Drug Enforcement Administration

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Drug Enforcement Administration
— DEA —
US-DrugEnforcementAdministration-Seal.svg
Staatliche Ebene Bundesbehörde
Stellung der Behörde Zivile Justizbehörde (Strafverfolgungsbehörde)
Aufsichtsbehörde(n) Justizministerium
Gründung 1. Juli 1973
Hauptsitz Washington D.C.
Behördenleitung Michele Leonhart, Administrator[1]
Anzahl der Bediensteten > 5.500
Website www.justice.gov

Die Drug Enforcement Administration (DEA, „Drogenbekämpfungsbehörde“) ist eine U.S.-amerikanische, dem Justizministerium der Vereinigten Staaten unterstellte, Strafverfolgungsbehörde mit Hauptsitz am Jefferson Davis Highway in Alexandria, Virginia, deren Ziel es ist, die illegale Herstellung von Drogen und den Drogenhandel in den USA zu unterbinden. Sie verfolgt damit die Umsetzung eines US-amerikanischen Gesetzesbeschlusses von 1970, des so genannten Controlled Substances Act.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Auftrag

DEA-Marke

[Bearbeiten] Aufgaben

Der U.S.-Kongress hat verbotene Substanzen in fünf Klassen aufgeteilt, die von der DEA verfolgt werden. Die Klassifizierung basiert auf verschiedenen Faktoren, wie z. B. das durch die DEA wahrgenommene Potenzial an Missbrauch einer Substanz, sowie der Einschätzung des U.S.-Gesundheitsministeriums, ob der betroffenen Substanz eine seriöse medizinische Verwendung zukommen kann. Die Strafen für den Besitz von verbotenen Drogen fußen auf der Klassifizierung einer Substanz. Die Einschätzungen der DEA und des U.S.-Gesundheitsministeriums werden angezweifelt.

[Bearbeiten] Rechtsgrundlage

Darüber hinaus unterliegt der Drogenhandel auch dem RICO Act, einem Bundesgesetz zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität, Kriminelle Vereinigungen und Banden. Das Gesetz ermöglicht es Bundesstaatsanwälten, zu verfolgen und gegebenenfalls Klage zu erheben, wenn eine Person in Verdacht steht, einer kriminellen Organisation anzugehören. Dies kann der Fall sein, wenn der Angeklagte innerhalb von zehn Jahren zwei von insgesamt 35 definierten Straftaten mit demselben Ziel oder Resultat begangen hat. Dazu gehört auch der von der DEA verfolgte Drogenhandel.

[Bearbeiten] Klassifizierung

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DEA-Agenten bei einer Übung
  • Klasse-I-Drogen: hohes Potenzial an Missbrauch, kein nachgewiesener medizinischer Nutzen, unter anderem: PCP, GHB, MDA, MDMA/Ecstasy, Heroin, LSD, Meskalin
  • Klasse-II-Drogen: hohes Potenzial an Missbrauch, teilweise nachgewiesener medizinischer Nutzen, hohe Wahrscheinlichkeit für psychische oder physische Abhängigkeit. Diese Drogen sind verschreibungspflichtig, der Absatz wird sorgfältig von der DEA kontrolliert und überwacht, unter anderem: Kokain, Methylphenidat, Pethidin, Opium, Morphin, N-Methylamphetamin
  • Klasse-III-Drogen: weniger Potenzial für Missbrauch als Klasse-I- und -II-Substanzen, anerkannte medizinische Anwendungen und eine mäßige bis geringe Wahrscheinlichkeit der psychischen oder physischen Abhängigkeit. Diese Drogen sind verschreibungspflichtig, der Absatz weniger streng überwacht als Klasse-II-Substanzen, unter anderem: Steroide, Hypnotika, Codein, synthetisches Δ9-THC, Ketamin
  • Klasse-IV-Drogen: weniger Potenzial für Missbrauch als Klasse-III-Substanzen, anerkannte medizinische Anwendungen und ein geringeres Risiko einer Abhängigkeit als bei Klasse III. Der Verkauf wird ähnlich wie Klasse III überwacht, unter anderem: Diazepam
  • Klasse-V-Drogen: weniger Potenzial für Missbrauch als Klasse-IV-Substanzen, geringes Risiko der psychischen oder physischen Abhängigkeit. Sind meist im freien Handel erhältlich, unter anderem Hustenmedizin, die geringe Mengen von Codein enthalten.

[Bearbeiten] Kritik

Die DEA gerät sowohl in den USA als auch im Ausland regelmäßig für ihre extrem aggressive Vorgehensweise im Rahmen des „War on Drugs“ in die Schlagzeilen.

Der Verteidigungsminister von Venezuela, Ramón Carrizales, erklärte, man habe festgestellt, dass innerhalb der DEA Drogenkartelle tätig seien und dass die Drogenbehörde in der Zeit ihrer Tätigkeit in Venezuela nichts anderes getan habe, als den Drogenhandel zu begünstigen.[2]

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. www.justice.gov Administrator (Engl.). Aufgerufen 11. Juni 2010.
  2. Venezuela denuncia que en la DEA operan carteles de droga. In: teleSUR. 2. April 2009, abgerufen am 3. April 2009 (spanisch).

[Bearbeiten] Weblinks

 Commons: Drug Enforcement Administration – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


38.842222-77.051667Koordinaten: 38° 50′ 32″ N, 77° 3′ 6″ W

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