Grafschaft Hanau-Lichtenberg
Territorium im Heiligen Römischen Reich | |
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Hanau-Lichtenberg | |
Wappen | |
Entstanden aus | 1456: Teilung der Grafschaft Hanau, 1480: Anfall der Herrschaft Lichtenberg, 1570: Anfall von Zweibrücken-Bitsch |
Herrschaftsform | Grafschaft |
Herrscher/ Regierung |
Graf |
Heutige Region/en | FR-67/FR-57/DE-RP |
Reichskreis | Oberrheinischer Reichskreis |
Hauptstädte/ Residenzen |
Babenhausen, Buchsweiler |
Dynastien | Grafen von Hanau-Lichtenberg |
Konfession/ Religionen |
römisch-katholisch, ab 1544 lutherisch |
Sprache/n | deutsch |
Aufgegangen in | 1736: Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, 1736: Landgrafschaft Hessen-Kassel |
Die Grafschaft Hanau-Lichtenberg war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Sie entstand 1456–80 aus einem Teil der Grafschaft Hanau und der halben Herrschaft Lichtenberg. Nach dem Aussterben der Grafen von Hanau-Lichtenberg 1736 fiel sie an Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel. Ihr Zentrum lag im unteren Elsass mit der Hauptstadt Buchsweiler.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Lichtenberger Erbschaft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1452 starb nach nur einjähriger Regierungszeit Graf Reinhard III. von Hanau (* 1412; † 1452). Erbe war sein erst vier Jahre alter Sohn Philipp I., der Jüngere (* 1449; † 1500). Aus Sorge um den Fortbestand der Dynastie einigten sich die Verwandten und andere wichtige Entscheidungsträger der Grafschaft, das Primogeniturstatut der Familie von 1375, eines der ältesten in Deutschland, nicht anzuwenden und dem Onkel des Erben und Bruder des verstorbenen Reinhard III., Philipp I. dem Älteren (* 1417; † 1480), das Gebiet der Grafschaft Hanau südlich des Mains als Sekundogenitur zukommen zu lassen. Es handelte sich im Wesentlichen um das Amt Babenhausen und die Hanauer Anteile an dem mit der Kurpfalz gemeinschaftlichen Kondominat Umstadt. Diese Ausstattung ermöglichte ihm eine Heirat und das Zeugen erbberechtigter Nachkommen und erhöhte so die Sicherheit für den weiteren Bestand des Grafenhauses. Philipp I. der Ältere nannte sich nun von Hanau-Babenhausen.
Philipp d. Ä. heiratete 1458 Anna von Lichtenberg (* 1442; † 1474), eine der beiden Erbtöchter Ludwigs V. von Lichtenberg (* 1417; † 1474). Nach dem Tod des letzten Lichtenbergers, Ludwigs Bruder, Jakob von Lichtenberg, erhielt Philipp I. d. Ä. 1480 die Hälfte der Herrschaft Lichtenberg im unteren Elsass mit der Hauptstadt Buchsweiler. Hieraus entstand die Linie und Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Sein Neffe Philipp I. (der Jüngere) von Hanau und dessen Nachkommen nannten sich in Unterscheidung dazu künftig „Grafen von Hanau-Münzenberg“. Die andere Hälfte der Erbschaft gelangte an den Schwager Philipps d. Ä., Simon IV. Wecker von Zweibrücken-Bitsch. Aus der Lichtenberger Erbschaft erhielt Hanau-Lichtenberg die Ämter
Darüber hinaus waren zwei weitere Ämter aus dem Erbe nun Kondominate zwischen Hanau-Lichtenberg und Zweibrücken-Bitsch, nämlich:
Diese unvollständige Realteilung führte zu einem Dauerkonflikt zwischen den Häusern Hanau-Lichtenberg und Zweibrücken-Bitsch. Die Lage war so verfahren, dass ein schließlich von Kaiser Maximilian I. 1513 vermitteltes Schiedsabkommen neun Jahre zu seiner Umsetzung benötigte: Erst im Herbst 1522 einigten sich die Parteien endgültig darauf, dass das Amt Brumath ganz zu Zweibrücken-Bitsch, das Amt Willstätt dagegen ganz zur Grafschaft Hanau-Lichtenberg kam.[1]
Teile der Grafschaft Hanau-Lichtenberg, besonders die am Oberrhein gelegenen Gebiete und die im Einzugsbereich von Straßburg, waren von den Bauernaufständen um das Jahr 1525 stark betroffen. Die Unruhen wurden regional durch den Vertrag von Renchen beendet. Jedoch fühlte sich Graf Philipp III. von Hanau-Lichtenberg nicht daran gebunden, weil er bei den Verhandlungen zu dem Vertrag nicht ausreichend eingebunden gewesen sei.[2] Diese Erfahrungen ließen den Grafen auch auf die Reformation skeptisch reagieren. Erst sein Sohn, Graf Philipp IV., führte sie in der lutherischen Variante ein.
