Deutsche in der Ersten Tschechoslowakischen Republik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. September 2016 um 23:07 Uhr durch Fegsel (Diskussion | Beiträge) (→‎Aktivistische deutsche Parteien in der Regierung: Linkfix). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die deutschen Bevölkerungsanteile verloren nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie ihre politische Rolle völlig, da die Siegermächte des Ersten Weltkriegs bei der Grenzziehung der neu entstandenen Tschechoslowakei auf die ethnische Zusammensetzung der betroffenen Regionen in diesem Fall keine Rücksicht nahmen. Zunächst kam es zu zahlreichen Autonomiebestrebungen, im Laufe der Zeit verloren diese allerdings an Stoßkraft und entwickelten sich zu Forderungen nach Gleichberechtigung der Deutschen in Politik und Alltag. Eine erste Verständigung zwischen Deutschen und Tschechoslowaken kam erst nach Beteiligung deutscher Minister(s.u.) an den Regierungen zustande (sog. „Aktivisten“), die sog. „Negativisten“ hatten jedoch starke Einflüsse bis in die zweite Hälfte der 1930er Jahre. Doch schon kurz darauf erfolgte als Resultat von Hitlers Aggressionen und der Appeasement-Politik der Westmächte die Eingliederung der deutschen Siedlungsgebiete in das Deutsche Reich.

Proklamation der Tschechoslowakischen Republik

Die Tschechoslowakische Republik (ČSR) wurde am 28. Oktober 1918 in Prag proklamiert. Bei der Volkszählung am 31. Dezember 1880 in den Ländern der Böhmischen Krone gab es 2.927.684 Deutsche, was 36,04 % der Gesamtbevölkerung entsprach.[1] 1910 lebten in den bisherigen Ländern der Böhmischen Krone (Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien) 6,33 Millionen Tschechen und 3,49 Millionen Deutsche (Deutschböhmen und Deutschmährer sowie Deutschschlesier, später oft alle als Sudetendeutsche zusammengefasst). In die Proklamation der ČSR waren diese Deutschen trotz ihres großen Anteils an der Bevölkerung nicht involviert.

Anspruch der Republik Deutschösterreich auf die deutschen Siedlungsgebiete der Böhmischen Länder

Die 1911 gewählten Reichsratsabgeordneten aller deutschen Regionen Cisleithaniens bildeten am 21. Oktober 1918 in Wien die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich und stimmten der Inanspruchnahme aller deutschen Siedlungsgebiete durch die neue Republik Deutschösterreich zu. Die Abgeordneten aus den heutigen Teilen Österreichs waren in den betreffenden deutschsprachigen Kronländern gewählt worden, die (später als Bundesländer) weiter bestanden. Den deutschen Abgeordneten aus Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien fehlte der Bezug auf ein aktuelles politisches Gebiet. Sie propagierten daher, in bewusster Abgrenzung von der neuen ČSR, am 29. Oktober 1918 die Gründung der deutschösterreichischen Provinzen Deutschböhmen und Sudetenland unter dem Vorsitz von Landeshauptmännern. Andere von Deutschösterreich beanspruchte deutsche Siedlungsgebiete im Böhmerwald und in Südböhmen („Böhmerwaldgau“ unter Kreishauptmann Friedrich Wichtl) sowie in Südmähren („Deutschsüdmähren“ unter Kreishauptmann Oskar Teufel) sollten von Ober- und Niederösterreich verwaltet werden.[2]

Am 30. Oktober 1918 bestellte der deutschösterreichische Staatsrat (der Exekutivausschuss der Provisorischen Nationalversammlung) die erste republikanische Regierung, die Staatsregierung Renner I, deren Staatskanzler Karl Renner aus Südmähren stammte. Aus den Ländern der Böhmischen Krone stammten auch die Staatssekretäre Josef Mayer (DnP) (deutschnational), Ferdinand Hanusch (Sozialdemokrat), Karl Urban (christlichsozial) und der erst einige Tage amtierende Landeshauptmann der Provinz Deutschböhmen, Raphael Pacher (deutschnational) sowie Unterstaatssekretär Leopold Waber (deutschnational).

