Kinderarbeit
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Als Kinderarbeit bezeichnet die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) Tätigkeiten von unter 18-jährigen, die ihnen schaden oder sie am Schulbesuch hindern (KRK, Artikel 32). Der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zufolge darf ein Kind erst dann einer Arbeit nachgehen, wenn es mit 15 beziehungsweise 14 Jahren nicht mehr schulpflichtig ist (Mindestalter-Konvention 138). Leichte Arbeiten im Haushalt oder auf den Feldern der Familie fallen nicht darunter, sofern sie die Kinder nicht am Schulbesuch hindern[1]. Die in Deutschland übliche Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen wird in den genannten internationalen Regelungen nicht vorgenommen. In vielen Ländern ist Kinderarbeit im Sinne von bezahlten Tätigkeiten (noch nicht) schulpflichtiger Kinder auf Grund nationaler Gesetze im Prinzip verboten.
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Geschichte der Kinderarbeit
Die Kinderarbeit gibt es bereits seit Menschengedenken, aber mit der Industrialisierung nahm sie im 18. und 19. Jahrhundert in Europa und den USA Ausmaße an, die die Gesundheit und Bildung der Bevölkerung massiv beeinträchtigten. Kinder ab vier, sechs oder acht Jahren arbeiteten in dieser Zeitepoche nicht nur als Hilfskräfte und Dienstboten, sondern auch zu einem großen Teil in der Textilindustrie, in Kohlegruben und Minen, zwischen 10 und 16 Stunden täglich. Manche Arbeiten im Bergbau konnten nur von Kindern wegen ihrer geringen Körpergröße ausgeführt werden. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war ein Drittel der Fabrikarbeiter in den USA zwischen sieben und zwölf Jahren alt.
Kinder, die arbeiteten, hatten neben hohen Gesundheitsrisiken nur eine minimale Schulbildung. Nach einer Untersuchung im Jahr 1819 konnten von 715 Kindern, die arbeiteten, nur 455 lesen, 351 ein wenig schreiben und 234 etwas rechnen. Die Kinderarbeit ermöglichte den Familien ein zusätzliches und oft dringend notwendiges Einkommen. Die Unternehmen, die Kinder beschäftigten, fühlten sich daher als Wohltäter. Dabei beuteten sie die Kinderarbeiter aus, die meist nur den Bruchteil des Lohnes eines erwachsenen Arbeiters bekamen.
Die Kinderarbeit in dieser massiven, ausbeuterischen Form wurde bald zu einem sozialen Problem in den heutigen Industrienationen. Die Armee hatte wegen der vielen kranken Kinder zunehmend Probleme, gesunde Rekruten zu finden. Preußen erließ deshalb 1839 ein Gesetz (Preußisches Regulativ), das Kindern unter neun Jahren die Arbeit in Fabriken verbot; die 9- bis 16-Jährigen durften nicht mehr als zehn Stunden täglich arbeiten, nicht mehr an Sonntagen und nicht mehr nachts. Im Jahr 1853 wurde das Mindestalter für die Fabrikarbeit auf zwölf Jahre angehoben. Noch 1858 arbeiteten allerdings 12.500 Kinder im Alter von 8 bis 14 Jahren in preußischen Fabriken. Als Folge der Kinderarbeit wurde in Preußen die Gewerbeaufsicht gegründet. Ein am 1. Januar 1904 in Kraft getretenes Kinderschutzgesetz untersagte im Deutschen Reich die Beschäftigung von Kindern unter zwölf Jahren in gewerblichen Unternehmen.
In der Schweiz konnten zwischen 1800 und 1950 Bauern von den Behörden Verdingkinder, d. h. Waisen- und Scheidungskinder, auf einem Verdingmarkt ersteigern. Solche Kinder wurden meistens zu Zwangsarbeit eingesetzt.
Vor allem im 19. Jahrhundert bis hinein in die 1920er Jahre zogen jährlich Kinder aus Tirol, Südtirol, Vorarlberg und der Schweiz zu Fuß über die Alpen nach Oberschwaben, um dort den Sommer über vor allem in der Landwirtschaft zu arbeiten (siehe dazu den eigenen Artikel Schwabenkinder).
Der US-amerikanische Fotograf Lewis Wickes Hine (1874 - 1940) hat zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Auftrag des National Child Labor Committee die Kinderarbeit dokumentiert. Die öffentliche Wirkung seiner Fotos führte zu Veränderungen der Gesetze in den USA.
