Wikipedia Diskussion:Abmahnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Goesseln in Abschnitt Julia Reda 2020
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Anmerkungen[Quelltext bearbeiten]

Ich bin noch nicht ganz sicher, ob das jetzt wirklich eine Projektseite sein sollte, will aber jedenfalls nach erster Lektüre und unter Dank für die eingeflossene Arbeit ein paar Anmerkungen dazu machen:

1. Der Satz „Wenn diese Umstände vorliegen, muss der Urheber beweisen können, dass er tatsächlich üblicher Weise Lizenzen für die geltend gemachten Summen erteilt“ gefällt mir so nicht. Das ist – auch in der gerichtlichen Praxis – nicht der einzige Knackpunkt vieler angeblicher Schadensersatzansprüche aus nicht-CC-konformer Nutzung. Auch wenn der Rechteinhaber regelmäßig für die Lizenzierung „von Null“ am Markt die geltend gemachten Summen erzielen kann, bedeutet dies – wie inzwischen ja mehrere Oberlandesgerichte (völlig zurecht) anerkennen – nicht, dass ihm auch für jeden kleinsten CC-Verstoß diese Summe (im Extremfall: überhaupt nur etwas) zusteht. 2. Die pauschale und im Ergebnis m.E. stigmatisierende Rede von „Abmahnern“ im Abschnitt „Reaktionsmöglichkeiten der Community“ sowie im grundsätzlichen Teil („In den hier beschriebenen Fällen geht es nur um Geld […]“) missfällt mir dort wie auch bereits in vielen anderen Diskussionen. Die Community hat augenscheinlich ein Problem mit Leuten, die sich auf die erste Gelegenheit stürzen, um (angebliche) Vermögensschäden geltend zu machen. Das ist nicht die einzige Kategorie von „Abmahnern“. Mir wäre nicht bekannt, dass ein Vorgehen umstritten ist, bei dem lediglich – ohne auch nur einen Cent an Kosten zu verursachen – im Wege der Abmahnung Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Ich halte diese Unschärfe in der fachfremden Diskussion für bedenklich – man könnte geradezu den Eindruck bekommen, effektiver Rechtsschutz sei nur möglich, wenn man die Rechtsverletzer um ein paar Hunderter entledigt – und würde deswegen größere Trennschärfte begrüßen. 3. Die Behauptung „Die Community kann ‚Abmahner‘ nicht sperren“ ist mitunter gewagt, denn in Benutzersperrverfahren wird ja von den Projektnutzern ad hoc entschieden, ob gesperrt oder nicht gesperrt werden sollte. Ich halte es nicht für undenkbar, dass in dem einen oder anderen Fall auch einmal eine qualifizierte Mehrheit die Sperre befürworten würde. 4. „Nur die Lizenz CC BY-SA 4.0 erfordert in bestimmten Fällen, dass der Urheber den Verletzer zunächst auffordern muss, den Lizenzhinweis nachzubessern, bevor er rechtliche Schritte einleiten kann“ erscheint missverständlich. Schließlich hindert ihn die entsprechende Klausel nicht daran, den Nutzer für die bereits erfolgte Rechtsverletzung auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, was für die Zielgruppe der Seite wohl der Normalfall sein wird. 5. Die inzwischen von Rlbberlin vorgenommen Änderungen sind ersichtlich nicht hilfreich.

Gruß, — Pajz (Kontakt) 06:25, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten

@Pajaz: Ich halte es hingegen nicht für hilfreich, die Seite lediglich auf eine juristische Sichtweise festzulegen. Die durch Benutzer:Gnom eingestreuten Formulieren stellen einseitig die Rechte der abmahnenden Fotografen dar oder ermutigen sie gar zu ihrem Handeln. Nur so sind Formulieren zu verstehen, eine Abmahnung „dient ... sogar dem Grundgedanken der Viralität,“ der Abmahner „kann für sich in Anspruch nehmen, die Wissensallmende im Interesse Aller zu verteidigen“ und es gehe ja nur „um Summen, die es nicht rechtfertigen, den Kopf zu verlieren.“ Hier wird verallgemeinert, ohne diese Summe im Einzelfall tatsächlich zu kennen. --RLbBerlin (Diskussion) 08:57, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Hallo Pajz, danke für deine Anmerkungen. Kannst du auf der Grundlage der aktuellen Version vielleicht ein paar Formulierungsvorschläge aus deiner Sicht machen? Hier ist es nicht einfach, den richtigen Ton und die nötige Präzision zu finden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:16, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Moin Gnom, habe ich derzeit nicht vor. Grüße, — Pajz (Kontakt) 22:17, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Fehlende Konstellation[Quelltext bearbeiten]