Militärische Besetzung der deutschen Siedlungsgebiete

Die deutschösterreichischen Politiker erwarteten, dass die Grenzziehung zwischen der ČSR und Deutschösterreich im Zuge der Friedensverhandlungen mit den Kriegssiegern geregelt werden würde, wie sie später in Saint-Germain-en-Laye bei Paris stattfanden. Die tschechoslowakischen Politiker warteten dies aber nicht ab, sondern ließen die von Deutschen besiedelten böhmisch-mährisch-schlesischen Gebiete ab 13. November 1918 militärisch besetzen. Die deutschösterreichische Staatsregierung hatte keine militärische Vorsorge für den Fall von Konflikten mit der ČSR getroffen. Zu einem flächendeckenden Widerstand kam es daher nicht. Nur in ungefähr acht Orten stellten sich bewaffnete Gruppen dem Militär entgegen (beispielsweise am 27. November in Brüx und am 2. Dezember in Kaplitz).

Die Landesregierung Deutschböhmens ersuchte US-Präsident Woodrow Wilson mit einer von der Schwedischen Gesandtschaft übermittelten Kabeldepesche um Gewährleistung des von ihm proklamierten Selbstbestimmungsrechtes der Völker.[3] Gleichzeitig protestierte die Landesregierung gegen Vergewaltigungen, welchen unser Staatsgebiet durch Truppen des Czecho-slowakischen Staates ausgesetzt ist.

Deutschösterreich erklärt sich als Bestandteil der neuen Deutschen Republik

Die mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete der österreichischen Länder (beanspruchtes Gebiet der Republik Deutschösterreich)

Die Provisorische Nationalversammlung Deutschösterreichs erklärte ihr Staatsgebiet durch Gesetz vom 30. Oktober 1918 als Bestandteil des Rechtsnachfolgers des Deutschen Reiches, der Weimarer Republik. Der Anspruch auf alle deutschen Siedlungsgebiete und der Beitritt zur Deutschen Republik konnte aber realpolitisch schon im Spätherbst 1918 nicht realisiert werden, später noch viel weniger.

Die Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung Deutschösterreichs am 16. Februar 1919 konnte nur in den heutigen österreichischen Bundesländern (ausgenommen dem Burgenland, das damals noch Teil Ungarns war) stattfinden. In den deutschen Gebieten im heutigen Tschechien bzw. der damaligen Tschechoslowakei(!) wurde die Abhaltung dieser Wahl von der tschechoslowakischen Obrigkeit verhindert. Die Überlegung, für jene Wahlkreise, in denen nicht gewählt werden konnte, Abgeordnete anhand der Parteilisten einzuberufen, wurde für einige wenige Wahlkreise an der Südgrenze Österreichs realisiert, die wenigstens zum Teil im heutigen Staatsgebiet lagen. Auf die Wahlkreise der Deutschösterreicher im heutigen Tschechien bzw. damaligen Tschechoslowakei wurde diese Praxis nicht angewandt, sodass diese von der deutschösterreichischen Politik nicht mehr vertreten wurden.

Am 4. März 1919, dem Tag des Zusammentritts der neu gewählten Nationalversammlung Deutschösterreichs in Wien, fanden in vielen Orten im deutschen Siedlungsgebiet Demonstrationen für das Selbstbestimmungsrecht und die Zugehörigkeit zu Deutschösterreich statt. Dabei wurden 54 Deutsche erschossen und fast 200 Personen verletzt.

