Brandschutz

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Taktisches Zeichen in Deutschland für einen Brandschutzdienst
Brandprüfung zur Erlangung einer Brandrate für Abschottungssysteme in Kanada.
Brandschutzisolierung auf einem Schiff

Zum Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Brandausbreitung durch Feuer oder Rauch vorbeugen, die Rettung von Menschen und Tieren oder wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.

Da der Brandschutz in viele Bereiche des täglichen Lebens in Deutschland eingreift, geben neben den Feuerwehrgesetzen der sechzehn Bundesländer und deren Bauordnungen zahlreiche weitere Gesetze, Verordnungen und Richtlinien eine Referenz.

Inhaltsverzeichnis

Vorbeugender Brandschutz[Bearbeiten]

Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die eine Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern oder einschränken. Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich formal in:

  • baulicher Brandschutz
  • anlagentechnischer Brandschutz
  • organisatorischer Brandschutz

Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und ist als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung gefordert. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen erlassen.

In Ergänzung zum Bauordnungsrecht fußen die Anforderungen in Bezug auf den Sachschutz auf privatrechtlichen Vereinbarungen. Maßgeblich sind hierbei häufig die Anforderungen, die der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt.

Baulicher Brandschutz[Bearbeiten]

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Wegweiser zu einem Löschschlauch

Die baulichen Maßnahmen sind sehr vielfältig und beinhalten die verwendeten Baustoffe und Bauteile, in Europa und Deutschland geregelt in DIN EN 13501 und den DIN EN 1992-1-2 für Stahlbetonbau, DIN EN 1993-1-2 für Stahlbau und DIN EN 1995-1-2 für Holzbau, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden. In Österreich werden vergleichbare Anforderungen in den verschiedenen TRVB-B festgelegt.

In Deutschland kann es notwendig sein, im Interesse des Bauherrn ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Brandschutzgutachter nach DIN EN 17024 erstellen zu lassen. Zudem ist das erstellte Brandschutzkonzept bei den lokalen Behörden einzureichen und abzustimmen. Ein Bundesgesetz setzt das europäische Recht um. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist für die Akkreditierung der notwendigen Zertifizierer und deren Zertifizierungsprogramme die zuständige Stelle. Die Anpassung der rechtlichen Situation durch die Kammerorganisationen steht aus. Die durch den ersten Baugerichtstag in Hamm, 2006 geforderte Umsetzung und Stärkung der Sachverständigentätigkeit durch das Bundeswirtschaftsministerium ist ausstehend. Der Rückbau der Zuständigkeit in der Landesverantwortung ist angesichts der europäischen Rechtslage auch für die von der ARGE Bau betriebenen Musterbestimmungen zwingend notwendig. Die Regelungen sind in den Bundesländern durch Anfragen bei den Landesregierungen zur Klärung anstehend. Die Defizite in Bundes- und Landesregierung in Deutschland über die letzten sieben Jahren sind durch Beschwerden bei der Europäischen Kommission angezeigt. Die Kammerzuständigkeit und damit die Zuständigkeit der Länder ist in sechs der europäischen Länder - neben Deutschland - ein administratives Element, das einem modernen Brandschutz nicht gerecht wird. Fragen Sie sich, ob es außerhalb der sechs Ländern anders brennen sollte!

In Österreich unterliegt die feuerpolizeiliche Abnahme den Brandverhütungsstellen (ebenfalls in Hoheit einzelner Bundesländer). In der Schweiz ist sie kantonal geregelt.

Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:

für die technische Regeln in der Bauregelliste A nach Abs. 2 bekannt gemacht worden sind und die von diesen wesentlich abweichen oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik oder Technische Baubestimmungen nach Art. 3 Abs. 2 nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), müssen
1. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ),
2. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) oder
3. eine Zustimmung im Einzelfall
haben.

In modernen Gebäuden werden viele Leitungen und Isolierungen für die Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation aus Kunststoff eingebaut. Die immer stärker werdende Durchdringung großer Gebäude mit Energieversorgungs-, Steuer- und Datenleitungen läuft der von der Bauaufsicht geforderten Abschnittstrennung mit Brandwänden und feuerbeständigen Geschossdecken zuwider. Die Brandlast kann sehr hoch sein.[1] Deshalb werden in modernen Gebäuden mit größeren Menschenansammlungen (beispielsweise Bahnhöfen, Flughäfen, Museen, Kongresshallen) spezielle Feuerschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung, Brandschutztore und Brandschutztüren möglichst lange aufrechterhalten.

