwünsche kann man anders äußern.--Pistazienfresser (Diskussion) 23:27, 21. Jun. 2020 (CEST)
International sind beispielsweise schon die Artikel Gesetze gegen Holocaustleugnung, Holocaustleugnung und Liste von Holocaustleugnern.--Pistazienfresser (Diskussion) 20:42, 28. Jul. 2020 (CEST)

2016

kritik fehlt

aushebelung der im gg geschützten meinungs / redefreiheit etc etc etc. desweiteren wird dafür gesorgt das leute nicht mehr zu ihrer wahren gesinnung stehen können und somit die möglichkeit gegeben ist leute die NICHT eine solche meinung haben in diesen topf zu werfen ohne das diese die möglichkeit haben sich davon zu distanzieren weil dann gesagt wird - kein wunder sagen sie das sie "nicht soeiner" sind - sonst würden sie sich ja strafbar machen. man sich also in eine teufelkreis befindet und tun kann was man will - es ist immer falsch. schlimmer als mittelalter.. im mittelalter konnte man sich bei der inquisition wenigsten noch lossagen - hier ist dies nicht mehr möglich.. (nicht signierter Beitrag von 87.245.78.135 (Diskussion) 04:14, 3. Jan. 2016 (CET))

Natürlich steht im Artikel auch Kritik - Sie müßten ihn nur mal lesen... Und was das restliche wirre Zeug angeht - wo genau steht jetzt, Holocaustleugner müßten dies immer bleiben und dürften sich nicht von früheren Aussagen distanzieren?--Giebenrath (Diskussion) 19:06, 7. Mär. 2016 (CET)

Wo schreibt er denn was von "Holocaustleugnern"? Ich hab das beim OP nicht gelesen. Die Kritik im Artikel ist leider duerftig, eher etwas in Richtung ergebnisgeschlossener dialektischer Argumentation. --154.69.11.178 16:50, 9. Okt. 2016 (CEST)
Es geht um Holocaustleugnung, weil der Paragraph primär Holocaustleugnung und ähnliche hate crimes gegenüber ohnmäöchtigen Minderheiten erfaßt und es dementsprechend immer die Holocaustleugner und Hate-Crime-Verbrecher sind, die derart rumjammern, wie das der OP tut. Und seit wann wäre dialektische Argumentation: "ergebnisgeschlossen"? Dialektik bedeutet seit Hegel, immer mehrere Seiten und den historischen Zeitablauf zu betrachten und auf diese Weise zu begreifen, wie dieselbe Sache irrtümlich verschieden erscheinen kann (oder umgekehrt verschiedene Sachen wie dieselbe), weil man nämlich von verschiedenen Seiten draufgekuckt hat. Dielaketik besteht dabei auch in der Erkenntnis, daß die so verschieden erscheinenden Pole in Wahrheit Endpunkte einer dazwischenliegenden Achse mit weichen Übergängen sind.
Und der OP muß erst noch begreifen lernen, daß das Grundgesetz schon seit 1949 Straftatbestände wie denjenigen der Volksverhetzung ausdrücklich von der Meinungsfreiheit ausnimmt, hier also rein garnichts neuerdings: "ausgehebelt" wird; es sei denn, man dächte, daß sich das GG selber: "aushebeln" könnte. Und genausowenig (was seinesgleichen ja auch nie begreift und für eine total neue Entwicklung hält) ist es: "Gesinnungsschnüffelei" oder: "Aushebelung der Meinungsfreiheit", wenn es schon mindestens seit dem antiken Römischen Recht der römischen Republik ein rechtsstaatlicher Grundsatz ist, daß ein entsprechendes, hinter einer Straftat stehendes Motiv sich durchaus mildernd wie verschärfend auf die Strafbemessung auswirken kann. --2003:71:4E16:4B07:C68:52D5:A64E:7447 20:56, 1. Jan. 2018 (CET)
Quatsch, der Paragraph 130 ist 1870 gegen die Arbeiterbewegung in des Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes aufgenommen worden, welches 1871 von "wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc" zum "Strafgesetzbuch für das Deutsche Reiche" erklärt worden war (nach Abstimmungen im Reichsrat und Reichstag). Was mein Vorredner da anspricht ist die Strafbarkeit von falschen Tatsachenbehauptungen, wo wie das auch unter der aktuellen Militärdiktatur in Ägypten praktiziert wird, wo seit mehr als einem Jahr ein Journalist von Al Jazeera wegen Verbreitung (angeblich) falscher Tatsachen einsitzt -- ohne Gerichtsverfahren. In China und der Russischen Föderation und allen anderen diktatorischen Regimes werden ebenfalls Menschen wegen "falschen Tatsachenbehauptungen" eingeknastet oder gar aus dem Leben befördert. --L.Willms (Diskussion) 12:02, 9. Jan. 2018 (CET)

2017

Warum wird nur Absatz 1 zitiert? (erl.)