Situation heute
Nach Angaben von UNICEF arbeiten heute 190,7 Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren, die meisten davon in der Landwirtschaft, in kleinen Werkstätten, als Arbeiter in Steinbrüchen, als Straßenverkäufer oder Dienstmädchen. Besonders viel Kinderarbeit gibt es dabei in Asien, im Pazifikraum und in Afrika südlich der Sahara:
- Asien und Pazifik: 122,3 Millionen
- Afrika südlich der Sahara: 49,3 Millionen
- Lateinamerika und Karibik: 5,7 Millionen
- Sonstige Regionen: 13,4 Millionen
Kinderarbeit im Tourismus
Laut der Internationalen Arbeitsorganisation sind weltweit mindestens 10 % der Beschäftigten im Tourismus Kinder. Davon werden laut UNICEF etwa eine Million sexuell ausgebeutet.
Beispiel Indien
Genau zwanzig Jahre nach einem Gesetz, das nur die Beschäftigung an „gefährlichen Arbeitsplätzen“ – etwa in Fabriken – unter Strafe stellte, erfolgt 2006 eines, das auch die Arbeit von Kindern unter 14 Jahren in fremden Haushalten und Restaurants umfasst. Skeptiker meinen, dass auch dieses Gesetz wie bisher kaum eingehalten würde. Sie fordern Zusammenarbeit der Missbrauchenden, Nichtregierungsorganisationen und der Regierung und Programme, die es Familien z.B. ermöglichen, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Inzwischen kam ans Licht, dass oft Kinder für gefährliche Knochenarbeit mit Presslufthämmern an indischen Steinbrüchen eingesetzt werden. Deshalb verweist Miseor auf das Xertifix-Natursteinsiegel einer unabhängigen Organisation.[2]
Ursachen und Folgen der Kinderarbeit
Die wichtigste Ursache für Kinderarbeit ist die Armut der Eltern. So ergab die Auswertung umfangreicher Daten über Privathaushalte in Entwicklungsländern, dass die meisten Eltern ihre Kinder niemals zur Arbeit schicken würden, wenn sie nicht äußerste Not dazu zwingen würde. Die Kinderarbeit führt umgekehrt aber auch zu einem erhöhten Angebot an billigen Arbeitskräften und damit zu niedrigen Löhnen. Die Kinderarbeit ist also auch eine Ursache für die Elternarmut.[3]
Rechtliche Bewertung der Kinderarbeit
Die Vereinten Nationen sichern Kindern 1989 mit der UN-Kinderrechtskonvention das Recht zu, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden. 2002 wurde mit dem ersten Welttag gegen Kinderarbeit ein internationaler Gedenktag eingerichtet, der jährlich am 12. Juni stattfindet. Seit 2003 wird im Rahmen dieses Gedenktages auch verstärkt auf den Kinderhandel (Versklavung) hingewiesen.
In Deutschland ist Kinderarbeit durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) definiert: Arbeit von Kindern oder Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, ist mit im Gesetz festgelegten Ausnahmen, beispielsweise für leichte Tätigkeiten für Kinder ab 13 Jahren, verboten. Die Beschäftigung von Kindern bei Veranstaltungen kann durch die Gewerbeaufsicht genehmigt werden. Der Arbeitgeber muss dann vor Beginn der Arbeiten von Kindern Ausnahmegenehmigungen beantragen, die mit Auflagen, Hinweisen und/oder Bedingungen versehen sein können.
Strittige Fragen
Die Antwort auf die Frage, was als ausbeuterische und was als unproblematische Kinderarbeit gilt, hat sich im Laufe der Geschichte stark gewandelt; sie wird heute noch regional unterschiedlich beantwortet. Insbesondere die Internationale Arbeitsorganisation befürwortet ein generelles weltweites Verbot von Kinderarbeit, von dem es nur in engen Grenzen Ausnahmen geben solle. Gegen diese Haltung wird seit einiger Zeit eingewandt, dass sie die konkreten Interessen betroffener Kinder und ihrer Eltern nicht ernst genug nehme.
Position der ILO
Die Internationale Arbeitsorganisation betrachtet heute folgende Formen der Kinderarbeit als ausbeuterisch und setzt sich für die weltweite Abschaffung dieser Formen der Kinderarbeit ein:
- Arbeit von Kindern unter 13 Jahren
- Sklaverei, Schuldknechtschaft und alle Formen der Zwangsarbeit
- Kinderprostitution und -pornographie
- der Einsatz als Kindersoldaten
- illegale Tätigkeiten, wie zum Beispiel Drogenschmuggel
- Arbeit, die die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet, also zum Beispiel Arbeit in Steinbrüchen, das Tragen schwerer Lasten oder sehr lange Arbeitszeiten und Nachtarbeit
Der weltweite Zuwachs an Wohlstand im Falle einer vollständigen Abschaffung der Kinderarbeit würde Berechnungen der ILO zufolge 4 Billionen US-Dollar ausmachen; die Kosten betrügen in diesem Fall 760 Milliarden US-Dollar.[4]
Gegenpositionen
In manchen Gegenden in armen Ländern, etwa im Süden Indiens, setzt allmählich eine Neubewertung der Kinderarbeit ein. Dort gibt es inzwischen teilweise eine gewerkschaftliche Organisation der Kinderarbeiter; Ziel ist dabei nicht die Abschaffung der Kinderarbeit, sondern eine „menschlichere Gestaltung“ (beschränktere Arbeitszeiten, kein Verstecken der Kinderarbeit mehr, Gesundheitsschutz, etwas bessere Löhne). Stärker sind Organisationen arbeitender Kinder in einigen Ländern Lateinamerikas und Afrikas. Sie haben sich als weltweite Kinderbewegung organisiert und 2004 in Berlin ein Welttreffen durchgeführt[5].