@Gnom: Vielen Dank für das Erstellen dieser sachlichen Zusammenfassung. Über die genau Zielrichtung kann man sicherlich streiten (s.o). Dass es so eine Seite grundsätzlich gibt ist meines Erachtens aber sinnvoll. Was mir auf die Schnelle aufgefallen ist, ist dass folgendes Szenario fehlt:

  • Du wurdest abgemahnt obwohl Du die Inhalte lizenzkonform nutztst. Möglicherweise hat der Urheber die Lizenzangaben in einem Impressum oder Abbildungsverzeichnis übersehen oder eine andere Rechtsauffassung als Du.

Diese Konstellation kommt durchaus häufiger mal vor und sollte mMn umseite auch berücksichtigt werden. // Martin K. (Diskussion) 09:33, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Habe ich eingefügt. --Gnom (Diskussion) 14:02, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Vermittlungsstelle?[Quelltext bearbeiten]

Des weiteren Stand ja auch mal die Idee im Raum, bei WMDE so etwas wie eine neutrale Vermittlungsstelle für Lizenzverletzungs-/Abmahnfälle einzurichten. Das wäre hier ja der richtige Ort um so etwas im Wiki anzubinden, oder John Weitzmann? // Martin K. (Diskussion) 09:33, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Ja, das könnte ein Ansatz sein. Das gehört dann thematisch zum operativen Ziel 6 (und teils auch Ziel 2) von WMDE, siehe Planungsseite. Momentan sind wir aber noch vollständig mit der EU-Urheberrechtsreform und der nicht enden wollenden Koalitionsbildung auf Bundesebene voll ausgelastet, daher wird sich in der Richtung vor Q2 2018 nichts tun können von hier aus. John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 10:03, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Vielleicht können wir das ja bis dahin ehrenamtlich auf die Beine stellen :-) --Gnom (Diskussion) 10:15, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten

nicht sperren[Quelltext bearbeiten]

Die Formulierung, dass wir einen Abmahner nicht sperren, habe ich mal etwas aufgeweicht. Es ist korrekt, dass bisher niemand wegen einer Abmahnung gesperrt wurde und dass es dafür auch keine Regel gäbe. In Kombination mit anderen Praktiken (z.B. Bildspam, Paid Editing, Sockenpuppenmissbrauch etc.) ist eine Sperre aber durchaus denkbar, auch wenn die einzelnen Verfehlungen für sich betrachtet keine (hohe) Sperre ergäben, wenn aber ein Zusammenhang in Richtung eines Missbrauchs des Projekts erkennbar ist. Am Rande: Ich denke gerade über ein BSV / eine umfangreiche VM wegen eines solchen Falles nach. --Superbass (Diskussion) 13:56, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Finde ich gut, danke. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:01, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Hi :) Auch für "Die Community kann einen Benutzer wegen Abmahnungen nicht sperren" sehe ich eigentlich keinen Anlass. Warum sollten wir das nicht können? Richtig wäre ggf. "Die Community möchte einen Benutzer wegen Abmahnungen nicht sperren" - aber das müsste erst einmal festgestellt werden und ich bezweifle, dass die Mehrheit in krassen Fällen wie dem aktuellen hier wirklich Einwände hätte ... Anders formuliert: Warum nicht einfach eine entsprechende Policy basteln und gut ist? LG theredmonkey 16:54, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Du hast aber schon von den beiden Meinungsbildern gehört, die es im letzten Jahr zu dieser Sache gab und die beide gescheitert sind?!
Es gibt kein pauschalen Regeln, denen zur Folge Abmahnungen sofort zu einer Sperre führen. Und meines Erachtens wären solche Regeln auch nicht sinnvoll, weil es sowohl gerechtfertigte als auch ungerechtfertigte Abmahnungen gibt.
Dem unbelassen könnte man natürlich gegen Nutzer, die offensichtlich die Wikipedia missbrauchen ein WP:BSV anstoßen. // Martin K. (Diskussion) 17:03, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Ja, habe mich unpräzise ausgedrückt. Ich meinte natürlich nicht, dass Abmahnungen grundsätzlich untersagt werden sollten. Wie du richtig schreibst, gibt es selbstverständlich auch gerechtfertigte. Ich meinte hingegen eine Richtlinie, die die missbräuchliche Nutzung dieses Instruments als projektschädlich klassifiziert und die Möglichkeit einer Benutzersperre und ggf. des Löschens der betroffenen Dateien explizit vorsieht. lg theredmonkey 17:40, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Das dürfte daran scheitern, dass nicht per pauschaler Richtlinie festlegbar ist, wenn eine Abmahnung ungerechtfertigt ist, und wann nicht, sondern es immer einer Einzelfallprüfung bedarf. Im hier auslösenden Fall wurde z. B. gar keine Abmahnung verschickt, sondern eine simple Rechnung. Und diese dürften zwar fast alle hier moralisch nicht in Ordnung finden, aber formaljuristisch scheint sie leider korrekt zu sein. --Stepro (Diskussion) 17:54, 25. Jan. 2018 (CET)Beantworten

