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Lübisches Recht

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Bardewiker Kodex des lübischen Rechts, in der Stadtkanzelei zu Lübeck 1294 entstanden

Das Lübische Recht (auch Lübsches Recht) war das von der Reichsstadt Lübeck übernommene Recht, das in über 100 Städten im Ostseeraum Geltung erlangte. Das Recht der Stadt Lübeck selbst heißt „Lübeckisches Recht“.

Der Kayserlichen Freyen und des Heiligen Reichs Stadt Lübeck Statuta und Stadtrecht, erste hochdeutsche Ausgabe 1586

Heinrich der Löwe verlieh Lübeck verschiedene Privilegien. Dadurch bekam die Stadt 1160 das Soester Stadtrecht. Hieraus entwickelte sich unter Federführung des Rates das sogenannte Lübische Recht. Das Lübische Recht vereinte die Rechtsvorstellungen aus dem Westfälischen mit dem Holsteiner Landrecht und nahm im Bereich des Seerechts die im Ostseeraum vorgefundenen Grundregeln aus der Wikingerzeit und von der Gotländischen Genossenschaft in Visby auf. Es war das einzige deutsche Stadtrecht, das sich später der Romanisierung widersetzte und bis zum Ende des 19. Jahrhunderts seinen deutschrechtlichen Ursprung bewahrte.

Eine frühe Zusammenfassung als Kodex erfolgte 1294 auf Veranlassung des Lübecker Kanzlers Albert von Bardewik im Bardewikschen Codex. Im Auftrag des Lübecker Bürgermeisters Tidemann von Güstrow wurde es 1348 von dem Domvikar Helmicus Thymmonis geschrieben und danach auch Tideman Güstrowscher Kodex genannt. Es wurde dann im Jahre 1586 revidiert und von Johann Balhorn als Der Kayserlichen Freyen und des Heiligen Reichs Stadt Lübeck Statuta und Stadtrecht erstmals in Hochdeutsch gedruckt. In seinem verfassungsrechtlichen Gehalt wurde es von Lübeck nur einmal durch den Kassarezess sowie den Bürgerrezess modifiziert und im Ansatz kodifiziert.

Es galt in großen Teilen seines Verbreitungsgebiets bis 1900, als es vom Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.

Gegen Entscheidungen von Städten mit Lübischem Recht war das Rechtsmittel an den Oberhof Lübeck als Appellationsinstanz gegeben.

Es ist neben dem Magdeburger Recht eines der bedeutendsten Stadtrechte Deutschlands.

Städte mit Lübischem Stadtrecht

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Leipzig 1738; Teil 2, Leipzig 1741; Teil 3 und 4, Rostock 1745.

  • Henning Unverhau: Die Entstehung und frühere Entwicklung der Stadt Bad Segeberg. In: Heimatkundliches Jahrbuch für den Kreis Segeberg, Jg. 31 (1985), S. 25–40.
Commons: Lübeck law – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Der Lübecker Urthel (Sage) – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

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  1. Anneliese Birch-Hirschfeld: Frauenburg, Kr. Braunsberg. In: Heinz Stoob (Hrsg.): Deutsches Städebuch, Handbuch Städtischer Geschichte, Bd. 1: Nordostdeutschland; Stuttgart 1939, S. 50f.