Kritische Sozialwissenschaftler, vor allem im Umkreis von Manfred Liebel, werfen der ILO vor, „tunnelartig begrenzt“ auf das Phänomen Kinderarbeit zu blicken. Folgende Thesen halten diese Wissenschaftler der ILO entgegen:
- Nicht nur in der Schule erfolge Lernen; es gebe Bildungskonzepte und reformpädagogische Schulen, die gezielt Lernen mit Arbeitserfahrungen verknüpften.
- „Menschenwürdige Arbeit“ (decent work) sei nicht nur für Jugendliche eine mögliche Lösung ihrer Probleme, sondern auch für arbeitende Kinder, die bei der Arbeit berufliche Qualifikationen erwerben könnten.
- Kinderarbeit sei nicht immer ein „Entwicklungshindernis“; sie behindere nicht immer die Überwindung von Armut.
- Im Zentrum aller Überlegungen müsse die Frage stehen, was zur Verbesserung der Situation arbeitender Kinder beitragen könnte; den arbeitenden Kindern und ihren Organisationen müsse Gehör geschenkt und mit ihnen müsse im gegenseitigen Respekt ein ernsthafter Dialog begonnen werden.[6] Die arbeitenden Kinder müssten ebenso wie die erwachsenen Arbeiter dabei unterstützt werden, bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen.[7]
In der Mitgliederzeitschrift der GEW Berlin vertritt Manfred Liebel den Standpunkt: Ein generelles Verbot der Kinderarbeit bedeutet für Kinder eher Nachteile als Vorteile. Es berücksichtigt nicht die spezifischen Lebensumstände der Kinder und ihrer Familien und kann dort, wo das Arbeitseinkommen der Kinder für das Überleben unverzichtbar ist, die Familien in noch größere Not stürzen. Weder berührt es die Gründe, die Kinder veranlassen zu arbeiten, noch respektiert es deren Willen, ihrer Familie beizustehen. Es versetzt die Kinder, die weiter einer Arbeit nachgehen müssen, in eine Situation der Illegalität und macht sie rechtloser und wehrloser.[8]
Die Kinderhilfsorganisation Terre des Hommes tritt für „würdige Arbeit“ durch Kinder ein:
- Kinderarbeit ist nicht per se ausbeuterisch. Mädchen und Jungen arbeiten mit und lernen dabei zum Beispiel durch Mithilfe im Haushalt die grundlegenden Fertigkeiten der Hauswirtschaft oder durch Mithilfe im elterlichen Betrieb verschiedene Handwerks- oder Landbebauungstechniken. Durch Mithilfe und Arbeit werden wichtige gesellschaftliche Werte vermittelt, wie zum Beispiel Zusammenarbeit und Einsatz für eine Gemeinschaft. Arbeit kann ein Mittel zur Selbstverwirklichung sein und kann materielle und soziale Bedürfnisse befriedigen. Werden Kinder ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend an Arbeiten beteiligt, erlangen sie Selbstbewusstsein und lernen, gemeinsam mit anderen produktiv für die Gemeinschaft zu sein.[9]
In Deutschland gibt es bei vielen Kindern und deren Eltern kein Verständnis für das rigorose Verbot der Kinderarbeit: In einem „Bericht über die Kinderarbeit“[10] stellte die Bundesregierung 2000 fest:
- Nach den Feststellungen der Länder zeigen sich Kinder häufig an der Aufnahme einer Beschäftigung interessiert. Eine Beschäftigung werde zumeist aufgrund finanzieller Gesichtspunkte angestrebt. Daneben spiele aber auch das Interesse an der Arbeit selbst eine Rolle. Die Eltern hätten meist keine Einwände gegen die Erwerbstätigkeit ihrer Kinder. Sie machten geltend, durch eine Beschäftigung könnten die Kinder die Freizeit sinnvoll nutzen und eigenes Geld verdienen. Zudem biete sie den Kindern nach Auffassung vieler Eltern die Gelegenheit, erste Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Angesichts dessen betrachte ein Teil der Eltern und Kinder die geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Kinderarbeit in erster Linie als Beschränkungen und nicht als Maßnahmen zum Schutz der Kinder. Infolge dessen brächten sie für staatliche Kontrollen wenig Verständnis auf. Das Unrechtsbewusstsein bei Rechtsverstößen sei mitunter nicht sehr ausgeprägt. Der Sinn des grundsätzlichen Verbots von Kinderarbeit im gewerblichen und industriellen Bereich werde infrage gestellt.
