Gesetz über digitale Dienste

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Flagge der Europäischen Union

Verordnung (EU) 2022/2065

Titel: Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG
Kurztitel: Gesetz über digitale Dienste
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
GdD, DSA
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Wettbewerbsrecht
Grundlage: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 116
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Inkrafttreten: 16. November 2022
Anzuwenden ab: Artikel 24 Absätze 2, 3 und 6, Artikel 33 Absätze 3 bis 6, Artikel 37 Absatz 7, Artikel 40 Absatz 13 und Kapitel IV Abschnitte 4, 5, und 6: 16. November 2022

sonst: 17. Februar 2024

Fundstelle: ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1–102[1]
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Das Gesetz über digitale Dienste (GdD; englisch Digital Services Act, DSA; französisch Règlement sur les Services Numériques, RSN) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die unter anderem Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, Dienste und Produkte schuf.[2] Die Verordnung aktualisierte den 2000 beschlossenen rechtlichen Rahmen für Online-Plattformen der Europäischen Union und passte ihn an die Gegebenheiten des Plattformkapitalismus an. Dabei sollten die Grundsätze eines freien Internets jedoch berücksichtigt werden.[3][4] Kernvorschriften sind seit dem 16. November 2022 anwendbar,[5] der überwiegende Teil seit dem 17. Februar 2024.[6]

Weiterer Bestandteil des Regelungspakets war das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), das neue Regelungen für sogenannte Gatekeeper-Plattformen schuf.[7][8]

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Europäische Kommission sah insbesondere nach dem Inkrafttreten des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes Probleme in der Regulierung des digitalen Binnenmarktes, sodass eine gemeinsame Regulierung für die Moderation von strafbaren Inhalten durch Plattformunternehmen geschaffen werden sollte.[9]

Verfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In seinen Sitzungen am 19. und 20. Januar 2022 beschloss das Europäische Parlament den Bericht zum Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste.[10][11][12] Der angenommene Bericht[13] wurde im Trilog zwischen Parlament und Rat verhandelt.[14] Am 23. April 2022 teilten die Berichterstatter von Parlament[15] und Rat[16] unter Beteiligung der Kommission[17][18] die politische Einigung über die Inhalte des Entwurfs mit. Im nächsten Schritt wurde das Dossier von Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für das Parlament und dem Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten für den Rat zur endgültigen Beschlussfassung durch die Gremien vorbereitet.[19][20]

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die EU-Kommission verfolgt nach eigenen Angaben mit der Verordnung primär drei Ziele:

  • Besserer Schutz der Verbraucher und ihrer Grundrechte im Internet,
  • Schaffung eines leistungsfähigen bzw. klaren Transparenz- und Rechenschaftsrahmens für Online-Plattformen,
  • Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt.[21]

Die Verordnung enthält zudem Vorschriften für vermittelnde Online-Dienste, die von Menschen in Europa genutzt werden. Die Pflichten der Online-Unternehmen variieren je nach Rolle, Größe und Auswirkung im Online-Umfeld.[21]

Anforderungen an Online-Plattformen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach den neuen Vorschriften müssen Vermittlungsdienste, d. h. Online-Plattformen – wie soziale Medien und Marktplätze – Maßnahmen ergreifen, um ihre Nutzer vor illegalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen zu schützen:[19][20]

  • Die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten werden Zugang zu den Algorithmen sehr großer Online-Plattformen (engl. Very Large Online Platform) erhalten.
  • Plattformen müssen ein klareres „Melde- und Aktions“-Verfahren bereitstellen, bei dem die Nutzer die Möglichkeit haben, illegale Inhalte online zu melden; Meldungen von Nutzern müssen von den Plattformen zügig bearbeitet werden. Die Melder müssen über das Ergebnis informiert werden.
  • Meldungen müssen nicht-willkürlich und diskriminierungsfrei und unter Wahrung der Grundrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Datenschutzes, bearbeitet werden.
  • Online-Marktplätze müssen dafür sorgen, dass Verbraucher sichere Produkte oder Dienstleistungen online erwerben können, indem sie die Kontrollen verstärken, um nachzuweisen, dass die von Händlern gemachten Angaben zuverlässig sind („Kenne deinen Geschäftskunden“), und Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass illegale Inhalte auf ihren Plattformen erscheinen, auch durch Stichproben.
  • Nicht einvernehmlich weitergegebene illegale Inhalte (Rachepornos) sollen sofort aus dem Verkehr gezogen werden.
  • Online-Plattformen und Suchmaschinen können mit Geldbußen von bis zu 6 % ihres weltweiten Umsatzes belegt werden. Im Falle sehr großer Online-Plattformen (mit mehr als 45 Millionen Nutzern) wird die EU-Kommission die alleinige Befugnis haben, die Einhaltung der Vorschriften zu verlangen.

