Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Archiv/2007

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Poupou l'quourouce in Abschnitt Ist das noch gültig?
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Befangenheit

Es scheint mir eine unnütze Formalie, über die Befangenheit eines Schiedsrichters befinden zu müssen, der sich selbst für befangen erklärt. Formulierungsvorschlag: Erklärt ein Schiedsrichter sich selbst für befangen, ist er vom Verfahren ausgeschlossen. Wird er von einer Partei für befangen erklärt..., Rest wie gehabt. Gruß T.a.k. 19:51, 24. Mai 2007 (CEST)

Da hast du recht. Rainer Z ... 19:54, 24. Mai 2007 (CEST)
@Rainer: Dann ändere es. :) --Thogo (Disk.) -- Sorgen? 21:23, 24. Mai 2007 (CEST)

Nur letzte Instanz?

Wenn ich die Seite "Schiedsgericht/Anfragen" lese, bin ich doch sehr enttäuscht. Insbesondere der Abschnitt "Wann wird das Schiedsgericht tätig?" kann doch wohl in seiner jetzigen Form nicht ernst gemeint sein:

Wenn ich mich recht erinnere, war das Hauptargument für die Einführung eines Schiedsgerichts, dass in Wikipedia zuviel Energie in Metadiskussionen verpufft wird. Offenbar will das Schiedsgericht jetzt diese Diskussionen nicht vermindern, sondern im Gegenteil eine weitere Instanz oben draufsetzen, nämlich das Schiedsgericht selber. Keines der alten Instrumente wird ersetzt, sondern nur das Schiedsgericht als letzte Instanz hinzugefügt. Anstelle weniger Diskussion, jetzt also mehr Diskussion.

Das dabei auch der Einspruch gegen "abgeschlossene Benutzersperrverfahren" möglich sein soll, beängstigt mich. Meint das Schiedsgericht, als Repräsentant der Mitglieder, anders entscheiden zu können, als die Mitglieder selber?

Da sich die Seite noch im Aufbau befindet, hoffe ich mal, dass die Seite nur als Brainstorming gedacht ist. Lehmi 00:04, 25. Mai 2007 (CEST)

Das entspricht dem Meinungsbild, lies nochmal nach. Gruß, Stefan64 00:08, 25. Mai 2007 (CEST)
Jein. Entweder sind im Meinungsbild völlig andere Dinge zur Abstimmung gestellt worden, als sich in der vorherigen Diskussion ergeben haben oder man liest es z.B. so, dass das Schiedsgericht auch Benutzersperrverfahren "in letzter Instanz" ersetzen kann. Nur als Beispiel. Ansonsten kann ich keinen Nutzen im Schiedsgericht zur Eindämmung von Metadiskussionen sehen, sondern nur das Gegenteil. Lehmi 00:16, 25. Mai 2007 (CEST)
Das gilt nur für die 6-monatige Testphase des Schiedsgerichts, dass es parallel zu den bisherigen Institutionen läuft. --Thogo (Disk.) -- Sorgen? 12:56, 28. Mai 2007 (CEST)

Ausführung von Schiedsgerichtsentscheidungen

Da es in der Frage, wie Schiedsgerichtsentscheidungen umgesetzt werden sollen, einen kleinen Editwar gegeben hat, bitte das mal hier diskutieren. Also, ein einzelner Admin wird sicher nicht gegen seinen Willen dazu verdonnert werden können, solche Entscheidungen zu exekutieren. Klar muss aber auch sein, wenn das Schiedsgericht überhaupt irgendeinen Wert haben und ernstgenommen werden soll, dass dessen Entscheidungen natürlich auch umgesetzt werden müssen. Ich denke, soweit sind wir uns einig und das sollte sich auch auf der Seite entsprechend formulieren lassen. --Proofreader 15:45, 26. Mai 2007 (CEST)

