Bär (Wappentier)

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Der Bär als Wappentier ist in seiner Darstellung wenig heraldisch stilisiert.

Seit dem Mittelalter ist er als Heroldsbild bekannt. Zuerst auf Siegel der Bernburger Linie des Hauses der Askanier erwähnt, hat er sich in der Heraldik seinen Platz erobert.

In den Berliner Wappen ist er stilisiert, aber die oft natürliche Darstellung ist in Schweizer Wappen (Stadt und Kanton Bern) anzutreffen. Der aufrechte Gang findet sich dagegen bei den Kantonen beider Appenzell sowie der Stadt St. Gallen (mit goldenem Halsband), was Widerstandskraft und Sichaufbäumen bedeuten kann.

Der Bär wird meist schwarz, häufig silbern, selten rot oder andersfarbig, aufgerichtet, schreitend, fangbereit, bisweilen gekrönt, mit Kette oder Halsband dargestellt. Heraldisch wird der Bär mit Hellebarde als Landsknecht und mit Axt als Tanzbär blasoniert. Dazu kommt vielfach im Hintergrund die Farbe Gelb (heraldisch: Gold) vor, um auf das edle Geblüt des Bären (s.a. unten) aufmerksam zu machen. Manchmal ist der Hintergrund auch in Weiß (heraldisch: Silber) gehalten.

Teile des Bären, wie die Tatze (Pulsnitz) oder der Kopf (Bärenstein) finden sich ebenfalls in Wappen. Die Farbe der Bewehrung (Krallen, Zunge) kann abweichend sein.

In vielen Wappen hat der Bär (schwarz tingiert) den Namen von Albrecht I. symbolisch übernommen. Der Adlige hatte den Beinamen der Bär oder der Schöne. Alle Wappen dieser Linie haben mehr oder weniger zum Wappentier eine Beziehung.

In den Wappen von Bernsdorf, Bärenstein oder Bern ist der Bär lautmalerisch in die Ortsnamen übergegangen.

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