Tag der Deutschen Einheit

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Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober ist seit 1990 Deutschlands Nationalfeiertag, als an diesem Datum die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten vollzogen wurde. Für das Gebiet der alten Bundesrepublik löste er in dieser Funktion den 17. Juni ab, für das Gebiet der vormaligen DDR den am 7. Oktober begangenen Tag der Republik.

Geschichte

Bundesrepublik Deutschland

Von 1954 bis 1990 war der 17. Juni in der damaligen Bundesrepublik Deutschland im Gedenken an den Volksaufstand von 1953 in der DDR als Tag der deutschen Einheit (mit kleinem "d") gesetzlicher Feiertag. [1] Seit 1963 ist er durch Proklamation des Bundespräsidenten „Nationaler Gedenktag des Deutschen Volkes“. [2]

Deutsche Demokratische Republik

In der DDR wurde im Jahr 1950 zunächst sowohl der 8. Mai, der Tag, an dem im Jahr 1945 die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht in Kraft getreten und damit der Zweite Weltkrieg in Europa beendet war (Tag der Befreiung), als auch der 7. Oktober, der Tag der Staatsgründung im Jahr 1949, als die Verfassung der DDR in Kraft getreten war (Tag der Republik), gesetzlicher Feiertag. [3] Der Tag der Befreiung verlor 1967 seinen Feiertagsstatus als Ausgleich für die Einführung der 5-Tage-Woche.

Wiedervereinigung

Nach der Wende war ursprünglich der Tag des Mauerfalls (9. November) als Nationalfeiertag im Gespräch. Wegen der Datumsgleichheit mit der Reichspogromnacht von 1938 erschien dieses Datum aber als ungeeignet. Deshalb wich man auf den 3. Oktober aus, den Tag, an dem die deutsche Einheit vollzogen werden sollte. Dies wurde in Artikel 2 des Einigungsvertrages festgelegt [4], wodurch der Tag der Deutschen Einheit (seit 1990 mit großem "D") der einzige gesetzliche Feiertag der Bundesrepublik Deutschland ist, der durch Bundesrecht festgelegt ist. Alle anderen Feiertage sind Ländersache.

Grund für die Wahl des 3. Oktobers war, dass im Laufe der Ereignisse des Jahres 1990 seitens der DDR aus Furcht vor einem wirtschaftlichen und politischen Zusammenbruch ein früher Termin angestrebt wurde und der 3. Oktober der frühestmögliche Termin war, der nach der KSZE-Außenministerkonferenz vom 2. Oktober lag, in der diese Außenminister über das Ergebnis der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen informiert werden sollten: Anfang Juli hatten die Regierungen der beiden deutschen Staaten einen Zeitplan beschlossen, der für den 14. Oktober Landtagswahlen in der DDR und gesamtdeutsche Wahlen für den 2. Dezember vorsah[5]. In der Folge kam es, während die Verhandlungen zum Einigungsvertrag liefen, sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik zu politischen Debatten über Wahlrechts- und Datumsfragen. Parallel verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation in der DDR zusehends, so dass Lothar de Maizière, nach der ersten freien Volkskammerwahl DDR-Ministerpräsident, auf einen möglichst frühen Beitrittstermin drängte. Anfang August scheiterte allerdings im Bundestag ein Vorziehen des Termins der gesamtdeutschen Wahl auf den 14. Oktober, so dass es hierfür beim 2. Dezember blieb. Bezüglich des Beitrittstermins beschloss das Bundeskabinett: „Der Bundesregierung erscheint jeder Beitrittstermin sinnvoll, der nach dem 2. Oktober liegt.“[6] Die Festlegung des Termins erfolgte schließlich in einer am 22. August von DDR-Ministerpräsident de Maizière beantragten Sondersitzung der Volkskammer, die um 21 Uhr begann. Nach hitziger Debatte gab die Präsidentin der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl, um 02:30 Uhr am 23. August als Abstimmungsergebnis bekannt:

„Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990. Das liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 201 vor. Abgegeben wurden 363 Stimmen. Davon ist keine ungültige Stimme abgegeben worden. Mit Ja haben 294 Abgeordnete gestimmt. (Starker Beifall der CDU/DA, DSU, FDP, teilweise der SPD, die Abgeordneten der genannten Fraktionen erheben sich von den Plätzen).
Mit Nein haben 62 Abgeordnete gestimmt, und sieben Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein wirklich historisches Ereignis. Wir haben uns die Entscheidung alle sicher nicht leicht gemacht, aber wir haben sie heute in Verantwortung vor den Bürgern der DDR in der Folge ihres Wählerwillens getroffen. Ich danke allen, die dieses Ergebnis im Konsens über Parteigrenzen hinweg ermöglicht haben.“ [7]

In einer daran anschließenden persönlichen Erklärung resümiert der PDS-Sprecher Gregor Gysi „unter jubelndem Beifall bei der CDU/DA, der DSU und teilweise der SPD“: „Das Parlament hat soeben nicht mehr und nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik zum 3. Oktober 1990 beschlossen.“ [7]

Am 3. Oktober 1990 wurde erstmals die Flagge der Einheit, die größte offizielle Bundesflagge, vor dem Reichstagsgebäude in Berlin gehisst.

Abschaffungsdebatte 2004

Am 3. November 2004 forderte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder, den Tag der Deutschen Einheit als Feiertag abzuschaffen, um so das Wirtschaftswachstum zusätzlich anzukurbeln. Statt am 3. Oktober solle die Wiedervereinigung künftig immer am ersten Sonntag im Oktober gefeiert werden. Der Vorschlag zur Verlegung des Feiertages wurde von vielen Seiten kritisiert, unter anderem von Bundespräsident Horst Köhler und vom damaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse. Die Forderung sorgte bei einigen Teilen der Bevölkerung wegen der damit verbundenen Arbeitszeitverlängerung für Unmut, bei anderen wegen der Provokation, den Nationalfeiertag zu ignorieren. Die Idee wurde schließlich, nach kurzer, aber heftiger Debatte, fallengelassen.

Offizielle Feierlichkeiten

Die offizielle Feier zum Tag der Deutschen Einheit findet seit 1990 in der Landeshauptstadt des Landes statt, das zu dem Zeitpunkt den Vorsitz im Bundesrat inne hat. Dies ist mit der so genannten „Königsteiner Vereinbarung“ in der absteigenden Reihenfolge der Einwohnerzahl der Länder geregelt.

Traditionell wird für diesen Tag ein Bürgerfest organisiert, bei dem sich auf der sogenannten „Ländermeile“ die Länder und die Regierung vorstellen. Bisher fand dies in den folgenden Städten statt:

Seit 1997 veranstalten Moscheegemeinden in Deutschland den Tag der offenen Moschee und nehmen auf diese Weise an der Feier der Deutschen Einheit teil.

Weitere Feierlichkeiten

Seit einigen Jahren finden am Brandenburger Tor und der Straße des 17. Juni in Berlin an diesem Tag Veranstaltungen wie Konzerte statt.

Weblinks

Quellenangaben

  1. Gesetz über den Tag der deutschen Einheit, BGBl. 1953 I, S. 778; aufgehoben durch den Einigungsvertrag.
  2. BGBl. 1963 I, S. 397
  3. Gesetz über die Einführung der Feiertage Tag der Befreiung und Tag der Republik vom 21. April 1950
  4. Artikel 2 des Einigungsvertrages (vgl. auch die Klarstellungen zu Artikel 2 Abs. 2 des EV sowie die Bekanntmachung über das Inkrafttreten des EV am 29. September 1990).
  5. Vgl. Chronik Juli 1990 und folgende Monate bei www.chronik-der-mauer.de.
  6. Regierungssprecher Hans Klein zitiert nach: Stephan Eisel: Der Beitrittsbeschluss der DDR-Volkskammer
  7. a b Zitiert nach: Stephan Eisel: Der Beitrittsbeschluss der DDR-Volkskammer