Wenn sich alle zweihundertdrölfzig Admins weigern sollten, eine SG-Entscheidung umzusetzen, mögen in der Tat ernsthafte Zweifel an der Weisheit der Entscheidung angebracht sein. Ich halte diesen Fall aber praktisch für so gut wie ausgeschlossen. Stefan64 15:56, 26. Mai 2007 (CEST)
Eine Entscheidung kann umgesetzt werden, wenn sich ein Admin findet. Auf keinen Fall muss eine Entscheidung umgesetzt werden. So wurde es im Meinungsbild klar geregelt. Natürlich wird sich im Regelfall ein Admin finden, meine Änderung möchte das nur klarstellen für den recht unwahrscheinlichen Fall, das das Gericht einmal außer Kontrolle gerät. --DaB. 16:03, 26. Mai 2007 (CEST)
Admins können von Admins (und auch dem Schiedsgericht) bekanntlich zu nichts gezwungen werden. Die Ergänzung ist also überflüssig, hat aber offenkundig den Zweck, Schiedsgerichtsentscheidungen als quasi unverbindlich darzustellen. Oder könntest du mir erläutern, auf welche Weise das Schiedsgericht „außer Kontrolle“ geraten sollte? Meine Phantasie reicht dazu nicht aus. Rainer Z ... 17:42, 26. Mai 2007 (CEST)
Sperrungen von Trollen wieder aufheben, verdiente Benutzer sperren, unschuldige Admins deaminieren, Meinungsbilder kippen. Sieh dir einfach jedes Recht des Gerichts an und überleg, wie man es missbrauchen kann. Und was heißt schon verbindlich. Selbst nach deiner Aussage muss ja zuerst ein Admin gefunden werden. Ich will nur klarstellen, das es auch passieren kann, das sich keiner findet und die Entscheidung des Gerichts dann einfach verpufft.
Scheinbar scheint diese Erkenntniss aber bereits jetzt den Richtern unwohl zu sein und darum wird wohl versucht, das zu unterdrücken. --DaB. 18:02, 26. Mai 2007 (CEST)
P.S: Letzten Satz durchgestrichen, das war falsch, sorry --DaB. 18:30, 26. Mai 2007 (CEST)
Ich versuch mal, einen praktischen Fall zu konstruieren:
Dem als POV-Pusher bekannten Benutzer A wird vom SG für den Zeitraum von sechs Monaten untersagt, den Artikel X zu editieren. Ansonsten werde er jeweils für eine Woche gesperrt. Benutzer A hält sich nicht daran, beseitigt aber mit seinem Edit einen nicht von ihm stammenden, offensichtlichen, für die Wikipedia peinlichen inhaltlichen Fehler, der bisher nicht bemerkt wurde. Der fachkundige Admin B lobt Benutzer A daraufhin auf dessen Diskussionsseite für dessen ersten vernünftigen Edit seit langem. Das SG besteht aus grundsätzlichen Erwägungen trotzdem auf der Durchsetzung der angekündigten Sanktion, weil es einen Präzedenzfall für künftige, inhaltlich möglicherweise weniger klare, Edits des Benutzers befürchtet. Es fordert den Admin C explizit auf, dies auszuführen. Dieser weigert sich mit der Begründung, er könne es moralisch nicht verantworten einen Benutzer für etwas zu sperren, für das dieser von einem Kollegen sogar gelobt worden sei. So, und jetzt gehts in Richtung "Worst Case": Das SG verhängt daraufhin mit 3:2 Richterstimmen ein Temp-Deadmin gegen Admin C. Daraufhin kommt es zu einer breiten Solidarisierungswelle unter dessen Kollegen und weitere Entscheidungen des SG werden boykottiert. Sehr unwahrscheinlich das Ganze, aber immerhin denkbar. Gruß, Stefan64 18:16, 26. Mai 2007 (CEST)
Vielleicht sollten wir mal am Boden bleiben. Das Schiedsgericht ist auf die Unterstützung von Admins und Stewards angewiesen – selbst kann es nichts durchsetzen. Es kann nicht von sich aus aktiv werden, sondern soll nur auf Antrag in Fällen entscheiden, die von der Community nicht gelöst wurden. Wo liegt da bitte die Gefahr? Wenn nach der ganzen wochenlangen Diskussion und der Wahl vor lauter Bedenken nur noch eine Schwatzbude mehr installiert wird, brauchen wir gar nicht erst anzufangen – es handelt sich ja mitnichten um einen Traumjob. Anstatt lauter „sehr unwahrscheinliche“ Fälle zu konstruieren, wäre es vielleicht hilfreich, das halbe Jahr abzuwarten. Eine Machtübernahme ist nicht zu befürchten. Rainer Z ... 19:07, 26. Mai 2007 (CEST)
Volle Zustimmung. Die Seite enthält den wichtigen Satz Die Urteile sind bindend, der dankenswerterweise von DaB nicht auch gleich relativiert oder gelöscht wurde. Man darf aber tatsächlich von den Richtern erwarten, dass sie bei ihrer Urteilsfindung gesunden Menschenverstand und Augenmaß walten lassen. Selbst in dem angegebenen Beispiel gäbe es ja noch genug Entscheidungsalternativen als nun gerade einen Admin zu etwas zu verdonnern, was er partout nicht tun will. Leute, die mit einer über 75%igen Zustimmung ins Amt gewählt werden, werden kaum dazu neigen, "durchzudrehen", "Exempel zu statuieren" und auf Konfrontation mit dem Rest der Community zu gehen. Ohne ein Mindestmaß an Autorität geht es aber nicht und wenn die Diskussion in die Richtung geht, dass die Richter ruhig mal eine Runde klug daherreden mögen, aber man sie und ihre Entscheidung keinesfalls ernst nehmen darf, dann können wir uns die ganze Veranstaltung gleich ganz sparen. Wir haben nach einer Möglichkeit gesucht, Konflikte, die dazu neigen, zu eskalieren und die sonst ohne weiteres nicht lösbar sind, endgültig zu lösen. Die Community hat sich dafür entschieden, dafür ein Gremium einzusetzen, das haben wir jetzt. Nun haben wir die Wahl, diesem Gremium auch die nötige Mindestautorität zuzugestehen oder Konflikte endlos weiterwuchern zu lassen. --Proofreader 19:41, 26. Mai 2007 (CEST)
Dein Szenario ist unrealistisch, weil das Schiedsgericht nach der Entscheidungsverkündung nichts mehr mit dem Fall zu tun hat. Das heißt, wenn sich niemand bereit erklärt, die Entscheidung umzusetzen, ist sie de facto wirkungslos. Das Schiedsgericht fällt Entscheidungen, es sorgt nicht dafür, dass sie auch umgesetzt werden. Dazu ist es auf den Respekt und die Achtung der Community angewiesen, was wohl durchaus in DaB.s Sinne sein dürfte. sebmol ? ! 20:37, 26. Mai 2007 (CEST)
P.S. Wenn man sich Szenarien ausdenkt, sollte auch bedacht werden, dass das Schiedsgericht nur in konkreten Konfliktfällen tätig wird und von den Konfliktparteien eingeschaltet werden muss. Benutzer A kann sich nicht beim Schiedsgericht über Benutzer B beschweren, dass er sich oft in Edit-Wars mit Benutzern C und D verstrickt und Vermittlungen nichts gebracht haben, weil Benutzer A nicht Teil des Konflikts ist. Ergo kann das Schiedsgericht in dem obigen Szenario kein Deadmin beschließen, weil es keine zwei Parteien gibt, die ihren Fall vor dem Schiedsgericht vortragen könnten. Wären diese Einschränkungen nicht vorhanden, könnte ich DaB.s Befürchtungen noch eher nachvollziehen, unter anderem weil damit Benutzer animiert würden, sich selbst zu Wikipolizisten oder „Staatsanwälten“ zu machen. sebmol ? ! 20:44, 26. Mai 2007 (CEST)

Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht recht. Die von DaB angesprochene Situation, nämlich die Umsetzung von Gemeinschaftsentscheidungen durch Admins, hatten wir doch schon x-mal, und zwar bei Benutzersperrungen. Die Gemeinde stimmt mit 218 zu 36 für die Sperrung von Benutzer:XY, das Ergebnis wird verkündet, und ein Admin (irgendeiner!) sperrt den Delinquenten. Es ist bisher noch nie vorgekommen, daß a) Admin Z dazu genötigt wurde: "*Du* sperrst den Mann jetzt!", oder b) der zu sperrende Benutzer nach zwei Wochen immer noch frei herumlief, weil kein Admin sich angesprochen fühlte. --m  ?! 00:28, 27. Mai 2007 (CEST)

Es geht nicht darum, das ein Admin genötigt wird, etwas zu tun. Es geht darum, das durch generelles Ignorieren aller Admins der Entscheidung des Gerichts ein Urteil hinfällig werden kann. Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Die Community stimmt knapp ab, das ein Benutzer gesperrt werden soll, weil der Benutzer z.B. ganz viele URVs eingestellt hat und auch auf Ansprachen nicht reagiert. Nach der Abstimmung erklärt der User, das er keine URVs mehr einstellen wird, darauf findet sich kein Admin, der ihn sperrt. Eigendlich ein ganz logischer Vorgang. Und nun bitte Comunity durch Gericht ersetzen - da soll auch das Gleiche gelten. Genau das wollte ich klarstellen, mit den bekannten Folgen. Ich kann aber mit der momentanen Version von Hans Koberger gut leben, wir können das Thema also wegen mir beenden. --DaB. 03:27, 27. Mai 2007 (CEST)

"Ausschöpfung des Rechtswegs" und weitere Frage

Ich habe zwei konkrete Fragen zum Schiedsgericht für die Vorbereitung eines Antrags:

1. Wenn einer der betroffenen Nutzer eine Vermittlung bereits abgelehnt hat, kann man dann direkt das Schiedsgericht anrufen? Oder ist es vorher notwendig, ein (ja ohnehin zweckloses) Vermittlungsverfahren zu durchlaufen?

2. Falls ich einen Antrag stelle, würde ich gerne ein wenig von der Formatvorlage abweichen. Insbesondere möchte ich die Anträge vorziehen. Ist das in Ordnung?

