„ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ – Versionsunterschied

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* [http://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: Häufig gestellte Fragen zur GEZ]
* [http://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: Häufig gestellte Fragen zur GEZ]
* [http://blog.gebuehren-igel.de/archives/47-Aufklaerungsversuch-ueber-die-Sache-mit-den-drei-Buchstaben.html Aufklärungstext über die GEZ]
* [http://blog.gebuehren-igel.de/archives/47-Aufklaerungsversuch-ueber-die-Sache-mit-den-drei-Buchstaben.html Aufklärungstext über die GEZ]
* [http://www.gez-abschaffen.de Umfangreiche Dokumentation zur GEZ]


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 24. Februar 2011, 20:27 Uhr

Aktuelles Logo der GEZ
Logo bis Februar 2010

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) ist die gemeinsame Gebühren- und Teilnehmerverwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD, ZDF und Deutschlandradio) mit Sitz in Köln.
Sie zieht die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzten Rundfunkgebühren für Rundfunkempfangsgeräte (Radios, Fernseher und neuartige Rundfunkempfangsgeräte) von den Rundfunkteilnehmern ein.

Organisation

Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens sowie des Deutschlandradios die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt. Sie wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung errichtet .

Die GEZ ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Dabei ist die GEZ jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, welche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Sie wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt tätig.

Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften werden von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt so genannte Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Diese können u. a. Anzeigen zur Anmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes entgegennehmen, welche dann an die GEZ weitergeleitet werden.

Aufgaben

Seit dem 1. Januar 1976 zieht die GEZ die Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (auf Basis des Rundfunkgebührenstaatsvertrags) ein; zuvor war für diese Aufgaben die Deutsche Bundespost zuständig. Ihre Aufgaben sind dabei im Einzelnen:

  • Gebühreneinzug (Verpflichtung neuer Teilnehmer, Erlangung rückständiger Rundfunkgebühren, Abwicklung des Zahlungsverkehrs)
  • Gebührenbefreiungen
  • Gebührenplanung
  • Teilnehmerbetreuung

Am 31. Dezember 1976 waren in der Bundesrepublik Deutschland 18,5 Millionen Fernsehgeräte und 20,4 Millionen Rundfunkgeräte angemeldet.[1]

Gebührenplanung

Der GEZ obliegt die Federführung für die Planung der Gebührenerträge aus dem Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bundesrepublik Deutschland. Auf der Basis von Vorarbeiten der GEZ werden sie von der Arbeitsgruppe Gebührenplanung – einer Unterkommission der Finanzkommission der Rundfunkanstalten – grundsätzlich für einen Zeitraum von fünf Jahren oder der aktuellen Gebührenperiode (31. Dezember 2009, Stand: Juni 2007) geplant. Der Geschäftsführer der GEZ ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gebührenplanung.

Gebührenerhebung

Am 9. Juni 2010 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, das von dem Heidelberger Professor Paul Kirchhof erarbeitete Gebührenmodell einer Haushaltspauschale ab 2013 einzuführen. Der Entwurf sieht vor, die Rundfunkgebühr als Haushaltsabgabe pauschal einzuziehen, unabhängig von den tatsächlich vorhandenen Empfangsgeräten. Dies würde eine Umstrukturierung der GEZ und das Wegfallen der Rundfunkgebührenbeauftragten der Landesmedienanstalten bedeuten. Die monatliche Abgabe pro Haushalt soll zunächst 17,98 Euro betragen, wie bisher bei Fernsehnutzern. Damit würde sich die Gebühr für Nutzer, die nur über ein Radio oder PC und kein Fernsehgerät verfügen, um ca. 312% (von 5,76€ auf 17,98€) erhöhen und für Haushalte, die nach bisheriger Regelung mehrere Gebühren zahlen mussten, verringern. Wie Anfang September bekannt wurde, sollen ab 2013 auch Behinderte Gebühren zahlen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Internetportal Carta am 6. September 2010 veröffentlicht hat. Demnach sollen Schwerbehinderte ein Drittel der monatlichen Gebühr (also rund sechs Euro pro Monat) bezahlen. Bislang waren Schwerhörige, Ertaubte und Gehörlose von der Gebühr befreit.[2]

