Hochschulreife
Mit Hochschulreife ist die Befähigung für ein Studium an einer Hochschule gemeint. Die Hochschulzugangs- oder Studienberechtigung wird durch ein entsprechendes Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife bescheinigt. Daraus ergibt sich dem Grunde nach regelmäßig ein Anspruch auf Studienzulassung.
Diese Sammelbegriffe werden für alle Bildungsabschlüsse angewendet, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigen. Gegenüber der Hochschule gilt ein „Zeugnis der Hochschulreife” als Nachweis für die Studierfähigkeit eines Studienbewerbers.
Die Hochschulreife wird entweder durch eines der vorgenannten Reifezeugnisse nach Abschluss einer schulischen Oberstufenausbildung oder aber in anderer Form nachgewiesen.
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Zugang zum Hochschulstudium [Bearbeiten]
Der Nachweis der Qualifikation für ein Hochschulstudium erfolgt grundsätzlich durch den erfolgreichen Abschluss einer auf das Studium vorbereitenden Schulbildung. In diesem Sinne ist allgemeine Zulassungsvoraussetzung ein Reifezeugnis mit entsprechender Dauer und Qualität. Mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss wird die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt, falls zuvor eine eingeschränkte Studienberechtigung vorgelegen hat.
Im November 2008 beschloss die Hochschulrektorenkonferenz die Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte. Im März 2009 schließlich einigten sich die Kultusminister der Länder darauf, dass Absolventen betrieblicher Aufstiegsfortbildungen – beispielsweise Meister im Handwerk, Industriemeister, Techniker, Fachwirte und Inhaber gleichgestellter Abschlüsse – deutschlandweit die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten: Sie können ein Fach ihrer Wahl studieren, ohne eine Eignungsprüfung ablegen zu müssen. Damit ist ihr Abschluss der allgemeinen Hochschulreife gleichgesetzt. Berufstätige mit mindestens zweijähriger Ausbildung plus dreijähriger Berufspraxis erhalten nach der neuen Regelung eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung, wenn sie ein Einstellungsverfahren oder ein einjähriges Probestudium absolvieren.[1]
Prinzipiell gilt neben dem Zeugnis selbst auch dessen Qualität, weil in einigen Studienfächern eine Zulassungsbeschränkung gilt.
Zeugnisse der Hochschulreife [Bearbeiten]
In den Schulsystemen der deutschen Bundesländer können verschiedene Hochschulzugangsberechtigungen erworben werden:
- die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur, als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für sämtliche Studiengänge an Universitäten, Technische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen usw.
- die Fachgebundene Hochschulreife bzw. das fachgebundene Abitur als eingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung für bestimmte Studienfächer an den universitären Hochschulen, aber sämtliche Studiengänge an Fachhochschulen
- die Fachhochschulreife (allgemein oder fachgebunden, umgangssprachlich Fachabitur) als Zugangsberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen, Gesamthochschulen und (länderbezogen) bestimmte (Bachelor-)Studiengänge an Universitäten
- den berufsbildende Hochschulzugang für facheinschlägige Studiengänge
Fachabitur ist eine Bezeichnung sowohl für die fachgebundene als auch für die Fachhochschulreife. Ursprünglich wurde allein die fachgebundene Hochschulreife umgangssprachlich als „Fachabitur“ (fachgebundenes Abitur) bezeichnet. Der Bedeutungswandel begann – insbesondere in den nördlichen Ländern der Bundesrepublik Deutschland – Anfang der 1970er Jahre mit der Gründung der neuen Hochschulart, der Fachhochschule. Zulassungsvoraussetzung war die Fachhochschulreife, die entweder über eine neu errichtete Schulform (Fachoberschule oder eine vergleichbare Oberschule) erworben werden konnte. Da das Abitur als Synonym für die Allgemeine Hochschulreife bzw. Fachgebundene Hochschulreife bekannt war, die Fachhochschulreife dagegen – noch eher – unbekannt, wurde umgangssprachlich teilweise die Fachhochschulzugangsberechtigung als „Fachabitur“ bezeichnet. Mittlerweile wird auch in Broschüren einiger deutscher Länder die Allgemeine Fachhochschulreife bzw. Fachgebundene Fachhochschulreife als „Fachabitur“ bezeichnet, und Fachoberschulen wie in Bayern verwenden Fachabitur durchgängig als Synonym für die Fachhochschulreife.
Andere Länder [Bearbeiten]
- Frankreich:Baccalauréat général, allgemeine Hochschulreife
- Niederlande: Bildungssystem in den Niederlanden
Siehe auch [Bearbeiten]
Zu den Qualifikationen zur Aufnahme eines Studiums an Hochschulen siehe Studienberatung und Berufsberatung.