CC BY-SA 4.0[Quelltext bearbeiten]

Gemäß Abschnitt 6b wird in CC BY-SA 4.0 "...klargestellt, dass dieser Abschnitt 6(b) die Rechte des Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre Verletzung der vorliegenden Public License zu verlangen, nicht einschränkt." Die Idee, dass das ein Heilmittel gegen Rechnungen sein könnte, ist IMHO nicht haltbar. --Ailura (Diskussion) 14:14, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Sollte der Satz daher besser wegfallen oder umformuliert werden? Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:20, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten
+1 zu Ailura. Bei der Möglichkeit einer Heilung in CC-BY-x 4.0 geht es doch nur darum, dass eine lizenzwidrigen in eine lizenzkonforme Nutzung umgewandelt werden kann. Das geschieht aber nicht rückwirkend. D.h. die einmal begangene Urheberrechtsverletzung bleibt als Tatbestand erhaltenund kann als solcher auch eien Strafrechnung nach sich ziehen. Wäre daher auch dafür diesen inhaltlich falschen Hinweis zu entfernen.
Stattdessen sollte man einen Abstatz hinzufügen, der sich generell mit dem Thema (un-)wiederbringlicher Verfall des Nutzungsrechts bei Lizenzverletzungen beschäftigt. // Martin K. (Diskussion) 14:27, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Gliederung der Seite[Quelltext bearbeiten]

Hallo Gnom, danke für diese Seite. Mein Vorschlag: Es wäre übersichtlicher, gleich in der Einleitung und dann in der Gliederung zu trennen in: Info für Menschen, die eine Lizenzverletzung gesehen haben und überlegen, ob sie rechtliche Schritte einleiten sollen; Info für Menschen, die abgemahnt werden oder damit bedroht werden (sind häufig Nichtwikipedianer); Allgemeine Informationen bzw. der innerwikipedianische Diskurs über das Pro und Contra von Abmahnungen. Besten Gruß Ziko (Diskussion) 07:40, 27. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Danke für die Vorschläge, ich habe mich mal an einer Umsetzung versucht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:34, 31. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Proprietarisierung[Quelltext bearbeiten]