Gebührenerträge und Verwaltungskosten

Im Jahr 2008 nahm die GEZ für die Rundfunkanstalten 7,26 Mrd Euro ein, erzeugte dabei eigene Kosten von 164,4 Mio Euro, das sind 2,26 Prozent des Gesamtertrags bzw. 3,87 Euro pro Teilnehmerkonto.[3] Zusätzliche Kosten entstehen in den ARD-Anstalten durch die sogenannten Beauftragtendienste, die direkt bei den ARD-Anstalten verbuchten „Aufwendungen für den Gebühreneinzug“ beliefen sich so z. B. im Jahr 2007 laut ARD-Jahrbuch 2008 auf 184,97 Millionen Euro.

Im Juni 2010 beschäftigte die GEZ nach eigenen Angaben über 1100 Mitarbeiter.[4]

Zahlen zur GEZ laut Geschäftsbericht
Jahr Gesamtertrag
in Milliarden Euro
Aufwendungen der GEZ Teilnehmerkonten
in Millionen
Änderung der
Teilnehmerzahl
Quelle
gesamt in Euro Euro pro Teilnehmer
1999 5,80
2000 5,92
2001 6,65
2002 6,75
2003 6,79 1,97 %
2004 6,85 2,08 % 142.480.000 41,2 +600.000
2005 7,123 2,27 % 161.692.100 41,7 +400.000
2006 7,286 2,23 % 162.477.800 3,87 42,0 +300.000
2007 7,298 2,18 % 159.096.400 3,77 42,3 +300.000 [5]
2008 7,2605 2,26 % 164.087.300 3,87 42,5 +200.000 [3]
2009 7,604 2,13 % 161.593.542 3,85 41,9 –600.000 [6]

Datenerhebung und Datenspeicherung

Die Landesrundfunkanstalten bzw. die GEZ dürfen alle Daten von Rundfunkteilnehmern speichern und verwalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind. Das Statistische Bundesamt zählt 39 Millionen Privathaushalte, während die GEZ einen Datenbestand von 41,2 Millionen Teilnehmerkonten hat (Stand 2004, einschließlich 2,2 Millionen Konten abgemeldeter Teilnehmer). Die GEZ pflegt somit eine der umfassendsten Datensammlungen über die Einwohner der Bundesrepublik Deutschland.

Eine andere Quelle für Daten sind die Einwohnermeldeämter. Diese leiten An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. So wurden im Jahr 2002 von den bundesdeutschen Meldebehörden über zwölf Millionen Datensätze von Bürgern an die GEZ übermittelt.

Zur Ermittlung nicht angemeldeter Rundfunkteilnehmer gleicht die GEZ ihren Datenbestand mit zugekauften Adressdaten von kommerziellen Adresshändlern ab. Die Einkäufe bei den Adresshändlern sind durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag legitimiert.

Ermittlung und Überwachung

Die GEZ unterhält keinen eigenen Außendienst, sie erfasst neue Teilnehmer ausschließlich durch Adressabgleich, Anschreiben und aus anderen Quellen erhaltenen Daten.

Bei ausbleibender Antwort auf ihr erstes Anschreiben verfasst die GEZ die nachfolgenden zwei Schreiben in immer strengeren Formulierungen, die häufig die Assoziation wecken, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Da diese an alle angeschriebenen Personen gehen, werden daher auch eigentlich nicht auskunftspflichtige Personen zur Auskunft aufgefordert.[7] (S. 70 ff)

