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Hareschloß

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Hareschloß
Releifbild der Anlage und Umgebung

Releifbild der Anlage und Umgebung

Alternativname(n) Hareschloss, Zigeunerburg, Schanze Zorn,
Staat Deutschland
Ort Heidenrod-Zorn
Entstehungszeit vermutlich Hochmittelalter
Burgentyp Höhenburg, Spornburg
Erhaltungszustand Bodendenkmal
Ständische Stellung unbekannt
Bauweise Erde, Steinreste
Geographische Lage 50° 10′ N, 7° 54′ OKoordinaten: 50° 9′ 41,2″ N, 7° 54′ 11,6″ O
Höhenlage 410 m ü. NHN
Hareschloß (Hessen)
Hareschloß (Hessen)

Beim Hareschloß, auch Zigeunerburg oder Schanze Zorn genannt,[1] handelt es sich um eine abgegangene Wallburg mit angenommerner Turmstelle aus dem Hochmittelalter. Es finden sich nur noch Wall- und Wallreste eines angenommenen Turmes westlich der Ortschaft Zorn in der hessischen Gemeinde Heidenrod im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis nahe der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Der Burgstall darf nicht verwechselt werden mit der rund einen Kilometer entfernt liegenden Ringwallanlage Alte Schanz.

Die ovale, etwa 1300 Quadratmeter große Burgstelle, West-Ost-Ausdehnung etwa 50 Meter und Nord-Süd-Ausdehnung etwa 30 Meter, befindet sich am spornartigen auslaufenden Ende eines Bergrückens im Walddistrikt „Eichnert“, Flurname Burgheck. Der Sporn wird auf drei Seiten vom umlaufenden Morsbach (einem rechten Zufluss des Mühlbachs zur Lahn bei Diethardt, Rhein-Lahn-Kreis, in Rheinland-Pfalz) umflossen. Vom Bergrücken sieht es aus, als wurde die Anlage nur durch einen Halsgraben abgetrennt. In den Lidardaten ist aber ein umlaufender Wallgraben noch zu erkennen. Nach Süden zum Morsbach läuft er aus oder ist bereits ins Tal abgerutscht. Mittig oberhalb des Grabens findet sich eine Mulde, die vermutetermaßen einen Gebäudestandort anzeigt und als Turmstelle gedeutet wird.

Expertenseitig wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Burg weitestgehend um eine Holzkonstruktion handelte. Bearbeitete Steine, welche auf Mauerwerk hindeuten, finden sich allerdings auch. Lesefunde von drei hellgrauen Wandscherben werden als mittelalterliche Kugeltopfware ausgewiesen.

Zur Geschichte oder den Besitzern der Anlage ist nichts bekannt. Es wird vermutet, dass sie nassauischen oder katzenelnbogischen Gefolgsleuten gehörte.

Der Bereich der Anlage ist ein Bodendenkmal nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz. Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden sind genehmigungspflichtig, Zufallsfunde an die Denkmalbehörden zu melden.

  • Hans-Jürgen Hessel: Burgen und Schlösser, Ausgabe 2/2007, S. 124.
  • Fundberichte Hessen 31, 1991, S. 557 f.
Commons: Hareschloß – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  1. Alle Namen sind neuzeitlich. Der ursprüngliche Name ist nicht bekannt.