Pflichten gegenüber Nutzern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Nutzer müssen besser darüber informiert werden, wie ihnen Inhalte empfohlen werden, und es muss mindestens eine Option dazu angeboten werden, die nicht auf Profiling basiert.
  • Zielgerichtete Werbung ist verboten, wenn sie auf besondere Kategorien personenbezogener Daten zielt (z. B. politische Überzeugung, sexuelle Ausrichtung, Religion oder ethnische Herkunft).
  • Plattformen, die Minderjährige als Zielgruppe haben, müssen besondere Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen, u. a. durch ein vollständiges Verbot zielgerichteter Werbung.
  • Dark Patterns werden verboten. Online-Plattformen und -Märkte dürfen niemanden dazu bringen, ihre Dienste zu nutzen, indem sie z. B. eine bestimmte Wahlmöglichkeit stärker hervorheben oder Empfänger durch störende Pop-ups dazu drängen, ihre Wahl zu ändern. Außerdem sollte die Kündigung eines Abonnements für einen Dienst nicht schwieriger sein als das Abonnieren.
  • Nutzer digitaler Dienste werden das Recht haben, Entschädigung für Schäden oder Verluste zu verlangen, die sie aufgrund von Verstößen durch Plattformen erlitten haben.[19][20]

Pflichten bezogen auf Inhalte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sehr große Online-Plattformen werden strengere Verpflichtungen erfüllen müssen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den erheblichen gesellschaftlichen Risiken stehen, die von ihnen ausgehen, wenn sie illegale und „schädliche“ (‘harmful content’) Inhalte, einschließlich Desinformationen, verbreiten:[19][20]

  • Sehr große Online-Plattformen müssen systemische Risiken bewerten und abmildern und sich jedes Jahr unabhängigen Prüfungen unterziehen. Darüber hinaus müssen große Plattformen, die so genannte „Empfehlungssysteme“ (Algorithmen, die bestimmen, was die Nutzer zu sehen bekommen) verwenden, mindestens eine Option anbieten, die nicht auf Profiling basiert
  • Wenn eine Krise eintritt, d. h. wenn außergewöhnliche Umstände die öffentliche Sicherheit oder die Gesundheit bedrohen „können“[22], kann die Kommission von sehr großen Plattformen verlangen, die Beförderung der Bedrohung auf ihren Plattformen zu begrenzen. Diese besonderen Maßnahmen sind auf drei Monate begrenzt.

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bürgerrechtsbewegung European Digital Rights meldete in einer Pressemeldung[23] substanzielle Bedenken an und beurteilte den Vorschlag als Gefahr für die Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit.

Abgeordnete der Piratenpartei bemängelten, dass sich mit dem Gesetzesvorschlag Industrieinteressen gegenüber digitalen Bürgerrechten durchgesetzt hätten.[24]

Der deutsche Literatur- und Medienwissenschaftler Roberto Simanowski sieht in dem Gesetz Tendenzen zu einer illiberalen Demokratie, die durch neue Ausschlusskriterien in den sozialen Medien die Demokratie verteidigen will. Die sozialen Medien, die zunächst als Demokratieverstärker gefeiert wurden, werden immer mehr als Gefahr für die Demokratie wahrgenommen. Kritiker würden zu Recht, wie schon im Falle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, durch das proaktive algorithmische Overblocking einen Angriff auf die Meinungsfreiheit fürchten.[25]