Darüber hinaus lässt sich die GEZ – zur Ergänzung der Adressdaten der Einwohnermeldeämter – unter anderem von den Rundfunkgebührenbeauftragten der Landesrundfunkanstalten zuarbeiten, um weitere neue Daten zu erhalten.[8] Die vermeintlichen „GEZ-Kontrolleure“ (als Gesamtheit auch Beauftragtendienst genannt) sind selbstständig tätige Außendienstmitarbeiter der Landesrundfunkanstalten (bzw. deren Angestellte) ohne hoheitliche Befugnisse (wie beispielsweise den Zutritt zu Privaträumen). So etwa hatte 2006 der MDR 141 freiberufliche Gebührenfahnder, die im Schnitt ca. 30.000 Euro Provision pro Jahr bekamen. Die Gebührenbeauftragten arbeiten auf der Basis von Erfolgsprovisionen und haben sich durch einen Dienstausweis der Landesrundfunkanstalt auszuweisen.

Die GEZ darf von Nicht-Teilnehmern keine Daten speichern bzw. von ehemaligen Rundfunkteilnehmern die Daten nur in einem begrenzten Zeitraum speichern. Daher kommt es vor, dass die GEZ Personen erneut anschreibt, da vorherige Anschreiben nicht gespeichert werden. Falls auf eines der Anschreiben zur Teilnehmererfassung reagiert wird, erfolgt eine Speicherung der Personendaten und man erhält fortan regelmäßig Post oder bekommt ggf. auch Besuch, da die GEZ nun weiß, dass sich hinter der Adresse ein potentieller Schwarzseher verbirgt.

Dass die GEZ oder die Beauftragten der Rundfunkanstalten mit Peilwagen nach Schwarzsehern suchen, ist eine moderne Sage.

Rechtsgrundlagen

Für die Rundfunkteilnehmer gelten primär die Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren der einzelnen Landesrundfunkanstalten. Grundlage hierfür ist u. a. der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Satzungen regeln insbesondere, dass für die Durchführung der rundfunkgebührenrechtlichen Vorgänge (z. B. die Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten) die GEZ zuständig ist und nicht die jeweilige Landesrundfunkanstalt.

Datenschutz, Kontrollorgane

Für die datenschutzrechtliche Kontrolle der Rundfunkbeauftragten sind die Datenschutzbeauftragten der zuständigen Landesrundfunkanstalt zuständig. Auch die GEZ beschäftigt eigene betriebliche Datenschutzbeauftragte.

Es gibt jedoch häufig keine Kontrolle durch eine eigenständige, unabhängige Instanz, wie sie für andere staatliche und private Stellen besteht. Ausnahmen bilden lediglich die Bundesländer Berlin, Bremen, Brandenburg und Hessen. Die Rundfunkanstalten berufen sich auf ihr verfassungsrechtliches Privileg der Rundfunkfreiheit. Sie interpretieren dies so, dass eine Kontrolle durch die Landesdatenschutzbeauftragten nicht zulässig sei – auch nicht bei der Verarbeitung der Daten Gebührenpflichtiger, also außerhalb des journalistisch-publizistischen Bereichs.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vertreten dagegen die Auffassung, dass die nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie geforderte völlige Unabhängigkeit der Datenschutzkontrollinstanzen auch für den Bereich der Rundfunkgebühren gilt und nur dann gewahrt ist, wenn die von den Rundfunkanstalten unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten für die Kontrolle der Verarbeitung der Gebührendaten bei den Rundfunkanstalten bzw. der GEZ zuständig sind. Die Datenschutzbeauftragten haben einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages unterbreitet.

Werbung

Die GEZ betreibt in Print- und elektronischen Medien Werbekampagnen, um auf die Gebührenzahlung aufmerksam zu machen. Bis 2005 war „Schon GEZahlt?“ der Slogan der Kampagnen, seit 2006 wird unter dem neuen Motto „Natürlich zahl' ich.“ bei den Medienkonsumenten für die Anmeldung geworben. Die GEZ gab im Jahre 2006 etwa sechs Millionen Euro für Werbung aus, die über die Rundfunkanstalten bilanziert werden. Zugleich mahnte sie Medien ab, welche die GEZ falsch oder vereinfacht darstellten.[9] So wollte sie durchsetzen, dass statt der „griffigeren“ Bezeichnung GEZ-Gebühr der korrekte Begriff Rundfunkgebühr beziehungsweise statt GEZ-Fahnder richtigerweise Rundfunkgebührenbeauftragter verwendet wird.