Der am 16. Juli 1920 in Kraft getretene Vertrag von Saint-Germain bestätigte die seit November 1918 eingetretenen faktischen Machtverhältnisse und Grenzziehungen. Auch der Versailler Vertrag beinhaltete ein Anschlussverbot Österreichs sowie der mehrheitlich deutsch bevölkerten Gebiete der ČSR an das Deutsche Reich.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Saint-Germain ging auch die trotz des Erwerbes der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft beibehaltene (deutsch-)österreichische Staatsbürgerschaft der Bewohner der bisher beanspruchten Territorien gemäß Art. 76 verloren.[4]

Verschärfung des seit 1848 bestehenden Nationalitätenkonfliktes

Die von den Siegern indirekt bestätigte militärische Besetzung und die Inbesitznahme deutsch-österreichischer Gebiete durch die sich auf die Einheit der Länder der Böhmischen Krone berufenden tschechischen Politiker verschärfte die seit dem Prager Slawenkongress vom Juni 1848[5] evidente Nationalitätenfrage (→ Jungtschechen). Diese basierte auf der „nationalen Wiedergeburt“ der Tschechen. Stationen des erwachenden Nationalbewußtseins waren im 19. Jahrhundert insbesondere die Weckung des Interesses an der tschechischen Sprache, an Literatur und Theater, die Besinnung auf Patriotismus und Historismus, schließlich erfolgreiche politische und sprachliche Forderungen wie die Dekretierung von Tschechisch als zweite Amtssprache 1880 und die Teilung der Karlsuniversität in Prag 1882.[6]

Nicht erreicht wurde in dem schwelenden Nationalitätenkonflikt bis zum Ende des Ersten Weltkrieges ein österreichisch-tschechischer Ausgleich nach dem Muster des österreichisch-ungarischen Ausgleichs von 1867 oder zumindest ein innerböhmischer Ausgleich zwischen Tschechen und Deutschen analog zum Mährischen Ausgleich von 1905. Die Nationalitätenfrage wurde schließlich internationalisiert und gipfelte 1938 in der Sudetenkrise. Die Tschechoslowakische Republik war auch nicht, wie in Paris mit Note vom 20. Mai 1919 zugesagt, eine zweite Schweiz, sondern verstand sich trotz seiner ethnischen Vielfalt als Nationalstaat und benachteiligte die starken Minderheiten gegenüber dem Staatsvolk der Tschechoslowaken. Der Slowakei, die als Oberungarn bis zum Ende des Ersten Weltkrieges der ungarischen Reichshälfte angehörte, wurde die ihr am 30. Mai 1918 im Pittsburgher Vertrag zugesicherte Autonomie und Gleichberechtigung ebenfalls nicht gewährt.

Tschechisierungspolitik ab 1918

Hinsichtlich der Deutschen betrieb die ČSR von Anbeginn eine Tschechisierungspolitik.[7] Hinzu kam eine protschechische Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Sie dezimierte in den deutschen Siedlungsgebieten durch Schließung von 9 der 19 Lehrerbildungsanstalten das deutsche und förderte das tschechische Schulwesen. So wurden tschechische Schulen eröffnet, wenn mindestens fünf tschechische Kinder (auch von dorthin versetzten Angehörigen der Post- oder Bahnverwaltung) vorhanden waren. 1920 gab es im deutschen Siedlungsgebiet 495 tschechische Minderheitsvolks- und –bürgerschulen, 1930 über 1400, davon 1153 staatliche Minderheitsvolksschulen mit insgesamt 2559 Klassen. Bei der Bodenreform wiederum wurden z.B.von deutschen Forsteigentümern 30 Prozent ihrer Waldungen beschlagnahmt, von tschechischen nur 4 Prozent.[8]

Der Prozentsatz der tschechischen Einwohner bei den Volkszählungen 1910, 1921 und 1930 wuchs beispielsweise in Eger von 0 % über 3,2 % auf 7 %, in Aussig/Elbe 5,6 - 17,4 - 20 [9], in dem Dorf Bölten/Nordmähren von 0,75 % auf 10,75 %.

