Richter

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Beruf Richter. Für weitere Bedeutungen dieses Begriffs siehe Richter (Begriffsklärung).

Ein Richter (Lehnübersetzung aus lat. rector „Leiter, Führer“) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt.

[Bearbeiten] Rechtslage in einzelnen Staaten

[Bearbeiten] Literatur

  • Hilke Thiedemann: Judicial independence: Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Sicherung unabhängiger Rechtsprechung in Südafrika und Deutschland. Nomos, Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-8329-2853-7.
  • Gerhard Casper: Der Laienrichter im Strafprozeß. Vier empirische Studien zur Rechtsvergleichung. Müller, Heidelberg 1979, ISBN 3-8114-4077-2.
  • Bernhard Großfeld (Hrsg.): Verfassungsrichter: Rechtsfindung am U.S. Supreme Court und am Bundesverfassungsgericht. Münster 1995, ISBN 3-8258-2264-8.
  • Heinrich Scholler: Position und Aufgaben des Richters nach westlichem und nach islamischem Recht. Mohr Siebeck, Tübingen 2007, ISBN 978-3-16-149470-3.

[Bearbeiten] Weblinks

 Commons: Richter – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Richter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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