Die Zweibrücker Erbschaft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1570 kam es zum nächsten großen Erbfall. Graf Jakob von Zweibrücken-Bitsch (* 1510; † 1570) und sein schon 1540 verstorbener Bruder Simon V. Wecker hinterließen nur jeweils eine Tochter. Die Tochter von Graf Jakob, Margarethe (* 1540; † 1569), war mit Philipp V. von Hanau-Lichtenberg (* 1541; † 1599) verheiratet. Zu dem Erbe zählte die zweite, nicht bereits durch Hanau-Lichtenberg regierte, Hälfte der Herrschaft Lichtenberg, die Grafschaft Zweibrücken-Bitsch und die Herrschaft Ochsenstein. Zunächst entspann sich nach dem Erbfall ein Streit zwischen den Ehemännern der beiden Cousinen, Graf Philipp I. von Leiningen-Westerburg und Graf Philipp V. von Hanau-Lichtenberg.[3] Letzterer konnte sich aber gegen Philipp I. durchsetzen. Damit kamen aus der Grafschaft Zweibrücken-Bitsch folgende Gebiete zur Grafschaft Hanau-Lichtenberg[4]:
- Herrschaft Bitsch
- Amt Brumath (aus der Lichtenberger Erbschaft)
- Amt Ingweiler (aus der Lichtenberger Erbschaft)
- Amt Lemberg
- Amt Offendorf
- Amt Willstätt (aus der Lichtenberger Erbschaft)
- Wörth (aus der Lichtenberger Erbschaft)
Teile der Grafschaft Zweibrücken-Bitsch waren Lehen des Herzogtums Lothringen. Philipp V. von Hanau-Lichtenberg machte sich durch die sofortige Einführung der Reformation mit lutherischem Bekenntnis dieses mächtige und römisch-katholische Herzogtum zum Feind: Es zog die Lehen ein. Im Juli 1572 besetzten lothringische Truppen die Grafschaft und machten die Reformation rückgängig. Da Philipp V. der lothringischen Übermacht nicht gewachsen war, wählte er den Rechtsweg. Beim Prozess vor dem Reichskammergericht konnte sich Lothringen aber darauf berufen, dass zum einen erhebliche Gebiete von Zweibrücken-Bitsch lothringische Lehen waren und dass zum anderen die Leininger Grafen 1573 ihre Erbansprüche an Lothringen verkauft hatten.
Erst 1604 und 1606 kam es zu einer vertraglichen Regelung zwischen Hanau-Lichtenberg und Lothringen. Sie beinhaltete eine Teilung und berücksichtigte die alten Verträge: Die Herrschaft Bitsch fiel an Lothringen zurück und das Amt Lemberg, das ein Allod der Zweibrücker Grafen gewesen war, wurde Hanau-Lichtenberg zugeteilt. Dadurch blieb das Bitscherland katholisch, während im Amt Lemberg die lutherische Konfession eingeführt wurde.
Vereinigung mit Hanau-Münzenberg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1642 starben die Grafen von Hanau-Münzenberg in der männlichen Linie aus. In Hanau-Lichtenberg regierte zu dieser Zeit der erst neunzehnjährige Graf Friedrich Casimir (* 1623; † 1685). Noch herrschte der Dreißigjährige Krieg, die Verwandtschaftsbeziehung zu dem verstorbenen letzten Hanau-Münzenberger war nur weitläufig, und der Herrschaftsantritt war keineswegs gesichert. Auf Schleichwegen und inkognito wurde Graf Friedrich Casimir von seinem Vormund, Freiherr Georg II. von Fleckenstein-Dagstuhl (* 1588; † 1644), nach Hanau gebracht. Dort musste er zunächst dem Patriziat der Neustadt eine Reihe von Zugeständnissen vertraglich zusichern, bevor er die Herrschaft antreten konnte. Dazu zählte vor allem die Religionsfreiheit für die reformierte Konfession, die „Staatsreligion“ in Hanau-Münzenberg, denn Hanau-Lichtenberg war lutherisch geblieben und Friedrich Casimir war selbst Lutheraner. Im folgenden Jahr gelang es mit Hilfe der Landgräfin Amalie Elisabeth von Hessen-Kassel (* 1602; † 1651), einer geborenen Gräfin von Hanau-Münzenberg, die Ansprüche des Grafen Friedrich Casimir auch gegenüber dem Erzbischof von Mainz durchzusetzen. Im Gegenzug dazu schloss er mit der Landgräfin einen Erbvertrag des Inhalts, dass, sollte das Haus Hanau aussterben, Hanau-Münzenberg an Hessen-Kassel fallen solle. 1647 heiratete Friedrich Casimir die zwanzig Jahre ältere Witwe seines Hanau-Münzenberger Vorgängers, Sibylle Christine von Anhalt-Dessau (* 1603; † 1686). Der Schritt war wohl durch die prekäre Finanzlage der Grafschaft notwendig geworden, denn er ersparte die Dotation für die Gräfin-Witwe. Die Ehe blieb kinderlos.