Danke für die Hilfe. --Dr Möpuse gips mir! 20:23, 26. Sep. 2007 (CEST)

  1. Wenn eine Vermittlung nicht möglich ist, ja. Die Frage ist bloß, ob der Betreffende dann einem Schiedsgerichtsverfahren zustimmt.
  2. Warum das denn? Der Abschnitt "Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien" ist für Anträge zusätzlich zu deiner eigentlichen Anfrage gedacht. Zum Beispiel für einen Befangenheitsantrag gegen einen der Schiedsrichter oder ähnliches. --Streifengrasmaus 20:29, 26. Sep. 2007 (CEST)
Danke für die Antwort. Zu 2.: Wenn ich mir ganz konkrete Lösungsvorschläge überlegt habe, würde ich die gerne so anbringen und "beantragen". Tue ich das in der Problemschilderung?
Noch eine weitere Frage: Müssen die beteiligten Nutzer tatsächlich vorher der Anrufung des Schiedsgerichts zustimmen? Ich dachte, wenn nur ein Beteiligter das SG anruft, dann ist das in Ordnung? --Dr Möpuse gips mir! 20:37, 26. Sep. 2007 (CEST)
Das solltest du in der Problemschilderung unterbringen. Vielleicht müssen wir das in der Vorlage mal präzisieren. Ich würde es sehr begrüßen, wenn du dort genau sagst, was du von uns willst und wie du dir eine Lösung vorstellst, lass dich von der Überschrift nicht abschrecken. Und ja, wir befinden uns noch in der Probephase, und in der müssen alle Beteiligten einem Schiedsgerichtsverfahren zustimmen. --Streifengrasmaus 20:43, 26. Sep. 2007 (CEST)
Da Du so schnell antwortest, trau ich mich noch eine Frage: In den FAQ zum Schiedsgericht heißt es, inhaltliche Fragen werden nicht entschieden. Es kann aber ein Expertengremium für die Lösung inhaltlicher Fragen zusammengestellt werden.
Bei meinem (voraussichtlichen, ich überlege noch) Antrag wird es um ein Problem gehen, dass den Artikel Scientology betrifft und jedenfalls auch inhaltlicher Natur ist. Einigung unmöglich, Vermittlungsausschuss vom anderen Beteiligten abgelehnt. Editwar gabs schon usw. Was denkst Du: SG grundsätzlich zuständig? (Marcus Cyron hatte mir diesen Schritt empfohlen, vgl. [1]). Ich möchte nur ungern einen Antrag ausf. vorbereiten, und dann wird der Antrag als unzulässig abgewiesen. Nochmals Danke, --Dr Möpuse gips mir! 20:53, 26. Sep. 2007 (CEST)
Tja, das kann ich dir nur allgemein beantworten. Wir selbst werden keine inhaltliche Frage entscheiden. Ein Expertenkommission werden wir nur einsetzen, wenn sämtliche anderen Versuche gescheitert sind, dazu musst du in deinem Antrag die fehlgeschlagenen Versuche mit Links nachweisen. Dazu gehören auch Diskussionen auf der Artikeldiskussion und anderswo, auch die Ablehnung der Beteiligten, sich an einem VA zu beteiligen. Um einen Eindruck zu bekommen, kannst du ja mal in unser Anfragenarchiv schauen. Aber ich kann, das wirst du verstehen, nicht im voraus sagen, ob wir annehmen werden oder nicht, schon gar nicht ohne den Antrag zu kennen. --Streifengrasmaus 21:14, 26. Sep. 2007 (CEST)
Alles verstanden. Danke für Deine geduldigen Antworten, die wirklich sehr hilfreich waren! --Dr Möpuse gips mir! 21:21, 26. Sep. 2007 (CEST)

Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Hilfsorganisationen

Mal ganz im Ernst - das Problem ist seit Juni an "Experten" übergeben - das Ergebnis ist bis heute nicht da. In 5 Tagen sind es 5 Monate. Das SG sollte doch da sein, um die Dinge zu Beschleunigen. Da muß doch endloich mal Dampf hinter kommen - oder beendet es. So wirkt es ehrlich gesagt langsam etwas lächerlich. Marcus Cyron in memoriam Delbert Mann 01:48, 15. Nov. 2007 (CET)