Siehe auch
Literatur
- Nikolas Dörr: 165 Jahre Einschränkung der Kinderarbeit in Preußen. Ein Beitrag zum Beginn der Sozialgesetzgebung in Deutschland. In: MenschenRechtsMagazin, 2/2004, Seite 141–151, Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam (Hrsg.), Potsdam 2004 (http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/mrm/mrm24-3.pdf)
- Klaus Heidel: Strategiepapiere zur Armutsbekämpfung: Kinder zuerst! Eine Fallstudie über die PRSP-Prozesse in Äthiopien, Kenia und Sambia in kinderrechtlicher Perspektive. Hg. v. Kindernothilfe und Werkstatt Ökonomie, Heidelberg, September 2005 (online: http://www.woek.de/pdf/ka_prspstudie_sep_2005_dt.pdf)
- Manfred Liebel, Bernd Overwien, Albert Recknagel (Hrsg.): Was Kinder könn(t)en. Handlungsperspektiven von und mit arbeitenden Kindern. Frankfurt/Main 1999
- Manfred Liebel: Kindheit und Arbeit. Wege zum besseren Verständnis arbeitender Kinder in verschiedenen Kulturen und Kontinenten. Frankfurt / Main und London 2001
- Bernd Overwien (Hrsg.): Von sozialen Subjekten. Kinder und Jugendliche in verschiedenen Welten. Frankfurt/Main 2005
- Andrea Kleeberg-Niepage: Kinderarbeit, Entwicklungspolitik und Entwicklungspsychologie. Arbeitende Kinder als Herausforderung für die universalisierte eurozentrische Konstruktion von Kindheit. Verlag Dr. Kovac. Hamburg. 2007. 380 Seiten. ISBN 978-3-8300-3370-7
Einzelnachweise
- ↑ Welthungerhilfe: Was ist Kinderarbeit? http://www.welthungerhilfe.de/kinderarbeit.html
- ↑ http://www.bewusst-wie.de/0701art3.htmy
- ↑ Quelle: Spektrum der Wissenschaft, Januar 2004
- ↑ Zur Schule statt in den Steinbruch. taz vom 5. Februar 2004 http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2004/02/05/a0191
- ↑ „Rechte für arbeitende Kinder!“ – Dokumentation des Zweiten Welttreffens der Bewegungen arbeitender Kinder und Jugendlicher. In: Zweites Welttreffen 2004 der Bewegungen arbeitender Kinder und Jugendlicher. Mai 2004, abgerufen am 29. November 2008.
- ↑ Philip Meade, ProNATs e.V. – Initiativkreis gegen Ausbeutung und für die Stärkung der arbeitenden Kinder: Stellungnahme: Der neue ILO-Bericht zur Kinderarbeit [1]– ein Dokument der Selbstgerechtigkeit. 2006 http://www.socwork.net/2006/1/agora/documents/meade_in_german
- ↑ presente - Bulletin der Christlichen Initiative Romero 4/2007 http://www.schattenblick.de/infopool/politik/soziales/psarb335.html
- ↑ blz – die Mitgliederzeitschrift der GEW Berlin. Ausgabe 9/2007 http://www.gew-berlin.de/blz/7414.htm
- ↑ terre des hommes: Kinderarbeit: Ausbeutung beenden – Kinderarbeiter stärken http://www.tdh.de/content/themen/schwerpunkte/kinderarbeit/media/positionspapier_kinderarbeit.pdf
- ↑ Bericht der Bundesregierung über die Kinderarbeit in Deutschland. 2. Juni 2000. Bundestags-Drucksache 14/3500; Link erreichbar über http://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/welt/europa/deutschland
Weblinks
- Internationale Arbeitsorganisation: Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung. 1973
- Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
- Netzwerk Forum Kinderarbeit
- Schweizer Kampagne gegen Kinderarbeit: Keine Ausbeutung mit unseren Steuergeldern
- Abschlusserklärung des ersten 1. Weltkinderkongress gegen Kinderarbeit, 10.-13. Mai 2004, Florenz (PDF-Datei; 21 kB)
- Die Lage der Kinderarbeit (Artikel vom 6. Oktober 2006) – Organisation für Eine solidarische Welt