Kann mal jemand dieses schräge Fremdwort im Text hier: Wikipedia:Abmahnung#Reaktionsmöglichkeiten der Community eindeutschen? Ich kenne es nicht, im ANR taucht es nur mal in 4 nicht aufschlussreichen Texten auf, der Duden kennt es nicht, mein (etwas in die Tage gekommenes) Bertelsmann Fremdwörterbuch auch nicht, diverse Online-Fremdwörter-Websites ebenfalls nicht und Google findet das Wort im www auch grad nur 128 mal. Alles irgend wo im Text gebraucht, meistens gehts um Software--Ciao • Bestoernesto 06:52, 9. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Das ist ein politischer Kampfbegriff bzw. ein Schimpfwort für den ganz normalen Fall, daß eine Leistung Geld kostet. Die Freibierfraktion möchte damit den Normalzustand verunglimpfen und den eigentlich kommunistischen Zustand glorifizieren. --M@rcela 11:43, 9. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Ich hätte den Satz jetzt eher so verstanden, dass es ein Grundgedanke der freien Lizenz ist, durch die Namensnennung zu verhindern, dass sich Dritte freie Werke aneignen und diese dadurch wieder unfrei machen. --Ailura (Diskussion) 11:51, 9. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Hmmm, Proprietarisierung könnte man mit dem ebenfalls unmöglichen Wort "Vergeldlichung" oder ähnlich umschreiben. Irgendwie scheint mir der Satz keinen Sinn zu haben. Oder ich bin zu doof, ihn zu verstehen. @Rtc: kannst du den Sinn bitte mal erklären? --M@rcela 17:50, 9. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Kommerzialisierung. Menno, so lange brauche ich, bis mir das Wort einfällt. Aber es hat auch keinen Sinn. --M@rcela 10:02, 10. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Finde ich eigentlich schade drum, den Satz zu streichen. Ich halte das für einen wichtigen Aspekt. --Ailura (Diskussion) 18:16, 10. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Ich habe das ja ganz bewußt nicht gelöscht sondern auskommentiert. Wenn du verstehst, was gemeint ist, kannst du es ja so formulieren, daß man es versteht? --M@rcela 18:24, 10. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Hast du ja weiter oben auch schon nicht verstanden. --Ailura (Diskussion) 18:33, 10. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Hallo Ailura und M@rcela, nicht gleich in die Wolle kriegen deswegen.

Wenn Proprietarisierung ein Kampfbegriff sein soll oder hätte werden sollen, ging der Schuss aber sehr weit daneben. Mit nur 125 Google-Ergebnissen (siehe oben) hat er sich ja nun nicht all zu weit verbreitet. Und Kampfbegriffe machen eigentlich nur dann einen Sinn, wenn sie der Gegner (Adressat) und ggf der neutrale "Zuschauer" auch wenigstens sinngemäß oder im übertragenen Sinn interpretieren kann. Das "Freibier-Gleichnis" und die Anlehnung an "Kommerzialisierung oben, haben mich aber auf die Idee gebracht, einige der o.a. Google-Treffer in dieser Hinsicht näher zu betrachten. Dabei bin ich zu der Auffassung gelangt, dass Proprietarisierung durchaus als "Aneignung zum Zwecke der wirtschaftlichen Verwertung" synonym gesehen werden kann. Das Ganze zwar gesetzeskonform, moralisch aber mit einem schalen Beigeschmack. Mein modifiziertes "Freibier-Gleichnis": Jemand holt sich ein Freibier und verkauft es dann anderweitig.--Ciao • Bestoernesto 21:08, 12. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Dann ist aber der (nur in der WP) weit verbreitete Begriff "proprietäre Software" falsch? --M@rcela 21:21, 12. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Ich habe das Wort mal durch Aneignung ersetzt. Ziemlich sicher war appropriation die Vorlage und das wurde dann falsch zu Proprietarisierung eingedeutscht. Letztlich geht es um den Schutz der viralen Wirkung der Freien Lizenzen vor falscher Urheberrechtsanmaßnung. Grüße --h-stt !? 15:54, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Ich denke mal, dass h-stt's "Aneignung" die ideale nicht Fremdwort behaftete Lösung ist. (Evtl noch Wiki-verlinken?)
Und ja, Proprietarisierung scheint wohl der (weitgehend erfolglose) Versuch einer Substantivierung von "Proprietär" zu sein, was mir leider erst jetzt so richtig ins Bewusstsein gedrungen ist. Es findet sich sogar analog dazu, aber noch seltener, Proprietärisierung im Internet. Und Proprietär gibts tatsächlich hunderttausendfach im www, scheint sich aber in der Regel nur auf Software zu beziehen, die ausschließlich für eine bestimmte Hardware entwickelt wurde. Der Duden schreibt dazu: "Bedeutung: (in Bezug auf ein Betriebssystem, auf Software u. Ä.) nur auf einem herstellereigenen Computermodell einsetzbar; herstellergebunden". Also für unseren Fall hier, "Abmahnung wg Urheberrechtsverletzung bei Fotos", wohl nicht so ganz der geeignete Wortstamm.--Ciao • Bestoernesto 19:31, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Demnach ist die massenhafte Verwendung in der WP wie bei Microsoft Office falsch. --M@rcela 19:36, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Schon möglich und würde mich auch nicht wundern. Mein Wissen ist aber weder Software- noch Juristik- affin, deswegen halte ich mich dort raus. Mein Fremdwort-Problem hier ist ja jedenfalls befriedigend gelöst.--Ciao • Bestoernesto 20:33, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Von mir ebenfalls ein Danke an @H-stt: für die Aufklärung. --M@rcela 20:53, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Da Ralf an anderer Stelle nachgefragt hatte, erlaube ich mir, mich hier einzumischen. Proprietarization (englisch) ist ein im juristischen Bereich Lizenzen und Copyleft ein durchaus genutzter Begriff. Auf deutsch ist er mir aber noch nicht oft untergekommen. Statt "Aneignung" könnte man auch von "Verwertung, die die Lizenzbedingungen verletzt" sprechen (in dem Sinne, dass kommerzielle Verwertung zwar zulässig ist, aber nur wenn freie und proprietäre Teile des Programms voneinander getrennt (und ggf. mit unterschiedlichen Lizenzen) bleiben, so dass die unter der freien Lizenz stehende Software weiterhin frei bleibt und nicht umlizenziert wird). --Sechmet (Diskussion) 22:20, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten

@Ralf Roletschek: @Bestoernesto: Ich hatte hier den englischen Begriff eingedeutscht, der im Umfeld Freier Software geläuftig ist. Kommerzialisierung, Vergeldlichung u.ä. ist damit gerade nicht gemeint. Proprietarisierung bedeutet, dass man ein Werk nimmt, etwas daran verbessert, und dann das verbesserte Werk als Ganzes nur noch unter proprietärer Lizenz weitergibt (proprietär heißt in diesem Kontext schlicht "keine Freie Software", wobei der Begriff "Freie Software" recht präzise von der Free Software Foundation über eine Liste von Kriterien definiert wurde). Derjenige, der die Proprietarisierung vorgenommen hat, hat damit die Kontrolle über alle darauf aufbauenden Versionen, die dann nicht mehr frei sind. Das zu verhindern ist der Grundgedanke hinter dem Copyleft. Proprietarisierung und Kommerzialisierung werden oft in einen Topf geworfen, aber das ist falsch. Zwar ist die meiste kommerziell vertriebene Software proprietär und proprietäre Software wird in aller Regel kommerziell vertrieben. Aber daraus darf man nicht den Fehlschluss ziehen und proprietäre Lizenzen mit kommerziellen Lizenzen gleichsetzen, was leider oft passiert. Im Gegenteil, jede freie Lizenz ist immer auch eine kommerzielle Lizenz, denn diese Lizenzen erlauben alle die kommerzielle Nutzung. Frei ist hier wie in Freiheit zu lesen, nicht wie in Freibier. Man darf Geld dafür verlangen, man darf nur nicht dem Käufer verbieten, es dann kostenlos ins Internet zu stellen. "De Facto" ist daher freie Software quasi immer kostenlos im Internet erhältlich, aber das ist keine essentielle Eigenschaft freier Software. --rtc (Diskussion) 22:44, 27. Mai 2019 (CEST)Beantworten

@H-stt: "Letztlich geht es um den Schutz der viralen Wirkung der Freien Lizenzen vor falscher Urheberrechtsanmaßnung." Nicht alle freien Lizenzen haben ein Copyleft und es geht dabei auch nicht um den Schutz vor Urheberrechtsanmaßung. Wenn ein bestehendes Werk verbessert wird, dann besteht ja tatsächlich ein Urheberrecht an den Verbesserungen. Eine Anmaßung ist Proprietarisierung daher nicht und bei den freien Lizenzen ohne Copyleft ist sie auch vollkommen legal. --rtc (Diskussion) 23:02, 27. Mai 2019 (CEST)Beantworten

