Deutscher Aero Club

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Deutscher Aero Club e. V.
Logo des DAeC
Gegründet 4. August 1950
Gründungsort Gersfeld (Rhön)
Präsident Wolfgang Müther
Mitglieder 21 direkte

100.000 mittelbare

Website http://www.daec.de

Der Deutsche Aero Club e. V. (DAeC) ist der Dachverband der Luftsportlerinnen und Luftsportler in Deutschland. Er hat 21 direkte und zirka 100.000 mittelbare Mitglieder[1]. Auf internationaler Ebene ist der DAeC Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der Fédération Aéronautique Internationale (FAI) und von Europe Air Sports (EAS).

Geschichte

Der Deutsche Aero Club (DAeC) wurde am 4. August 1950 in Gersfeld/Rhön gegründet. Zu dieser Zeit unterlag der Luftsport noch den strengen Auflagen der Alliierten. Die ersten Treffen der Vereinsmitglieder auf der Wasserkuppe waren deshalb teilweise illegal.[2] Zu den Initiatoren dieser Treffen gehörte Wolf Hirth, der mit der „dringend erforderlichen Interessenvertretung gegenüber den Behörden und dem Ausland“[2] argumentierte. Unter dem Motto „Einigkeit mach stark“ sollten alle Segelflieger, Motorflieger, Modellflieger und Ballonfahrer ein gemeinsames Dach bekommen.[2]

Zu den ersten Gremien des neuen Dachverbandes gehörten die Sportkommissionen, die – bis auf die 1952 gegründete Fallschirmsportkommission – bereits 1951 ins Leben gerufen wurden. Hinzu kamen bald der Technische Ausschuss, der Ausschuss für Luftfahrtmedizin, der Meteorologische Ausschuss, der Ausschuss für Presse und Werbung, der Rechtsausschuss und die Luftsportjugend im DAeC.[2]

Im Juli 1951 wurde der DAeC von der Fédération Aéronautique Internationale (FAI) als Vertretung der deutschen Luftsportler aufgenommen. Zwei Jahre nach der Gründung zählte der DAeC bereits 16.000 Mitglieder, 1960 waren es mehr als doppelt so viele.[3] Heute gehören rund 100.000 Gesamtmitglieder zu dem Verband. Einen Meilenstein in der Verbandsgeschichte stellte der Zusammenschluss mit dem Flug- und Fallschirmsportverband (FFSV) am 21. September 1990 dar – dem Luftsportverband der DDR.

Am 1. September 1999 zog die Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Aero Clubs von Heusenstammm bei Frankfurt nach Braunschweig.

Zu dem Zweck des Dachverbandes zitierte der „aerokurier“ Georg Brütting, von 1977 bis 1983 Präsident des Deutschen Aero Clubs, mit den Worten: „So verschiedenartig die einzelnen Luftsportarten auch sein mögen, so war es gut und richtig, sie unter einem Dach im Deutschen Aero Club zusammenzufassen und zu betreuen, so wie es international auch in der Weltluftsportorganisation FAI geschieht. Die Einheit hat den Luftsport stark gemacht, und sie ist heute wichtiger denn je.“[3]

Zweck

Sein satzungsgemäß erklärter Zweck ist es, alle Luftsporttreibenden und die für sie tätigen Verbände und Vereine in Deutschland zusammenzuschließen.

Um als Fachverband die speziellen Interessen der einzelnen Luftsportarten zu vertreten und weiter zu entwickeln, haben sich die Sportfachverbände wie DHV und DFV gegründet. Die Fachverbände sind ordentliche Mitglieder im DAeC (Luftsportverband mit besonderer Aufgabenstellung).