Obwohl zu Absatz 3 und 4 Geschichtliches steht, sieht man den Wortlaut nicht und auch keinen Direktlink.

Strafgesetzbuch (StGB) § 130 Volksverhetzung

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html --Triebel (Diskussion) 12:00, 13. Aug. 2017 (CEST)

Inzwischen wird der gesamte § im Wortlaut genannt.--Pistazienfresser (Diskussion) 20:50, 10. Okt. 2020 (CEST)

2018

Kapitel "Anwendung auf Auslandstaten"

"Vergehen, die gemäß § 130 StGB im Ausland begangen werden, gleich ob von deutschen Staatsangehörigen oder von Ausländern, können wie eine Inlandsstraftat verfolgt werden, wenn sie so wirken, als seien sie im Inland begangen worden, also den öffentlichen Frieden in Deutschland beeinträchtigen und die Menschenwürde von deutschen Bürgern verletzen." Der Satz ist unglücklich formuliert, da es bei der Volksverhetzung ja nicht um deutsche Bürger geht (siehe das nächste Kapitel!), sondern um "erkennbare Minderheiten" wie Juden oder Türken. Würde ich umschreiben. --88.152.161.113 13:33, 3. Jan. 2018 (CET)

Nicht ganz richtig, zum Schutz von Minderheiten wurde der §130 schon geschafften, aber zum Schutz der besitzenden Minderheiten gegen den Klassenkampf der Arbeiterbewegung. Siehe den Urtext von 1870. --L.Willms (Diskussion) 12:52, 9. Jan. 2018 (CET)

Wo kommt die Überschrift "Volksverhetzung" her?

Ursprünglich hatte diese Paragraph (klar gegen das Wort vom Klassenkampf der Arbeiterbewegung als Gesinnungsstrafbestand formuliert) keine Überschrift. Wenn man sich die weitere Entwicklung dieses Zensurparagraphen auf Lexetius ansieht, dann ist auch bei praktisch allen nachfolgenden Änderungen bis in die Nazizeit keine Überschrift sichtbar, obwohl die Formulierung "Volksverhetzung" ja ganz deutlich Nazijargon ist, entsprechend "Volksgerichtshof" und dem Geschrei des Mordrichters Freisler.

Wer hat diese Nazisprache in das bundesdeutsche Strafgesetzbuch eingeführt, und wann? Das muß doch in dem Abschnitt "Geschichte" behandelt werden. --L.Willms (Diskussion) 11:53, 9. Jan. 2018 (CET)

Nur weil die Nationalsozialisten das Wort "Volk" so gerne hatten, ist nicht alles Nazisprache, was damit zu tun hat (Ich bin Kunde der Volksbank und treffe dort keine Nazis). Der Begriff Staatsvolk geht grundlegend (wenn auch nicht ausschließlich) auf Georg Jellinek zurück und ist Teil des Völkerrechts und deutlich vor der NS-Zeit entstanden. Unter dem Staatsvolk versteht man seither alle Personen, die aufgrund ihrer gemeinsamen Staatsangehörigkeit die Bürgerschaft eines Staates bilden. Das BVerfG setzt diesen im Grundgesetz nicht vorkommenden Begriff mit dem des Deutschen Volkes gleich (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 83, Seite 37, Zitat Seite 50f.). Der Begriff (Deutsches) Volk ist im Grundgesetz mehrfach prominent vertreten (u.a. in der Präambel, Art. 20 II, Art. 56, Art 116, Art. 146). Der Begriff "Volk" im Paragrafen 130 StGB bezieht sich jedoch auf die Volksgruppe und somit auf eine (abgrenzbare) ethnische Gruppe, im engeren Sinne eine Minderheit innerhalb eines Staates, speziell eine einzelne ethnische Gruppe innerhalb eines polyethnischen Staates (Vielvölkerstaat). Diese Zuschreibung hat somit nichts mit Nazisprech zu tun, sie ist im Gegenteil eine Antwort auf den Missbrauch alles "völkischen" durch die Nazis und eine Schutzgarantie für all jene, die durch solche Theorien "außerhalb der Volksgemeinschaft" angesiedelt wurden und werden. --OnlyMe (Diskussion) 20:56, 9. Jan. 2018 (CET)