1680 wurden die im Elsass gelegenen Teile der Grafschaft im Rahmen der ‚Reunionspolitik‘ Ludwigs XIV. vom Königreich Frankreich annektiert.[5] Das bedeutete vor allem Beschränkungen für die Lutheraner. In zahlreichen Gemeinden wurden die Kirchen in Simultankirchen umgewandelt, Lutheraner und Römisch-katholische mussten sich den Gottesdienstraum teilen. Allerdings blieb das Luthertum in der Grafschaft stark: Es gab 55 Kirchengemeinden im elsässischen Teil, das war mehr als ein Drittel aller lutherischen Gemeinden im Elsass.[6]
Das Erbe des kinderlos verstorbenen Grafen Friedrich Casimir fiel an die beiden Söhne seines Bruders Johann Reinhard II. (* 1628; † 1666): Graf Philipp Reinhard (* 1664; † 1712) erhielt Hanau-Münzenberg und Graf Johann Reinhard III. (* 1665; † 1736) Hanau-Lichtenberg. Die Grafschaft Hanau-Lichtenberg war damit wieder selbstständig. Als Philipp Reinhard ohne direkte Erben starb, erbte sein Bruder Johann Reinhard III. auch den Hanau-Münzenberger Landesteil, und die Grafschaft Hanau wurde nochmals vereinigt.
Nachfolge
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1736 starb mit Johann Reinhard III. der letzte männliche Vertreter des Hauses Hanau. Aufgrund des Erbvertrags von 1643 fiel der Hanau-Münzenberger Landesteil an Hessen-Kassel, aufgrund der Ehe der einzigen Tochter des letzten Hanauer Grafen, Charlotte (* 1700; † 1726), mit dem Erbprinzen Ludwig (VIII.) (* 1691; † 1768) von Hessen-Darmstadt die Grafschaft Hanau-Lichtenberg nach dort. Jahrzehntelang umstritten blieb zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt die Zugehörigkeit des Amtes Babenhausen zum Münzenberger oder Lichtenberger Erbteil. Dieser Streit wurde erst nach 40 Jahren durch den Partifikationsrezess, eine Realteilung, beigelegt.
1803 kam das inzwischen so genannte Hanauerland rechtsrheinisch an das Großherzogtum Baden, linksrheinisch zum größten Teil an Frankreich. Nur das Gebiet um Pirmasens fiel 1816 an Bayern.
Gliederung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Kondominat Umstadt unterstand bis 1504 hälftig Hanau-Lichtenberg. Seit etwa 1680 waren die meisten linksrheinischen Ämter im Elsass im Rahmen der Reunionspolitik Ludwigs XIV. vom Königreich Frankreich annektiert worden, das linksrheinische Amt Lemberg und die rechtsrheinischen Gebiete verblieben unter deutscher Souveränität. Unter vom Reich nicht anerkannter[7] französischer Souveränität standen ab 1680[5] die Ämter Brumath, Buchsweiler, Hatten, Ingweiler, Offendorf, Pfaffenhofen, Westhofen, Wörth und Wolfisheim. Außerhalb französischer Souveränität verblieben die Ämter Babenhausen, Lemberg, Lichtenau und Willstätt.[8][9]
Wappen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1626 führte Hanau-Lichtenberg folgendes Wappen: Gevierteilter Schild: 1. In Gold drei rote Sparren der Grafen von Hanau, 2. In Gold der rote Löwe der Grafen von Zweibrücken, 3. In Silber ein schwarzer Löwe, rot gerahmt, der Herren von Lichtenberg, 4. In Rot zwei silberne Balken der Herrschaft Ochsenstein, darüber gelegt ein roter Mittelschild, golden gerahmt, für Bitsch.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Grafschaft Hanau
- Grafschaft Hanau-Münzenberg
- Hanau (Adelsgeschlecht)
- Pays de Bitche
- Stammliste der Herren und Grafen von Hanau
- Wappen der Grafschaft Hanau
- Zweibrücken-Bitsch
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Julius Rathgeber: Die Grafschaft Hanau-Lichtenberg – Eine elsässische Volksschrift. Trübner, Straßburg 1876 (Google Books).