In der „Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV)“ sind die Fachverbände teilweise gleichberechtigt als Beauftragte benannt. Für Hängegleiter und Gleitsegel ist ausschließlich der DHV zuständig. Bezüglich der Zuständigkeit für Ultraleichtflugzeuge besteht zwischen DAeC und DULV eine Absprache, der eine Art „Arbeitsteilung“ nach bestimmten Ultraleichtflugzeugtypen zugrunde liegt. Vom DULV werden hauptsächlich die gewichtskraftgesteuerten Ultraleichtflugzeuge betreut, vom Luftsportgeräte-Büro de DAeC überwiegend die dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeuge. Bei Sprungfallschirmen ist der DFV der von den meisten Springern für deren Administration gewählte Beauftragte. Beauftragung und Verbandsarbeit sind deutlich voneinander getrennt, worauf die Aufsicht (Luftfahrt-Bundesamt, Verkehrsministerium) achtet. Eine hoheitliche Beauftragung beinhaltet, dass die Organisationen quasi Behördenaufgaben übernehmen, allen Kunden (unabhängig von Mitgliedschaften) diese Leistungen zur Verfügung stellen müssen und sich aus den Gebühren, für die es Verordnungen gibt, finanzieren müssen.

Gliederung

Der DAeC ist föderal gegliedert. Jedes Bundesland beheimatet einen Landesverband, der rechtlich selbständig ist. Nur diese Landesverbände sind die stimmberechtigten Mitglieder des DAeC. Für den Einzelnen besteht die Mitgliedschaft im DAeC mittelbar durch Beitritt in den jeweiligen Landesverband.

Nicht alle entsprechenden Luftsportler, Vereine oder Verbände sind dem DAeC angeschlossen. Zentrale des DAeC ist die Bundesgeschäftsstelle am Forschungsflughafen Braunschweig. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Zusammenarbeit mit den Mitgliedsverbänden, die Wahrnehmung und Sicherung von Interessen des Luftsports und die Unterstützung der Aktivitäten der Bundeskommissionen[4].

Luftsportarten

Die DAeC-Mitglieder sind in sieben Luftsportarten aktiv. Dazu gehören Segelfliegen, Motorfliegen, Modellfliegen, Fallschirmspringen, Ballonfahren, Ultraleichtfliegen und Drachen- und Gleitschirmfliegen[5]. In den verschiedenen Disziplinen der Sportarten richtet der DAeC nationale und internationale Meisterschaften aus, er verwaltet Sportlizenzen und dokumentiert Rekorde.[6]

Hauptversammlung und Vorstand

Die ordentliche Hauptversammlung ist das höchste Organ des DAeC. Sie findet in der Regel einmal im Jahr statt und setzt sich zusammen aus: den Vorsitzenden der Bundeskommissionen (Segelflug, Modellflug, Motorflug, Fallschirmsport, Ballonfahrt, Ultraleicht, Gleitschirm- und Drachenflug), den Vorsitzenden der regionalen Multi-Luftsportverbände und den Vorsitzenden der nationalen Mono-Luftsportverbände.[7]

Der Vorstand des DAeC teilt sich auf in den Präsidenten und dessen Vizepräsidenten. Präsident ist Wolfgang Müther, Vizepräsidenten sind René Heise, Michael Rottland, Gunter Schmidt und Sigrid Berner (Schatzmeisterin)[8]. Zur Liste der früheren DAeC-Präsidenten gehören unter anderem Günter Graf Hardenberg, Georg Fürst von Waldburg zu Zeil und Trauchburg, Emich Fürst zu Leiningen, Harald Quandt – er hatte 1960 den ersten Privatjet –, Georg Brütting, sowie Herbert Culmann (ex-Lufthansa-Chef) und Klaus Koplin.

Generalsekretär des DAeC ist seit dem 1. Juli 2015 Udo Beran. Die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Braunschweig.

