Gerichtsbezirk Bregenz

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Gerichtsbezirk
Bregenz
Bregenz
Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Bregenz
 Landesgericht Feldkirch
Basisdaten
Bundesland Vorarlberg
Bezirk Bregenz
Sitz des Gerichts Bregenz
Kennziffer 8022
zuständiges Landesgericht  Feldkirch
Fläche 274,86 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 108.169
(1. Jänner 2023)

Der Gerichtsbezirk Bregenz ist der örtliche Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Bregenz im österreichischen Bundesland Vorarlberg.

Der Sitz des Bezirksgerichts befindet sich in der Vorarlberger Landeshauptstadt Bregenz. Somit ist der Gerichtsbezirk Bregenz einer von zwei Gerichtsbezirken im politischen Bezirk Bregenz und einer von fünf Gerichtsbezirken im Bundesland Vorarlberg. Als übergeordnetes Gericht fungiert das Landesgericht Feldkirch.

Die Zuteilung der Gerichtssprengel in Vorarlberg erfolgte mit der Verordnung der Bundesregierung vom 19. Jänner 1971 über die Sprengel der in Vorarlberg gelegenen Bezirksgerichte im BGBl. Nr. 33/1971. Der Gerichtsbezirk Bregenz wurde darin in § 3 festgelegt.[1]

Gerichtssprengel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Bezirksgericht Bregenz

Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf jene Gemeinden des Bezirks Bregenz, die nicht zum Gerichtsbezirk Bezau gehören. Dazu zählen insbesondere die Gemeinden im Vorarlberger Rheintal und im Leiblachtal. Außerdem gehören auch die Gemeinden Alberschwende, Doren, Riefensberg und Sulzberg aus der Region Bregenzerwald zum Gerichtsbezirk Bregenz.

  1. Alberschwende
  2. Bildstein
  3. Bregenz
  4. Buch
  5. Doren
  6. Eichenberg
  7. Fußach
  8. Gaißau
  9. Hard
  10. Höchst
  11. Hörbranz
  12. Hohenweiler
  13. Kennelbach
  14. Langen bei Bregenz
  15. Lauterach
  16. Lochau
  17. Möggers
  18. Riefensberg
  19. Schwarzach
  20. Sulzberg
  21. Wolfurt

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. § 3 der Verordnung der Bundesregierung vom 19. Jänner 1971 über die Sprengel der in Vorarlberg gelegenen Bezirksgerichte.