- Reinhard Dietrich: Die Landesverfassung in dem Hanauischen. Die Stellung der Herren und Grafen in Hanau-Münzenberg aufgrund der archivalischen Quellen. Selbstverlag des Hanauer Geschichtsvereins, Hanau 1996, ISBN 3-9801933-6-5 (Hanauer Geschichtsblätter 34).
- Charles Haudot: Les Sceaux des Lichtenberg et des Hanau-Lichtenberg. In: Société d’Histoire et d’Archaeologie de Saverne et Environs (Hrsg.): Cinquième centenaire de la création du Comté de Hanau-Lichtenberg 1480–1980 = Pays d’Alsace 111/112 (2, 3 / 1980), S. 39–46.
- Hans-Walter Herrmann: Die Grafschaft Zweibrücken-Bitsch. In: Hans-Walter Herrmann, Kurt Hoppstädter (Hrsg.): Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes. Band 2: Von der fränkischen Landnahme bis zur französischen Revolution. Historischer Verein für die Saargegend, Saarbrücken 1977, ISBN 3-921870-00-3, S. 323–332 (Mitteilungen des Historischen Vereins für die Saargegend NF 4).
- Johann Georg Lehmann: Urkundliche Geschichte der Grafschaft Hanau-Lichtenberg. 2 Bände. Schneider, Mannheim 1862 (Neudruck: Zeller, Osnabrück 1974).
- Timotheus Wilhelm Röhrich: Mittheilungen aus der Geschichte der evangelischen Kirche des Elsasses. Band 2: Evangelische Zeitbilder, und die Kirche der Väter unter dem Kreuz. Treuttel und Würtz, Straßburg u. a. 1855, S. 58–97: „Wie die elsässische Herrschaft Hanau-Lichtenberg evangelisch wurde“.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Lehmann, Bd. 2, S. 441, 446f.
- ↑ Wilhelm Mechler: Das Territorium der Lichtenberger rechts des Rheins. In: Société d’Histoire et d’Archaeologie de Saverne et Environs (Hrsg.): Cinquième centenaire de la création du Comté de Hanau-Lichtenberg 1480 – 1980 = Pays d’Alsace 111/112 (2, 3 / 1980), S. 31–37 (35).
- ↑ Froben Christoph von Zimmern: Zimmerische Chronik. Band II. Herausgegeben von Karl August Barack. Freiburg/Tübingen 1881, Seite 251. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource.
- ↑ Jean-Claude Brumm: Quelques dates importantes dans l’histoire …. In: Société d’Histoire et d’Archaeologie de Saverne et Environs (Hrsg.): Cinquième centenaire de la création du Comté de Hanau-Lichtenberg 1480 – 1980 = Pays d’Alsace 111/112 (2, 3 / 1980), S. 10f.
- ↑ a b Maximilian du Prel: Die Deutsche Verwaltung in Elsass-Lothringen 1870–1879. Denkschrift mit Benutzung amtlicher Quellen. Karl J. Trübner, Straßburg 1879, S. 8, Ziffer 9 (Google Books).
- ↑ Kathrin Ellwardt: Lutheraner zwischen Frankreich und dem Reich: Kirchenbauten in den elsässischen Ämtern der Grafschaft Hanau-Lichtenberg unter Johann Reinhard III. und Ludwig IX. In: Neues Magazin für Hanauische Geschichte 2016, S. 18–59 (24).
- ↑ Elsass-Lothringen, Anhang zu: Hermann Schulze, Lehrbuch des deutschen Staatsrechtes. Zweites Buch: Das deutsche Reichsstaatsrecht. Breitkopf & Härtel, Leipzig 1886, S. 354–389, insbesondere S. 355–356 (Google Books).
- ↑ Walter Bodmer: L'immigration suisse dans le comté de Hanau-Lichtenberg au dix-septième siècle, Collection d'études sur l'histoire du droit et des institutions de l'Alsace; 6. Heitz, Strasbourg 1930. Deutsche Übersetzung Die Schweizer Einwanderung in die Grafschaft Hanau-Lichtenberg im siebzehnten Jahrhundert, aus dem Französischen von Klaus Kochensperger, Vellmar. 115 S. (mit Karte auf S. 114). Online (PDF, 1,2 MB) ( des vom 9. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Ludwig Ewald: Historische Uebersicht der Territorial-Veränderungen der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und des Großherzogthums Hessen. Zweite, berichtigte und insbesondere im Hinblick auf die 1866 erfolgten Territorial-Veränderungen umgearbeitete, Auflage. In: Beiträge zur Statistik des Großherzogthums Hessen, 13. Band, Darmstadt 1872, S. 28 f. Online