Leute, es wäre schön, wenn das derzeit amtierende SG das noch in seiner Amtszeit schaffen würde. Wenn ihr es nicht könnt, ist das OK. Aber dann sagt es. Auch das SG kann und muß Grenzen haben. Es ist den Meisten sicher lieber, ihr könnt mal einen Fall nicht abschließen, weil ihr nicht dazu in der Lage seid, als daß das so ewig vor sich hin gammelt. Marcus Cyron in memoriam Srbauer 14:39, 21. Nov. 2007 (CET)
Tja, wir haben den Fall ja abgeschlossen (und ans EG übergeben). Wir können da auch nix mehr machen, da wir selber inhaltlich keine Entscheidungen treffen können. Wenn wir das dürften, hätten wir das schon vor fünf Monaten gemacht. Aber wenn es euch zu lange dauert, könntet ihr dem Expertengremium doch mal eine Frist setzen und wenn die verstreicht, das uns halt selber entscheiden lassen. Da muss die Community dann halt damit leben, dass wir inhaltlich tätig werden. Wenn euch das so lieber ist, bitte. Wenn ihr das nicht wollt, dann müsst ihr eben warten, bis die fertig sind. Dass wir das ganze einfach ohne Lösung beenden, das ist jedenfalls keine Option. --Thogo BüroSofa 15:10, 21. Nov. 2007 (CET)
Das SG sollte doch selbst in der Lage sein, dem EG Fristen zu setzen. Auch wenn Ihr keine fachlichen Entscheidungen treffen dürft, so könntet Ihr doch das Verfahren selbst weiterhin kontrollieren. --AFBorchert 16:41, 21. Nov. 2007 (CET)
Wer sind denn überhaupt diese Experten? Einer, Gustavf, ist wohl zurückgetreten. Gab's da noch andere? --Schlesinger schreib! 16:44, 21. Nov. 2007 (CET)
Da steht's -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 16:57, 21. Nov. 2007 (CET)
Welche Konsequenz sollen wir denn androhen, wenn sie den Termin nicht halten? Wir können ja wohl kaum sagen, "wenn ihrs bis da- und dahin nit schafft, dann entscheiden wir". Das dürften wir gar nicht. Und wie gesagt, die Option "keine Lösung" gibt es nicht. --Thogo BüroSofa 20:51, 21. Nov. 2007 (CET)
Wieso drohen? Wenn das EG zu keinem Ergebnis kommt (und sein wir ehrlich, das EG ist tot), sollte das SG eine Entscheidung treffen. Denn auch die Einbeziehung eines EG ist nicht das Ende der Zuständigkeit des SG. Wie weiter oben schon geschrieben - es ist völlig OK, wenn ihr sagt, hier ist nichts zu machen. Ich halte es aber ehrlich gesagt für absolut schädlich, wenn sowas so ewig Ergebnislos im "Bearbeite-Korb" liegt. Das SG ist keine Gottgleiche Instanz, das schließt aber auch ein, daß Niemand von euch verlangen kann, daß ihr Wunder tut. Marcus Cyron in memoriam Srbauer 00:14, 22. Nov. 2007 (CET)
ACK Marcus, zu Thogo: Wenn Ihr eine Frist setzt, dann weiss das EG, wann eine Entscheidung erwartet wird. Das kann sicherlich auch noch mal nachverhandelt werden. Aber mit einem Sankt Nimmerleinstag ist hier niemanden gedient. Wenn diese Frist dann verstreicht, könnte dann das SG entscheiden, ein anderes EG zu suchen oder es könnte das Verfahren auch scheitern lassen. Ein Scheitern ist, so denke ich, ein besseres und klareres Ergebnis als ein einschlafendes Verfahren. Irgendwann wird so etwas dann nicht mehr ernst genommen. Grundsätzlich, so denke ich, sollte jedes SG-Verfahren in einer überschaubaren Zeit ihr Ende finden. Das sollte doch auch in Eurem Sinne sein, weil Eure Amtszeiten ebenfalls befristet sind. --AFBorchert 00:37, 22. Nov. 2007 (CET)
Völlige Zustimmung. Wir haben zu sehr auf das EG vertraut und die Sache ziemlich aus den Augen verloren. Vor einigen Wochen war das intern schon einmal Thema und sollte weitergebracht werden. Auch das ist leider schiefgelaufen. Mehr möchte ich dazu im Augenblick nicht sagen. Wir werden den Fall in Kürze klären. Das darfst du als Versprechen betrachten. Rainer Z ... 00:50, 22. Nov. 2007 (CET)

„Wenn das EG zu keinem Ergebnis kommt (und sein wir ehrlich, das EG ist tot)“ – ah ja! Und das von jemandem, der nichts Besseres zu tun hat als seinen unmaßgeblichen Senf auf einer SG-Seite mitzuteilen, auf der er nichts verloren hat? Na schönen Dank! Man bewahre uns bitte vor den „Wohlmeinenden“. Die Misere des gescheiterten EG ist uns bekannt und wir hirnen die ganze Zeit, wie wir das in den Griff bekommen. Nur, weil wir nicht täglich Bulletins herausgeben, welche Ideen wir aktuell haben, heißt das nicht, daß wir nicht arbeiten. --Henriette 03:38, 22. Nov. 2007 (CET)