Als der EU-Kommissar Thierry Breton nach den Unruhen in Frankreich im Sommer 2023 ankündigte, auf Grundlage des GdD soziale Netzwerke notfalls abzuschalten, sei ein „Aufschrei durch die europäische Zivilgesellschaft“ gegangen, da solche Maßnahmen eher aus autoritären Staaten als aus Demokratien bekannt seien, meinte Tomas Rudl vom Blog netzpolitik.org.[26]

Nach Artikel 34 des DSA sollen Plattformbetreiber nicht nur rechtswidrige Inhalte entfernen, sondern auch kritische und nachteilige Einträge überprüfen. In einem Kommentar vom Februar 2024 sah der pensionierte Richter Manfred Kölsch derartige Regelungen als Beleg für die demokratiefeindlichen Hintergründe, mit denen die EU-Kommission das DSA vorangetrieben hatte. Weiter stellte er fest, dass die vorgeschriebenen nationalen Koordinatoren gegenüber der europäischen EU-Kommission weísungsgebunden sind und damit Verantwortung von der Länder- und Bundesebene an die EU abgegeben wird. Der Staat überlasse Eingriffe in die Meinungs- und Informationsfreiheit, die er selbst nicht durchführen dürfte, Dritten wie etwa zivilgesellschaftlichen Hinweisgebern und Plattformbetreibern. Die Brisanz des DSA, so Kölsch, sei für den Bürger wegen dessen Umfang und der Komplexität nicht unmittelbar erkennbar. Die Gefahr für die demokratischen Grundrechte durch das DSA werde sich nur schleichend bemerkbar machen und sie sei professionell hinter einer rechtsstaatlichen Fassade versteckt.[27]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste). In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 277, 27. Oktober 2022, S. 1–102.
  2. Ursula von der Leyen: Eine Union, die mehr erreichen will – Meine Agenda für Europa. (PDF) Europäische Kommission, 2019, S. 16, abgerufen am 15. Dezember 2020: „Mit einem neuen Gesetz über digitale Dienste müssen bessere Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, Dienste und Produkte geschaffen und der digitale Binnenmarkt vollendet werden.“
  3. The Digital Services Act package. In: digital-strategy.ec.europa.eu. Europäische Kommission, 26. April 2021, abgerufen am 30. Juni 2021 (englisch).
  4. Stefan Krempl: Digital Services Act: Rechtliches Betriebssystem gegen das wilde Netz. In: heise online. 16. Dezember 2020, abgerufen am 18. Januar 2021.
  5. Für ein besseres Internet: Das Gesetz über die digitalen Dienste (DSA) tritt heute in Kraft. Abgerufen am 6. September 2023.
  6. LoschelderLeisenberg: Digital Services Act (DSA) – das müssen Sie nun unternehmen! In: Loschelder Leisenberg Rechtsanwälte. 5. Oktober 2023, abgerufen am 5. Oktober 2023 (deutsch).
  7. Das Gesetz über digitale Märkte: für faire und offene digitale Märkte. In: ec.europa.eu. Europäische Kommission, 15. Dezember 2020, abgerufen am 30. Juni 2021.
  8. Neue EU-Regeln sollen Internetriesen Grenzen setzen. In: Reuters. Dezember 2020, archiviert vom Original am 14. Dezember 2020; abgerufen am 30. Juni 2021.
  9. Eike Kühl: Digital Services Act: Das neue Grundgesetz für Onlinedienste. In: Zeit online. 14. Dezember 2020, abgerufen am 15. Dezember 2020.
  10. Christel Schaldemose: Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG. (A9-0356/2021). In: europarl.europa.eu. Europäisches Parlament, 20. Dezember 2021, abgerufen am 20. Januar 2022 (bulgarisch, spanisch, tschechisch, dänisch, deutsch, estnisch, griechisch, englisch, französisch, irisch, kroatisch, italienisch, lettisch, litauisch, ungarisch, maltesisch, niederländisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, slowakisch, slowenisch, finnisch, schwedisch).
  11. Protokoll – Ergebnis der namentlichen Abstimmungen – Anlage. (PDF; 1,3 MB) 19. Januar 2022. In: europarl.europa.eu. Europäisches Parlament, 19. Januar 2022, abgerufen am 11. Februar 2022.