In öffentlichen Gebäuden in Deutschland ist der Einsatz von halogenfreien Leitungen (kein PVC) Standard. Stromleitungen, die durch mehrere Brandabschnitte verlaufen, müssen mit einem Brandschott gesichert werden. Elektrische Leitungen, die für die maschinelle Entrauchung oder eine Brandmeldeanlage genutzt werden, müssen abhängig vom Einsatz eine Feuerwiderstandsdauer (mit Funktionserhalt) von E90 oder E30 aufweisen (siehe auch Brandschutzgewebe und Intumeszenz).

Gebäude, die von in ihrer Bewegung eingeschränkten Menschen genutzt oder bewohnt werden (Krankenhäuser, Kliniken, Altenwohnheime, Seniorenwohnanlagen usw.)sind als Sonderbauten bezeichnet.

Baulicher Brandschutz in Tunnelbauwerken: Bei Tunnelbauwerken hat der bauliche Brandschutz aufgrund der dramatischen Tunnelbrände in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Neben der Einhaltung von konstruktiven Regeln wird hier der rechnerische Nachweis (die so genannte „heiße Bemessung“) zunehmend wichtiger. Regelungen zum rechnerischen Nachweis finden sich z. B. in der ENV 1992-1-2, der ZTV-Ing und der „Richtlinie für den Brand- und Katastrophenschutz“ der Deutschen Bahn.

Anlagentechnischer Brandschutz[Bearbeiten]

Darunter fallen alle technischen Anlagen und Einrichtungen, welche zur Verbesserung des Brandschutzes dienen. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen insbesondere:

Im Zuge der Umnutzung, des Umbaus oder der Erweiterung von Bestandsgebäuden (Aufhebung des Bestandsschutzes), aber auch bei Neubauten und als unmittelbare Manifestation des architektonischen Gestaltungswillens, gewinnen die Anlagen des gebäudetechnischen Brandschutzes an Bedeutung.

In Wohnungs- und Gesellschaftsbau dienen diese Anlagen der Kompensation von Abweichungen zu den gesetzlichen Forderungen. Die Entwicklung ist von steigenden Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der gebäudetechnischen Anlagen begleitet.

Organisatorischer Brandschutz[Bearbeiten]

Dieser Punkt umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten sowie die Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzordnung und Brandschutzplänen. Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fallen in dieses Gebiet.

Abwehrender Brandschutz[Bearbeiten]

Abwehrender Brandschutz erfolgt, wenn es brennt. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der Feuerwehr. Zusätzlich zum Löschen eines Brandes gehört das Verringern von Begleitschäden, die ein Vielfaches des Primärschadens ausmachen können (siehe: Brandschäden).

Brandschutz Aus- und Weiterbildung (Hochschulstufe)[Bearbeiten]

Deutschland:

Österreich:

Schweiz:

Lehrgänge im nicht deutschsprachigen Raum:


Ansonsten gibt es auf der Seite www.rettungsstudium.de umfangreiche Information zu Möglichkeiten von Studiengängen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes und weitere Sachgebiete aus dem Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz.

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Josef Pichler: Brandlastsenkende Maßnahmen und vorbeugender Brandschutz bei der technischen Infrastruktur von Bürogebäuden [1], München (2003); ISBN 978-3-638-26413-6

Literatur[Bearbeiten]

  • Josef Mayr, Lutz Battran: Brandschutzatlas – Baulicher Brandschutz. Feuertrutz Verlag, 2006, ISBN 978-3-939138-01-3
  • Adam Merschbacher: Brandschutz: Praxishandbuch für die Planung, Ausführung und Überwachung. Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, 2005, ISBN 3-481-02054-6
  • Deutsche Gesellschaft für Holzforschung e. V.: Holz Brandschutz Handbuch. Verlag Ernst & Sohn; 3. vollständig überarbeitete Auflage 2009. 978-3433029022.

Weblinks[Bearbeiten]

 Commons: Brandschutz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Brandschutz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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Österreich
Schweiz