Liebe Henriette - alle Beteiligten dürfen bei einem SG-Fall etwas sagen. Ich war in der Sache Beteiligt (siehe Diskussion des Falles). Vielleicht solltest du erstmal deine Hausaufgaben machen, bevor du persönlich wirst. Im übrigen sind nach 5 Monaten ja wohl Nachfragen erlaubt, das hat mit täglichen Bulletins gar nichts zu tun. Wenn du aber nicht mal solche einfachen Nachfragen akzeptieren kannst, solltest du vielleicht überlegen, ob es vielleicht für dich doch nicht der richtige Job ist. Im übrigen zeigen die Reaktionen ander Schiedsgerichtler, daß meine Nachfrage ja nicht so falsch gewesen sein kann. Marcus Cyron in memoriam Srbauer 15:16, 22. Nov. 2007 (CET)
Vielleicht machst Du mal deine Hausaufgaben? Unter Beiteiligte Benutzer kann ich beim besten Willen deinen Namen nicht finden. Und eine „einfache Nachfrage“ leitet man ja wohl nicht mit „(und sein wir ehrlich, das EG ist tot)“ ein, oder? --Henriette 02:09, 23. Nov. 2007 (CET)
Marcus, die Botschaft ist längst angekommen. Wir werden den Fall im nächsten Chat besprechen und eine andere Lösung als durch das EG anstreben. Bis dahin bitte ich um (noch einmal) etwas Geduld. Rainer Z ... 16:02, 22. Nov. 2007 (CET)

Es wurde dem EG ja eine Frist von 1 Monat gesetzt, allerdings wurde dann vom SG leider nicht mehr nachgehakt. Thogos Angabe: „Tja, wir haben den Fall ja abgeschlossen (und ans EG übergeben). Wir können da auch nix mehr machen“ finde ich schon etwas sonderbar. Den Vogel abgeschossen hat imo aber das EG! --Hans Koberger 08:30, 22. Nov. 2007 (CET)

Damit meinte ich, dass wir inhaltlich nicht tätig werden können, sondern das entsprechend dem EG überlassen müssen. --Thogo BüroSofa 20:14, 22. Nov. 2007 (CET)
Ich lese das ursprüngliche MB so, dass ihr inhaltliche Konflikte nicht annehmen sollt/dürft, aber ich sehe da kein Verbot, inhaltliche Aspekte eines Konfliktes zwischen Personen zu entscheiden. --h-stt !? 21:36, 22. Nov. 2007 (CET)

Bitte um Erläuterung der Entscheidung in Sachen JEW

Der mit eurer Bestätigung gesperrte Benutzer ist seit gestern wieder in größerem Umfang tätig. Er legt neue Artikel an und editiert in seinen früheren. Seine Beiträge schließen sich nahtlos an die früheren Aktivitäten an, es gibt keinen neuen Schwerpunkt, keine anderen Themen oä. Er gibt wieder Quellen an, diese sind schwer zu überprüfen (bsp ein Materialheft zur Ur- und Frühgeschichte der Schweiz aus dem Jahr 1958). Frage: Wie ist eure Entscheidung zu verstehen? Ist er als Person gesperrt, hat er die Wikipedia zu verlassen und darf er keine derartigen Edits mehr machen? Dann müssten alle Beiträge revertiert, die Artikel formlos gelöscht werden. Oder darf er diese Beiträge liefern, weitermachen wie vorher? --h-stt !? 16:27, 28. Nov. 2007 (CET)

