Benutzer:Tafkas/Nationale Minderheiten in Deutschland

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Nationale Minderheiten in Deutschland sind solche Gruppen, die zwar die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und traditionell in Deutschland heimisch sind, aber eine eigenständige kulturelle Identität, Geschichte und Muttersprache besitzen. Die Bundesrepublik erkennt die dänische Minderheit, die Friesen, die deutschen Sinti und Roma sowie die Sorben als nationale Minderheiten an. Bis zu ihrer Delegalisierung durch die Nationalsozialisten am 7. September 1939 war auch die Polnische Minderheit in Deutschland offiziell anerkannt.

Rechtsvorschriften

In Deutschland bestimmen vor allem zwei Rechtsvorschriften den Schutz der Minderheiten. Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten welches in Deutschland seit 1998 gilt, verpflichtet die unterzeichnenden Staaten zur Achtung, zum Schutz und zur Förderung der Rechte der Angehörigen der Minderheiten. Diese sollen die Möglichkeit haben, ihre Kultur, Sprache und Religion weiterzuentwickeln und zu pflegen. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen welche 1999 in Kraft trat schützt vor allem die Sprachen der Minderheiten und fördert deren Erhalt.

Minderheiten in Deutschland

Die dänische Minderheit

siehe Hauptartikel: Dänische Minderheit in Deutschland

Seit im Zuge des Deutsch-Dänischen Krieges Südschleswig an Preußen fiel, gibt es dort eine Minderheit von Dänen. 1920 entschied sich Südschleswig in einer Volksabstimmung zum Verbleib in Deutschland. Das ebenfalls zu Deutschland gehörende Nordschleswig ging dabei wieder an Dänemark zurück. Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 gesteht der dänischen Minderheit das freie Bekenntnis zu Volkszugehörigkeit zu. Gleiches gilt für die deutsche Minderheit in Dänemark. In Artikel 5 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein wird festgelegt, dass die dänische Minderheit anerkannt und gefördert wird. Etwa 50.000 Deutsche zählen sich heute zu dieser Minderheit.

Als kultureller Dachverband für die dänische Minderheit in Deutschland setzt sich der Sydslesvigsk Forening (deutsch: Südschleswigscher Verein) insbesondere für den Erhalt der dänischen Sprache ein. Dies geschieht vor allem durch eine Vielzahl kultureller Aktivitäten zu denen Vorträge, Konzerte aber auch Ausflüge oder Ausstellungen gehören. Der Dänische Schulverein unterhält für knapp 5.700 Schüler insgesamt 48 Grund-, Haupt- und Realschulen, ein Internat sowie ein Gymnasium. Für über 1.800 Kinder stehen in 55 Kindergärten Plätze bereit. Den Schulen und Kindergärten obliegt in hohem Maße die Förderung der kulturellen Identität der Dänen in Schleswig.

Weitere dänische Organisationen in Südschleswig sind die Dänischen Jugendorganisationen in Südschleswig, die Dänische Zentralbibliothek, der Dänische Gesundheitsdienst, das Dänisches Pfadfinderkorps. Mit dem Südschleswigschen Wählerverband ist die dänische Minderheit, befreit von der Fünf-Prozent-Hürde, auch im Landtag vertreten.

Die Friesen

siehe Hauptartikel: Friesen

Soweit man in der Geschichtsschreibung zurückschauen kann, besiedeln die Friesen die Gebiete von West- und Ostfriesland. Vor allem die Sprache macht heute eine Abgrenzung zur Mehrheitsbevölkerung einfach. Das Sprachgebiet der Nordfriesen umfasst den Westen des Kreises Nordfriesland sowie die Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland. Vor allem die Gemeinde Risum-Lindholm und der Westen Föhrs gelten heute als Zentrum der Friesischen Sprache. Heute wird an 27 Schulen friesischer Unterricht erteilt, die Universitäten Kiel und Flensburg bieten einen Studiengang „Friesisch“ an. Mehrere Orte im Siedlungsgebiet der Friesen führen zweisprachige Orts- und Straßenschilder. Die Saterfriesen in Niedersachsen sind vor allem im Saterland beheimatet.

Als Dachorganisation für die Vertretung der Interessen der friesischen Minderheit agiert der Interfriesische Rat, in dem auch die Kulturverbände Nordfriesischer Verein und Friesischer Verein vertreten sind. Wie die dänische Minderheit genießen auch die Friesen den Schutz durch die Verfassung Schleswig-Holsteins.

Die deutschen Sinti und Roma

siehe Hauptartikel: Roma, Sinti und Jenische bzw. Zigeuner

Die dritte anerkannte Minderheit bildet sich aus den deutschen Sinti und Roma. Bereits im 14. Jahrhundert wird diese Minderheit in Deutschland erstmals erwähnt. Überlieferungen der Sinti sprechen gar von einem Zeitraum von circa 1.000 Jahren. In der Zeit der nationalsozialisten verloren die Sinti und Roma ihren festen Platz in der Gesellschaft. Die Regelung der Zigeunerfrage im Reichsmaßstab sollte für die planmäßige Vernichtung der Sinti und Roma sorgen. Mehr als 500.000 Sinti und Roma aus ganz Europa fielen der Verfolgung zum Opfer. Heute schätzt man deren Anzahl in Deutschland auf etwa 70.000. Ein Siedlungsgebiet lässt sich für deutschen Sinti und Roma nicht genau eingrenzen, allerdings lebt der Großteil in den alten Bundesländern.

Die Sorben

siehe Hauptartikel: Sorben

Die erste schriftliche Erwähnung der Sorben auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands lässt sich auf das Jahr 631 datieren, als der sorbische Fürst Derwan in einer Chronik genannt wird. Seit dieser Zeit gilt die Anwesenheit slawischer Stämme im Gebiet zwischen Saale und Lausitzer Neiße als bestätigt. Die Bezeichnung Sorben wird dabei zunächst nur für Stämme im Westen benutzt, erst später bezeichnen sich auch die übrigen Stämme als Sorben....