@Rtc:,@Sechmet:, erst mal zum Thema "englisch" und "eindeutschen" im juristischen Bereich. Das ist eine Wissenschaft für sich. Selbst wenn sich 10 verschiedene Wörterbücher über die Übersetzung eines englischen (Fach)begriffs einig sind, ergibt sich daraus noch lange nicht, dass das Original und die Übersetzung die gleiche juristische Bedeutung haben. Selbst Giganten wie Google, Facebook, Microsoft & Co, die das Geld für die Elite juristisch gebildeter Fachübersetzer*innen haben, schreiben nicht umsonst irgendwo in ihre AGBs, dass im Streit-und Zweifelsfall die englische Fassung maßgeblich ist. Somit ist die Diskussion über die Übernahme von Fachtermini bzw deren Bedeutung aus dem Englischen eigentlich Ressourcenverschwendung. Des weiteren ist die Diskussion irgendwie vom Weg abgekommen, weil hier jetzt nur noch umfänglich, wenn auch augenscheinlich mit Sachverstand, über Software und nicht mehr über Fotos diskutiert wird. Dass ist aber so ähnlich wie der sprichwörtliche Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. In diesem Sinne möchte ich auch noch kurz auf eine vergleichen wollende "Genauer-Wortlaut-Google-Suche" zwischen "proprietärer Software" einerseits und "proprietärer Fotos" / "proprietäres Foto" andererseits hinweisen. Im ersten Fall kommen rund 54.000 Ergebnisse zustande, im zweiten und dritten Fall addiert ganze 6, wobei die Hälfte davon das Produkt einer maschinellen Übersetzung, aus welcher Sprache auch immer, zu sein scheint. Daraus schließe ich jetzt mal, dass die Betrachtung von "propriet…irgendwas" im Zusammenhang mit möglichen URVs bei Fotos und deren Abmahnung ein zwangsläufig in eine Sackgasse führender Diskussions-Ansatz ist.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Wortwahl "Aneignung" durch H-stt die optimale Lösung ist, für jede*n Leser*in auf Anhieb verständlich und alle Variationen des sich Zueigenmachen irgendwelcher Urheberrechte abdeckend.--Ciao • Bestoernesto 03:32, 28. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Ich glaube nicht, dass die komplexe strategisch-technische Überlegung hinter dem Copyleft durch ein deutsches Wort verständlich gemacht wird, das aus einem ganz andere Kontext stammt -- auch wenn ich einsehe, dass das Wort "Proprietarisierung" ebenfalls nicht sehr verständnisfördernd ist. Den Vorwurf, Äpfel mit Birnen zu vergleichen muss ich jedoch zurückweisen. Es geht hier um Lizenzen, wo ja gerade die Ideenwelt freier Software auf Texte und Bilder übertragen wurde. Auch wenn kaum jemand in dieser Art über Texte und Bilder nachdenkt, so war es dennoch genau die Idee hinter der Wikipedia, das eine auf das andere anzuwenden. Die Brücke zwischen beidem ist die Softwaredokumentation. Als die Wikipedia gestartet ist, hat sie die Inhalte ursprünglich unter die GFDL gestellt. Das war eine Lizenz der Free Software Foundation, die eigentlich für Softwaredokumentation gedacht war. Erst nachdem sich die Nachteile dieser Lizenz im Kontext einer Enzyklopädie gezeigt hatten, hat die Free Software Froundation in Kooperation mit der Wikimedia Foundation durch eine "or any later version"-Öffnungsklausel die Inhalte der Wikipedia unter Creative Commons relizensiert. Ich glaube mein Satz mit der Proprietarisierung stammte auch noch aus einer Zeit, wo diese Relizensierung noch nicht stattgefunden hatte. Also: Der Zusammenhang zu Freier Software ist, gerade auch aus historischer Sicht, unzweifelhaft vorhanden. --rtc (Diskussion) 08:31, 28. Mai 2019 (CEST)Beantworten