Grundsätzlich haben wir das bereits beantwortet. Setzt er das Verhalten fort, das zu seiner Sperre geführt hat, können entsprechende Edits umstandslos revertiert, gegegebenenfalls auch neue Accounts (mit etwas Vorsicht, um Irrtümer zu vermeiden) gesperrt werden. Wir haben lediglich beanstandet, dass beliebige Edits ohne Ansehen ihrer Sinnhaftigkeit revertiert wurden oder neue Accounts auf Verdacht, weil das von den Regeln nicht gedeckt ist. Solange in der Wikipedia Accounts und Edits nicht eindeutig natürlichen Personen zuzuordnen sind (was wohl kaum einer will), kann auch niemand als Person gesperrt werden.
Vielleicht kannst du ein paar Beispiele für deinen Verdacht nennen, damit wir uns ein konkretes Bild machen können.
Rainer Z ... 17:39, 28. Nov. 2007 (CET)
Vielleicht könnten wir das auf der Disku des JEW-Falls machen. H-stt hat ja dort Zugang und wir auch alle. --Thogo BüroSofa 19:43, 28. Nov. 2007 (CET)
Grundsätzlich gerne. Henriette hat dort allerdings erklärt, das Verfahren sei zu Ende. Ich wollte nur schnell nachfragen, wie ihr zu den neuen Edits steht. Und um das hier gleich deutlich zu machen: Ich habe keine inhaltlichen Bedenken gegen die neuen Artikel, habe sie aber auch nicht überprüft. Das Problem ist jedoch, dass sie formal eine direkte Fortsetzung seiner früheren Tätigkeit sind. --h-stt !? 22:01, 28. Nov. 2007 (CET)
Dazu haben wir uns doch eindeutig geäußert. Solange du keine inhaltlichen Bedenken hast, gibt es auch nichts zu revertieren. Rainer Z ... 00:26, 29. Nov. 2007 (CET)
Sicher, das SG-Verfahren ist zu Ende. Wenn sich ganz neue Dinge ergeben, dann muß man an anderer Stelle weitermachen. Hier ist vielleicht nicht so der richtige Ort. Sollte es tatsächlich JEW sein der mit seinen Beiträgen schadet, dann muß man wohl über einen ganz regulären, von der Community abgesegneten, Benutzersperrantrag nachdenken – allerdings sollte dann auch die Schädlichkeit der Edits besser als nur mit „sind von JEW“ begründet sein ;) --Henriette 01:25, 29. Nov. 2007 (CET)
Seid ihr euch in dieser Interpretation einig? Denn dann wäre er nicht als Person, sondern nur sein Account gesperrt und das widerspräche einigen Äußerungen von euch. Und was soll der Vorteil einer evtl Benutzersperrung durch die Community sein? Ich gebe ganz offen zu, dass mich eure Entscheidung ratlos hinterlassen hat und die Ausführungen hier jetzt auch nichts zu meinem Verständnis beigetragen haben. Ist aus eurer Sicht ein Fehlverhalten vorstellbar, für das eine Person vollständig von jeglicher weiteren Mitarbeit ausgeschlossen werden kann? Und auf welchem Wege kann ein solcher Beschluss gefällt werden? --h-stt !? 07:59, 29. Nov. 2007 (CET)
Ich bitte um Entschuldigung, dass ich hier jetzt auch etwas schreibe, aber den Fall verfolge ich von Anfang an, habe alle Beiträge gelesen. Aber das, was von H-stt kommt sieht immer mehr so aus, als wenn es da eine tiefe sehr persönlich gefärbte Abneigung gibt, wenn nicht sogar Hass. Den Account von JEW zu sperren reicht ihm nicht, er will den Menschen dahinter loswerden und verlangt vom Schiedsgericht unerbittlich etwas, was nicht geleistet werden kann, nämlich den physischen Ausschluss einer Person vom Projekt. Damit wird der ganze Handlungsrahmen, der den Verantwortungsträgern dieser Freien Enzyklopädie zur Verfügung steht infrage gestellt, und das müsste H-stt doch als Admin wissen. Aber nein, er bohrt obsesssiv immer weiter. Ich halte das für bedenklich. JEW hat seine eigene Auffassung versucht in Artikeln zu etablieren, auch mit Hilfe von URVs. Der Account ist daher gesperrt worden, aber offenbar versucht er unter IP weiter zu arbeiten. Aber das ist doch normal für gesperrte User, die eine Mission haben. Wenn sie Mist schreiben wird revertiert, wenn nicht, kann es doch stehen bleiben. Die Wikipedia sollte aufpassen solche Obsessionen, gleichgültig von welcher Seite, zu befördern. --Schlesinger schreib! 08:59, 29. Nov. 2007 (CET)
Das ist ein absolut überflüssiger Versuch, den Fall auf eine persönliche Ebene zu ziehen. Das SG beschäftigt sich mit einem Sachverhalt, nicht mit Hobbypsychologie. Bitte beschränke dich darauf, dich zur Sache zu äußern, und spekuliere nicht über die Motive anderer Benutzer. --Streifengrasmaus 09:44, 29. Nov. 2007 (CET)
Oh, pardon, Madame, werde nicht mehr hobbypsychologisieren. --Schlesinger schreib! 09:50, 29. Nov. 2007 (CET)