Hinsichtlich des Arbeitsmarktes ist dokumentiert, dass im Januar 1936 auf 1000 Einwohner 97,5 deutsche und 47,3 tschechische Arbeitslose kamen, bezogen auf 1000 Berufstätige 192,4 Deutsche und 110,7 Tschechen.[10]

Für die fünf wichtigsten und größten tschechischen Parteien stand im neuen Vielvölkerstaat ČSR der Nationalstaat im Vordergrund der Politik. Sie bildeten 1921 ein „Pětka“ (Fünferaussschuss) genanntes und später erweitertes Gremium, die Allnationale Koalition, in der bis 1926 die wichtigsten Diskussionen stattfanden und Vorentscheidungen fielen, bevor Regierung und Parlament eingeschaltet wurden - ohne Transparenz und ohne Beteiligung der deutschen Parteien.

Im Herbst 1934 bot Konrad Henlein als Vorsitzender der 1933 gegründeten Sudetendeutschen Heimatfront (SHF) in einer Großkundgebung mit rund 25.000 Teilnehmern in Böhmisch Leipa der ČSR noch die Anerkennung des Staates und seiner Verfassung unter der Voraussetzung an, dass die Lebensrechte der Deutschen gesichert würden. Diese Forderung erläuterte er auch britischen Persönlichkeiten bei Besuchen in England. Bei den Parlamentswahlen 1935 wurde die damals in Sudetendeutsche Partei (SdP) umbenannte SHF stimmenstärkste Partei in der ČSR. Dennoch blieben ihre Forderungen folgenlos.

Aktivistische deutsche Parteien in der Regierung

Erfolglos blieben letztlich auch andere deutsche Parteien mit ihren Gleichstellungs- und Autonomiebegehren:

Diese „aktivistischen“ Parteien[11] hofften, durch mitverantwortliches Handeln in der tschechoslowakischen Regierung die Lage der Deutschen verbessern zu können. „Negativistisch“ (im Sinne des früheren Landeshauptmannes der Provinz Deutschböhmen sowie Abgeordneten in Wien und Prag Rudolf Lodgman von Auen)[12] blieben die bis 1933 bestehende Deutsche Nationalpartei (DNP) unter dem Vorsitz Lodgmans und die von 1919 bis 1933 existierende Deutsche Nationalsozialistische Arbeiterpartei (DNSAP). Als letzte (nicht negativistische) Partei ist die Deutsche Demokratische Freiheitspartei (DDFP) zu erwähnen, die nur 1920 selbst kandidierte, später in Listenverbindungen mit ungarischen und karpatendeutschen Parteien. Mandatsstand dieser Gruppierung 1935: 9.

1936/37 unternahmen die deutschen Politiker Jaksch, Schütz und Hacker als sogenannte Jungaktivisten im Zusammenwirken mit tschechischen Publizisten den letzten Versuch einer Vermittlung zwischen Sudetendeutschen und Tschechen. Ihr Eintreten für deutsche Belange und die Veröffentlichung ihrer Forderungen in zwei tschechischen Zeitschriften am 13. Mai 1936[13] führte zu „Verhandlungen im Schoße der Regierung“ des neuen Ministerpräsidenten Milan Hodža und schließlich am 18. Februar 1937 zu dem einzigen Übereinkommen seit 1918. Darin wurde der Anspruch der Sudetendeutschen auf Proportionalität im öffentlichen Dienst und bei der Vergabe von Staatsaufträgen anerkannt, eine volle sprachliche und kulturelle Gleichberechtigung verheißen.[14]

Dieser erste Schritt hin zu einer Gleichstellung und Autonomie der rund drei Millionen Deutschen kam jedoch zu spät, um die deutschen Forderungen zu erfüllen. Im März 1938 brach der deutsche „Aktivismus“ zusammen, die Abgeordneten der DCSVP und des BdL traten zur SdP über, die nunmehr 55 Abgeordnete hatte.

Münchner Konferenz

Henlein und die SdP orientierten sich zwar in den ersten Jahren programmatisch am Aktivismus, ab 1937 wandten sie sich jedoch Adolf Hitler und seiner Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei in Berlin zu und wurden so zum Wegbereiter des Anschlusses der Sudetengebiete an das Deutsche Reich.