@Rtc:, einen gewissen Zusammenhang mag es schon geben, wie bei Äpfel und Birnen auch, beides Obst zum Beispiel, oder beide wachsen am Baum und verschiedenes mehr, und trotzdem sind sie nicht das Gleiche. Ich verweise nochmal auf meinen Google-Ergebnis-Vergleicch von oben:
[…] möchte ich auch noch kurz auf eine vergleichen wollende "Genauer-Wortlaut-Google-Suche" zwischen "proprietärer Software" einerseits und "proprietärer Fotos" / "proprietäres Foto" andererseits hinweisen. Im ersten Fall kommen rund 54.000 Ergebnisse zustande, im zweiten und dritten Fall addiert ganze 6, wobei die Hälfte der letzteren das Produkt einer maschinellen Übersetzung, aus welcher Sprache auch immer, zu sein scheint. Daraus schließe ich jetzt mal, dass die Betrachtung von "propriet…irgendwas" im Zusammenhang mit möglichen URVs bei Fotos und deren Abmahnung ein zwangsläufig in eine Sackgasse führender Diskussions-Ansatz ist. 
Scheint also in freier Wildbahn doch sehr unterschiedlich betrachtet und gehandhabt zu werde, Und wenngleich wir hier nicht über einen enzyklopädischen Artikel diskutieren, ist es meiner Meinung nach auch hier angesagt, keine Theorieetablierung rein zu basteln und zu versuchen, das Thema Bildrechte mit den Begriffen "proprietär" oder "Proprietarisierung" verquickt, anderen Usern und Lesern als etablierte Begrifflichkeit zu verkaufen. Die Verbindung von Bildrechten mit dem Begriff "Aneignung" scheint hingegen gar nicht so ungewöhnlich zu sein. Die Sucheingabe «"Angeeignet" OR "Aneignung" "Urheberrecht" OR "Bildrecht" "Bild" OR "Foto"» bringt immerhin erstaunliche 38.000 Ergebnisse, und beim Anlesen einiger dieser Treffer ist fest zu stellen, dass es sich genau um die Bildrecht-Thematik handelt. H-stt lag mit seiner Wortwahl also voll auf der Linie des gängigen Sprachgebrauchs. Ob das juristisch tatsächlich wasserdicht ist, kann uns eigentlich nur ein Rechtswissenschaftler sagen oder zumindest ein versierter Fachjurist. (Hat DeWP nicht auch irgendwo eine Rechtsabteilung oder so was ähnliches, die sich das mal angucken könnte?) Ich werde mich jetzt jedenfalls aus dieser Diskussion zurück ziehen, derweil diese Juristerei nicht unbedingt zu meinen Lieblingsbeschäftigungen bei WP zählt. Aber allen anderen, die hier noch weiter rumknobeln wollen, viel Spaß.--Ciao • Bestoernesto 05:00, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Es geht bei dem ganzen gar nicht um Juristerei; Proprietarisierung ist zunächst mal ein politischer Begriff. Das Urheberrecht ist hier nur Gestaltungswerkzeug. "Aneignung" stammt aus dem politisch diametral entgegengesetzten Kontext. Der Begriff beinhaltet ein Werturteil gegen die Praxis, fremde Fotos zu nehmen und sie ohne Erlaubnis zu benutzen, als hätte man die Rechte daran erworben und den Fotografen dafür bezahlt. Proprietarisierung hingegen ist ein Werturteil gegen genau diese Denkweise. Es fordert, dass nicht der Urheber davor geschützt werden soll, dass jemand sein Bild nimmt und ohne Erlaubnis selbst nutzt, sondern der Nutzer soll vor dem Urheber geschützt werden, der gegen eine solche Nutzung vorgeht. --rtc (Diskussion) 09:53, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