Luftsportgeräte-Büro

Der DAeC ist vom Bundesministerium für Verkehr beauftragt, öffentliche Aufgaben zu übernehmen, die sich aus der Benutzung von Luftsportgeräten ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören die Erteilung von Musterzulassungen und Verkehrszulassungen von Ultraleichtflugzeugen.[4] Außerdem übernimmt das Büro die Ausbildung und Berechtigung des Luftfahrtpersonals, Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten sowie Musterprüfungen von Großflugmodellen.[9] Das Luftsportgerätebüro agiert unabhängig von den Verbandsaktivitäten des DAeC. Insgesamt sind beim DAeC 180 Luftfahrschulen für UL-Piloten und 16 für Fallschirmspringer registriert.[10]

Ultraleichtflugzeuge

Der DAeC ist in Deutschland gemäß § 1 der „Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV)“ vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Okt. 2001 (BGBl I S. 2638), mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Ultraleichtflugzeuge betraut:

  1. Erteilung der Muster- und Verkehrszulassung dieser Luftsportgeräte,
  2. Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte,
  3. Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals,
  4. Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt
  5. Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung,
  6. die Wahrnehmung der Aufgaben entsprechend den Nummern 2 bis 5 für ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einem nicht fest mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor und mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät.

Vollkommen gleichberechtigt ist gem. § 2 BeauftrV auch der DULV mit exakt diesen Aufgaben beauftragt.

Gleitflugzeuge

Gem. § 3a der BeauftrV ist der DAeC ebenso wie der Deutsche Hängegleiter-Verband darüber hinaus mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Gleitflugzeuge gem. § 1 Abs. 4 LuftVZO betraut:

  1. Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte,
  2. Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals,
  3. Erteilung der Erlaubnisse zum Starten und Landen mit diesen Luftsportgeräten außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25 Luftverkehrsgesetz)
  4. Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt
  5. Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung.

Sprungfallschirme

Darüber hinaus gilt gem. § 4 der BeauftrV eine entsprechende Beauftragung gleichberechtigt für den DAeC und den DFV bezüglich der Benutzung des Luftraums durch Sprungfallschirme.

Flugmodelle

Gem. § 4a der BeauftrV ist der DAeC gleichberechtigt mit dem Deutscher Modellfliegerverband e. V. entsprechend mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Flugmodelle gem. § 1 Abs. 1 Nr. 8 LuftVZO betraut:

  1. Erteilung der Musterzulassung von Flugmodellen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 Kilogramm und bis zu 150 Kilogramm
  2. Erteilung der Erlaubnisse für Steuerer dieser Flugmodelle
  3. Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung für Steuerer dieser Flugmodelle
  4. Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutscher Aero Club e.V.: Deutscher Aero Club e.V.: Verband. In: www.daec.de. Abgerufen am 3. Juni 2016.
  2. a b c d Einigkeit macht stark. Aerokurier, 50 Jahre DAeC. Vereinigte Motor-Verlage GmbH & Co KG, Stuttgart 1. August 2000, S. 21.
  3. a b Einigkeit macht stark. Aerokurier, 50 Jahre DAeC. Vereinigte Motor-Verlage GmbH & Co KG, Stuttgart 1. August 200, S. 22.
  4. a b Tilman Reuss (Hrsg.): Jahrbuch der Luft- und Raumfahrt, Reuss 2016. Aviatic Verlag GmbH, Oberhaching 2016, S. 402.
  5. Deutscher Aero Club e.V.: Deutscher Aero Club e.V.: Sportarten. In: www.daec.de. Abgerufen am 6. Juni 2016.
  6. Deutscher Aero Club e.V.: Deutscher Aero Club e.V.: Sportarten. In: www.daec.de. Abgerufen am 6. Juni 2016.
  7. Deutscher Aero Club e.V.: Deutscher Aero Club e.V.: Satzungen und Ordnungen. In: www.daec.de. Abgerufen am 3. Juni 2016.
  8. Deutscher Aero Club e.V.: Deutscher Aero Club e.V.: Vorstand/Bukos. In: www.daec.de. Abgerufen am 3. Juni 2016.
  9. Tilman Reuss (Hrsg.): Jahrbuch der Luft- und Raumfahrt, Reuss 2016. Aviatic Verlag GmbH, Oberhaching 2016, S. 400.
  10. Tilman Reuss (Hrsg.): Jahrbuch der Luft- und Raumfahrt, Reuss 2016. Aviatic Verlag, Oberhaching 2016, S. 400.