Natürlich hat das nach 14 Monaten auch eine persönliche Komponente. Aber weil ich in dieser Zeit eben schon so gut wie alles von dem gesperrten Benutzer begleitet habe, sehe ich vielleicht auch ein paar Auswirkungen, an die man auf den ersten Blick nicht immer kommt. Wenn es nämlich wirklich kein Mittel geben Personen geben soll, die das Projekt und seine Grundsätze systematisch schädigen, dann sollte man deren Accounts besser nicht sperren, da ihre Edits unter einem Account viel einfach nachzuvollziehen sind als unter ständig wechselnden IPs. Ich weiß nicht, ob das SG diese über den konkreten Fall hinaus gehenden Überlegungen angestellt hat, aber es könnte die Folge dieser Entscheidung sein, dass wir gerade die härtesten Störer nicht mehr sperren. Und das hielte ich für ein falsches Signal. --h-stt !? 11:30, 29. Nov. 2007 (CET)
Du weißt doch genau, daß wir Personen niemals aussperren können! Wieviele Trolle kennst Du, die unter X Inkarnationen zurückgekommen sind? ME z. B. nervt hier schon seit Jahren! Was „Und was soll der Vorteil einer evtl Benutzersperrung durch die Community sein?“ angeht: Momentan ist die Sperrung von JEW ein Alleingang von Dir, d. h. weitere Accounts von ihm bleiben soz. der Interpretation durch andere Admins überlassen. Wenn die Community entscheidet, daß so ein Benutzer unerwünscht ist, dann gibt das allen Admins nicht nur Handlungssicherheit, sondern auch auch eine gewisse Anleitung. Man sollte auch nicht den sozialen Druck unterschätzen, den ein zweiwöchiges Verfahren auf einen Benutzer ausübt: Vielleicht sieht es JEW nach einem solchen Sperrverfahren ja endgültig ein, daß seine Art zu arbeiten nicht erwünscht ist? Wäre ich in seiner Situation, dann würde ich mich vor mir selbst einfach damit rausreden, daß es ja nur der böse, böse h-stt war, der mich nicht leiden kann und aussperren will. Dann schreibst Du noch: „Ist aus eurer Sicht ein Fehlverhalten vorstellbar, für das eine Person vollständig von jeglicher weiteren Mitarbeit ausgeschlossen werden kann?“ Haben wir nicht deutlich gesagt, daß wir wiederholte TF und Einsichtsresistenz für ein absolutes No-Go halten und genau deshalb die Sperre in Ordnung war und bleibt? Wir haben Dir doch recht gegeben, oder? Was willst Du denn noch hören? Und was sollen wir denn machen? JEW Postkarten schreiben und ihm das Editieren verbieten? „Und auf welchem Wege kann ein solcher Beschluss gefällt werden?“ Schrieb ich doch: Reguläres Benutzersperrverfahren. Allerdings solltest Du dann auch langsam mal ein paar Diff.-Links rausrücken: Mit einem vagen „ich kenne den und der macht immer nur Mist“ wird das wohl nix mit der Sperre … Sorry: Ich bin langsam auch ratlos, was wir noch tun sollen, um Dich zufriedenzustellen. --Henriette 12:44, 29. Nov. 2007 (CET)
Es gibt durchaus pragmatische Varianten von „ausgesperrten Personen“, siehe die aktuelle Situation mit der drölften wst-socke und Popou. Gerade bei JEW würde ich einen massiven Vorteil darin sehen, dass seine Edits schwer zu überprüfen sind und eben diese Überprüfung wegfallen würde. Wenn auch bei mehrfach unbegrenzt gesperrten Benutzern noch jeder Edit einzeln – teilweise sehr aufwändig – überprüft werden muss, sehe ich wirklich wenig Sinn in unbegrenzten Benutzersperren. Dann kann auch gerne wst wiederkommen, da müssen wir wenigstens nicht mehr so viel raten. Code·Eis·Poesie 12:49, 29. Nov. 2007 (CET)
Nachtrag: Natürlich muss in jedem Fall ein hinreichender Verdachtsmoment bestehen. Diese Gratwanderung wird wohl immer wieder ein Thema sein, sei es Ernesto, wst, Calli, JEW, usw. Natürlich dürfen Neulinge nicht wegen eines diffusen Verdachts abgeklemmt werden. Code·Eis·Poesie 12:51, 29. Nov. 2007 (CET)
OK - eure Entscheidung, die anders klingenden Aussagen stufe ich dann mal als Mindermeinung ein. Aber ganz wirkungslos war der Umgang mit JEW nicht. Nur deshalb hat er ja irgendwann die offiziellen Verfahren gesucht. Was auch schon ein Erfolg war. --h-stt !? 17:18, 29. Nov. 2007 (CET)

Ist das noch gültig?

Im Text steht "Das Schiedsgericht klärt keine inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum. Es kann jedoch eine Expertenrunde zusammenstellen, die dann verbindlich über diese Fragen entscheidet." Ist das noch gültig? --Grim.fandango 14:15, 18. Dez. 2007 (CET)

ist inzwischen aktualisiert und an das letzte meinungsbild angepasst worden.--poupou review? 14:23, 18. Dez. 2007 (CET)