@Bestoernesto: Habe das Problem nun erstmal einfach durch Eliminierung behoben. Aus heutiger Sicht muss man sagen, dass die Nutzung von Lizenzverletzungen für Abmahnungen ganz klar einen Missbrauch darstellt. Die Abmahner wollen nämlich eigentlich in Wahrheit gar nicht, dass ihr Bild kostenlos genutzt und auch für kommerzielle Zwecke werden darf, wie es dem Geist der Lizenz entspricht, sondern nutzen rein technisch bedingte Schwerigkeiten aus, die Lizenzbedingungen einzuhalten, um dann de facto doch abzukassieren. Daher gibt es auch in jüngeren Lizenzen der FSF Anti-Abmahn-Klauseln. Leider haben deutsche Gerichte entschieden, dass trotzdem weiter abgemahnt werden darf [1]. (Ich habe das mit Stallman diskutiert und er hält es für ein Fehlurteil.) --rtc (Diskussion) 15:26, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

@Rtc:, sorry, du stehst mit deinen TF-Ambitionen völlig alleine da, es gibt hier keinen Konsens für deinen Alleingang. Im Gegenteil hatten alle anderen hier letztendlich nichts an H-stt's Wortwahl auszusetzen. Daher Revert--Ciao • Bestoernesto 17:22, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Du bist in dieser Diskussion durch nichts aufgefallen außer dass Du äußerst "loud, confident and wrong" bist. Informier Dich doch mal über das Thema statt mit Begriffen um Dich zu werfen, die Du nicht verstanden hast und versuch Deinen Vorsatz einzuhalten, Dich aus der Diskussion zurückzuziehen. Und ich denke die anderen können auch für sich sprechen, wenn sie mit der Löschugn nicht einverstnaden sind. --rtc (Diskussion) 17:26, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Aneignung ist nach allem was ich hier gelesen habe, nicht der richtige Begriff. Aneignung ist ein Terminus aus dem deutschen Sachenrecht die (individuelle) Begründung von Eigentum an einer sogenannten herrenlosen Sache. Was hier aber gemeint ist, ist etwas grundlegend anderes, nämlich allgemein das Vordringen von Eigentumsrechten in ein Gebiet, das bisher keine Eigentums- oder eigentumsähnliche Rechte kannte. Im Bereich des freien Wissens ist das aber nicht der primäre Zustand, sondern ein mit Hilfe der Rechtsordnung unter Einsatz der Urheber- und vergleichbarer Rechte geschaffener sekundärer Zustand. Um es flapsig zu sagen: Während das Copyright grundsätzlich dazu dient, andere von der Verwertung und Benutzung auszuschließen, dient es als Copyleft dazu, jedermann die Nutzung zu ermöglichen und Versuche Dritter abzuwehren, dieses Ding (Bild, Software) seinem „geistigen Eigentum“„“ einzuverleiben. Es geht eigentlich weniger um den Vorgang einer Aneignung auch im übertragenen Sinne, sondern um die Schaffung von Möglichkeiten, hier Ausschließlichkeits und Aneignungsrechte zu begründen oder usurpieren. --Hajo-Muc (Diskussion) 15:46, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Lizenzanalogie[Quelltext bearbeiten]

IANAL, aber ich habe das sowohl bei dem Urteil in Köln als auch in Berlin so verstanden, dass die Lizenzanalogie sich eben nicht auf das konkrete Werk bezieht, sondern der Rechteinhaber nachweisen muss, dass er vergleichbare Werke im vergleichbaren Zeitraum für den geforderten Preis lizenziert hat, "Für das konkrete Werk" habe ich für Bilder bisher nicht gefunden, wo steht das? --Ailura (Diskussion) 09:04, 9. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Stimmt. --Gnom (Diskussion) 14:00, 10. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Rechtslage in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Creative-Commons-Abmahnungen nicht mehr lukrativ, netzpolitik.org, 15. Januar 2019; Deutliches Signal gegen überhöhte Abmahnungen bei CC-lizenzierten Fotos, irights.info, 14. Januar 2019 --Mmgst23 (Diskussion) 04:32, 8. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Julia Reda 2020[Quelltext bearbeiten]

Hier noch ein aktueller Diskussionsbeitrag

Vielleicht kann der auf der Vorderseite einen Platz finden, ich will mich dort nicht einmischen. Vielleicht muss man den auch in ein Webarchiv packen... --Goesseln (Diskussion) 15:36, 5. Jan. 2021 (CET)Beantworten