Im April 1938 erhob Henlein in Karlsbad seine letzten Forderungen, bekannt als Karlsbader Programm, die zur Sudetenkrise führten. Sie endete nach einer britisch-französisch-tschechoslowakischen Einigung vom 19./21. und 25. September 1938 über die von dem britischen Vermittler Walter Runciman empfohlene Abtretung überwiegend deutsch besiedelter Gebiete (28.942 km² und 3.710 Gemeinden) an das Deutsche Reich[15] mit dem Münchner Abkommen[16] (zwischen GB, F, I und D) vom 29. September 1938 „über die Bedingungen und Modalitäten vorerwähnter Einigung“ (vom 19./21. und 25. September) mit der Absicht, die Tschechoslowakei von den Verhandlungen auszuschließen. Der Einmarsch deutscher Soldaten erfolgte vertragsgemäß vom 1. bis 10. Oktober 1938.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Hermann Raschhofer (Hrsg.): Die tschechoslowakischen Denkschriften für die Friedenskonferenz von Paris 1919/1920. In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 24. Berlin 1937.
  • Eugen Lemberg: Geschichte des Nationalismus in Europa. Curt E. Schwab, Stuttgart 1950.
  • Helmut Preidel (Hrsg.): Die Deutschen in Böhmen und Mähren: Ein historischer Rückblick. 2. Auflage, Gans, Gräfelfing bei München 1952, DNB 450913074.
  • Alfred Bohmann: Das Sudetendeutschtum in Zahlen. Hrsg. vom Sudetendeutschen Rat, München 1959.
  • Wenzel Jaksch: Europas Weg nach Potsdam. 2. Auflage, Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart 1959.
  • Ackermann-Gemeinde (Hrsg.): 109 Dokumente zur sudetendeutschen Frage 1918-1959. München o. J. [um 1959].
  • Wilhelm Weizsäcker: Quellenbuch zur Geschichte der Sudetenländer. Hrsg. vom Collegium Carolinum. Robert Lerche, München 1960.
  • Seliger-Gemeinde (Hrsg.): Weg. Leistung. Schicksal. Geschichte der sudetendeutschen Arbeiterbewegung in Wort und Bild. Selbstverlag, Stuttgart 1972.
  • Emil Franzel: Sudetendeutsche Geschichte. Mannheim 1978, ISBN 3-8083-1141-X.
  • Fritz Peter Habel: Die sudetendeutsche Frage. Sudetendeutscher Rat, München 1985 (tschechische Ausgabe Sudetoněmecká otázka, auch in englischer und französischer Sprache).
  • Sudetendeutscher Rat (Hrsg.): Die Sudetendeutsche Frage 1985. Eine Standortbestimmung. Steinmeier, Nördlingen 1986, DNB 890261725 (Tagung des Sudetendeutschen Rates in Kochel vom 29. November bis 1. Dezember 1985).
  • Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848–1918. Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X.
  • Hermann Raschhofer, Otto Kimminich: Die Sudetenfrage: ihre völkerrechtliche Entwicklung vom Ersten Weltkrieg bis zur Gegenwart, 2., ergänzte Auflage, Olzog, München 1988, ISBN 3-7892-8120-4.
  • Jörg K. Hoensch: Die deutsch-tschechoslowakischen Beziehungen 1918 bis 1939. In: Heinz Duchhardt (Hg.): In Europas Mitte. Deutschland und seine Nachbarn. Europa Union Verlag, Bonn 1988, S. 76–82.
  • Felix Ermacora: Die sudetendeutschen Fragen. Langen-Müller Verlag, München 1992, ISBN 3-7844-2412-0.
  • Ferdinand Seibt: Deutschland und die Tschechen. Geschichte einer Nachbarschaft in der Mitte Europas. 3. Auflage, Piper, München 1997, ISBN 3-492-11632-9.
  • Tomáš Krystlík : Zamlčené dějiny, Prag 2008, ISBN 978-80-87197-06-6 (in deutscher Sprache unter dem Titel Verschwiegene Geschichte 1918-1938-1948-1968 erschienen in Dinkelsbühl 2009, ISBN 978-3-9812414-3-3).
  • Jörg K. Hoensch: Geschichte Böhmens. 4. Auflage, C.H. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-65015-4.