Seit Februar 2010 tritt die GEZ mit einem überarbeiteten Logo auf und betreibt einen Blog samt Forum, um über die eigene Arbeit aufzuklären.[10] Dieses Forum hat „Öffnungszeiten“, in denen man Beiträge verfassen kann.

Kritik

Die GEZ stößt in der Öffentlichkeit häufig auf Ablehnung. Ein Grund ist dabei teilweise die in den Medien mitunter falsch dargestellte Zuständigkeit, da diverse Kritiken am Gesamtsystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter dem griffigen Kürzel GEZ formuliert werden, ohne dass die Einzugszentrale tatsächlich zuständig wäre. Dabei werden sachlich falsche Begriffe wie GEZ-Gebühr (Rundfunkgebühr) oder GEZ-Kontrolleur (Rundfunkgebührenbeauftragter der Landesrundfunkanstalten) geprägt.[11]

Davon zu trennen ist die Kritik an der Arbeitspraxis der GEZ selbst. Dabei wird speziell der Umgang mit Kundendaten bemängelt; diesbezüglich wurden auch von Landesdatenschutzbeauftragten Verstöße gegen die Bestimmungen dokumentiert.[7] (S. 71 ff) Weiterhin wird in Abständen über unzutreffende Anschreiben auf Grund fehlerhafter Daten berichtet.

Die GEZ erhielt einige symbolische „Würdigungen“ kritischer Institutionen, beispielsweise den Big Brother Award 2003: Lifetime-Award für das Lebenswerk.[12] Dieser bezieht sich auf den Umgang der GEZ mit Kunden und Kundendaten. Die Auszeichnung Bremse des Jahres 2006 des Computermagazins Chip[13] kritisiert die Ausweitung der Gebührenpflicht auf internetfähige Geräte und Mobiltelefone. Die GEZ ist dabei das in der Öffentlichkeit stehende Symbol für die eigentlich angegriffenen Rundfunkgebühren.

Situation im Ausland

Europa

In anderen europäischen Staaten mit Gebühren-finanziertem öffentlich-rechtlichem Rundfunk sind für Gebühreneinzug und Verwaltung der Teilnehmer oft ähnliche Organisationen wie die GEZ zuständig. Diese können allerdings auch in privater Rechtsform organisiert sein. Zuständig sind für den entsprechenden Gebühreneinzug z. B.:

Weblinks

 Wikinews: GEZ – in den Nachrichten

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Fischer Weltalmanach 1978
  2. news.de - abgerufen am 6. September 2010
  3. a b GEZ-Geschäftsbericht 2008 als PDF
  4. [Rheinische Post vom 14. Juni 2010 Seite B6 rp-online.de
  5. GEZ-Geschäftsbericht 2007 als PDF
  6. GEZ-Geschäftsbericht 2009 als PDF
  7. a b http://www.lda.brandenburg.de/media/1666/tb_2005.pdf Datenschutzbericht Berlin/Brandenburg 2004/05
  8. GEZ-Geschäftsbericht 2005 als PDF
  9. Konrad Lischka: GEZ mahnt Webseite wegen Begriff „GEZ-Gebühr“ ab. In: Spiegel Online 24. August 2007
  10. ComputerBase: GEZ nun mit eigenem Blog und Forum, aufgerufen am 2. Februar 2010
  11. GEZ-Gebühr auf spiegel-online und heise.de, abgerufen am 26. April 2009
  12. Die Laudatio von Thilo Weichert (Deutsche Vereinigung für Datenschutz) bei BigBrotherAwards.de, Lifetime-Award 2003
  13. Die Laudatio bei Chip vom 10. März 2006