  12. Protokoll – Ergebnis der namentlichen Abstimmungen – Anlage. 20. Januar 2022. In: europarl.europa.eu. Europäisches Parlament, 20. Januar 2022, abgerufen am 21. Januar 2022 (französisch).
  13. Abänderungen des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2022 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (COM(2020)0825 – C9-0418/2020 – 2020/0361(COD)). (P9_TA(2022)0014). In: europarl.europa.eu. Europäisches Parlament, 20. Januar 2022, abgerufen am 21. Januar 2022.
  14. Ingo Dachwitz: Wie die Datenindustrie ein Verbot von Überwachungswerbung verhinderte. In: netzpolitik.org. 20. Januar 2022, abgerufen am 21. Januar 2022.
  15. Christel Schaldemose: auf Twitter. In: twitter.com. 23. April 2022, abgerufen am 25. April 2022 (englisch): „We have a deal on the #DSA! Better online rights for citizens, democratic control over algorithms and disinformation and a ban on targeted ads towards minors. A global golden standard. Great teamwork – proud!“
  16. Französische EU-Ratspräsidentschaft 2022: auf Twitter. In: twitter.com. 23. April 2022, abgerufen am 25. April 2022 (französisch): „‼️ACCORD‼️ Accord provisoire entre le @EUCouncil et le @Europarl_EN sur la loi sur les services numériques #DSA. Un texte essentiel pour mieux protéger l’espace en ligne et lutter contre la diffusion de contenus illicites tout en garantissant les droits fondamentaux. #PFUE2022“
  17. Margrethe Vestager: auf Twitter. In: twitter.com. 23. April 2022, abgerufen am 25. April 2022 (englisch): „Ta da! 16 hours, lots of sweets (but cookies still declined ;) We have a deal on the #DSA: The Digital Services Act will make sure that what is illegal offline is also seen & dealt with as illegal online – not as a slogan, as reality! And always protecting freedom of expression!“
  18. Thierry Breton: auf Twitter. In: twitter.com. 23. April 2022, abgerufen am 25. April 2022 (englisch): „Yes, we have a deal! With the #DSA, the time of big online platforms behaving like they are “too big to care” is coming to an end. A major milestone for 🇪🇺citizens. Congratulations to the European Parliament & Council and thank you to the great EU team working countless hours!“
  19. a b c d Yasmina Yakimova, Inga Höglund: Digital Services Act: agreement for a transparent and safe online environment. In: europarl.europa.eu. Europäisches Parlament, 23. April 2022, abgerufen am 25. April 2022 (englisch).
  20. a b c d Arianne Sikken: Digital Services Act: Council and European Parliament provisional agreement for making the internet a safer space for European citizens. In: consilium.europa.eu. Rat der Europäischen Union, 23. April 2022, abgerufen am 25. April 2022 (englisch).
  21. a b Europäische Kommission: Gesetz über digitale Dienste: mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld. In: Europäische Kommission. Europäische Kommission, 15. Dezember 2021, abgerufen am 1. Dezember 2021 (deutsch).
  22. Art. 36 Abs. 2 des Gesetzes über digitale Dienste
  23. EDRi: On new crisis response mechanism and other last minute additions to the DSA. EDRi, 12. April 2022, abgerufen am 26. April 2022.
  24. Christoph G. Schmutz: Schluss mit dem Wilden Westen im Internet: Die EU einigt sich auf das Gesetz zu digitalen Diensten. In: NZZ. 23. April 2022, abgerufen am 26. April 2022.
  25. Roberto Simanowski: Das Virus und das Digitale. Wien 2021, S. 75 ff.
  26. https://netzpolitik.org/2023/digital-services-act-eu-kommissar-haelt-an-lizenz-zum-abklemmen-sozialer-netze-fest/
  27. Manfred Kölsch:"Die Meinungsfreiheit stirbt hinter schönen Fassaden" Cicero vom 16. Februar 2024