Einzelnachweise

  1. Alfred Bohmann: Das Sudetendeutschtum in Zahlen. Hrsg. vom Sudetendeutschen Rat, München 1959, S. 16.
  2. Gesetz, StGBl. Nr. 40 und Staatserklärung, StGBl. Nr. 41/1918
  3. Tageszeitung Wiener Zeitung, Wien, vom 13. Dezember 1918
  4. Walter Franz Schleser: Die deutsche Staatsangehörigkeit. 4. Auflage, Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt am Main 1980, ISBN 3-8019-5603-2, S. 87.
  5. Historische Originaltexte zum Slawenkongress in Prag 1848, Universität Klagenfurt (PDF-Datei; 189 kB)
  6. Näheres bei http://www.digital-guide.cz/de/realie/bedeutende-epochen/die-nationale-wiedergeburt/ und bei Jörg K. Hoensch: Geschichte Böhmens. 4. Auflage, C. H. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-65015-4, S. 305 ff. (online)
  7. Emil Franzel: Sudetendeutsche Geschichte. Mannheim 1978, ISBN 3-8083-1141-X, S. 338 ff. Siehe auch „Entnationalisierungspolitik gegen die Sudetendeutschen“ auf sudeten.de
  8. Alfred Bohmann: Das Sudetendeutschtum in Zahlen. Hrsg. vom Sudetendeutschen Rat, München 1959, S. 69, hinsichtlich der Auswirkungen der Bodenreform S. 61 - 65. Zur Bodenreform, beginnend mit dem "Beschlagnahmegesetz" vom 16.April 1919, siehe auch: Jaromír Balcar, Instrument im Volkstumskampf? Die Anfänge der Bodenreform in der Tschechoslowakei 1919/20, als Zusammenfassung der Ergebnisse der von Prof.Krieger betreuten Magisterarbeit der Universität München aus dem Jahre 1995 veröffentlicht in den Vierteljahrsheften für Zeitgeschichte (VfZ) Jahrgang 46 (1998) Heft 3 S. 391-428. Siehe http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1998_3_2_balcar.pdf
  9. Alfred Bohmann: Das Sudetendeutschtum in Zahlen. Hrsg. vom Sudetendeutschen Rat, München 1959, S. 25.
  10. Alfred Bohmann: Das Sudetendeutschtum in Zahlen. Hrsg. vom Sudetendeutschen Rat, München 1959, S. 98.
  11. Wenzel Jaksch: Europas Weg nach Potsdam. 2. Auflage, Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart 1959, S. 277 ff. Siehe auch die Zusammenfassung Die Sudetenfrage nach dem Staats-und Völkerrecht in Emil Franzel: Sudetendeutsche Geschichte. Mannheim 1978, ISBN 3-8083-1141-X, S. 423 ff. (Vorbild Schweiz: S. 424.)
  12. Lodgman, 1919 in Saint Germain Berater der deutschösterreichischen Delegation, gab Ende Mai 1920 beim Zusammentritt des ersten čsl. Parlaments in Prag namens der 72 deutschen Abgeordneten eine - rechtswahrende - „Staatsrechtliche Erklärung“ ab. Diese wurde von der „Sudetenpost“ (Seite 14 in Folge 7 vom 3. Juli 2014) abgedruckt. Siehe: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Sudetenpost_3.7.2014,S.14.pdf
  13. siehe die Zeitschrift Přítomnost unter http://www.pritomnost.cz/cz/archiv-od-r-1924/27-uncategorized/433-archiv-rocnik-1936
  14. Wenzel Jaksch: Europas Weg nach Potsdam. 2. Auflage, Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart 1959, S. 282.
  15. http://www.zwittau.de/verweise/runciman/runciman-bericht.htm [Schlußbericht Runcimans über seine Vermittlungstätigkeit in der CSR im August/September 1938]
  16. http://glasnost.de/db/DokAus/38muenchen.html